Selbsthilfedorf für ausstiegswillige Drogenabhängige

ShortId
93.3370
Id
19933370
Updated
28.07.2023 12:49
Language
de
Title
Selbsthilfedorf für ausstiegswillige Drogenabhängige
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Drogenproblem ist für unser Land zu einem Hauptthema geworden - politisch, sozial, juristisch, medizinisch und menschlich. Das Ausmass der Tragik ist zur Genüge bekannt. Die Sogwirkung wird stärker und zieht immer jüngere Jahrgänge (12jährige) in den Strudel des Ruins. Zwar sind Initiativen unterwegs, welche eine positive Veränderung anstreben. Die Meinungen aber gehen noch immer auseinander, es droht ein Glaubenskrieg zu entstehen.</p><p>Momentan betreiben die stärker betroffenen Zentren eine Ausschaffungsstrategie mit dem Resultat, dass die Abhängigen, sobald disloziert, sofort wieder in die Szene zurückkehren. Diese Entwicklung scheint zurzeit zwar aussichtslos zu sein, aber nicht ausweglos. Was tun?</p><p>Wir bauen Dörfer für Drogenkranke und appellieren an den Ausstiegswillen der Betroffenen, der viel stärker vorhanden ist, als meist vermutet wird. Statistisch lässt sich dies nicht erfassen, wohl aber durch persönliche Kontakte. Der von der brutalen, unmenschlichen Szene verschüttete, aber meist bis zum Tod vorhandene Wille zum Ausstieg muss und kann geweckt werden. Wir bauen ein Modelldorf, das den Drogenausstieg zum Ziel hat. In diesem Dorf werden ehemals Drogenabhängige von Fachleuten begleitet. Beispiele: Urdörfli/ZH und das Modell San Patrignano bei Rimini.</p><p>Die Dörfer bieten Gelegenheit für Gemeinschaftsleben - Ehemalige begleiten in kleinen Gruppen neu rekrutierte Ausstiegswillige. Arbeit wird verrichtet zur Selbsterhaltung. Die Dörfer integrieren sich soweit als möglich in das Netz der Wirtschaft. Gearbeitet wird nicht nur als therapeutisches Mittel, sondern existentiell zur finanziellen Grundlage der Dörfer. Ich werde mich selber beim Aufbau voll einsetzen und dort leben. Zum Start muss die Infrastruktur bereitgestellt werden. Kosten: Nach unserer Erfahrung brauchen wir pro Dorf (etwa 60 Personen) eine Million Franken. Wo aber gibt es einige Parzellen, so dass wir im Herbst beginnen können?</p>
  • <p>1. Abgabe von bundeseigenem Land</p><p>Die Suche nach bundeseigenem Land, auf dem die Errichtung eines Selbsthilfedorfes möglich wäre, hat trotz intensiven Abklärungen bei Bund, SBB und PTT nur ein zurzeit unbenutztes Terrain in der entsprechenden Grössenordnung zutage gefördert. Es handelt sich dabei um zwei benachbarte Parzellen Land in der Gemeinde Lutry/VD. Es müssen aber Vorbehalte bezüglich der zonenrechtlichen und der lokalpolitischen Realisierbarkeit angebracht werden. Wenn die Trägerschaft eines zukünftigen Selbsthilfedorfes diese Probleme auf der Grundlage eines Projektes sowie eines Konzeptes für den Betrieb unter Mitwirkung der Schweizerischen Eidgenossenschaft lösen kann, ist der Bundesrat bereit, eine entsprechende Nutzung dieser Parzellen zu prüfen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft verfügt gemäss Auskunft der zuständigen Stellen über keine weiteren Parzellen, die zurzeit zur Verfügung gestellt werden könnten.