Hypothekarzinssenkung. Auswirkung auf die Mietzinse

ShortId
93.3460
Id
19933460
Updated
10.04.2024 08:01
Language
de
Title
Hypothekarzinssenkung. Auswirkung auf die Mietzinse
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem Anstieg der Hypothekarzinsen haben die Mietzinse eine eigentliche Explosion erlebt. Die Vermieter haben alle legalen Mittel ausgeschöpft, und so ist es innerhalb von dreieinhalb Jahren zu einer allgemeinen Erhöhung der Mietzinse um durchschnittlich 35 Prozent gekommen. Dies ist doppelt soviel wie der Anstieg der Lebenshaltungskosten.</p><p>Im laufenden Jahr haben die Hypothekarzinsen in bedeutendem Umfang zu sinken begonnen. Aber die Vermieter haben diese Senkung nicht oder bestenfalls nur in sehr eingeschränktem Mass auf die Mietzinse überwälzt.</p><p>Eine allgemeine Senkung der Mietzinse ist aber aus verschiedenen Gründen erwünscht:</p><p>a) Indem die Hauseigentümer die Hypothekarzinssenkung nicht oder nur in ungenügendem Mass auf die Mietzinse überwälzen, steigern sie in völlig ungerechtfertigter Weise ihr Einkommen.</p><p>In einer Zeit, da die Löhne unter Druck stehen und nominell und erst recht real zu sinken drohen, ist es nur recht, wenn die Hauseigentümer dazu aufgefordert werden, ihren Teil zur gemeinsamen Anstrengung beizutragen, indem sie es auf sich nehmen, auf eine ungerechtfertigte Einkommenssteigerung zu verzichten.</p><p>b) Nach einer Umfrage des Lausanner Instituts MIS Trend müssen in der Schweiz 21 Prozent der Mieter einen Mietzins bezahlen, der mehr als 33 Prozent ihres Einkommens beansprucht; 31 Prozent der Mieter der unteren Einkommensklassen (mit Einkommen unterhalb von 5000 Fr. monatlich) wenden mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Bezahlung der Miete auf.</p><p>Dabei geht man heute davon aus, dass der Mietzins nicht mehr als 20 Prozent des Einkommens betragen sollte (vor 20 Jahren sprach man noch von 15 Prozent). Dies zeigt, dass die Mietzinse in wenigen Jahren explosionsartig zugenommen haben und dass sie Hunderttausende von Personen mit grossen Problemen belasten. Eine allgemeine Mietzinssenkung würde deshalb zahlreiche Probleme mildern und gleichzeitig die von Kantonen und Gemeinden aufzubringenden Sozialhilfebeiträge reduzieren.</p><p>c) Eine Senkung der Mietzinse würde ausserdem zusätzliche Mittel für eine Steigerung des Konsums von Gütern und Dienstleistungen freisetzen, und dies wiederum würde zum notwendigen Aufschwung unserer Wirtschaft beitragen.</p><p>Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren für die Senkung der Mietzinse ist zu kompliziert, zu langsam und zu anforderungsreich. Es kann darum keine allgemeine Senkung der Mietzinse auslösen. Es ist deshalb notwendig, dieses Verfahren durch dringlichen Bundesbeschluss zu ändern.</p><p>Der Hypothekarzinssatz ist 1993 von 7 auf 6 Prozent zurückgegangen. Weitere Senkungen dürften in naher Zukunft folgen. Das Parlament sollte mit dringlichem Bundesbeschluss folgende Massnahmen ergreifen:</p><p>1) Der Bundesrat wird ermächtigt, entsprechend den im Gesetz und in der Vollzugsverordnung festgelegten Ansätzen eine allgemeine Senkung der Mietzinse zu verfügen.</p><p>2) Der Vermieter, der ganz oder teilweise bestreitet, dass er die vom Bundesrat verfügte Mietzinssenkung zugestehen muss, hat dies dem Mieter auf dem vorgeschriebenen Formular mitzuteilen und dabei die Gründe anzugeben, aus denen er sich der vom Bundesrat verfügten Mietzinssenkung ganz oder teilweise widersetzt.</p><p>3) Der Mieter kann sodann seinerseits die Mitteilung des Vermieters bei der Schlichtungsbehörde anfechten.</p>
  • <p>Vergleiche französischer Text.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, den Räten einen Entwurf zu einem dringlichen Bundesbeschluss zu unterbreiten, der</p><p>a. den Bundesrat ermächtigt, bei Hypothekarzinssenkungen eine allgemeine Mietzinssenkung anzuordnen;</p><p>b. die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer berechtigt, sich dieser Mietzinssenkung ganz oder teilweise zu widersetzen, indem sie allen Mieterinnen und Mietern ein entsprechend begründetes Schreiben zukommen lassen;</p><p>c. den Mieterinnen und Mietern ermöglicht, dieses Schreiben mit Beschwerde an die Schlichtungsstelle anzufechten.</p>
