Sprachliche und regionale Verständigung in der Schweiz (Kommission NR 92.083)
- ShortId
-
93.3526
- Id
-
19933526
- Updated
-
28.07.2023 05:35
- Language
-
de
- Title
-
Sprachliche und regionale Verständigung in der Schweiz (Kommission NR 92.083)
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Verständigungskommissionen des National- und Ständerates haben am 22. Oktober 1993 zwei gleichlautende Motionen eingereicht, in denen der Bundesrat aufgefordert wird, der sprachlichen und regionalen Verständigung in der Schweiz die nötige Beachtung zu schenken und die im Anhang des gemeinsamen Berichtes vom 22. Oktober 1993 enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen mittels geeigneter Massnahmen und Gesetzesänderungen umzusetzen.</p><p>Der Rahmen für mögliche Aktivitäten zur Stärkung der nationalen Identität und des Zusammenhaltes zwischen den verschiedenen Sprach- und Kulturgemeinschaften wird im Bericht sehr breit abgesteckt. Um diese Ziele zu erreichen, werden nicht nur eine Totalrevision der Bundesverfassung, Regierungs- und Parlamentsreformen sowie nationale Grossanlässe, sondern auch ganz konkrete Massnahmen und Empfehlungen in den Bereichen Medien, Bildung, Kultur und Wirtschaft angestrebt. Zahlreiche der von den Kommissionen eingebrachten Empfehlungen und Anträge berühren nur teilweise den Kompetenzbereich des Bundes oder gehen zum Teil klar darüber hinaus.</p><p>Die Förderung des nationalen Zusammenhaltes und der interkulturellen Verständigung sind Hauptziele der Sprach- und Kulturpolitik des Bundes. Der Förderung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften unseres Landes wurde bereits im Rahmen der laufenden parlamentarischen Beratung zur Revision des Sprachenartikels (Art. 116 BV) von beiden Räten erste Priorität eingeräumt. Bund und Kantone erhalten damit im Bereich der Verständigung und des Austauschs eine Gemeinschaftsaufgabe. Im neuen Kulturförderungsartikel (Art. 27septies BV) wird der Stärkung der nationalen Identität ebenfalls grosses Gewicht beigemessen. Die Umsetzungsprogramme der beiden Verfassungsartikel werden daher den Anliegen der vorliegenden Motionen konkret Rechnung tragen müssen.</p><p>Im gegenwärtigen nationalen und internationalen Spannungsfeld müssen durch Bund und Kantone grosse Anstrengungen unternommen werden zur Sicherstellung einer wirksamen Verständigung zwischen den vier Sprach- und Kulturgemeinschaften. Damit kann dem Entfremdungsprozess zwischen den Sprachgemeinschaften, der in verschiedenen Abstimmungsergebnissen - vor allem in jenen vom 6. Dezember 1992 - sichtbar geworden ist, entgegengewirkt werden.</p><p>Die von den Verständigungskommissionen vorgelegten Vorschläge verdienen eine sorgfältige Prüfung durch den Bundesrat. Dieser schlägt vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p>
- <p>Der Bundesrat schenkt der sprachlichen und regionalen Verständigung innerhalb der Schweiz bei allen Beschlüssen besondere Beachtung. Er wird beauftragt, Massnahmen zu treffen und der Bundesversammlung die nötigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten, um die im Anhang des Berichtes vom 22. Oktober 1993 formulierten Vorschläge der Kommissionen zu verwirklichen.</p><p>Wo die Zuständigkeit des Bundes fehlt, leitet der Bundesrat die Vorschläge an die Kantone oder an die zuständigen staatlichen oder privaten Organisationen weiter. Er prüft jeweils, ob er diese bei der Verwirklichung der Vorschläge unterstützen kann.</p><p>Der Bundesrat berichtet der Bundesversammlung laufend im Rahmen des Geschäftsberichtes über die Ergebnisse sowie über den Stand der sprachlichen und regionalen Verständigung in der Schweiz.</p><p>(Siehe gleichlautende Motion 93.3527 im Ständerat)</p>
