Stärkung der inneren Sicherheit
- ShortId
-
93.3469
- Id
-
19933469
- Updated
-
10.04.2024 08:27
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung der inneren Sicherheit
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Es trifft zu, dass mit der in den letzten Jahren allgemein gestiegenen Mobilität auch die grenzüberschreitende Kriminalität an Bedeutung zugenommen hat. Dies betrifft insbesondere den sogenannten Kriminaltourismus zum einen und das organisierte Verbrechen zum andern, das quasi seiner Natur gemäss eine stark international geprägte Dimension aufweist. Der Einfluss gerade des organisierten Verbrechens auf die innere Sicherheit der Schweiz ist allerdings zurzeit geringer, als angenommen wird. So sind nur "Inseln" sogenannter organisierter Basiskriminalität festzustellen, dies vor allem im Bereich des Drogenhandels und der Schutzgelderpressung; diesen ist aber die typische Einflussnahme auf Politik und Wirtschaft in grösserem Umfang bisher nicht gelungen. Gefährlicher erscheint dagegen der Missbrauch der Schweiz als logistische Basis, als Transit- und vor allem als Finanzierungsort des organisierten Verbrechens. Gründe für diese Rolle der Schweiz sind ihre zentrale geographische Lage, ihre politische Stabilität, ihr liberales System und besonders die bekannte Qualität der Dienstleistungen ihres Finanzplatzes - Vorteile, welche vom organisierten Verbrechen ebenso geschätzt werden wie von der legalen Wirtschaft. Diese Auswirkungen des organisierten Verbrechens auf die Schweiz sind in erster Linie zu bekämpfen.</p><p>Der Kriminaltourismus - vorübergehender Aufenthalt ausländischer Tätergruppen in der Schweiz mit dem Ziel, Verbrechen zu begehen - operiert im Rahmen der herkömmlichen Kriminalität (Vermögensdelikte, Drogenhandel), darf aber ebenfalls nicht unterschätzt werden, wenngleich seine zahlenmässige Bedeutung wesensgemäss nur schwer beurteilt werden kann.</p><p>Obschon der Einfluss der erwähnten Phänomene auf die innere Sicherheit zurzeit beschränkt ist, ist der Bundesrat über die mögliche Entwicklung beunruhigt. Er ist daher der Überzeugung, dass die weitere Entwicklung der verschiedenen Ausprägungen internationalen Verbrechens in der Schweiz mit aller Sorgfalt verfolgt werden muss. Vor allem aber sind alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um ein Fussfassen des organisierten Verbrechens und anderer krimineller Gruppen in unserem Land zu verhindern. Entsprechende Vorkehren sind auf dem Wege der Verwirklichung (insbesondere 2. Massnahmenpaket gegen das organisierte Verbrechen, Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens, Polizei-Verbindungsbeamte im Ausland, Drogendatenbank Dosis, Staatsschutzdatenbank Isis). In diesem Zusammenhang muss festgehalten werden, dass die Bürgerin und der Bürger vom organisierten Verbrechen eher selten unmittelbar betroffen sind; zumindest nehmen sie, wenn sie mit kriminellen Handlungen konfrontiert werden, diese nicht als Erscheinungen des organisierten Verbrechens wahr, auch wenn sie im organisierten Verbrechen begründet sind.</p><p>In diesem Zusammenhang ist ausserdem festzuhalten, dass der Bund der inneren Sicherheit im allgemeinen - diese Problematik reicht weit über organisiertes Verbrechen und Kriminaltourismus hinaus - grosse Beachtung schenkt. Erinnert sei nur an die Expertenkommission "Grenzpolizeiliche Personenkontrolle" (EGPK), welche das Thema "Innere Sicherheit" einlässlich analysiert und im Januar 1993 entsprechende Berichte veröffentlicht hat. Der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements hat zudem die innere Sicherheit zum Schwerpunktthema des Jahres 1994 in seinem Departement erklärt; ein entsprechendes Aktionsprogramm ist in Vorbereitung.