Revision der EO

ShortId
93.3429
Id
19933429
Updated
27.07.2023 20:41
Language
de
Title
Revision der EO
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die sehr bescheidenen Leistungen der EO haben, wie die Medien diesen Sommer mehrfach berichtet haben, zu zahlreichen Notfällen geführt. Der Armeefürsorge ist es zwar gelungen, einer bedeutenden Zahl von Rekruten rasche Hilfe zu leisten und bei diesen damit eine Verschuldung wegen Militärdienstleistungen abzuwenden. Nachhaltige Leistungen bei der EO sind aber unumgänglich. Weiter geht es nicht an, dass Dienstleistende gegenüber Zivilpersonen derartig grobe Nachteile in Kauf nehmen müssen. Die Revision der EO ist deshalb unverzüglich an die Hand zu nehmen und wenn möglich gleichzeitig mit der Armeereform in Kraft zu setzen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, ohne Verzug eine Revision der Erwerbsersatzordnung an die Hand zu nehmen, damit diese gleichzeitig mit der Armeereform auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt werden kann.</p>
  • Revision der EO
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die sehr bescheidenen Leistungen der EO haben, wie die Medien diesen Sommer mehrfach berichtet haben, zu zahlreichen Notfällen geführt. Der Armeefürsorge ist es zwar gelungen, einer bedeutenden Zahl von Rekruten rasche Hilfe zu leisten und bei diesen damit eine Verschuldung wegen Militärdienstleistungen abzuwenden. Nachhaltige Leistungen bei der EO sind aber unumgänglich. Weiter geht es nicht an, dass Dienstleistende gegenüber Zivilpersonen derartig grobe Nachteile in Kauf nehmen müssen. Die Revision der EO ist deshalb unverzüglich an die Hand zu nehmen und wenn möglich gleichzeitig mit der Armeereform in Kraft zu setzen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, ohne Verzug eine Revision der Erwerbsersatzordnung an die Hand zu nehmen, damit diese gleichzeitig mit der Armeereform auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt werden kann.</p>
    • Revision der EO

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