- Sprachliche und regionale Verständigung in der Schweiz (Kommission NR 92.083)
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Verständigungskommissionen des National- und Ständerates haben am 22. Oktober 1993 zwei gleichlautende Motionen eingereicht, in denen der Bundesrat aufgefordert wird, der sprachlichen und regionalen Verständigung in der Schweiz die nötige Beachtung zu schenken und die im Anhang des gemeinsamen Berichtes vom 22. Oktober 1993 enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen mittels geeigneter Massnahmen und Gesetzesänderungen umzusetzen.</p><p>Der Rahmen für mögliche Aktivitäten zur Stärkung der nationalen Identität und des Zusammenhaltes zwischen den verschiedenen Sprach- und Kulturgemeinschaften wird im Bericht sehr breit abgesteckt. Um diese Ziele zu erreichen, werden nicht nur eine Totalrevision der Bundesverfassung, Regierungs- und Parlamentsreformen sowie nationale Grossanlässe, sondern auch ganz konkrete Massnahmen und Empfehlungen in den Bereichen Medien, Bildung, Kultur und Wirtschaft angestrebt. Zahlreiche der von den Kommissionen eingebrachten Empfehlungen und Anträge berühren nur teilweise den Kompetenzbereich des Bundes oder gehen zum Teil klar darüber hinaus.</p><p>Die Förderung des nationalen Zusammenhaltes und der interkulturellen Verständigung sind Hauptziele der Sprach- und Kulturpolitik des Bundes. Der Förderung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften unseres Landes wurde bereits im Rahmen der laufenden parlamentarischen Beratung zur Revision des Sprachenartikels (Art. 116 BV) von beiden Räten erste Priorität eingeräumt. Bund und Kantone erhalten damit im Bereich der Verständigung und des Austauschs eine Gemeinschaftsaufgabe. Im neuen Kulturförderungsartikel (Art. 27septies BV) wird der Stärkung der nationalen Identität ebenfalls grosses Gewicht beigemessen. Die Umsetzungsprogramme der beiden Verfassungsartikel werden daher den Anliegen der vorliegenden Motionen konkret Rechnung tragen müssen.</p><p>Im gegenwärtigen nationalen und internationalen Spannungsfeld müssen durch Bund und Kantone grosse Anstrengungen unternommen werden zur Sicherstellung einer wirksamen Verständigung zwischen den vier Sprach- und Kulturgemeinschaften. Damit kann dem Entfremdungsprozess zwischen den Sprachgemeinschaften, der in verschiedenen Abstimmungsergebnissen - vor allem in jenen vom 6. Dezember 1992 - sichtbar geworden ist, entgegengewirkt werden.</p><p>Die von den Verständigungskommissionen vorgelegten Vorschläge verdienen eine sorgfältige Prüfung durch den Bundesrat. Dieser schlägt vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p>
- <p>Der Bundesrat schenkt der sprachlichen und regionalen Verständigung innerhalb der Schweiz bei allen Beschlüssen besondere Beachtung. Er wird beauftragt, Massnahmen zu treffen und der Bundesversammlung die nötigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten, um die im Anhang des Berichtes vom 22. Oktober 1993 formulierten Vorschläge der Kommissionen zu verwirklichen.</p><p>Wo die Zuständigkeit des Bundes fehlt, leitet der Bundesrat die Vorschläge an die Kantone oder an die zuständigen staatlichen oder privaten Organisationen weiter. Er prüft jeweils, ob er diese bei der Verwirklichung der Vorschläge unterstützen kann.</p><p>Der Bundesrat berichtet der Bundesversammlung laufend im Rahmen des Geschäftsberichtes über die Ergebnisse sowie über den Stand der sprachlichen und regionalen Verständigung in der Schweiz.</p><p>(Siehe gleichlautende Motion 93.3527 im Ständerat)</p>
- Sprachliche und regionale Verständigung in der Schweiz (Kommission NR 92.083)
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