Drahtlose Telefonnetze. Auswirkungen für Hörbehinderte

ShortId
93.3421
Id
19933421
Updated
10.04.2024 13:33
Language
de
Title
Drahtlose Telefonnetze. Auswirkungen für Hörbehinderte
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zusätzlich zum bestehenden Telefonnetz und zu Natel C befindet sich europaweit ein neues drahtloses Telefonnetzwerk in der Einführung, das GSM-Netz (Global System for Mobile Communications), auch Natel-D-Netz genannt; diese arbeiten im problematischen 900-MHz-Bereich.</p><p>Hörgeräteträgerinnen und Hörgeräteträger werden in ihrem täglichen Leben durch dieses Netz ernsthaft beeinträchtigt. Kommt nämlich ein GSM-Telefon in die Nähe von Hörgeräteträgern, so vernehmen diese einen Störbrumm, der die Verwendung des Hörgerätes weitgehend verunmöglicht. GSM-Geräte produzieren ein elektromagnetisches Feld, welches die Empfindlichkeitswerte für Hörgeräte um ein Vielfaches übersteigt. Die entstehenden Interferenzen verschlechtern die Übertragungsqualität von Hörgeräten oder verhindern sogar total deren normales Arbeiten. Die Intensität der Interferenzen kann die Schmerzgrenze erreichen. Über eingehende Studien der NAL (National Acoustic Laboratories) berichtete die Zeitschrift "Hörakustik" 7/93. Eine dänische Studie konnte Störungen aus bis zu 30 Metern Entfernung feststellen. Gemäss europäischen Richtlinien über elektromagnetische Verträglichkeit müssen Hörgeräte bis zu einer Feldstärke von 3 V/m gegen elektromagnetische Einstreuungen immun sein, was sie auch sind. Ausserdem darf die ausgesendete Feldstärke elektronischer Geräte diesen Wert ebenfalls nicht überschreiten. Mobiltelefone sind allerdings von dieser Auflage ausgenommen, da sie "gewollte" Sender sind - und daher rührt die Misere. Bedauerlicherweise wurde die Einführung des GSM-Systems ohne jegliche Konsultation mit Hörbehinderten, Fachleuten in der Rehabilitation von Schwerhörigkeit oder der Hörgeräte-Industrie (vertreten durch die EHIMA) zugelassen.</p><p>Deshalb werden heute grundsätzlich alle Hörgeräte durch die Interferenzen gestört. Gemäss EHIMA ist es fraglich, ob in Zukunft eine befriedigende technische Lösung auf der Seite der Hörgeräte gefunden werden kann. Selbst wenn eine solche gefunden werden könnte, ist das Problem der Kostenfolgen nicht gelöst. Alle im Einsatz befindlichen Hörgeräte müssten ausgewechselt werden. Es wäre nicht zumutbar, dass die Kostenfolgen der Bevölkerungsgruppe, welche in ihrer Fähigkeit zu kommunizieren, bereits heute stark behindert ist, oder den Sozialwerken (IV, AHV), welche heute Beiträge an Hörgeräte ausrichten, aufgeladen würden.</p><p>In der Schweiz sind rund 200 000 Hörbehinderte auf ein Hörgerät angewiesen; europaweit sind über 5 Millionen Hörgeräte im Einsatz. Die Hörprobleme werden in den nächsten Jahren für all diese Menschen enorm zunehmen. Fachleute meinen, dass die heutigen Hörgeräte zum grössten Teil unbrauchbar werden, falls nicht geeignete Massnahmen getroffen werden. Die ins GSM-Projekt involvierten Kreise rechnen mit dem Verkauf von über 10 Millionen GSM-Telefonen in Europa bis zum Jahr 1996. In der Schweiz gibt es derzeit bereits 3000 Natel-D-Benützerinnen und -Benützer, und ein flächendeckendes Konzept für die Schweiz sieht angeblich eine Kapazität von 500 000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen bis 1997 vor.