Beratung von Arbeitslosen (Fasel)
- ShortId
-
93.3336
- Id
-
19933336
- Updated
-
27.07.2023 20:51
- Language
-
de
- Title
-
Beratung von Arbeitslosen (Fasel)
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die zunehmende Arbeitslosigkeit macht deutlich, dass viele Arbeitslose nach ihrer Entlassung grosse Mühe haben, neue Beschäftigungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt zu erkennen und wahrzunehmen. Insbesondere bei struktureller Arbeitslosigkeit, die für die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen oft eine berufliche Neurorientierung bedeutet, sind viele Arbeitslose unsicher und ratlos, in welchen beruflichen Bereichen sie inskünftig am ehesten eine Chance haben, wieder eine Stelle zu finden. Sie sind dringend auf gute und qualifizierte Beratung angewiesen. Die bisherigen Erfahrungen mit Arbeitslosen zeigen zudem, dass eine gute Beratung die Dauer der Arbeitslosigkeit entscheidend verkürzen kann und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit und Aussteuerung darstellt.</p>
- <p>Die den Arbeitsmarktbehörden auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde zur Verfügung stehenden Mittel für die Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen stehen in einem ungünstigen Verhältnis zur herrschenden Arbeitslosigkeit. Vielfach kann die Aufgabe der Arbeitsvermittlung von den personell unterdotierten Amtsstellen nicht mehr wahrgenommen werden. Die heute schonungslos zutage tretenden Schwachstellen der öffentlichen Arbeitsvermittlung werden gegenwärtig in einer Felduntersuchung dokumentiert.</p><p>In einer aktiven, lagegerechten Arbeitsmarktpolitik sind Beratung und Vermittlung prioritär und müssen präventiv eingesetzt werden. Die Menschen in unserem Lande erwarten fachkundige, effiziente und unbürokratische Hilfe bei ihrer Stellensuche. Volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch könnte es fatal sein, wenn der Staat in der heutigen Lage die ihm zugewiesene Aufgabe der öffentlichen Arbeitsvermittlung nicht wirksam wahrnähme. Der aus Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit entstehende Schaden ist unabsehbar und könnte irreparabel werden. Die an die Beratung und Vermittlung gestellten Anforderungen sind jedoch ohne zusätzliche Mittel nicht mehr erfüllbar. Der Einsatz dieser Mittel kommt uns schlussendlich günstiger zu stehen. Die Vermeidung bzw. die Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit durch echte Prävention mit Beratung und Vermittlung führt zu Einsparungen von Arbeitslosengeldern und anderen sozialen Kosten.</p><p>Abgestützt auf die Erkenntnisse der oben erwähnten Felduntersuchung wird die öffentliche Arbeitsvermittlung daher einer Reform unterzogen, in deren Zentrum die Beratung und Vermittlung, nicht die Administrierung der Arbeitslosigkeit steht. Diese Reform soll zum einen im Rahmen der laufenden zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, zum anderen durch ein Bündel weiterer Massnahmen ausserhalb dieser Teilrevision erreicht werden.</p><p>Folgende Ansatzpunkte zu einer solchen Reform sind Bestandteil der zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes:</p><p>- Das wenig effiziente Stempelkontrollsystem mit seinem administrativen Aufwand soll durch weniger häufige, aber intensive Beratungs- und Vermittlungsgespräche ersetzt werden.</p><p>- Die Zahl der verfügbaren Berater/Vermittler soll in einem vernünftigen Verhältnis zur Zahl der Arbeitslosen stehen. Dabei anfallende Mehrkosten sollen durch die Arbeitslosenversicherung mitfinanziert werden.</p><p>- Die Ausbildung des Beraters/Vermittlers soll konsequenter gefördert werden. Ein entsprechendes Berufsbild mit Lehrgang ist bereitzustellen.</p><p>In Prüfung bzw. zum Teil bereits verwirklicht sind weitere Elemente der angestrebten Reform:</p><p>- Die Beratung und Vermittlung soll zwecks Entlastung der Arbeitsämter auf Gemeinde- und Kantonsebene durch regionale Stellen gestärkt werden. Diese regionalen Beratungs- und Vermittlungszentren sind soweit möglich interinstitutionell aufzubauen und zu organisieren. Sie sollen den Ratsuchenden fachlich qualifizierte, abgestimmte Dienstleistungen in den Bereichen Vermittlung, Berufsberatung, Weiterbildung, Umschulung, Rechtsberatung usw. anbieten.</p><p>- Die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und der privaten Arbeitsvermittlung ist durch geeignete Massnahmen zu fördern und zu institutionalisieren. Entsprechende Versuche laufen in einzelnen Kantonen bereits. Erste Erfahrungen dürften demnächst vorliegen.</p><p>- Geeignete Instrumente für die Akquisition von Stellenangeboten (auf freiwilliger Basis) sollen bereitgestellt werden.</p><p>- Das bestehende Avam-System ist verstärkt auszubauen und auf die angestrebte interinstitutionelle Zusammenarbeit auszurichten.</p><p>Die oben skizzierten Ansatzpunkte zu einer Reform der öffentlichen Arbeitsvermittlung zeigen, dass der Bundesrat bereits verschiedene Schritte in die Wege geleitet hat, die der Stossrichtung der vorliegenden Motion entsprechen. Der Bundesrat ist zuversichtlich, mit diesem Massnahmenbündel den Weg zu einer wesentlichen Stärkung der Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen bereiten zu können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die Beratung von Arbeitslosen als eigenständiges Instrument in den Katalog der Präventivmassnahmen aufzunehmen und zu verstärken.</p>