</p><p>2. Zuständig für Polizeibelange sind von Verfassung wegen primär die Kantone. Der Bund hat keine Aufsichtskompetenz. Darum und zudem, weil Vorfälle in einigen Polizeikorps Gegenstand laufender Untersuchungen in den Kantonen sind, muss der Bundesrat davon absehen, zur Lage in den kantonalen Polizeikorps Stellung zu nehmen. Im übrigen ist dem Interpellanten darin beizupflichten, dass die kantonalen Polizeikorps durch die wachsenden Aufgaben durchwegs sehr stark belastet sind. In dieser Situation Abhilfe zu schaffen ist freilich, aufgrund der geschilderten Zuständigkeitsordnung, wiederum primär Sache der Kantone.</p><p>3. Bereits heute bestehen bewährte und wirkungsvolle Koordinationsinstrumente auf Bundesebene; so namentlich die Einrichtungen des Zentralpolizeibüros, allen voran die Zentralstellen Rauschgift und Geldfälschung, dann aber auch das nationale Interpol-Zentralbüro, das Zentralstrafregister und der Erkennungsdienst; in diesem Zusammenhang zu erwähnen ist auch das automatisierte Fahndungssystem Ripol. Auch die Bundespolizei wirkt im Kampf gegen das organisierte Verbrechen mit: Sie koordiniert international die Ermittlungen in Fällen mit Bezug zum internationalen Verbrechen, in denen sie national die Ermittlungen führt (Sprengstoffanschläge, illegaler Kriegsmaterialhandel, Verstösse gegen das Atomgesetz und die ABC-Gesetzgebung usw.); zudem orientiert sie die übrigen national mit der Bekämpfung des organisierten Verbrechens befassten Behörden über die Erkenntnisse aus ihren Kontakten mit ausländischen Nachrichten- und Sicherheitsdiensten. Es ist aber nicht zu bestreiten, dass weiterer Koordinationsbedarf besteht, so namentlich im Bereich des organisierten Verbrechens und des Drogenhandels, aber auch auf dem Gebiet des Staatsschutzes; entsprechende Massnahmen sind in Vorbereitung (siehe Antwort zu Punkt 4). Im Rahmen der heutigen Bundeskompetenzen besteht somit heute schon durchaus eine Art kriminalpolizeilicher nationaler Nachrichten- und Lagezentrale, deren Erweiterung zudem geplant ist.</p><p>Es trifft zu, dass professionell geführte, zeitgemässe Aus- und Weiterbildungsstätten für die Polizei immer wichtiger werden. In diesem Zusammenhang darf festgehalten werden, dass das vorab von den Kantonen getragene und vom Bund mitunterstützte Schweizerische Polizei-Institut in Neuenburg beachtliche und anerkannte Arbeit auf diesem Gebiet leistet. Im übrigen steht der Bundesrat der Idee eines Angebotes der Schweiz als Standort für eine europäische Polizei-Führungsakademie positiv gegenüber und hat entsprechende Abklärungen befürwortet (vgl. seine Stellungnahme zu der am 18. Dezember 1992 als Postulat entgegengenommenen Motion Eymann Christoph vom 3. Juni 1992).</p><p>4. Im Rahmen seiner seit Mitte der achtziger Jahre entwickelten Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und organisiertem Verbrechen sieht der Bundesrat eine ganze Reihe von Massnahmen vor, welche der starken internationalen Dimension des organisierten Verbrechens Rechnung tragen. Im Vordergrund steht die Schaffung einer Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Diese Stelle soll als Informationsdrehscheibe fungieren und insbesondere interkantonale sowie internationale Ermittlungen gegen das organisierte Verbrechen koordinieren. Der besseren Koordinierung der interkantonalen und internationalen Verfahren in Fällen illegalen Betäubungsmittelhandels dient eine spezielle Drogendatenbank Dosis. Ein interner Versuch im Bundesamt für Polizeiwesen läuft seit Anfang dieses Jahres; es ist vorgesehen, den Versuch gestützt auf eine demnächst zu erlassende Verordnung auf acht Kantone zu erweitern. Der definitive, landesweite Betrieb ist nicht vor 1995 zu erwarten.</p><p>Besonders der Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen dienen Polizeiverbindungsbeamte, die an bestimmte ausländische Destinationen entsandt werden. Dort beschaffen sie in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden die für Verfahren in der Schweiz benötigten Informationen und sorgen generell für einen raschen Informationsaustausch. Die Schweiz wird von 1994 an über solche Polizeiverbindungsbeamte verfügen; die beiden ersten sollen in Washington sowie beim Generalsekretariat der Interpol in Lyon eingesetzt werden. Weitere Beamte sollen zu einem späteren Zeitpunkt vor allem in die Produktions- und Transitländer für illegale Betäubungsmittel entsandt werden. Neben dem Rauschgiftbereich werden die Beamten aber auch Fälle von organisiertem Verbrechen sowie anderen Straftaten, für welche die Rechtshilfe möglich ist, bearbeiten.