Bundestätigkeiten. Verzicht, Vereinfachung und Rationalisierung

ShortId
93.3461
Id
19933461
Updated
10.04.2024 18:30
Language
de
Title
Bundestätigkeiten. Verzicht, Vereinfachung und Rationalisierung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Jahr 1992 habe ich den Bundesrat ersucht, bis Ende 1993 unter Beizug ausserhalb des Bundes stehender Fachleute eine umfassende Expertise zu veranlassen und einen Bericht zu erstatten, der Auskunft gibt über Möglichkeiten und Zweckmässigkeit, gewisse Bereiche der Bundesverwaltung und der Regiebetriebe des Bundes aus Gründen der Rationalisierung, Effizienz und Kosteneinsparungen zu privatisieren. Diese Motion wurde auf Vorschlag des Bundesrates in ein Postulat umgewandelt. Trotz dem in der Antwort gezeigten Verständnis ist in der Zwischenzeit viel zu wenig geschehen. Zum Teil hat sich die Situation sogar noch verschlimmert.</p><p>Seit Anfang 1992 hat sich zudem die Lage der Bundesfinanzen dramatisch verschlechtert. Es gibt dafür viele Erklärungen. Diese lassen sich alle auf eine Grundtatsache zurückführen: Der Bund hat in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren eindeutig über seine Verhältnisse gelebt. Wenn man an diesem Grundtatbestand vorbeisieht, wird es sicher nie gelingen, der steten Aufblähung der Bundestätigkeit und Bundesverwaltung Einhalt zu gebieten. Die Behörden aller Stufen tragen hier Verantwortung. Diese Verantwortung trifft aber primär den Bundesrat. Trotz aller Anstrengungen wird auch nach dem Voranschlag 1994, dem zweiten Sanierungspaket und - im Falle einer Annahme - nach der Einführung der Mehrwertsteuer das Loch in den Bundesfinanzen bei weitem nicht gestopft sein. Es bleiben Defizite in der Höhe von mehreren Milliarden Franken bestehen, die auf strukturelle Mängel in unserer Staatstätigkeit zurückzuführen sind. Es müssen daher ohne Verzug und energisch Massnahmen mit langfristiger Wirkung eingeleitet werden, welche die Bundestätigkeiten und die Bundesverwaltung wieder auf ein verantwortbares Mass zurückführen.</p>
  • <p>Die Interpellation erweckt den Eindruck, der Bundesrat leite zu wenig energisch Massnahmen ein, um einer Ausweitung der Bundestätigkeit und Bundesverwaltung Einhalt zu gebieten. Dies entspricht indessen nicht den Tatsachen.</p><p>In den letzten zehn bis fünfzehn Jahren ist die Bundesverwaltung einer Welle von Rationalisierungs- und Reorganisationsmassnahmen unterzogen worden. Gegenwärtig laufen drei zugleich, nämlich die Querschnittsmassnahmen zur Effizienzsteigerung (Effi-QM-BV, Abschluss 1995), das Sparpaket 1993 sowie die Regierungs- und Verwaltungsreform, ferner eine ganze Reihe von Einzelprojekten.</p><p>Zu erinnern ist an die Tatsache, dass die Schweiz auch heute noch unter den westlichen Industrienationen mit dem kleinsten Prozentanteil der öffentlichen Angestellten (Bund, Kantone, Gemeinden) an der Gesamtheit der Erwerbstätigen figuriert und dass auch die Staatsquote unter den OECD-Ländern einen der tiefsten Werte aufweist (Zwischenbericht des Bundesrates vom 21. Januar 1991 an die GPK betreffend Effi-QM-BV).</p><p>Im übrigen ist sich der Bundesrat durchaus bewusst, dass die Verhinderung einer Ausweitung der Bundestätigkeit und Bundesverwaltung sowie Einschränkungen eine permanente Aufgabe darstellen, der er sich im Hinblick auf die Finanzlage weiterhin prioritär zu widmen hat. Es handelt sich um aufwendige Detailarbeit. Der "grosse Wurf", den sich der Interpellant, unter anderem durch eine Privatisierungswelle, erhofft, ist unrealistisch. In dieser Hinsicht sind die Lehren aus Effi-QM-BV, das diesbezüglich völlig übertriebene Erwartungen aufkommen liess, gezogen worden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Verzicht auf Tätigkeiten, Vereinfachung: Wie der Bundesrat zur Motion II der Finanzkommission des Nationalrates vom 10. November 1992 (Verwaltungstätigkeit. Verzichtplanung; AB 1992 N 2403) ausgeführt hat, werden Verzicht und Vereinfachungen regelmässig im Rahmen der Finanz-, Budget- und Stellenplanung von den Departementen geprüft und mit Teilerfolgen verwirklicht. Verzichtsvorschläge werden zudem auch im Rahmen der Botschaft zu den Sparmassnahmen 1993 unterbreitet.