Revision der Lex Friedrich. Förderung des Mehrfach-Eigentums an Zweitwohnungen
- ShortId
-
93.3212
- Id
-
19933212
- Updated
-
10.04.2024 10:30
- Language
-
de
- Title
-
Revision der Lex Friedrich. Förderung des Mehrfach-Eigentums an Zweitwohnungen
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Wir beantragen dem Bundesrat, unverzüglich eine grundlegende Revision der Lex Friedrich in die Wege zu leiten. Dabei sollen insbesondere die drei folgenden Punkte berücksichtigt werden:</p><p>1. Förderung des Mehrfacheigentums, indem beispielsweise der Grundbucheintrag eines Kaufvertrags für eine möblierte Wohnung mit kompletter Küchenausstattung, der zu einer jährlichen Nutzung von weniger als 16 aufeinanderfolgenden oder nicht aufeinanderfolgenden Wochen berechtigt, nicht der Lex Friedrich unterstellt wird;</p><p>2. Totalüberarbeitung des Systems der Kontingentierung im Sinne einer Flexibilisierung;</p><p>3. Überprüfung, ob eine mittelfristige Aufhebung der Lex Friedrich zweckmässig ist, um unsere Gesetzgebung auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene europakompatibel zu machen.</p>
- Revision der Lex Friedrich. Förderung des Mehrfach-Eigentums an Zweitwohnungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Wir beantragen dem Bundesrat, unverzüglich eine grundlegende Revision der Lex Friedrich in die Wege zu leiten. Dabei sollen insbesondere die drei folgenden Punkte berücksichtigt werden:</p><p>1. Förderung des Mehrfacheigentums, indem beispielsweise der Grundbucheintrag eines Kaufvertrags für eine möblierte Wohnung mit kompletter Küchenausstattung, der zu einer jährlichen Nutzung von weniger als 16 aufeinanderfolgenden oder nicht aufeinanderfolgenden Wochen berechtigt, nicht der Lex Friedrich unterstellt wird;</p><p>2. Totalüberarbeitung des Systems der Kontingentierung im Sinne einer Flexibilisierung;</p><p>3. Überprüfung, ob eine mittelfristige Aufhebung der Lex Friedrich zweckmässig ist, um unsere Gesetzgebung auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene europakompatibel zu machen.</p>
- Revision der Lex Friedrich. Förderung des Mehrfach-Eigentums an Zweitwohnungen
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