Postverteilzentrum Ostschweiz in St. Gallen

ShortId
93.3499
Id
19933499
Updated
10.04.2024 08:22
Language
de
Title
Postverteilzentrum Ostschweiz in St. Gallen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die PTT-Betriebe sind gemäss PTT-Organisationsgesetz verpflichtet, das Unternehmen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen und zumindest eine ausgeglichene Rechnung auszuweisen. Eine Quersubventionierung mit Geldern aus den Erträgen der Fernmeldedienste ist aufgrund der zunehmenden Konkurrenzsituation im Telekommunikationsbereich künftig nicht mehr im bisherigen Ausmass möglich. Die Postdienste sind deshalb gehalten, ihren Departementsbereich, der bisher stark von den Überschüssen des Auslandtelefonverkehrs gestützt wurde, kostendeckend zu gestalten. Sie wollen dieses Ziel mit Kostensenkungsmassnahmen auf allen Gebieten sowie mit zwei wichtigen Betriebskonzepten für die Verarbeitung der Postsendungen, "Briefpost 2000" und "Paketpost 2000", erreichen.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die Anstrengungen der Postdienste, die ihren Geschäftsbereich nicht in erster Linie über Tariferhöhungen, sondern über innerbetriebliche Massnahmen sanieren wollen. Zu den vordringlichen Massnahmen gehört ein Programm zur Begrenzung der Investitionen für Postbetriebsgebäude, das - weil alle Bauten ausschliesslich aus Mitteln der PTT-Betriebe finanziert werden - allein in deren Kompetenzbereich liegt. Der Bundesrat kann deshalb nicht direkt in den Ablauf einzelner Baugeschäfte eingreifen und beantwortet die vom Interpellanten gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. St. Gallen ist sowohl für die Briefpost als auch für die Paketpost als Verarbeitungszentrum für die Ostschweiz vorgesehen. In den heutigen Betriebslokalen lassen sich nicht alle Aufgaben gemäss den Betriebskonzepten abwickeln. Unter diesem Aspekt kommt der Sanierung der Verhältnisse auf dem Platz St. Gallen nach wie vor hohe Dringlichkeit zu.</p><p>2. Der Beginn der Planung des Postbetriebsgebäudes St. Gallen geht zurück auf die Jahre mit dem grössten Verkehrszuwachs bei den Postdiensten. Angesichts der damals begründeten Bedürfnisse war der Bau eines Verarbeitungszentrums für die Brief- und Paketpost bei gleichzeitiger Abtretung der frei werdenden Betriebsflächen in den Gebäuden der Hauptpost und der Kreispostdirektion an Dritte vertretbar. Inzwischen haben sich die Verhältnisse rasch und entscheidend verändert: Der Postverkehr stagniert, und freie Betriebs- und Büroräume lassen sich nur schwer vermieten. Eine Neuorientierung, die davon ausgeht, in St. Gallen nur für die Verarbeitung der Paketpost neue Flächen bereitzustellen und die Briefpost weiterhin im Hauptpostgebäude zu verarbeiten, erachtet der Bundesrat als richtig.</p><p>3. Das jetzt vorliegende Projekt mit einem Investitionsbedarf von rund 330 Millionen Franken würde die Dienstzweigrechnungen Briefe und Pakete bei stagnierendem Verkehr stark belasten, was sich auf die Tarife auswirken könnte. Eine Überprüfung des Projektes kommt auch angesichts der Vorinvestitionen billiger als die Verwirklichung eines Bauvorhabens, dessen Wirtschaftlichkeit auch langfristig nicht mehr ausgewiesen werden kann.</p><p>4. Nach Artikel 16bis Absatz 2 Buchstabe i des PTT-OG ist die Genehmigung von Neu- und Umbauten in der Grössenordnung des Postbetriebsgebäudes St. Gallen Sache des PTT-Verwaltungsrates. Der Bundesrat kann die PTT-Betriebe daher nicht verpflichten, Bauten selbst angesichts der gegenwärtig prekären Beschäftigungslage sofort zu realisieren, wenn deren Bedürfnis und Wirtschaftlichkeit aufgrund gewandelter Gegebenheiten neu überprüft werden müssen.</p>
  • <p>Nach neuesten Meldungen beabsichtigen die PTT-Betriebe, nicht wie vorgesehen mit dem Neubau des Postverteilzentrums in St. Gallen zu beginnen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Erachtet der Bundesrat den Baubeginn in Anbetracht der unbefriedigenden betrieblichen Verhältnisse nicht als dringlich?</p><p>2. Muss nun nicht gehandelt werden, nachdem endlich die Koordination mit der Stadt St. Gallen und den SBB erreicht wurde und grünes Licht für den Bau vorhanden ist?</p><p>3. Wie gewichtet der Bundesrat die Nachteile, die entstehen, wenn grosse Vorinvestitionen in Landerwerb und Planung brach liegen?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die gegenwärtige Beschäftigungslage und die günstigen Preise auf dem Baumarkt für eine sofortige Realisierung des Postverteilzentrums sprechen?</p>