</p><p>In der zitierten Antwort hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass auch die Einführung der periodischen Aufgabenüberprüfung, die von der Firma McKinsey, in anderer Form von der Verwaltungskontrolle (Bericht VKB, "Aufsicht des Bundesrates", vom 19. Februar 1993) und neuerdings von den Geschäftsprüfungskommissionen vorgeschlagen wird, geprüft wird.</p><p>Hinsichtlich Privatisierung oder Entlastung des Bundes auf andere Weise, zu der sich der Bundesrat im "Bericht über Privatwirtschaft und Staatstätigkeit" vom 25. August 1982 (BBl 1982 III 81ff.) ausführlich geäussert hat, laufen verschiedene konkrete Projekte auf Amtsstufe und bei den Regiebetrieben. Zudem wird die Verwaltungskontrolle gemäss dem vom Bundesrat 1991 behandelten Grobkonzept eine Untersuchung über die diversen Möglichkeiten, Varianten, Vor- und Nachteile durchführen (VKB-Projekt Nr. 19, "Entlastung des Bundes").</p><p>2. Rationalisierung und Reorganisation: Rationalisierungsmassnahmen finden neben den unter Ziffer 1 genannten grösseren Projekten praktisch überall permanent statt.</p><p>Dasselbe gilt hinsichtlich kleinerer laufender Reorganisationsmassnahmen. Letztere werden im grösseren Rahmen gestützt auf das soeben vorgelegte Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) in Aussicht genommen, sofern das Parlament dem Bundesrat die benötigte Organisationsfreiheit einräumt (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Motion Suter, Straffung der Bundesverwaltung; AB 1993 N 1391).</p><p>3. Stabsstellen: Die mit zunehmender Komplexität notwendig gewordene Aufstockung der Stabsstellen wird vom Bundesrat und von den Departementen durchaus unter Kontrolle gehalten. Es sind dem Bundesrat keine unverhältnismässig "aufgeblähten" Stabsstellen bekannt.</p><p>4. Subventionen: Gemäss Artikel 5 des neuen Subventionsgesetzes hat der Bundesrat periodisch, mindestens alle sechs Jahre, alle Subventionsregelungen im Hinblick auf ihre Begründung, Zweckmässigkeit usw. zu überprüfen und dem Parlament hierüber Bericht zu erstatten. Das Eidgenössische Finanzdepartement bereitet zusammen mit den übrigen Departementen eine solche Gesamtüberprüfung vor. Bericht und Anträge an die eidgenössischen Räte sind spätestens 1996 zu erwarten.</p><p>Zudem finden Einzeluntersuchungen und entsprechende Anpassungen laufend statt. Zum Beispiel hat der Bundesrat aufgrund eines Berichts der Verwaltungskontrolle vom 31. März 1993 eine gezielte Überprüfung der Nationalstrassenbeiträge angeordnet.</p><p>5. Standard bzw. Regelungsdichte der Normen: Auch hier sind vielerorts, z. B. im Rahmen des ersten Pakets der marktwirtschaftlichen Erneuerung, die gewünschten Bestrebungen festzustellen. Der Bundesrat hat sich über die Ansatzpunkte recht einlässlich im Rahmen der Stellungnahmen zur Einfachen Anfrage Jeanneret (Abbau der Gesetzesdichte; AB 1992 N 669) und zur Motion Loeb François (Gesetzesabschaffungs-Delegation; AB 1992 N 2161) geäussert, so dass der Einfachheit halber hierauf verwiesen werden kann.</p><p>Im Zusammenhang mit den Sanierungsmassnahmen 1993 hat zudem der Bundesrat die zuständigen Departemente beauftragt, Normen und Standards in den Bereichen Hoch- und Strassenbau einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und bis Ende 1994 Vorschläge für mögliche Vereinfachungen und Einsparungen zu unterbreiten. Im Bereiche des Umweltschutzes soll auf eine konsequente Durchsetzung des Verursacherprinzips hingearbeitet werden; im Rahmen laufender oder künftiger Gesetzesrevisionen sollen auch die Umweltschutznormen und -standards einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.