</p><p>Untersuchungen zeigen, dass auch Herzschrittmacher durch Mobiltelefone beeinflusst, unter Umständen gar auf die maximale Geschwindigkeit beschleunigt werden. Weiter hat in Skandinavien ein Mobiltelefon das Dialysegerät eines Patienten derart gestört, dass er dadurch in Lebensgefahr geriet. Mobiltelefone sind deshalb in vielen skandinavischen Spitälern verboten worden.</p><p>Neben medizinischen werden aber auch zahlreiche andere elektronische Geräte durch die neuen Natel-D-Geräte gestört. Die seit Jahren bekannten Probleme werden durch die Telecom-Industrie systematisch unter den Tisch gewischt, insbesondere wollen sie nicht für die enormen Kostenfolgen nach dem Verursacherprinzip aufkommen, sondern diese der Öffentlichkeit auflasten. Ein energisches politisches Eingreifen zum Schutz der Betroffenen drängt sich auf.</p>
  • <p>Allfällige Störungen mit Natel-D-Mobilgeräten treten nur auf, wenn das Gerät in einem aktiven Zustand, d. h. im Wahl- oder Gesprächszustand ist.</p><p>Umfangreiche, neutrale Untersuchungen vor allem in England und Dänemark zeigen folgende Resultate:</p><p>- Viele elektronische Geräte sind nicht oder nur sehr schlecht gegen EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) geschützt.</p><p>- Bei Herzschrittmachern sind bisher keine nennenswerten Störungen bekannt.</p><p>- Viele Hörgeräte sind heute bereits weitgehend EMV-geschützt und -resistent, d. h., in einem Abstand von einem Meter vom Handmobilgerät sind bereits keine Einflüsse mehr erkennbar. Ein ausreichender Schutz von Hörgeräten ist technisch absolut möglich.</p><p>1. Sofort nach dem Erkennen der Problematik ist die Telecom PTT Mitte 1992 aus eigener Initiative bei folgenden internationalen Gremien direkt oder indirekt vorstellig geworden:</p><p>MoU GSM: Memorandum of Understanding GSM; Gruppe mit Vertretern der Zulassungsstellen und Betreibern von GSM mit zurzeit 58 Mitgliedern aus 38 Ländern;</p><p>ETSI: European Telecommunications Standards Institute (für Normierung);</p><p>Cenelec: Comité européen de normalisation électrotechnique (für EMV-Normierung in Europa mit diversen technischen Kommissionen);</p><p>EC: Europäische Kommission mit EG-Richtlinien über EMV;</p><p>EHIMA: European Hearing Instrument Manufactures Association.</p><p>Damit sind die Verhandlungen mit den Interessengruppen auf internationaler Ebene lanciert worden. Weitere konkrete Massnahmen können erst vorgenommen werden, wenn die Ergebnisse aus diesen internationalen Verhandlungen vorliegen.</p><p>Auf nationaler Ebene finden ebenfalls Besprechungen zwischen der Telecom PTT und der Schwerhörigenvereinigung sowie der Akustika, der schweizerischen Vereinigung der Hörmittelbranche, statt.</p><p>Als Sofortmassnahme hat die Telecom PTT in der Schweiz schon ab offizieller Inbetriebnahme des D-Netzes (März 1993) eine automatische Leistungsbegrenzung auf maximal 2 Watt eingeführt. Damit wird die Abstrahlung sehr stark reduziert. Mit dieser Massnahme hat die Schweiz als einziges Land im europäischen Umfeld sofort reagiert.</p><p>2. Der Bundesrat kann aus folgenden Gründen kein Verkaufsverbot für Natel-D-Telefone anordnen:</p><p>Das System Natel D ist ein internationaler Standard (GSM: Global System for Mobile Communications), der im Normierungsgremium ETSI (European Telecommunications Standards Institute) spezifiziert wurde. Dieser Standard hält alle relevanten Vorschriften auf europäischer und internationaler Ebene bezüglich elektromagnetischer Verträglichkeit ein.