  • Postverteilzentrum Ostschweiz in St. Gallen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die PTT-Betriebe sind gemäss PTT-Organisationsgesetz verpflichtet, das Unternehmen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen und zumindest eine ausgeglichene Rechnung auszuweisen. Eine Quersubventionierung mit Geldern aus den Erträgen der Fernmeldedienste ist aufgrund der zunehmenden Konkurrenzsituation im Telekommunikationsbereich künftig nicht mehr im bisherigen Ausmass möglich. Die Postdienste sind deshalb gehalten, ihren Departementsbereich, der bisher stark von den Überschüssen des Auslandtelefonverkehrs gestützt wurde, kostendeckend zu gestalten. Sie wollen dieses Ziel mit Kostensenkungsmassnahmen auf allen Gebieten sowie mit zwei wichtigen Betriebskonzepten für die Verarbeitung der Postsendungen, "Briefpost 2000" und "Paketpost 2000", erreichen.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die Anstrengungen der Postdienste, die ihren Geschäftsbereich nicht in erster Linie über Tariferhöhungen, sondern über innerbetriebliche Massnahmen sanieren wollen. Zu den vordringlichen Massnahmen gehört ein Programm zur Begrenzung der Investitionen für Postbetriebsgebäude, das - weil alle Bauten ausschliesslich aus Mitteln der PTT-Betriebe finanziert werden - allein in deren Kompetenzbereich liegt. Der Bundesrat kann deshalb nicht direkt in den Ablauf einzelner Baugeschäfte eingreifen und beantwortet die vom Interpellanten gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. St. Gallen ist sowohl für die Briefpost als auch für die Paketpost als Verarbeitungszentrum für die Ostschweiz vorgesehen. In den heutigen Betriebslokalen lassen sich nicht alle Aufgaben gemäss den Betriebskonzepten abwickeln. Unter diesem Aspekt kommt der Sanierung der Verhältnisse auf dem Platz St. Gallen nach wie vor hohe Dringlichkeit zu.</p><p>2. Der Beginn der Planung des Postbetriebsgebäudes St. Gallen geht zurück auf die Jahre mit dem grössten Verkehrszuwachs bei den Postdiensten. Angesichts der damals begründeten Bedürfnisse war der Bau eines Verarbeitungszentrums für die Brief- und Paketpost bei gleichzeitiger Abtretung der frei werdenden Betriebsflächen in den Gebäuden der Hauptpost und der Kreispostdirektion an Dritte vertretbar. Inzwischen haben sich die Verhältnisse rasch und entscheidend verändert: Der Postverkehr stagniert, und freie Betriebs- und Büroräume lassen sich nur schwer vermieten. Eine Neuorientierung, die davon ausgeht, in St. Gallen nur für die Verarbeitung der Paketpost neue Flächen bereitzustellen und die Briefpost weiterhin im Hauptpostgebäude zu verarbeiten, erachtet der Bundesrat als richtig.</p><p>3. Das jetzt vorliegende Projekt mit einem Investitionsbedarf von rund 330 Millionen Franken würde die Dienstzweigrechnungen Briefe und Pakete bei stagnierendem Verkehr stark belasten, was sich auf die Tarife auswirken könnte. Eine Überprüfung des Projektes kommt auch angesichts der Vorinvestitionen billiger als die Verwirklichung eines Bauvorhabens, dessen Wirtschaftlichkeit auch langfristig nicht mehr ausgewiesen werden kann.</p><p>4. Nach Artikel 16bis Absatz 2 Buchstabe i des PTT-OG ist die Genehmigung von Neu- und Umbauten in der Grössenordnung des Postbetriebsgebäudes St. Gallen Sache des PTT-Verwaltungsrates. Der Bundesrat kann die PTT-Betriebe daher nicht verpflichten, Bauten selbst angesichts der gegenwärtig prekären Beschäftigungslage sofort zu realisieren, wenn deren Bedürfnis und Wirtschaftlichkeit aufgrund gewandelter Gegebenheiten neu überprüft werden müssen.</p>
    • <p>Nach neuesten Meldungen beabsichtigen die PTT-Betriebe, nicht wie vorgesehen mit dem Neubau des Postverteilzentrums in St. Gallen zu beginnen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Erachtet der Bundesrat den Baubeginn in Anbetracht der unbefriedigenden betrieblichen Verhältnisse nicht als dringlich?</p><p>2. Muss nun nicht gehandelt werden, nachdem endlich die Koordination mit der Stadt St. Gallen und den SBB erreicht wurde und grünes Licht für den Bau vorhanden ist?</p><p>3. Wie gewichtet der Bundesrat die Nachteile, die entstehen, wenn grosse Vorinvestitionen in Landerwerb und Planung brach liegen?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die gegenwärtige Beschäftigungslage und die günstigen Preise auf dem Baumarkt für eine sofortige Realisierung des Postverteilzentrums sprechen?</p>
    • Postverteilzentrum Ostschweiz in St. Gallen

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