Zulassung einer typengeprüften EG-Bremse

ShortId
93.3304
Id
19933304
Updated
10.04.2024 09:13
Language
de
Title
Zulassung einer typengeprüften EG-Bremse
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Schweiz hat heute als einziges Land der Welt noch eine indirekt wirkende Zweileiter-Bremse. Dieses System war in den fünfziger Jahren eine echte schweizerische Pionierleistung und bot damals die bestmögliche Sicherheit. Heute ist dieses System technisch überholt, kostspielig, störanfällig und langsamer.</p><p>2. Die heutige EG-Bremse stellt technisch die beste Lösung dar und ist heute, ausser in der Schweiz, in allen Ländern der Welt zugelassen.</p><p>3. Beim Fahrzeugtausch, unter anderem auch beim Huckepack-Verkehr usw., müssen komplizierte Kombinationen eingebaut werden.</p><p>4. Es ist heute volkswirtschaftlich nicht mehr vertretbar, bei allen importierten Nutzfahrzeugen die bewährte, technisch optimale EG-Bremse auszubauen und durch das (schlechtere) schweizerische System zu ersetzen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 30. Juni 1993 beschlossen, im Zuge der marktwirtschaftlichen Erneuerung u. a. auch die schweizerischen Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Personenwagen, Nutzfahrzeuge und Busse einschliesslich der Lärm-, Abgas- und allfälliger künftiger Energiesparvorschriften dem EG-Recht anzupassen. Im Rahmen der Revitalisierung der schweizerischen Volkswirtschaft wird dabei auch ein grosses Gewicht auf die Beschleunigung und Vereinfachung von Bewilligungs- und Zulassungsverfahren gelegt.</p><p>Die Anpassung dieser Vorschriften soll auf den 1. Januar 1995 erfolgen und ab dem 1. Oktober 1995 für alle neu importierten oder in der Schweiz hergestellten Fahrzeuge gelten.</p><p>Um bereits vorher zumindest eine partielle Marktöffnung zu erzielen, wird in einem ersten Schritt noch in diesem Jahr geprüft, welche Teilgenehmigungen, ausgestellt aufgrund von internationalen Vorschriften der EG oder ECE, für Typenprüfungen oder für direkt importierte Fahrzeuge einseitig anerkannt werden können. Eine entsprechende Liste soll Anfang 1994 veröffentlicht werden.</p><p>Diese Liste soll auch die EG-Richtlinie 71/320/EWG über die Bremsanlagen bestimmter Klassen von Motorfahrzeugen und deren Anhängern enthalten, so dass Fahrzeuge, die über eine EG-Bremsanlage verfügen, anschliessend in der Schweiz zum Verkehr zugelassen werden können, wenn eine entsprechende Teilgenehmigung vorliegt.</p><p>Das Anliegen des Motionärs wird damit erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
  • <p>Fahrzeuge mit typengeprüften EG-Bremssystemen (Zugwagen, Anhänger, Sattelmotorfahrzeuge und Sattelauflieger) sind in der Schweiz sofort zuzulassen. Dem Schweizer Nutzfahrzeughalter ist es freigestellt, das CH-Bremssystem oder das EG-Bremssystem zu wählen. Ab dem Jahr 2003 wird nur noch das EG-Bremssystem zugelassen.</p>
  • Zulassung einer typengeprüften EG-Bremse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweiz hat heute als einziges Land der Welt noch eine indirekt wirkende Zweileiter-Bremse. Dieses System war in den fünfziger Jahren eine echte schweizerische Pionierleistung und bot damals die bestmögliche Sicherheit. Heute ist dieses System technisch überholt, kostspielig, störanfällig und langsamer.</p><p>2. Die heutige EG-Bremse stellt technisch die beste Lösung dar und ist heute, ausser in der Schweiz, in allen Ländern der Welt zugelassen.</p><p>3. Beim Fahrzeugtausch, unter anderem auch beim Huckepack-Verkehr usw., müssen komplizierte Kombinationen eingebaut werden.</p><p>4. Es ist heute volkswirtschaftlich nicht mehr vertretbar, bei allen importierten Nutzfahrzeugen die bewährte, technisch optimale EG-Bremse auszubauen und durch das (schlechtere) schweizerische System zu ersetzen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 30. Juni 1993 beschlossen, im Zuge der marktwirtschaftlichen Erneuerung u. a. auch die schweizerischen Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Personenwagen, Nutzfahrzeuge und Busse einschliesslich der Lärm-, Abgas- und allfälliger künftiger Energiesparvorschriften dem EG-Recht anzupassen. Im Rahmen der Revitalisierung der schweizerischen Volkswirtschaft wird dabei auch ein grosses Gewicht auf die Beschleunigung und Vereinfachung von Bewilligungs- und Zulassungsverfahren gelegt.</p><p>Die Anpassung dieser Vorschriften soll auf den 1. Januar 1995 erfolgen und ab dem 1. Oktober 1995 für alle neu importierten oder in der Schweiz hergestellten Fahrzeuge gelten.</p><p>Um bereits vorher zumindest eine partielle Marktöffnung zu erzielen, wird in einem ersten Schritt noch in diesem Jahr geprüft, welche Teilgenehmigungen, ausgestellt aufgrund von internationalen Vorschriften der EG oder ECE, für Typenprüfungen oder für direkt importierte Fahrzeuge einseitig anerkannt werden können. Eine entsprechende Liste soll Anfang 1994 veröffentlicht werden.</p><p>Diese Liste soll auch die EG-Richtlinie 71/320/EWG über die Bremsanlagen bestimmter Klassen von Motorfahrzeugen und deren Anhängern enthalten, so dass Fahrzeuge, die über eine EG-Bremsanlage verfügen, anschliessend in der Schweiz zum Verkehr zugelassen werden können, wenn eine entsprechende Teilgenehmigung vorliegt.</p><p>Das Anliegen des Motionärs wird damit erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
    • <p>Fahrzeuge mit typengeprüften EG-Bremssystemen (Zugwagen, Anhänger, Sattelmotorfahrzeuge und Sattelauflieger) sind in der Schweiz sofort zuzulassen. Dem Schweizer Nutzfahrzeughalter ist es freigestellt, das CH-Bremssystem oder das EG-Bremssystem zu wählen. Ab dem Jahr 2003 wird nur noch das EG-Bremssystem zugelassen.</p>
    • Zulassung einer typengeprüften EG-Bremse

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