</p><p>Alle Betreiber des GSM-Systems sowie die nationalen Zulassungsstellen der betreffenden Länder haben in einem Memorandum of Unterstanding (MoU) in Absprache mit den betreffenden Gremien der EG und der Efta einen grenzenlosen, freien Zugang für Handel, Austausch und Betrieb von geprüften GSM-Geräten vereinbart. In der Schweiz erfolgt die Zulassung der Geräte durch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Zurzeit sind in diesem MoU 58 Mitglieder aus 38 Ländern (zuerst Europa, heute bereits weltweit) vertreten.</p><p>Ein Verkaufsverbot für Natel-D-Telefongeräte würde die Schweiz bezüglich einer europaweiten und später weltumspannenden Mobilkommunikation isolieren. Zudem würde ein Verkaufsverbot wenig nützen, da die Geräte im Ausland gekauft und in der Schweiz betrieben werden können. Es liesse sich somit nur mit einem Abschalten des Natel-D-Netzes durchsetzen. Eine solche einschneidende Massnahme ist aufgrund der eben erwähnten internationalen Absprachen aber nicht möglich.</p><p>3. Wie bereits unter Punkt 1 hervorgehoben, sind von der Telecom PTT die notwendigen Schritte zur Lösung des Problems eingeleitet worden. Die weiteren Massnahmen hängen von den Beratungen in den zuständigen internationalen Gremien ab.</p><p>Das Bakom prüft die Möglichkeit eines nationalen Forums aller Beteiligten in Zusammenhang mit der EMV des GSM. Ausserdem prüft das Bundesamt für Gesundheitswesen mit den zuständigen Stellen, ob in heiklen Bereichen von Spitälern generell auf den Gebrauch von Natel-D-Geräten verzichtet werden soll.</p><p>4. Die Telecom PTT hat heute bereits auf eigene Kosten umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen eingeleitet.</p><p>Ansprüche auf Kostenübernahme könnten nur gestützt auf die allgemeinen haftpflichtrechtlichen Bestimmungen gestellt werden. Darüber hätten allenfalls die zuständigen Justizbehörden zu entscheiden. Im Zusammenhang mit der Einführung des Natel-D-GSM liegt nach heutigen Kenntnissen aber kein haftungsbegründendes Verhalten vor.</p>
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche unmittelbaren Schutzmassnahmen sieht der Bundesrat vor, um die aktuelle Gefährdung von Trägerinnen und Trägern von Hörgeräten und anderen medizinischen elektronischen Geräten durch die Natel-D-Telefone zu vermeiden? Welche Aufklärungsarbeit wird bei Berufsgruppen durchgeführt, welche mit dem Einsatz solcher Geräte betraut sind (Ärzte und Ärztinnen, Hörakustikerinnen und Hörakustiker usw.)? Wie werden Kosten für unnötige Kontroll- und Reparaturarbeiten bei Geräten, die ja nicht defekt sind, vermieden?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, bis zur Lösung der anstehenden Probleme zum medizinischen und finanziellen Schutz der Betroffenen ein Verkaufsverbot für Natel-D-Telefone anzuordnen?</p><p>3. Welche Massnahmen hat der Bundesrat auf nationaler und internationaler Ebene vorgesehen, um das Problem langfristig zu lösen?</p><p>4. Wie ist heute die Kostenfolge geregelt? Wird die Telecom-Industrie nach dem Verursacherprinzip für alle entstehenden Kosten (Forschung für neue Hörgeräte, Aufklärung, Reparaturen, Kosten für eventuell neue Hörgeräte, Einbusse der Lebensqualität für Hörbehinderte usw.) verantwortlich gemacht? Welche juristischen Möglichkeiten bestehen für die Betroffenen? Was unternehmen AHV und IV, damit sie keine durch die Natel-D-Telefone verursachten Kosten zu tragen haben? Wird in der Schweiz Forschung zur gestellten Problematik durchgeführt, und wer kommt für die entsprechenden Kosten auf?</p>