</p><p>Die von der EG geschaffenen Sicherheitsinstitutionen, wie Trevi, Schengener Vertragssystem, Europol, sind grundsätzlich auf die EG-Staaten beschränkt. Die Schweiz als Nicht-EG-Mitglied ist mithin von diesen Instrumenten ausgeschlossen, es sei denn, sie werde nach dem alleinigen Belieben der EG-Staaten zu einer Teilnahme daran eingeladen. Dies war jedoch bisher nur in beschränktem Rahmen der Fall. Indes steht fest, dass eine Mitgliedschaft in den genannten Institutionen sowie weiteren Einrichtungen im schweizerischen Interesse läge. Davon ausgehend, dass ein Beitritt der Schweiz zur EG jedenfalls kurzfristig nicht zu erwarten ist, werden als Ersatzlösung von der Beitrittsfrage losgelöste Beteiligungsmöglichkeiten - z. B. Beobachterstatus, Verbindungsbeamte, Parallelabkommen - geprüft. Im übrigen sieht der noch unverbindliche Vorentwurf zu einem EG-Übereinkommen betreffend Europol Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Drittstaaten vor; die Modalitäten sind jedoch noch nicht bekannt. Der Bundesrat wird sich um eine solche Zusammenarbeit bemühen.</p><p>5. Die Stärkung der inneren Sicherheit ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es Massnahmen verschiedenster Art und auf allen Ebenen. Es ist auch zu beachten, dass auf diesem Gebiet die Lage sich rasch ändert und Massnahmen daher ebenso rasch angepasst werden müssen. Vorausschauendes Erkennen der Entwicklungstendenzen, rasches Erkennen einer neuen Situation und flexibles Reagieren darauf sind daher, auch längerfristig, die entscheidenden Handlungsgrundsätze. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass seine Politik in den sicherheitsrelevanten Bereichen - z. B. organisiertes Verbrechen, gewalttätiger Extremismus und Terrorismus, Asylwesen - diesen Leitlinien folgt und daher fortgesetzt werden soll. Allerdings ist zu unterstreichen, dass innere Sicherheit nicht allein Sache des Bundes ist, sondern - jedenfalls in den Bereichen Polizei und Justiz - primär in die Zuständigkeit der Kantone fällt.</p><p>Ob ein eidgenössisches Kriminalamt zu schaffen sei, ist eine Frage des Umfanges der sogenannten Bundesstrafgerichtsbarkeit, das heisst der Straftaten, für deren Untersuchung und Beurteilung der Bund zuständig ist (Art. 340 StGB). Im Rahmen der Revision des Dritten Buches des Strafgesetzbuches wird diese Frage geprüft, allerdings ohne Priorität. Von grösserer Bedeutung ist die Mitwirkung des Bundes durch Koordination und Dienstleistungen bei Strafuntersuchungen, die in mehreren Kantonen oder Staaten geführt werden (vgl. Antworten zu den Punkten 3 und 4).</p><p>Die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts wird in letzter Zeit durch Politik und Wissenschaft wieder verstärkt gefordert. Auch wenn die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Praxis des Bundesgerichts zu den Artikeln 4 und 58 der Bundesverfassung einen einheitlichen Mindeststandard im Strafprozessrecht bewirkt haben, würde eine weiter gehende Vereinheitlichung einen nicht unbedeutenden Eingriff in die traditionelle Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen darstellen. Eine solche Vereinheitlichung sollte daher nur nach sorgfältiger Prüfung aller massgeblichen Kriterien vorgeschlagen werden und würde in jedem Fall eine Verfassungsänderung voraussetzen. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, einen kürzlich eingereichten Vorstoss der CVP zu diesem Thema zu prüfen. Falls das Parlament den Vorstoss überweist, wird der Bundesrat insbesondere auch zu prüfen haben, ob eine Harmonisierung des schweizerischen Strafprozessrechts allenfalls beschränkt auf bestimmte Teilbereiche, zumal das organisierte Verbrechen, möglich und erwünscht sei.</p>