</p><p>2. Finanzielle Unterstützung eines Selbsthilfedorfes durch den Bund</p><p>Nach der gültigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen liegt die Verantwortung für die Bereitstellung eines adäquaten Betreuungs- und Therapieangebotes für Drogenabhängige in der Verantwortung der Kantone. Der Bund hat zwei Möglichkeiten, die Kantone in dieser Aufgabe zu unterstützen:</p><p>a. Unterstützung im Rahmen der Massnahmen zur Verminderung der Drogenprobleme</p><p>Zum einen ist dies eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des am 20. Februar 1991 vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmenpaketes zur Verminderung der Drogenprobleme. Im Rahmen dieses Massnahmenpaketes können finanzielle Starthilfen auch an Angebote für ausstiegswillige Drogenabhängige geleistet werden. Das Bundesamt für Gesundheitswesen gewährt diese Starthilfen nach festgelegten qualitativen Kriterien und Prioritäten.</p><p>Obwohl in der Schweiz bereits über 100 stationäre therapeutische Institutionen mit rund 1250 Therapieplätzen existieren, die ausstiegswilligen Drogenabhängigen Hilfe anbieten und deren Ausstiegsprozess begleiten, ist dieses Angebot nicht ausreichend.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheitswesen hat eine Lückenanalyse im Bereich der stationären therapeutischen Angebote erstellt. Die Ergebnisse zeigen folgendes:</p><p>- Es bestehen generell grosse Probleme bei der Finanzierung (Kostengutsprachen) von Entzugstherapien und stationären Therapien.</p><p>- Es besteht ein ungenügendes Angebot an spezialisierten Entzugsplätzen in der Innerschweiz, in der französischsprachigen und der italienischsprachigen Schweiz.</p><p>- Eine deutliche Angebotslücke klafft zwischen dem körperlichen Entzug und dem später erfolgenden Eintritt in eine Rehabilitationseinrichtung. Die Analyse weist auf die dringliche Einrichtung von Übergangsplätzen hin.</p><p>- Für Frauen bestehen zu wenige spezifische Therapieplätze.</p><p>- Für Jugendliche (unter 20 Jahren) bestehen ungenügende spezifische Angebote. In diesem Bereich sind teilweise auch neue Angebote notwendig, z. B. in Form von kurzfristigen Aufnahmemöglichkeiten in Krisenfällen, oder auch halbstationäre Angebote mit dem Ziel, eine soziale Desintegration so lange wie möglich zu verhindern.</p><p>- Es besteht die Notwendigkeit der Schaffung von mehr flexiblen, individuell gestaltbaren Therapieaufenthalten.</p><p>- Die Phase des Wiedereintritts in das gesellschaftliche Leben (Wohn- und Arbeitswelt, damit verbundene soziale Kontakte) erweist sich als problematisch. Die Institutionen sollten ihre Reintegrationsbemühungen ausbauen.</p><p>- Nur das Zusammenspiel der verschiedenen Angebote im zeitlichen Verlauf begünstigt eine erfolgreiche Rehabilitation. Bei den meist komplexen Fragestellungen ist eine Betreuung durch fachlich qualifiziertes Personal sicherzustellen.</p><p>Mit den beim BAG eingestellten knappen, zum Teil schon gebundenen Mitteln für Starthilfen im Überlebenshilfe- und Therapiebereich (1,6 Millionen Franken pro Jahr) können nur Angebote unterstützt werden, die gemäss Lückenanalyse prioritär sind. Ob die Einrichtung eines Selbsthilfedorfes, wie es dem Motionär vorschwebt, angesichts der beschriebenen schwerwiegenden Defizite in vielen wichtigen Bereichen in die erste Priorität eingereiht werden könnte, kann erst aufgrund eines ausgearbeiteten Projektes beurteilt werden. Insbesondere müsste näher geprüft werden, wie sich die angestrebte Grösse von etwa 60 Personen mit einer professionellen Betreuung und den individuellen Bedürfnissen der Dorfbewohner vereinbaren lässt. Zudem müsste die Gefahr der Ghettobildung ausgeschlossen werden können, um die spätere Wiedereingliederung in die übrige Gesellschaft nicht zu gefährden. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen seiner Kompetenz und des Budgets seine Unterstützung bei der Schliessung der aufgezählten Lücken anzubieten. Dabei sind jedoch auch die kantonalen Hoheiten zu respektieren.