Sperrfrist für den Wiederverkauf nicht landwirtschaftlicher Grundstücke. Aufhebung

ShortId
93.3362
Id
19933362
Updated
10.04.2024 10:12
Language
de
Title
Sperrfrist für den Wiederverkauf nicht landwirtschaftlicher Grundstücke. Aufhebung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Hin und Her, welches die Debatte über den Bundesbeschluss über eine Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke im Winter 1992 begleitete, hat gezeigt, dass ein grosser Teil der Parlamentarier schon seit längerem für die Aufhebung dieses im Dringlichkeitsverfahren erlassenen Beschlusses ist. </p><p>Diese Tendenz hat sich am Anfang der Sommersession 1992 bestätigt, indem der Nationalrat mit einer Motion verlangte, dass der Bundesbeschluss über eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke aufgehoben wird.</p><p>Aus diesen Gründen und in Anbetracht der katastrophalen Konjunkturlage im Liegenschaftenmarkt und im Bauwesen drängt es sich auf, dass der Bundesrat mit einem konkreten Signal seinen Willen zeigt, einen Beitrag zur Wiederbelebung zu leisten, indem er namentlich nutzlos gewordene gesetzliche Massnahmen aufhebt.</p><p>Insbesondere ist auch hervorzuheben, dass die bodenrechtlichen Massnahmen im Siedlungsbereich, die kürzlich in die Vernehmlassung gegeben wurden, auf keinen Fall als sinnvolle Alternativen im Kampf gegen die Spekulation angesehen werden können. Dementsprechend ist es nicht gerechtfertigt, auf das vorgesehene Ablaufen des Beschlusses zu warten. </p><p>Schliesslich zwingt die Weiterführung des Bundesbeschlusses die Kantone dazu, eine unnötige aber kostspielige Verwaltungsstruktur aufrechtzuerhalten.</p>
  • <p>Vergleiche französischer Text</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Bundesbeschluss über eine Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke, der an sich bis zum 31. Dezember 1994 gültig ist, bereits auf den 1. Januar l994 aufzuheben.</p>
  • Sperrfrist für den Wiederverkauf nicht landwirtschaftlicher Grundstücke. Aufhebung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Hin und Her, welches die Debatte über den Bundesbeschluss über eine Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke im Winter 1992 begleitete, hat gezeigt, dass ein grosser Teil der Parlamentarier schon seit längerem für die Aufhebung dieses im Dringlichkeitsverfahren erlassenen Beschlusses ist. </p><p>Diese Tendenz hat sich am Anfang der Sommersession 1992 bestätigt, indem der Nationalrat mit einer Motion verlangte, dass der Bundesbeschluss über eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke aufgehoben wird.</p><p>Aus diesen Gründen und in Anbetracht der katastrophalen Konjunkturlage im Liegenschaftenmarkt und im Bauwesen drängt es sich auf, dass der Bundesrat mit einem konkreten Signal seinen Willen zeigt, einen Beitrag zur Wiederbelebung zu leisten, indem er namentlich nutzlos gewordene gesetzliche Massnahmen aufhebt.</p><p>Insbesondere ist auch hervorzuheben, dass die bodenrechtlichen Massnahmen im Siedlungsbereich, die kürzlich in die Vernehmlassung gegeben wurden, auf keinen Fall als sinnvolle Alternativen im Kampf gegen die Spekulation angesehen werden können. Dementsprechend ist es nicht gerechtfertigt, auf das vorgesehene Ablaufen des Beschlusses zu warten. </p><p>Schliesslich zwingt die Weiterführung des Bundesbeschlusses die Kantone dazu, eine unnötige aber kostspielige Verwaltungsstruktur aufrechtzuerhalten.</p>
    • <p>Vergleiche französischer Text</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Bundesbeschluss über eine Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke, der an sich bis zum 31. Dezember 1994 gültig ist, bereits auf den 1. Januar l994 aufzuheben.</p>
    • Sperrfrist für den Wiederverkauf nicht landwirtschaftlicher Grundstücke. Aufhebung

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