  • Drahtlose Telefonnetze. Auswirkungen für Hörbehinderte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zusätzlich zum bestehenden Telefonnetz und zu Natel C befindet sich europaweit ein neues drahtloses Telefonnetzwerk in der Einführung, das GSM-Netz (Global System for Mobile Communications), auch Natel-D-Netz genannt; diese arbeiten im problematischen 900-MHz-Bereich.</p><p>Hörgeräteträgerinnen und Hörgeräteträger werden in ihrem täglichen Leben durch dieses Netz ernsthaft beeinträchtigt. Kommt nämlich ein GSM-Telefon in die Nähe von Hörgeräteträgern, so vernehmen diese einen Störbrumm, der die Verwendung des Hörgerätes weitgehend verunmöglicht. GSM-Geräte produzieren ein elektromagnetisches Feld, welches die Empfindlichkeitswerte für Hörgeräte um ein Vielfaches übersteigt. Die entstehenden Interferenzen verschlechtern die Übertragungsqualität von Hörgeräten oder verhindern sogar total deren normales Arbeiten. Die Intensität der Interferenzen kann die Schmerzgrenze erreichen. Über eingehende Studien der NAL (National Acoustic Laboratories) berichtete die Zeitschrift "Hörakustik" 7/93. Eine dänische Studie konnte Störungen aus bis zu 30 Metern Entfernung feststellen. Gemäss europäischen Richtlinien über elektromagnetische Verträglichkeit müssen Hörgeräte bis zu einer Feldstärke von 3 V/m gegen elektromagnetische Einstreuungen immun sein, was sie auch sind. Ausserdem darf die ausgesendete Feldstärke elektronischer Geräte diesen Wert ebenfalls nicht überschreiten. Mobiltelefone sind allerdings von dieser Auflage ausgenommen, da sie "gewollte" Sender sind - und daher rührt die Misere. Bedauerlicherweise wurde die Einführung des GSM-Systems ohne jegliche Konsultation mit Hörbehinderten, Fachleuten in der Rehabilitation von Schwerhörigkeit oder der Hörgeräte-Industrie (vertreten durch die EHIMA) zugelassen.</p><p>Deshalb werden heute grundsätzlich alle Hörgeräte durch die Interferenzen gestört. Gemäss EHIMA ist es fraglich, ob in Zukunft eine befriedigende technische Lösung auf der Seite der Hörgeräte gefunden werden kann. Selbst wenn eine solche gefunden werden könnte, ist das Problem der Kostenfolgen nicht gelöst. Alle im Einsatz befindlichen Hörgeräte müssten ausgewechselt werden. Es wäre nicht zumutbar, dass die Kostenfolgen der Bevölkerungsgruppe, welche in ihrer Fähigkeit zu kommunizieren, bereits heute stark behindert ist, oder den Sozialwerken (IV, AHV), welche heute Beiträge an Hörgeräte ausrichten, aufgeladen würden.</p><p>In der Schweiz sind rund 200 000 Hörbehinderte auf ein Hörgerät angewiesen; europaweit sind über 5 Millionen Hörgeräte im Einsatz. Die Hörprobleme werden in den nächsten Jahren für all diese Menschen enorm zunehmen. Fachleute meinen, dass die heutigen Hörgeräte zum grössten Teil unbrauchbar werden, falls nicht geeignete Massnahmen getroffen werden. Die ins GSM-Projekt involvierten Kreise rechnen mit dem Verkauf von über 10 Millionen GSM-Telefonen in Europa bis zum Jahr 1996. In der Schweiz gibt es derzeit bereits 3000 Natel-D-Benützerinnen und -Benützer, und ein flächendeckendes Konzept für die Schweiz sieht angeblich eine Kapazität von 500 000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen bis 1997 vor.</p><p>Untersuchungen zeigen, dass auch Herzschrittmacher durch Mobiltelefone beeinflusst, unter Umständen gar auf die maximale Geschwindigkeit beschleunigt werden. Weiter hat in Skandinavien ein Mobiltelefon das Dialysegerät eines Patienten derart gestört, dass er dadurch in Lebensgefahr geriet. Mobiltelefone sind deshalb in vielen skandinavischen Spitälern verboten worden.