</p><p>b. Unterstützung aufgrund der IV-Gesetzgebung</p><p>Die zweite Möglichkeit für eine finanzielle Unterstützung eines solchen Selbsthilfedorfes durch den Bund ist die Subventionierung von Reintegrationsmassnahmen durch das Bundesamt für Sozialversicherung im Rahmen des IV-Gesetzes.</p><p>Gemäss Artikel 73 IVG kann die Invalidenversicherung Bau- und Betriebsbeiträge an Wohnheime für erwachsene Invalide gewähren, die infolge der Schwere ihres Gebrechens nicht anderweitig untergebracht werden können. Ferner gewährt die Invalidenversicherung Beiträge an geschützte Werkstätten. Wie weit es sich bei den Bewohnern dieses Selbsthilfedorfes um Invalide im Sinne von Artikel 4 IVG handelt, wäre näher abzuklären, wenn ein definitives Konzept und eine Trägerschaft vorliegen. Zu berücksichtigen gilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht mehrfach entschieden hat, dass Drogensucht an sich keine Invalidität darstellt und die Invalidenversicherung nur in Fällen zum Zuge kommt, wo ein erfolgreicher Drogenentzug stattgefunden hat. Eine nähere Beurteilung einer Beitragsberechtigung ist erst möglich, wenn ein konkretes Projekt besteht und die künftigen Nutzniesser der Institution klar definiert werden können. Ein Beitrag der Invalidenversicherung beschränkt sich in jedem Fall auf die invaliditätsbedingten Mehrkosten einer solchen Institution.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Schritte zu unternehmen, um in Zusammenarbeit mit Kantonen den Aufbau eines "Selbsthilfedorfes" für ausstiegswillige Süchtige zu fördern. Als geeignete Massnahmen sind zu prüfen und gegebenenfalls zu ergreifen:</p><p>- die Abgabe von bundeseigenem Land;</p><p>- die finanzielle Unterstützung eines solchen Projekts.</p>
  • Selbsthilfedorf für ausstiegswillige Drogenabhängige
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Drogenproblem ist für unser Land zu einem Hauptthema geworden - politisch, sozial, juristisch, medizinisch und menschlich. Das Ausmass der Tragik ist zur Genüge bekannt. Die Sogwirkung wird stärker und zieht immer jüngere Jahrgänge (12jährige) in den Strudel des Ruins. Zwar sind Initiativen unterwegs, welche eine positive Veränderung anstreben. Die Meinungen aber gehen noch immer auseinander, es droht ein Glaubenskrieg zu entstehen.</p><p>Momentan betreiben die stärker betroffenen Zentren eine Ausschaffungsstrategie mit dem Resultat, dass die Abhängigen, sobald disloziert, sofort wieder in die Szene zurückkehren. Diese Entwicklung scheint zurzeit zwar aussichtslos zu sein, aber nicht ausweglos. Was tun?</p><p>Wir bauen Dörfer für Drogenkranke und appellieren an den Ausstiegswillen der Betroffenen, der viel stärker vorhanden ist, als meist vermutet wird. Statistisch lässt sich dies nicht erfassen, wohl aber durch persönliche Kontakte. Der von der brutalen, unmenschlichen Szene verschüttete, aber meist bis zum Tod vorhandene Wille zum Ausstieg muss und kann geweckt werden. Wir bauen ein Modelldorf, das den Drogenausstieg zum Ziel hat. In diesem Dorf werden ehemals Drogenabhängige von Fachleuten begleitet. Beispiele: Urdörfli/ZH und das Modell San Patrignano bei Rimini.</p><p>Die Dörfer bieten Gelegenheit für Gemeinschaftsleben - Ehemalige begleiten in kleinen Gruppen neu rekrutierte Ausstiegswillige. Arbeit wird verrichtet zur Selbsterhaltung. Die Dörfer integrieren sich soweit als möglich in das Netz der Wirtschaft. Gearbeitet wird nicht nur als therapeutisches Mittel, sondern existentiell zur finanziellen Grundlage der Dörfer. Ich werde mich selber beim Aufbau voll einsetzen und dort leben. Zum Start muss die Infrastruktur bereitgestellt werden. Kosten: Nach unserer Erfahrung brauchen wir pro Dorf (etwa 60 Personen) eine Million Franken. Wo aber gibt es einige Parzellen, so dass wir im Herbst beginnen können?</p>
