Revision der EO
- ShortId
-
93.3429
- Id
-
19933429
- Updated
-
27.07.2023 20:41
- Language
-
de
- Title
-
Revision der EO
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die sehr bescheidenen Leistungen der EO haben, wie die Medien diesen Sommer mehrfach berichtet haben, zu zahlreichen Notfällen geführt. Der Armeefürsorge ist es zwar gelungen, einer bedeutenden Zahl von Rekruten rasche Hilfe zu leisten und bei diesen damit eine Verschuldung wegen Militärdienstleistungen abzuwenden. Nachhaltige Leistungen bei der EO sind aber unumgänglich. Weiter geht es nicht an, dass Dienstleistende gegenüber Zivilpersonen derartig grobe Nachteile in Kauf nehmen müssen. Die Revision der EO ist deshalb unverzüglich an die Hand zu nehmen und wenn möglich gleichzeitig mit der Armeereform in Kraft zu setzen.</p>
- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, ohne Verzug eine Revision der Erwerbsersatzordnung an die Hand zu nehmen, damit diese gleichzeitig mit der Armeereform auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt werden kann.</p>
- Revision der EO
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die sehr bescheidenen Leistungen der EO haben, wie die Medien diesen Sommer mehrfach berichtet haben, zu zahlreichen Notfällen geführt. Der Armeefürsorge ist es zwar gelungen, einer bedeutenden Zahl von Rekruten rasche Hilfe zu leisten und bei diesen damit eine Verschuldung wegen Militärdienstleistungen abzuwenden. Nachhaltige Leistungen bei der EO sind aber unumgänglich. Weiter geht es nicht an, dass Dienstleistende gegenüber Zivilpersonen derartig grobe Nachteile in Kauf nehmen müssen. Die Revision der EO ist deshalb unverzüglich an die Hand zu nehmen und wenn möglich gleichzeitig mit der Armeereform in Kraft zu setzen.</p>
- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, ohne Verzug eine Revision der Erwerbsersatzordnung an die Hand zu nehmen, damit diese gleichzeitig mit der Armeereform auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt werden kann.</p>
- Revision der EO
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