</p><p>In den zitierten Vorkehren sind durchaus auch die vom Interpellanten geforderten Massnahmen mit langfristiger Wirkung enthalten, die indessen gerade wegen dieser Auswirkungen und wegen ihrer Komplexität einer besonders sorgfältigen Überprüfung mit entsprechendem Zeitaufwand bedürfen.</p><p>Abschliessend ist auf den Beitrag hinzuweisen, den das Parlament zur Vereinfachung und Rationalisierung der Bundestätigkeiten leisten könnte. Die Flut von Vorstössen und die Begehren in finanzieller und gesetzgeberischer Hinsicht tragen, wie der Bundesrat mehrfach ausgeführt hat, wesentlich zur Ausweitung der Staatstätigkeit und zur Regelungsdichte der Gesetze bei (vgl. u. a. die Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative über die Stellenplafonierung; BBl 1981 III 929).</p>
  • <p>1. Ist der Bundesrat bereit, die gesamten Bundestätigkeiten auf ihre Notwendigkeit und Effizienz kritisch zu überprüfen und die nötigen Massnahmen zu treffen (Verzicht auf Tätigkeiten bzw. Vereinfachung von Tätigkeiten)?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Bundesverwaltung - gerade auch im Zusammenhang mit Frage 1 - energisch zu rationalisieren und zu reorganisieren (z. B. Zusammenlegung von Bundesämtern)?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, der in den letzten zehn Jahren erfolgten Aufblähung und Aufstockung der Stabsstellen auf Departements- und Ämterebene entgegenzutreten und diese zu reduzieren?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, innert nützlicher Frist eine Gesamtüberprüfung aller Subventionssätze vorzunehmen und den Verzicht bzw. die Reduktion der Subventionen voranzutreiben?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, den in der Regel übertrieben hohen Standard der Normen in verschiedenen Bereichen (z. B. bei Installationen und Bauten) zu überprüfen und, wo möglich, zu reduzieren?</p>
  • Bundestätigkeiten. Verzicht, Vereinfachung und Rationalisierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahr 1992 habe ich den Bundesrat ersucht, bis Ende 1993 unter Beizug ausserhalb des Bundes stehender Fachleute eine umfassende Expertise zu veranlassen und einen Bericht zu erstatten, der Auskunft gibt über Möglichkeiten und Zweckmässigkeit, gewisse Bereiche der Bundesverwaltung und der Regiebetriebe des Bundes aus Gründen der Rationalisierung, Effizienz und Kosteneinsparungen zu privatisieren. Diese Motion wurde auf Vorschlag des Bundesrates in ein Postulat umgewandelt. Trotz dem in der Antwort gezeigten Verständnis ist in der Zwischenzeit viel zu wenig geschehen. Zum Teil hat sich die Situation sogar noch verschlimmert.</p><p>Seit Anfang 1992 hat sich zudem die Lage der Bundesfinanzen dramatisch verschlechtert. Es gibt dafür viele Erklärungen. Diese lassen sich alle auf eine Grundtatsache zurückführen: Der Bund hat in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren eindeutig über seine Verhältnisse gelebt. Wenn man an diesem Grundtatbestand vorbeisieht, wird es sicher nie gelingen, der steten Aufblähung der Bundestätigkeit und Bundesverwaltung Einhalt zu gebieten. Die Behörden aller Stufen tragen hier Verantwortung. Diese Verantwortung trifft aber primär den Bundesrat. Trotz aller Anstrengungen wird auch nach dem Voranschlag 1994, dem zweiten Sanierungspaket und - im Falle einer Annahme - nach der Einführung der Mehrwertsteuer das Loch in den Bundesfinanzen bei weitem nicht gestopft sein. Es bleiben Defizite in der Höhe von mehreren Milliarden Franken bestehen, die auf strukturelle Mängel in unserer Staatstätigkeit zurückzuführen sind. Es müssen daher ohne Verzug und energisch Massnahmen mit langfristiger Wirkung eingeleitet werden, welche die Bundestätigkeiten und die Bundesverwaltung wieder auf ein verantwortbares Mass zurückführen.</p>