</p><p>Neben medizinischen werden aber auch zahlreiche andere elektronische Geräte durch die neuen Natel-D-Geräte gestört. Die seit Jahren bekannten Probleme werden durch die Telecom-Industrie systematisch unter den Tisch gewischt, insbesondere wollen sie nicht für die enormen Kostenfolgen nach dem Verursacherprinzip aufkommen, sondern diese der Öffentlichkeit auflasten. Ein energisches politisches Eingreifen zum Schutz der Betroffenen drängt sich auf.</p>
    • <p>Allfällige Störungen mit Natel-D-Mobilgeräten treten nur auf, wenn das Gerät in einem aktiven Zustand, d. h. im Wahl- oder Gesprächszustand ist.</p><p>Umfangreiche, neutrale Untersuchungen vor allem in England und Dänemark zeigen folgende Resultate:</p><p>- Viele elektronische Geräte sind nicht oder nur sehr schlecht gegen EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) geschützt.</p><p>- Bei Herzschrittmachern sind bisher keine nennenswerten Störungen bekannt.</p><p>- Viele Hörgeräte sind heute bereits weitgehend EMV-geschützt und -resistent, d. h., in einem Abstand von einem Meter vom Handmobilgerät sind bereits keine Einflüsse mehr erkennbar. Ein ausreichender Schutz von Hörgeräten ist technisch absolut möglich.</p><p>1. Sofort nach dem Erkennen der Problematik ist die Telecom PTT Mitte 1992 aus eigener Initiative bei folgenden internationalen Gremien direkt oder indirekt vorstellig geworden:</p><p>MoU GSM: Memorandum of Understanding GSM; Gruppe mit Vertretern der Zulassungsstellen und Betreibern von GSM mit zurzeit 58 Mitgliedern aus 38 Ländern;</p><p>ETSI: European Telecommunications Standards Institute (für Normierung);</p><p>Cenelec: Comité européen de normalisation électrotechnique (für EMV-Normierung in Europa mit diversen technischen Kommissionen);</p><p>EC: Europäische Kommission mit EG-Richtlinien über EMV;</p><p>EHIMA: European Hearing Instrument Manufactures Association.</p><p>Damit sind die Verhandlungen mit den Interessengruppen auf internationaler Ebene lanciert worden. Weitere konkrete Massnahmen können erst vorgenommen werden, wenn die Ergebnisse aus diesen internationalen Verhandlungen vorliegen.</p><p>Auf nationaler Ebene finden ebenfalls Besprechungen zwischen der Telecom PTT und der Schwerhörigenvereinigung sowie der Akustika, der schweizerischen Vereinigung der Hörmittelbranche, statt.</p><p>Als Sofortmassnahme hat die Telecom PTT in der Schweiz schon ab offizieller Inbetriebnahme des D-Netzes (März 1993) eine automatische Leistungsbegrenzung auf maximal 2 Watt eingeführt. Damit wird die Abstrahlung sehr stark reduziert. Mit dieser Massnahme hat die Schweiz als einziges Land im europäischen Umfeld sofort reagiert.</p><p>2. Der Bundesrat kann aus folgenden Gründen kein Verkaufsverbot für Natel-D-Telefone anordnen:</p><p>Das System Natel D ist ein internationaler Standard (GSM: Global System for Mobile Communications), der im Normierungsgremium ETSI (European Telecommunications Standards Institute) spezifiziert wurde. Dieser Standard hält alle relevanten Vorschriften auf europäischer und internationaler Ebene bezüglich elektromagnetischer Verträglichkeit ein.