  • Hypothekarzinssenkung. Auswirkung auf die Mietzinse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Anstieg der Hypothekarzinsen haben die Mietzinse eine eigentliche Explosion erlebt. Die Vermieter haben alle legalen Mittel ausgeschöpft, und so ist es innerhalb von dreieinhalb Jahren zu einer allgemeinen Erhöhung der Mietzinse um durchschnittlich 35 Prozent gekommen. Dies ist doppelt soviel wie der Anstieg der Lebenshaltungskosten.</p><p>Im laufenden Jahr haben die Hypothekarzinsen in bedeutendem Umfang zu sinken begonnen. Aber die Vermieter haben diese Senkung nicht oder bestenfalls nur in sehr eingeschränktem Mass auf die Mietzinse überwälzt.</p><p>Eine allgemeine Senkung der Mietzinse ist aber aus verschiedenen Gründen erwünscht:</p><p>a) Indem die Hauseigentümer die Hypothekarzinssenkung nicht oder nur in ungenügendem Mass auf die Mietzinse überwälzen, steigern sie in völlig ungerechtfertigter Weise ihr Einkommen.</p><p>In einer Zeit, da die Löhne unter Druck stehen und nominell und erst recht real zu sinken drohen, ist es nur recht, wenn die Hauseigentümer dazu aufgefordert werden, ihren Teil zur gemeinsamen Anstrengung beizutragen, indem sie es auf sich nehmen, auf eine ungerechtfertigte Einkommenssteigerung zu verzichten.</p><p>b) Nach einer Umfrage des Lausanner Instituts MIS Trend müssen in der Schweiz 21 Prozent der Mieter einen Mietzins bezahlen, der mehr als 33 Prozent ihres Einkommens beansprucht; 31 Prozent der Mieter der unteren Einkommensklassen (mit Einkommen unterhalb von 5000 Fr. monatlich) wenden mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Bezahlung der Miete auf.</p><p>Dabei geht man heute davon aus, dass der Mietzins nicht mehr als 20 Prozent des Einkommens betragen sollte (vor 20 Jahren sprach man noch von 15 Prozent). Dies zeigt, dass die Mietzinse in wenigen Jahren explosionsartig zugenommen haben und dass sie Hunderttausende von Personen mit grossen Problemen belasten. Eine allgemeine Mietzinssenkung würde deshalb zahlreiche Probleme mildern und gleichzeitig die von Kantonen und Gemeinden aufzubringenden Sozialhilfebeiträge reduzieren.</p><p>c) Eine Senkung der Mietzinse würde ausserdem zusätzliche Mittel für eine Steigerung des Konsums von Gütern und Dienstleistungen freisetzen, und dies wiederum würde zum notwendigen Aufschwung unserer Wirtschaft beitragen.</p><p>Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren für die Senkung der Mietzinse ist zu kompliziert, zu langsam und zu anforderungsreich. Es kann darum keine allgemeine Senkung der Mietzinse auslösen. Es ist deshalb notwendig, dieses Verfahren durch dringlichen Bundesbeschluss zu ändern.</p><p>Der Hypothekarzinssatz ist 1993 von 7 auf 6 Prozent zurückgegangen. Weitere Senkungen dürften in naher Zukunft folgen. Das Parlament sollte mit dringlichem Bundesbeschluss folgende Massnahmen ergreifen:</p><p>1) Der Bundesrat wird ermächtigt, entsprechend den im Gesetz und in der Vollzugsverordnung festgelegten Ansätzen eine allgemeine Senkung der Mietzinse zu verfügen.</p><p>2) Der Vermieter, der ganz oder teilweise bestreitet, dass er die vom Bundesrat verfügte Mietzinssenkung zugestehen muss, hat dies dem Mieter auf dem vorgeschriebenen Formular mitzuteilen und dabei die Gründe anzugeben, aus denen er sich der vom Bundesrat verfügten Mietzinssenkung ganz oder teilweise widersetzt.</p><p>3) Der Mieter kann sodann seinerseits die Mitteilung des Vermieters bei der Schlichtungsbehörde anfechten.</p>
    • <p>Vergleiche französischer Text.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, den Räten einen Entwurf zu einem dringlichen Bundesbeschluss zu unterbreiten, der</p><p>a. den Bundesrat ermächtigt, bei Hypothekarzinssenkungen eine allgemeine Mietzinssenkung anzuordnen;</p><p>b. die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer berechtigt, sich dieser Mietzinssenkung ganz oder teilweise zu widersetzen, indem sie allen Mieterinnen und Mietern ein entsprechend begründetes Schreiben zukommen lassen;</p><p>c. den Mieterinnen und Mietern ermöglicht, dieses Schreiben mit Beschwerde an die Schlichtungsstelle anzufechten.</p>
    • Hypothekarzinssenkung. Auswirkung auf die Mietzinse

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