Französische Gänseleber und Schweizer Schokolade
- ShortId
-
93.3390
- Id
-
19933390
- Updated
-
10.04.2024 08:36
- Language
-
de
- Title
-
Französische Gänseleber und Schweizer Schokolade
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Nationalrat hat vor kurzem einen Vorstoss, worin das Einfuhrverbot für Gänseleber verlangt wird, in ein Postulat umgewandelt. Inzwischen hat Herr Henri Emmanuelli, Präsident des Departementsrates der Landes und Abgeordneter in der Nationalversammlung, mit Gegenmassnahmen gedroht: Frankreich soll die Einfuhr von Schweizer Schokolade verbieten. Der strittige Punkt ist die Tiermisshandlung: auf der einen Seite das Stopfen von Gänsen und Enten und als Folge davon die Hypertrophie der Lebern dieser Tiere, auf der anderen Seite das Melken mit der Maschine und die damit zusammenhängenden Verletzungen der Euter und die Frustrationen der Kühe.</p><p>Für den Fall, dass wir auf dem eingeschlagenen Weg weitergehen wollen, ersuchen wir den Bundesrat zu prüfen,</p><p>- ob diese Sache unsere traditionell ausgezeichneten Beziehungen mit Frankreich nicht erheblich stören könnte;</p><p>- ob den Räten nicht ein Gesetzentwurf folgenden Inhalts zu unterbreiten sei:</p><p>1. Der Gänse- und Entenleberverkauf ist innerhalb der exterritorialen Gebiete in den Bahnhöfen von Genf, Lausanne, Neuenburg, Delsberg, Freiburg und Sitten nach wie vor gestattet.</p><p>2. Unbeschränkte Mengen dieses Produktes können Personen kaufen, die ihre Bestellungen im Baskischen, Gasconischen, Occitanischen, Französischen, Elsässischen oder Baslerischen vortragen.</p><p>3. Die Milch, die zur Schokoladeherstellung verwendet wird, kommt, sofern sie nicht in Pulverform eingekauft wird, ausschliesslich aus Betrieben von Bergbauern, die noch von Hand melken.</p><p>Im Bestreben, möglichst rasch eine gemeinsame Verständigungsgrundlage zu schaffen, schlagen wir vor, eine französich-schweizerische Kommission zu ernennen. Diese müsste sich aus französischen Köchen, die auf Gänseleber an einer Trüffelsauce spezialisiert sind, und aus den besten Schweizer Produzenten für Schokoladetrüffel zusammensetzen. Die Kommission, der auch die Damen Catherine Wahli und Betty Bossi sowie Herr Paul Bocuse angehörten, hätte als Nebenaufgabe, zu untersuchen, ob für die Röstizubereitung - zumindest für das Frühstück - anstelle von Schweineschmalz nicht besser Gänseschmalz verwendet würde.</p><p>Nebenbei ersuchen wir den Bundesrat, das Bundesamt für Kultur mit der Untersuchung der Frage zu beauftragen, ob die Umwandlung dieses Vorstosses in ein Postulat nicht bedeuten könnte, dass die ehemals starke Anziehungskraft, die der Südwesten Galliens auf die Helvetier ausübte (Caesar, De bello gallico, I, X--XI), sich bei deren Nachkommen nicht stark abgeschwächt hat oder sogar ganz verschwunden ist. Andernfalls wäre zu untersuchen, ob diese Abschwächung auf die germanische Invasion, speziell jene der Alemannen, zurückzuführen ist.</p><p>Da offenbar Confits, Gänserillettes, gefüllte Gänsehälse und Entenbraten an einer Dodinesauce nicht zur Streitsache gehören, stellt der Interpellant keinen Antrag auf dringliche Behandlung.</p>
- Französische Gänseleber und Schweizer Schokolade
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Nationalrat hat vor kurzem einen Vorstoss, worin das Einfuhrverbot für Gänseleber verlangt wird, in ein Postulat umgewandelt. Inzwischen hat Herr Henri Emmanuelli, Präsident des Departementsrates der Landes und Abgeordneter in der Nationalversammlung, mit Gegenmassnahmen gedroht: Frankreich soll die Einfuhr von Schweizer Schokolade verbieten. Der strittige Punkt ist die Tiermisshandlung: auf der einen Seite das Stopfen von Gänsen und Enten und als Folge davon die Hypertrophie der Lebern dieser Tiere, auf der anderen Seite das Melken mit der Maschine und die damit zusammenhängenden Verletzungen der Euter und die Frustrationen der Kühe.</p><p>Für den Fall, dass wir auf dem eingeschlagenen Weg weitergehen wollen, ersuchen wir den Bundesrat zu prüfen,</p><p>- ob diese Sache unsere traditionell ausgezeichneten Beziehungen mit Frankreich nicht erheblich stören könnte;</p><p>- ob den Räten nicht ein Gesetzentwurf folgenden Inhalts zu unterbreiten sei:</p><p>1. Der Gänse- und Entenleberverkauf ist innerhalb der exterritorialen Gebiete in den Bahnhöfen von Genf, Lausanne, Neuenburg, Delsberg, Freiburg und Sitten nach wie vor gestattet.</p><p>2. Unbeschränkte Mengen dieses Produktes können Personen kaufen, die ihre Bestellungen im Baskischen, Gasconischen, Occitanischen, Französischen, Elsässischen oder Baslerischen vortragen.</p><p>3. Die Milch, die zur Schokoladeherstellung verwendet wird, kommt, sofern sie nicht in Pulverform eingekauft wird, ausschliesslich aus Betrieben von Bergbauern, die noch von Hand melken.</p><p>Im Bestreben, möglichst rasch eine gemeinsame Verständigungsgrundlage zu schaffen, schlagen wir vor, eine französich-schweizerische Kommission zu ernennen. Diese müsste sich aus französischen Köchen, die auf Gänseleber an einer Trüffelsauce spezialisiert sind, und aus den besten Schweizer Produzenten für Schokoladetrüffel zusammensetzen. Die Kommission, der auch die Damen Catherine Wahli und Betty Bossi sowie Herr Paul Bocuse angehörten, hätte als Nebenaufgabe, zu untersuchen, ob für die Röstizubereitung - zumindest für das Frühstück - anstelle von Schweineschmalz nicht besser Gänseschmalz verwendet würde.</p><p>Nebenbei ersuchen wir den Bundesrat, das Bundesamt für Kultur mit der Untersuchung der Frage zu beauftragen, ob die Umwandlung dieses Vorstosses in ein Postulat nicht bedeuten könnte, dass die ehemals starke Anziehungskraft, die der Südwesten Galliens auf die Helvetier ausübte (Caesar, De bello gallico, I, X--XI), sich bei deren Nachkommen nicht stark abgeschwächt hat oder sogar ganz verschwunden ist. Andernfalls wäre zu untersuchen, ob diese Abschwächung auf die germanische Invasion, speziell jene der Alemannen, zurückzuführen ist.</p><p>Da offenbar Confits, Gänserillettes, gefüllte Gänsehälse und Entenbraten an einer Dodinesauce nicht zur Streitsache gehören, stellt der Interpellant keinen Antrag auf dringliche Behandlung.</p>
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