- Beratung von Arbeitslosen (Fasel)
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die zunehmende Arbeitslosigkeit macht deutlich, dass viele Arbeitslose nach ihrer Entlassung grosse Mühe haben, neue Beschäftigungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt zu erkennen und wahrzunehmen. Insbesondere bei struktureller Arbeitslosigkeit, die für die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen oft eine berufliche Neurorientierung bedeutet, sind viele Arbeitslose unsicher und ratlos, in welchen beruflichen Bereichen sie inskünftig am ehesten eine Chance haben, wieder eine Stelle zu finden. Sie sind dringend auf gute und qualifizierte Beratung angewiesen. Die bisherigen Erfahrungen mit Arbeitslosen zeigen zudem, dass eine gute Beratung die Dauer der Arbeitslosigkeit entscheidend verkürzen kann und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit und Aussteuerung darstellt.</p>
- <p>Die den Arbeitsmarktbehörden auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde zur Verfügung stehenden Mittel für die Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen stehen in einem ungünstigen Verhältnis zur herrschenden Arbeitslosigkeit. Vielfach kann die Aufgabe der Arbeitsvermittlung von den personell unterdotierten Amtsstellen nicht mehr wahrgenommen werden. Die heute schonungslos zutage tretenden Schwachstellen der öffentlichen Arbeitsvermittlung werden gegenwärtig in einer Felduntersuchung dokumentiert.</p><p>In einer aktiven, lagegerechten Arbeitsmarktpolitik sind Beratung und Vermittlung prioritär und müssen präventiv eingesetzt werden. Die Menschen in unserem Lande erwarten fachkundige, effiziente und unbürokratische Hilfe bei ihrer Stellensuche. Volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch könnte es fatal sein, wenn der Staat in der heutigen Lage die ihm zugewiesene Aufgabe der öffentlichen Arbeitsvermittlung nicht wirksam wahrnähme. Der aus Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit entstehende Schaden ist unabsehbar und könnte irreparabel werden. Die an die Beratung und Vermittlung gestellten Anforderungen sind jedoch ohne zusätzliche Mittel nicht mehr erfüllbar. Der Einsatz dieser Mittel kommt uns schlussendlich günstiger zu stehen. Die Vermeidung bzw. die Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit durch echte Prävention mit Beratung und Vermittlung führt zu Einsparungen von Arbeitslosengeldern und anderen sozialen Kosten.</p><p>Abgestützt auf die Erkenntnisse der oben erwähnten Felduntersuchung wird die öffentliche Arbeitsvermittlung daher einer Reform unterzogen, in deren Zentrum die Beratung und Vermittlung, nicht die Administrierung der Arbeitslosigkeit steht. Diese Reform soll zum einen im Rahmen der laufenden zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, zum anderen durch ein Bündel weiterer Massnahmen ausserhalb dieser Teilrevision erreicht werden.</p><p>Folgende Ansatzpunkte zu einer solchen Reform sind Bestandteil der zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes:</p><p>- Das wenig effiziente Stempelkontrollsystem mit seinem administrativen Aufwand soll durch weniger häufige, aber intensive Beratungs- und Vermittlungsgespräche ersetzt werden.</p><p>- Die Zahl der verfügbaren Berater/Vermittler soll in einem vernünftigen Verhältnis zur Zahl der Arbeitslosen stehen. Dabei anfallende Mehrkosten sollen durch die Arbeitslosenversicherung mitfinanziert werden.</p><p>- Die Ausbildung des Beraters/Vermittlers soll konsequenter gefördert werden. Ein entsprechendes Berufsbild mit Lehrgang ist bereitzustellen.</p><p>In Prüfung bzw. zum Teil bereits verwirklicht sind weitere Elemente der angestrebten Reform:</p><p>- Die Beratung und Vermittlung soll zwecks Entlastung der Arbeitsämter auf Gemeinde- und Kantonsebene durch regionale Stellen gestärkt werden. Diese regionalen Beratungs- und Vermittlungszentren sind soweit möglich interinstitutionell aufzubauen und zu organisieren. Sie sollen den Ratsuchenden fachlich qualifizierte, abgestimmte Dienstleistungen in den Bereichen Vermittlung, Berufsberatung, Weiterbildung, Umschulung, Rechtsberatung usw. anbieten.</p><p>- Die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und der privaten Arbeitsvermittlung ist durch geeignete Massnahmen zu fördern und zu institutionalisieren. Entsprechende Versuche laufen in einzelnen Kantonen bereits. Erste Erfahrungen dürften demnächst vorliegen.</p><p>- Geeignete Instrumente für die Akquisition von Stellenangeboten (auf freiwilliger Basis) sollen bereitgestellt werden.</p><p>- Das bestehende Avam-System ist verstärkt auszubauen und auf die angestrebte interinstitutionelle Zusammenarbeit auszurichten.</p><p>Die oben skizzierten Ansatzpunkte zu einer Reform der öffentlichen Arbeitsvermittlung zeigen, dass der Bundesrat bereits verschiedene Schritte in die Wege geleitet hat, die der Stossrichtung der vorliegenden Motion entsprechen. Der Bundesrat ist zuversichtlich, mit diesem Massnahmenbündel den Weg zu einer wesentlichen Stärkung der Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen bereiten zu können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die Beratung von Arbeitslosen als eigenständiges Instrument in den Katalog der Präventivmassnahmen aufzunehmen und zu verstärken.</p>
- Beratung von Arbeitslosen (Fasel)
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