- <p>Die innere Sicherheit wird in jüngster Zeit mit neuen und wachsenden Aufgaben und Problemen konfrontiert. Das moderne organisierte Verbrechen stellt grosse Anforderungen an die kantonalen Polizeiapparate, verlangt aber auch auf nationaler Ebene eine permanente Neubeurteilung der Lage. In verschiedenen Kantonen scheint die Lage angespannt, was sich in der internen Stimmung der Polizeikorps niederschlägt. In diesem Zusammenhang möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Wie schätzt der Bundesrat heute die innere Sicherheit im Zusammenhang mit dem wachsenden internationalen Verbrechen und mit den dauernd steigenden Aufgaben ein? Ist der Bundesrat über die Entwicklung beunruhigt?</p><p>2. Wie schätzt der Bundesrat die gespannte Lage in verschiedenen kantonalen Polizeikorps ein? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass verschiedentlich die Kapazitätsgrenze an Pflichten und Aufgaben erreicht ist?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass im operativen Bereich verschiedene koordinierende Instrumente wie beispielsweise eine nationale Nachrichten- und Lagezentrale und zeitgemässe, professionelle Aus- und Weiterbildungsinstitutionen fehlen?</p><p>4. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um der wachsenden Internationalisierung des organisierten Verbrechens gerecht zu werden? Welche Massnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen sind vorgesehen? Wie schätzt der Bundesrat die Möglichkeit von bilateralen Abkommen mit der EG im Bereich der Verbrechensbekämpfung ein?</p><p>5. Wie stellt sich der Bund längerfristig eine Verbesserung der Situation vor? Wurde in diesem Zusammenhang die Schaffung eines eidgenössischen Kriminalamtes geprüft oder die Möglichkeit der Schaffung einer eidgenössischen Strafprozessordnung ins Auge gefasst?</p>
- Stärkung der inneren Sicherheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Es trifft zu, dass mit der in den letzten Jahren allgemein gestiegenen Mobilität auch die grenzüberschreitende Kriminalität an Bedeutung zugenommen hat. Dies betrifft insbesondere den sogenannten Kriminaltourismus zum einen und das organisierte Verbrechen zum andern, das quasi seiner Natur gemäss eine stark international geprägte Dimension aufweist. Der Einfluss gerade des organisierten Verbrechens auf die innere Sicherheit der Schweiz ist allerdings zurzeit geringer, als angenommen wird. So sind nur "Inseln" sogenannter organisierter Basiskriminalität festzustellen, dies vor allem im Bereich des Drogenhandels und der Schutzgelderpressung; diesen ist aber die typische Einflussnahme auf Politik und Wirtschaft in grösserem Umfang bisher nicht gelungen. Gefährlicher erscheint dagegen der Missbrauch der Schweiz als logistische Basis, als Transit- und vor allem als Finanzierungsort des organisierten Verbrechens. Gründe für diese Rolle der Schweiz sind ihre zentrale geographische Lage, ihre politische Stabilität, ihr liberales System und besonders die bekannte Qualität der Dienstleistungen ihres Finanzplatzes - Vorteile, welche vom organisierten Verbrechen ebenso geschätzt werden wie von der legalen Wirtschaft. Diese Auswirkungen des organisierten Verbrechens auf die Schweiz sind in erster Linie zu bekämpfen.</p><p>Der Kriminaltourismus - vorübergehender Aufenthalt ausländischer Tätergruppen in der Schweiz mit dem Ziel, Verbrechen zu begehen - operiert im Rahmen der herkömmlichen Kriminalität (Vermögensdelikte, Drogenhandel), darf aber ebenfalls nicht unterschätzt werden, wenngleich seine zahlenmässige Bedeutung wesensgemäss nur schwer beurteilt werden kann.