    • <p>1. Abgabe von bundeseigenem Land</p><p>Die Suche nach bundeseigenem Land, auf dem die Errichtung eines Selbsthilfedorfes möglich wäre, hat trotz intensiven Abklärungen bei Bund, SBB und PTT nur ein zurzeit unbenutztes Terrain in der entsprechenden Grössenordnung zutage gefördert. Es handelt sich dabei um zwei benachbarte Parzellen Land in der Gemeinde Lutry/VD. Es müssen aber Vorbehalte bezüglich der zonenrechtlichen und der lokalpolitischen Realisierbarkeit angebracht werden. Wenn die Trägerschaft eines zukünftigen Selbsthilfedorfes diese Probleme auf der Grundlage eines Projektes sowie eines Konzeptes für den Betrieb unter Mitwirkung der Schweizerischen Eidgenossenschaft lösen kann, ist der Bundesrat bereit, eine entsprechende Nutzung dieser Parzellen zu prüfen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft verfügt gemäss Auskunft der zuständigen Stellen über keine weiteren Parzellen, die zurzeit zur Verfügung gestellt werden könnten.</p><p>2. Finanzielle Unterstützung eines Selbsthilfedorfes durch den Bund</p><p>Nach der gültigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen liegt die Verantwortung für die Bereitstellung eines adäquaten Betreuungs- und Therapieangebotes für Drogenabhängige in der Verantwortung der Kantone. Der Bund hat zwei Möglichkeiten, die Kantone in dieser Aufgabe zu unterstützen:</p><p>a. Unterstützung im Rahmen der Massnahmen zur Verminderung der Drogenprobleme</p><p>Zum einen ist dies eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des am 20. Februar 1991 vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmenpaketes zur Verminderung der Drogenprobleme. Im Rahmen dieses Massnahmenpaketes können finanzielle Starthilfen auch an Angebote für ausstiegswillige Drogenabhängige geleistet werden. Das Bundesamt für Gesundheitswesen gewährt diese Starthilfen nach festgelegten qualitativen Kriterien und Prioritäten.</p><p>Obwohl in der Schweiz bereits über 100 stationäre therapeutische Institutionen mit rund 1250 Therapieplätzen existieren, die ausstiegswilligen Drogenabhängigen Hilfe anbieten und deren Ausstiegsprozess begleiten, ist dieses Angebot nicht ausreichend.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheitswesen hat eine Lückenanalyse im Bereich der stationären therapeutischen Angebote erstellt. Die Ergebnisse zeigen folgendes:</p><p>- Es bestehen generell grosse Probleme bei der Finanzierung (Kostengutsprachen) von Entzugstherapien und stationären Therapien.</p><p>- Es besteht ein ungenügendes Angebot an spezialisierten Entzugsplätzen in der Innerschweiz, in der französischsprachigen und der italienischsprachigen Schweiz.</p><p>- Eine deutliche Angebotslücke klafft zwischen dem körperlichen Entzug und dem später erfolgenden Eintritt in eine Rehabilitationseinrichtung. Die Analyse weist auf die dringliche Einrichtung von Übergangsplätzen hin.</p><p>- Für Frauen bestehen zu wenige spezifische Therapieplätze.</p><p>- Für Jugendliche (unter 20 Jahren) bestehen ungenügende spezifische Angebote. In diesem Bereich sind teilweise auch neue Angebote notwendig, z. B. in Form von kurzfristigen Aufnahmemöglichkeiten in Krisenfällen, oder auch halbstationäre Angebote mit dem Ziel, eine soziale Desintegration so lange wie möglich zu verhindern.