    • <p>Die Interpellation erweckt den Eindruck, der Bundesrat leite zu wenig energisch Massnahmen ein, um einer Ausweitung der Bundestätigkeit und Bundesverwaltung Einhalt zu gebieten. Dies entspricht indessen nicht den Tatsachen.</p><p>In den letzten zehn bis fünfzehn Jahren ist die Bundesverwaltung einer Welle von Rationalisierungs- und Reorganisationsmassnahmen unterzogen worden. Gegenwärtig laufen drei zugleich, nämlich die Querschnittsmassnahmen zur Effizienzsteigerung (Effi-QM-BV, Abschluss 1995), das Sparpaket 1993 sowie die Regierungs- und Verwaltungsreform, ferner eine ganze Reihe von Einzelprojekten.</p><p>Zu erinnern ist an die Tatsache, dass die Schweiz auch heute noch unter den westlichen Industrienationen mit dem kleinsten Prozentanteil der öffentlichen Angestellten (Bund, Kantone, Gemeinden) an der Gesamtheit der Erwerbstätigen figuriert und dass auch die Staatsquote unter den OECD-Ländern einen der tiefsten Werte aufweist (Zwischenbericht des Bundesrates vom 21. Januar 1991 an die GPK betreffend Effi-QM-BV).</p><p>Im übrigen ist sich der Bundesrat durchaus bewusst, dass die Verhinderung einer Ausweitung der Bundestätigkeit und Bundesverwaltung sowie Einschränkungen eine permanente Aufgabe darstellen, der er sich im Hinblick auf die Finanzlage weiterhin prioritär zu widmen hat. Es handelt sich um aufwendige Detailarbeit. Der "grosse Wurf", den sich der Interpellant, unter anderem durch eine Privatisierungswelle, erhofft, ist unrealistisch. In dieser Hinsicht sind die Lehren aus Effi-QM-BV, das diesbezüglich völlig übertriebene Erwartungen aufkommen liess, gezogen worden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Verzicht auf Tätigkeiten, Vereinfachung: Wie der Bundesrat zur Motion II der Finanzkommission des Nationalrates vom 10. November 1992 (Verwaltungstätigkeit. Verzichtplanung; AB 1992 N 2403) ausgeführt hat, werden Verzicht und Vereinfachungen regelmässig im Rahmen der Finanz-, Budget- und Stellenplanung von den Departementen geprüft und mit Teilerfolgen verwirklicht. Verzichtsvorschläge werden zudem auch im Rahmen der Botschaft zu den Sparmassnahmen 1993 unterbreitet.</p><p>In der zitierten Antwort hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass auch die Einführung der periodischen Aufgabenüberprüfung, die von der Firma McKinsey, in anderer Form von der Verwaltungskontrolle (Bericht VKB, "Aufsicht des Bundesrates", vom 19. Februar 1993) und neuerdings von den Geschäftsprüfungskommissionen vorgeschlagen wird, geprüft wird.</p><p>Hinsichtlich Privatisierung oder Entlastung des Bundes auf andere Weise, zu der sich der Bundesrat im "Bericht über Privatwirtschaft und Staatstätigkeit" vom 25. August 1982 (BBl 1982 III 81ff.) ausführlich geäussert hat, laufen verschiedene konkrete Projekte auf Amtsstufe und bei den Regiebetrieben. Zudem wird die Verwaltungskontrolle gemäss dem vom Bundesrat 1991 behandelten Grobkonzept eine Untersuchung über die diversen Möglichkeiten, Varianten, Vor- und Nachteile durchführen (VKB-Projekt Nr. 19, "Entlastung des Bundes").</p><p>2. Rationalisierung und Reorganisation: Rationalisierungsmassnahmen finden neben den unter Ziffer 1 genannten grösseren Projekten praktisch überall permanent statt.</p><p>Dasselbe gilt hinsichtlich kleinerer laufender Reorganisationsmassnahmen. Letztere werden im grösseren Rahmen gestützt auf das soeben vorgelegte Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) in Aussicht genommen, sofern das Parlament dem Bundesrat die benötigte Organisationsfreiheit einräumt (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Motion Suter, Straffung der Bundesverwaltung; AB 1993 N 1391).</p><p>3. Stabsstellen: Die mit zunehmender Komplexität notwendig gewordene Aufstockung der Stabsstellen wird vom Bundesrat und von den Departementen durchaus unter Kontrolle gehalten. Es sind dem Bundesrat keine unverhältnismässig "aufgeblähten" Stabsstellen bekannt.