</p><p>Obschon der Einfluss der erwähnten Phänomene auf die innere Sicherheit zurzeit beschränkt ist, ist der Bundesrat über die mögliche Entwicklung beunruhigt. Er ist daher der Überzeugung, dass die weitere Entwicklung der verschiedenen Ausprägungen internationalen Verbrechens in der Schweiz mit aller Sorgfalt verfolgt werden muss. Vor allem aber sind alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um ein Fussfassen des organisierten Verbrechens und anderer krimineller Gruppen in unserem Land zu verhindern. Entsprechende Vorkehren sind auf dem Wege der Verwirklichung (insbesondere 2. Massnahmenpaket gegen das organisierte Verbrechen, Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens, Polizei-Verbindungsbeamte im Ausland, Drogendatenbank Dosis, Staatsschutzdatenbank Isis). In diesem Zusammenhang muss festgehalten werden, dass die Bürgerin und der Bürger vom organisierten Verbrechen eher selten unmittelbar betroffen sind; zumindest nehmen sie, wenn sie mit kriminellen Handlungen konfrontiert werden, diese nicht als Erscheinungen des organisierten Verbrechens wahr, auch wenn sie im organisierten Verbrechen begründet sind.</p><p>In diesem Zusammenhang ist ausserdem festzuhalten, dass der Bund der inneren Sicherheit im allgemeinen - diese Problematik reicht weit über organisiertes Verbrechen und Kriminaltourismus hinaus - grosse Beachtung schenkt. Erinnert sei nur an die Expertenkommission "Grenzpolizeiliche Personenkontrolle" (EGPK), welche das Thema "Innere Sicherheit" einlässlich analysiert und im Januar 1993 entsprechende Berichte veröffentlicht hat. Der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements hat zudem die innere Sicherheit zum Schwerpunktthema des Jahres 1994 in seinem Departement erklärt; ein entsprechendes Aktionsprogramm ist in Vorbereitung.</p><p>2. Zuständig für Polizeibelange sind von Verfassung wegen primär die Kantone. Der Bund hat keine Aufsichtskompetenz. Darum und zudem, weil Vorfälle in einigen Polizeikorps Gegenstand laufender Untersuchungen in den Kantonen sind, muss der Bundesrat davon absehen, zur Lage in den kantonalen Polizeikorps Stellung zu nehmen. Im übrigen ist dem Interpellanten darin beizupflichten, dass die kantonalen Polizeikorps durch die wachsenden Aufgaben durchwegs sehr stark belastet sind. In dieser Situation Abhilfe zu schaffen ist freilich, aufgrund der geschilderten Zuständigkeitsordnung, wiederum primär Sache der Kantone.</p><p>3. Bereits heute bestehen bewährte und wirkungsvolle Koordinationsinstrumente auf Bundesebene; so namentlich die Einrichtungen des Zentralpolizeibüros, allen voran die Zentralstellen Rauschgift und Geldfälschung, dann aber auch das nationale Interpol-Zentralbüro, das Zentralstrafregister und der Erkennungsdienst; in diesem Zusammenhang zu erwähnen ist auch das automatisierte Fahndungssystem Ripol. Auch die Bundespolizei wirkt im Kampf gegen das organisierte Verbrechen mit: Sie koordiniert international die Ermittlungen in Fällen mit Bezug zum internationalen Verbrechen, in denen sie national die Ermittlungen führt (Sprengstoffanschläge, illegaler Kriegsmaterialhandel, Verstösse gegen das Atomgesetz und die ABC-Gesetzgebung usw.); zudem orientiert sie die übrigen national mit der Bekämpfung des organisierten Verbrechens befassten Behörden über die Erkenntnisse aus ihren Kontakten mit ausländischen Nachrichten- und Sicherheitsdiensten. Es ist aber nicht zu bestreiten, dass weiterer Koordinationsbedarf besteht, so namentlich im Bereich des organisierten Verbrechens und des Drogenhandels, aber auch auf dem Gebiet des Staatsschutzes; entsprechende Massnahmen sind in Vorbereitung (siehe Antwort zu Punkt 4). Im Rahmen der heutigen Bundeskompetenzen besteht somit heute schon durchaus eine Art kriminalpolizeilicher nationaler Nachrichten- und Lagezentrale, deren Erweiterung zudem geplant ist.