</p><p>Alle Betreiber des GSM-Systems sowie die nationalen Zulassungsstellen der betreffenden Länder haben in einem Memorandum of Unterstanding (MoU) in Absprache mit den betreffenden Gremien der EG und der Efta einen grenzenlosen, freien Zugang für Handel, Austausch und Betrieb von geprüften GSM-Geräten vereinbart. In der Schweiz erfolgt die Zulassung der Geräte durch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Zurzeit sind in diesem MoU 58 Mitglieder aus 38 Ländern (zuerst Europa, heute bereits weltweit) vertreten.</p><p>Ein Verkaufsverbot für Natel-D-Telefongeräte würde die Schweiz bezüglich einer europaweiten und später weltumspannenden Mobilkommunikation isolieren. Zudem würde ein Verkaufsverbot wenig nützen, da die Geräte im Ausland gekauft und in der Schweiz betrieben werden können. Es liesse sich somit nur mit einem Abschalten des Natel-D-Netzes durchsetzen. Eine solche einschneidende Massnahme ist aufgrund der eben erwähnten internationalen Absprachen aber nicht möglich.</p><p>3. Wie bereits unter Punkt 1 hervorgehoben, sind von der Telecom PTT die notwendigen Schritte zur Lösung des Problems eingeleitet worden. Die weiteren Massnahmen hängen von den Beratungen in den zuständigen internationalen Gremien ab.</p><p>Das Bakom prüft die Möglichkeit eines nationalen Forums aller Beteiligten in Zusammenhang mit der EMV des GSM. Ausserdem prüft das Bundesamt für Gesundheitswesen mit den zuständigen Stellen, ob in heiklen Bereichen von Spitälern generell auf den Gebrauch von Natel-D-Geräten verzichtet werden soll.</p><p>4. Die Telecom PTT hat heute bereits auf eigene Kosten umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen eingeleitet.</p><p>Ansprüche auf Kostenübernahme könnten nur gestützt auf die allgemeinen haftpflichtrechtlichen Bestimmungen gestellt werden. Darüber hätten allenfalls die zuständigen Justizbehörden zu entscheiden. Im Zusammenhang mit der Einführung des Natel-D-GSM liegt nach heutigen Kenntnissen aber kein haftungsbegründendes Verhalten vor.</p>
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche unmittelbaren Schutzmassnahmen sieht der Bundesrat vor, um die aktuelle Gefährdung von Trägerinnen und Trägern von Hörgeräten und anderen medizinischen elektronischen Geräten durch die Natel-D-Telefone zu vermeiden? Welche Aufklärungsarbeit wird bei Berufsgruppen durchgeführt, welche mit dem Einsatz solcher Geräte betraut sind (Ärzte und Ärztinnen, Hörakustikerinnen und Hörakustiker usw.)? Wie werden Kosten für unnötige Kontroll- und Reparaturarbeiten bei Geräten, die ja nicht defekt sind, vermieden?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, bis zur Lösung der anstehenden Probleme zum medizinischen und finanziellen Schutz der Betroffenen ein Verkaufsverbot für Natel-D-Telefone anzuordnen?</p><p>3. Welche Massnahmen hat der Bundesrat auf nationaler und internationaler Ebene vorgesehen, um das Problem langfristig zu lösen?</p><p>4. Wie ist heute die Kostenfolge geregelt? Wird die Telecom-Industrie nach dem Verursacherprinzip für alle entstehenden Kosten (Forschung für neue Hörgeräte, Aufklärung, Reparaturen, Kosten für eventuell neue Hörgeräte, Einbusse der Lebensqualität für Hörbehinderte usw.) verantwortlich gemacht? Welche juristischen Möglichkeiten bestehen für die Betroffenen? Was unternehmen AHV und IV, damit sie keine durch die Natel-D-Telefone verursachten Kosten zu tragen haben? Wird in der Schweiz Forschung zur gestellten Problematik durchgeführt, und wer kommt für die entsprechenden Kosten auf?</p>
    • Drahtlose Telefonnetze. Auswirkungen für Hörbehinderte

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