</p><p>4. Subventionen: Gemäss Artikel 5 des neuen Subventionsgesetzes hat der Bundesrat periodisch, mindestens alle sechs Jahre, alle Subventionsregelungen im Hinblick auf ihre Begründung, Zweckmässigkeit usw. zu überprüfen und dem Parlament hierüber Bericht zu erstatten. Das Eidgenössische Finanzdepartement bereitet zusammen mit den übrigen Departementen eine solche Gesamtüberprüfung vor. Bericht und Anträge an die eidgenössischen Räte sind spätestens 1996 zu erwarten.</p><p>Zudem finden Einzeluntersuchungen und entsprechende Anpassungen laufend statt. Zum Beispiel hat der Bundesrat aufgrund eines Berichts der Verwaltungskontrolle vom 31. März 1993 eine gezielte Überprüfung der Nationalstrassenbeiträge angeordnet.</p><p>5. Standard bzw. Regelungsdichte der Normen: Auch hier sind vielerorts, z. B. im Rahmen des ersten Pakets der marktwirtschaftlichen Erneuerung, die gewünschten Bestrebungen festzustellen. Der Bundesrat hat sich über die Ansatzpunkte recht einlässlich im Rahmen der Stellungnahmen zur Einfachen Anfrage Jeanneret (Abbau der Gesetzesdichte; AB 1992 N 669) und zur Motion Loeb François (Gesetzesabschaffungs-Delegation; AB 1992 N 2161) geäussert, so dass der Einfachheit halber hierauf verwiesen werden kann.</p><p>Im Zusammenhang mit den Sanierungsmassnahmen 1993 hat zudem der Bundesrat die zuständigen Departemente beauftragt, Normen und Standards in den Bereichen Hoch- und Strassenbau einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und bis Ende 1994 Vorschläge für mögliche Vereinfachungen und Einsparungen zu unterbreiten. Im Bereiche des Umweltschutzes soll auf eine konsequente Durchsetzung des Verursacherprinzips hingearbeitet werden; im Rahmen laufender oder künftiger Gesetzesrevisionen sollen auch die Umweltschutznormen und -standards einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.</p><p>In den zitierten Vorkehren sind durchaus auch die vom Interpellanten geforderten Massnahmen mit langfristiger Wirkung enthalten, die indessen gerade wegen dieser Auswirkungen und wegen ihrer Komplexität einer besonders sorgfältigen Überprüfung mit entsprechendem Zeitaufwand bedürfen.</p><p>Abschliessend ist auf den Beitrag hinzuweisen, den das Parlament zur Vereinfachung und Rationalisierung der Bundestätigkeiten leisten könnte. Die Flut von Vorstössen und die Begehren in finanzieller und gesetzgeberischer Hinsicht tragen, wie der Bundesrat mehrfach ausgeführt hat, wesentlich zur Ausweitung der Staatstätigkeit und zur Regelungsdichte der Gesetze bei (vgl. u. a. die Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative über die Stellenplafonierung; BBl 1981 III 929).</p>
    • <p>1. Ist der Bundesrat bereit, die gesamten Bundestätigkeiten auf ihre Notwendigkeit und Effizienz kritisch zu überprüfen und die nötigen Massnahmen zu treffen (Verzicht auf Tätigkeiten bzw. Vereinfachung von Tätigkeiten)?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Bundesverwaltung - gerade auch im Zusammenhang mit Frage 1 - energisch zu rationalisieren und zu reorganisieren (z. B. Zusammenlegung von Bundesämtern)?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, der in den letzten zehn Jahren erfolgten Aufblähung und Aufstockung der Stabsstellen auf Departements- und Ämterebene entgegenzutreten und diese zu reduzieren?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, innert nützlicher Frist eine Gesamtüberprüfung aller Subventionssätze vorzunehmen und den Verzicht bzw. die Reduktion der Subventionen voranzutreiben?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, den in der Regel übertrieben hohen Standard der Normen in verschiedenen Bereichen (z. B. bei Installationen und Bauten) zu überprüfen und, wo möglich, zu reduzieren?</p>
    • Bundestätigkeiten. Verzicht, Vereinfachung und Rationalisierung

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