Fiskalische Massnahmen im Bereich der Anlagefonds
- ShortId
-
93.3528
- Id
-
19933528
- Updated
-
28.07.2023 07:47
- Language
-
de
- Title
-
Fiskalische Massnahmen im Bereich der Anlagefonds
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Einleitend ist zu betonen, dass die am 1. April 1993 in Kraft getretene Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben speziell für die Anlagefonds massive Erleichterungen mit sich gebracht hat. So unterliegt die Ausgabe von Anteilen an einem Anlagefonds nicht mehr der Emissionsabgabe.</p><p>Zurzeit gibt es in der EG keine harmonisierte Quellensteuer. Zwar schlug die EG-Kommission bereits Anfang 1989 eine EG-weite Quellensteuer auf Zinserträgen mit einem Mindestsatz von 15 Prozent vor. Mangels Zustimmung aller Mitgliedstaaten musste die Kommission den Vorschlag aber in der Folge fallen lassen. Daraufhin war die EG bestrebt, der Gefahr der Steuerhinterziehung mit einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen den einzelnen nationalen Steuerbehörden (sogenannte Amtshilfe) zu begegnen. Nachdem nun Deutschland am 1. Januar 1993 eine sogenannte Zinsabschlagsteuer von 30 bzw. 35 Prozent eingeführt hat, dürfte die Lösung mittels Quellensteuer auch in der EG wieder vermehrt diskutiert werden. Bisher liegt aber keine Einigung der EG-Staaten zu dieser Frage vor. Ob und wann es zu einer EG-Harmonisierung auf dem Gebiet der Quellensteuern kommen wird, ist daher zurzeit ungewiss.</p><p>Bekanntlich sind grundsätzlich alle Erträge des beweglichen Kapitalvermögens Gegenstand der Verrechnungssteuer, soweit der Ertragsschuldner Inländer ist. Auch die Ausschüttung von Erträgen durch inländische Anlagefonds ist nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer steuerbar. Bezüglich der Quellensteuer auf Anlagefondserträgen gibt es in der EG ebenfalls keinen Acquis. Somit kann auch nicht die Rede davon sein, unser Verrechnungssteuersystem sei im Bereich der Anlagefonds nicht EG-kompatibel.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des schweizerischen Finanzplatzes im Bereich der Anlagefonds durch fiskalische Massnahmen zu stärken, insbesondere durch eine EG-kompatible Ausgestaltung der Verrechnungssteuer.</p>
- Fiskalische Massnahmen im Bereich der Anlagefonds
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Einleitend ist zu betonen, dass die am 1. April 1993 in Kraft getretene Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben speziell für die Anlagefonds massive Erleichterungen mit sich gebracht hat. So unterliegt die Ausgabe von Anteilen an einem Anlagefonds nicht mehr der Emissionsabgabe.</p><p>Zurzeit gibt es in der EG keine harmonisierte Quellensteuer. Zwar schlug die EG-Kommission bereits Anfang 1989 eine EG-weite Quellensteuer auf Zinserträgen mit einem Mindestsatz von 15 Prozent vor. Mangels Zustimmung aller Mitgliedstaaten musste die Kommission den Vorschlag aber in der Folge fallen lassen. Daraufhin war die EG bestrebt, der Gefahr der Steuerhinterziehung mit einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen den einzelnen nationalen Steuerbehörden (sogenannte Amtshilfe) zu begegnen. Nachdem nun Deutschland am 1. Januar 1993 eine sogenannte Zinsabschlagsteuer von 30 bzw. 35 Prozent eingeführt hat, dürfte die Lösung mittels Quellensteuer auch in der EG wieder vermehrt diskutiert werden. Bisher liegt aber keine Einigung der EG-Staaten zu dieser Frage vor. Ob und wann es zu einer EG-Harmonisierung auf dem Gebiet der Quellensteuern kommen wird, ist daher zurzeit ungewiss.</p><p>Bekanntlich sind grundsätzlich alle Erträge des beweglichen Kapitalvermögens Gegenstand der Verrechnungssteuer, soweit der Ertragsschuldner Inländer ist. Auch die Ausschüttung von Erträgen durch inländische Anlagefonds ist nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer steuerbar. Bezüglich der Quellensteuer auf Anlagefondserträgen gibt es in der EG ebenfalls keinen Acquis. Somit kann auch nicht die Rede davon sein, unser Verrechnungssteuersystem sei im Bereich der Anlagefonds nicht EG-kompatibel.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des schweizerischen Finanzplatzes im Bereich der Anlagefonds durch fiskalische Massnahmen zu stärken, insbesondere durch eine EG-kompatible Ausgestaltung der Verrechnungssteuer.</p>
- Fiskalische Massnahmen im Bereich der Anlagefonds
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