</p><p>Es trifft zu, dass professionell geführte, zeitgemässe Aus- und Weiterbildungsstätten für die Polizei immer wichtiger werden. In diesem Zusammenhang darf festgehalten werden, dass das vorab von den Kantonen getragene und vom Bund mitunterstützte Schweizerische Polizei-Institut in Neuenburg beachtliche und anerkannte Arbeit auf diesem Gebiet leistet. Im übrigen steht der Bundesrat der Idee eines Angebotes der Schweiz als Standort für eine europäische Polizei-Führungsakademie positiv gegenüber und hat entsprechende Abklärungen befürwortet (vgl. seine Stellungnahme zu der am 18. Dezember 1992 als Postulat entgegengenommenen Motion Eymann Christoph vom 3. Juni 1992).</p><p>4. Im Rahmen seiner seit Mitte der achtziger Jahre entwickelten Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und organisiertem Verbrechen sieht der Bundesrat eine ganze Reihe von Massnahmen vor, welche der starken internationalen Dimension des organisierten Verbrechens Rechnung tragen. Im Vordergrund steht die Schaffung einer Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Diese Stelle soll als Informationsdrehscheibe fungieren und insbesondere interkantonale sowie internationale Ermittlungen gegen das organisierte Verbrechen koordinieren. Der besseren Koordinierung der interkantonalen und internationalen Verfahren in Fällen illegalen Betäubungsmittelhandels dient eine spezielle Drogendatenbank Dosis. Ein interner Versuch im Bundesamt für Polizeiwesen läuft seit Anfang dieses Jahres; es ist vorgesehen, den Versuch gestützt auf eine demnächst zu erlassende Verordnung auf acht Kantone zu erweitern. Der definitive, landesweite Betrieb ist nicht vor 1995 zu erwarten.</p><p>Besonders der Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen dienen Polizeiverbindungsbeamte, die an bestimmte ausländische Destinationen entsandt werden. Dort beschaffen sie in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden die für Verfahren in der Schweiz benötigten Informationen und sorgen generell für einen raschen Informationsaustausch. Die Schweiz wird von 1994 an über solche Polizeiverbindungsbeamte verfügen; die beiden ersten sollen in Washington sowie beim Generalsekretariat der Interpol in Lyon eingesetzt werden. Weitere Beamte sollen zu einem späteren Zeitpunkt vor allem in die Produktions- und Transitländer für illegale Betäubungsmittel entsandt werden. Neben dem Rauschgiftbereich werden die Beamten aber auch Fälle von organisiertem Verbrechen sowie anderen Straftaten, für welche die Rechtshilfe möglich ist, bearbeiten.</p><p>Die von der EG geschaffenen Sicherheitsinstitutionen, wie Trevi, Schengener Vertragssystem, Europol, sind grundsätzlich auf die EG-Staaten beschränkt. Die Schweiz als Nicht-EG-Mitglied ist mithin von diesen Instrumenten ausgeschlossen, es sei denn, sie werde nach dem alleinigen Belieben der EG-Staaten zu einer Teilnahme daran eingeladen. Dies war jedoch bisher nur in beschränktem Rahmen der Fall. Indes steht fest, dass eine Mitgliedschaft in den genannten Institutionen sowie weiteren Einrichtungen im schweizerischen Interesse läge. Davon ausgehend, dass ein Beitritt der Schweiz zur EG jedenfalls kurzfristig nicht zu erwarten ist, werden als Ersatzlösung von der Beitrittsfrage losgelöste Beteiligungsmöglichkeiten - z. B. Beobachterstatus, Verbindungsbeamte, Parallelabkommen - geprüft. Im übrigen sieht der noch unverbindliche Vorentwurf zu einem EG-Übereinkommen betreffend Europol Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Drittstaaten vor; die Modalitäten sind jedoch noch nicht bekannt. Der Bundesrat wird sich um eine solche Zusammenarbeit bemühen.</p><p>5. Die Stärkung der inneren Sicherheit ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es Massnahmen verschiedenster Art und auf allen Ebenen. Es ist auch zu beachten, dass auf diesem Gebiet die Lage sich rasch ändert und Massnahmen daher ebenso rasch angepasst werden müssen. Vorausschauendes Erkennen der Entwicklungstendenzen, rasches Erkennen einer neuen Situation und flexibles Reagieren darauf sind daher, auch längerfristig, die entscheidenden Handlungsgrundsätze. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass seine Politik in den sicherheitsrelevanten Bereichen - z. B. organisiertes Verbrechen, gewalttätiger Extremismus und Terrorismus, Asylwesen - diesen Leitlinien folgt und daher fortgesetzt werden soll. Allerdings ist zu unterstreichen, dass innere Sicherheit nicht allein Sache des Bundes ist, sondern - jedenfalls in den Bereichen Polizei und Justiz - primär in die Zuständigkeit der Kantone fällt.</p><p>Ob ein eidgenössisches Kriminalamt zu schaffen sei, ist eine Frage des Umfanges der sogenannten Bundesstrafgerichtsbarkeit, das heisst der Straftaten, für deren Untersuchung und Beurteilung der Bund zuständig ist (Art. 340 StGB). Im Rahmen der Revision des Dritten Buches des Strafgesetzbuches wird diese Frage geprüft, allerdings ohne Priorität. Von grösserer Bedeutung ist die Mitwirkung des Bundes durch Koordination und Dienstleistungen bei Strafuntersuchungen, die in mehreren Kantonen oder Staaten geführt werden (vgl. Antworten zu den Punkten 3 und 4).</p><p>Die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts wird in letzter Zeit durch Politik und Wissenschaft wieder verstärkt gefordert. Auch wenn die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Praxis des Bundesgerichts zu den Artikeln 4 und 58 der Bundesverfassung einen einheitlichen Mindeststandard im Strafprozessrecht bewirkt haben, würde eine weiter gehende Vereinheitlichung einen nicht unbedeutenden Eingriff in die traditionelle Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen darstellen. Eine solche Vereinheitlichung sollte daher nur nach sorgfältiger Prüfung aller massgeblichen Kriterien vorgeschlagen werden und würde in jedem Fall eine Verfassungsänderung voraussetzen. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, einen kürzlich eingereichten Vorstoss der CVP zu diesem Thema zu prüfen. Falls das Parlament den Vorstoss überweist, wird der Bundesrat insbesondere auch zu prüfen haben, ob eine Harmonisierung des schweizerischen Strafprozessrechts allenfalls beschränkt auf bestimmte Teilbereiche, zumal das organisierte Verbrechen, möglich und erwünscht sei.</p>
- <p>Die innere Sicherheit wird in jüngster Zeit mit neuen und wachsenden Aufgaben und Problemen konfrontiert. Das moderne organisierte Verbrechen stellt grosse Anforderungen an die kantonalen Polizeiapparate, verlangt aber auch auf nationaler Ebene eine permanente Neubeurteilung der Lage. In verschiedenen Kantonen scheint die Lage angespannt, was sich in der internen Stimmung der Polizeikorps niederschlägt. In diesem Zusammenhang möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Wie schätzt der Bundesrat heute die innere Sicherheit im Zusammenhang mit dem wachsenden internationalen Verbrechen und mit den dauernd steigenden Aufgaben ein? Ist der Bundesrat über die Entwicklung beunruhigt?</p><p>2. Wie schätzt der Bundesrat die gespannte Lage in verschiedenen kantonalen Polizeikorps ein? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass verschiedentlich die Kapazitätsgrenze an Pflichten und Aufgaben erreicht ist?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass im operativen Bereich verschiedene koordinierende Instrumente wie beispielsweise eine nationale Nachrichten- und Lagezentrale und zeitgemässe, professionelle Aus- und Weiterbildungsinstitutionen fehlen?</p><p>4. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um der wachsenden Internationalisierung des organisierten Verbrechens gerecht zu werden? Welche Massnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen sind vorgesehen? Wie schätzt der Bundesrat die Möglichkeit von bilateralen Abkommen mit der EG im Bereich der Verbrechensbekämpfung ein?</p><p>5. Wie stellt sich der Bund längerfristig eine Verbesserung der Situation vor? Wurde in diesem Zusammenhang die Schaffung eines eidgenössischen Kriminalamtes geprüft oder die Möglichkeit der Schaffung einer eidgenössischen Strafprozessordnung ins Auge gefasst?</p>
- Stärkung der inneren Sicherheit
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