</p><p>- Es besteht die Notwendigkeit der Schaffung von mehr flexiblen, individuell gestaltbaren Therapieaufenthalten.</p><p>- Die Phase des Wiedereintritts in das gesellschaftliche Leben (Wohn- und Arbeitswelt, damit verbundene soziale Kontakte) erweist sich als problematisch. Die Institutionen sollten ihre Reintegrationsbemühungen ausbauen.</p><p>- Nur das Zusammenspiel der verschiedenen Angebote im zeitlichen Verlauf begünstigt eine erfolgreiche Rehabilitation. Bei den meist komplexen Fragestellungen ist eine Betreuung durch fachlich qualifiziertes Personal sicherzustellen.</p><p>Mit den beim BAG eingestellten knappen, zum Teil schon gebundenen Mitteln für Starthilfen im Überlebenshilfe- und Therapiebereich (1,6 Millionen Franken pro Jahr) können nur Angebote unterstützt werden, die gemäss Lückenanalyse prioritär sind. Ob die Einrichtung eines Selbsthilfedorfes, wie es dem Motionär vorschwebt, angesichts der beschriebenen schwerwiegenden Defizite in vielen wichtigen Bereichen in die erste Priorität eingereiht werden könnte, kann erst aufgrund eines ausgearbeiteten Projektes beurteilt werden. Insbesondere müsste näher geprüft werden, wie sich die angestrebte Grösse von etwa 60 Personen mit einer professionellen Betreuung und den individuellen Bedürfnissen der Dorfbewohner vereinbaren lässt. Zudem müsste die Gefahr der Ghettobildung ausgeschlossen werden können, um die spätere Wiedereingliederung in die übrige Gesellschaft nicht zu gefährden. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen seiner Kompetenz und des Budgets seine Unterstützung bei der Schliessung der aufgezählten Lücken anzubieten. Dabei sind jedoch auch die kantonalen Hoheiten zu respektieren.</p><p>b. Unterstützung aufgrund der IV-Gesetzgebung</p><p>Die zweite Möglichkeit für eine finanzielle Unterstützung eines solchen Selbsthilfedorfes durch den Bund ist die Subventionierung von Reintegrationsmassnahmen durch das Bundesamt für Sozialversicherung im Rahmen des IV-Gesetzes.</p><p>Gemäss Artikel 73 IVG kann die Invalidenversicherung Bau- und Betriebsbeiträge an Wohnheime für erwachsene Invalide gewähren, die infolge der Schwere ihres Gebrechens nicht anderweitig untergebracht werden können. Ferner gewährt die Invalidenversicherung Beiträge an geschützte Werkstätten. Wie weit es sich bei den Bewohnern dieses Selbsthilfedorfes um Invalide im Sinne von Artikel 4 IVG handelt, wäre näher abzuklären, wenn ein definitives Konzept und eine Trägerschaft vorliegen. Zu berücksichtigen gilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht mehrfach entschieden hat, dass Drogensucht an sich keine Invalidität darstellt und die Invalidenversicherung nur in Fällen zum Zuge kommt, wo ein erfolgreicher Drogenentzug stattgefunden hat. Eine nähere Beurteilung einer Beitragsberechtigung ist erst möglich, wenn ein konkretes Projekt besteht und die künftigen Nutzniesser der Institution klar definiert werden können. Ein Beitrag der Invalidenversicherung beschränkt sich in jedem Fall auf die invaliditätsbedingten Mehrkosten einer solchen Institution.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Schritte zu unternehmen, um in Zusammenarbeit mit Kantonen den Aufbau eines "Selbsthilfedorfes" für ausstiegswillige Süchtige zu fördern. Als geeignete Massnahmen sind zu prüfen und gegebenenfalls zu ergreifen:</p><p>- die Abgabe von bundeseigenem Land;</p><p>- die finanzielle Unterstützung eines solchen Projekts.</p>
    • Selbsthilfedorf für ausstiegswillige Drogenabhängige

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