Medikamentenabhängigkeit
- ShortId
-
93.3549
- Id
-
19933549
- Updated
-
10.04.2024 14:46
- Language
-
de
- Title
-
Medikamentenabhängigkeit
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Eine 1983/84 in der Deutschschweiz durchgeführte und 1986 publizierte Untersuchung (Gutscher/Hornung) über den Medikamentenmissbrauch gibt eine Übersicht über das Missbrauchsproblem. Sie unterscheidet allerdings nicht zwischen rezeptpflichtigen und -freien Medikamenten. Die Ergebnisse zeigen: Nur bei gerade 1,6 Prozent der Personen zwischen 20 und 40 Jahren gibt es Hinweise auf Medikamentenabhängigkeit, während bei den 41- bis 60jährigen das Verhältnis auf 4,2 Prozent und bei den über 61jährigen Personen auf 8,4 Prozent ansteigt.</p><p>Eine 1987 durch die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme durchgeführte Erhebung hat ergeben, dass täglich rund 200 000 Frauen und 120 000 Männer zu Schlaf-, Schmerz-, Beruhigungs- oder Anregungsmitteln greifen.</p><p>2. Es gibt keine spezifische Statistik über jene Todesfälle, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Medikamentenabhängigkeit stehen. Weder die vom Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrum noch die von den Spitälern gemachten Beobachtungen erlauben es, Klarheit zu erlangen über die Zahl von medikamentenabhängigen Personen, die infolge einer Medikamentenvergiftung gestorben sind. Einerseits umfassen diese Daten den grössten Teil der tot aufgefundenen oder zuhause gestorbenen Personen nicht, und andererseits ist die Medikamentenabhängigkeit oft nicht bekannt. Zwar publiziert das Bundesamt für Statistik die Fälle von tödlichen Medikamentenvergiftungen. Diese beliefen sich 1992 auf 189. Es weist aber nicht aus, wie viele davon auf eine Abhängigkeit zurückzuführen sind. (Zum Vergleich: Im selben Jahr ereigneten sich in der Schweiz insgesamt 260 302 Todesfälle).</p><p>3. Prinzipiell können Ärzte zur Rechenschaft gezogen werden, wenn die Verschreibung von Medikamenten nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt oder wenn der Patient nicht auf die Risiken einer Abhängigkeit bei einer Anwendung über längere Zeit aufmerksam gemacht worden ist. Im Einzelfall ist es aber oft schwierig zu beweisen, dass ein Arzt nicht lege artis gehandelt hat.</p><p>4. Es sind uns keine Fälle bekannt, wo gegen einen Arzt Rechtsschritte wegen exzessiver Verschreibung eingeleitet worden wären. Ebensowenig haben wir Kenntnis von Gerichtsurteilen. Stellen hingegen die Krankenkassen bei Patienten einen übermässigen Medikamentenkonsum fest, können sie mit dem verschreibenden oder abgebenden Arzt Kontakt aufnehmen und die Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit der Verschreibung gemäss Artikel 23 des KUVG (wiederaufgenommen in Art. 48 des Revisionsprojekts) überprüfen.</p><p>5. Die Medikamentenabhängigkeit ist ein komplexes Problem. Probleme wie Ärger, Spannungen, Stress, schulische oder berufliche Schwierigkeiten, Eheprobleme, soziale Schwierigkeiten, Unannehmlichkeiten des Alters führen oft zu einem Medikamentenmissbrauch. Manche Ärzte verschreiben gewisse Medikamentengruppen wie die Tranquilizer zu schnell und zu lange. Nur Massnahmen im Rahmen einer globalen Präventionspolitik, die sich sowohl auf die Information der Medizinalpersonen wie auch auf die Aufklärung der Bevölkerung beziehen, können deshalb erfolgreich sein. Das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) plant für die nächsten Jahre eine entsprechende Kampagne.</p><p>Anders als in einigen Ländern (Holland, Deutschland, Skandinavien, USA, Kanada, Grossbritannien) gibt es in der Schweiz bisher kein offizielles System zur Erfassung von Detaildaten über Medikamente. Nur die Pharmaindustrie verfügt über entsprechende Statistiken. Diese sind jedoch nicht öffentlich. Infolgedessen ist auch keine Statistik verfügbar, die über den Konsum von rezeptpflichtigen oder -freien Medikamenten mit Abhängigkeitspotential Auskunft gibt. Der Bund hat jedoch einen ersten Schritt in diese Richtung getan. Eine jüngst abgeschlossene Untersuchung im Auftrag des BAG enthält Angaben über den Gesundheitszustand der Bevölkerung. Einige Angaben geben auch Auskunft über die Häufigkeit des Medikamentenkonsums und darüber, ob diese Medikamente von einem Arzt verschrieben worden sind. Die nächste Erhebung, die wahrscheinlich 1996 durchgeführt werden wird, wird den Bedürfnissen und Auswertungsresultaten der gegenwärtigen Untersuchung entsprechend genauer angepasst werden können.</p><p>Ferner gilt es, präzise diagnostische Kriterien für die Ermittlung einer Abhängigkeit zu erarbeiten. Solche Angaben sind heute praktisch nicht existent oder schwer zugänglich. Sodann müsste der Aufbau eines entsprechenden Datenerfassungssystem geprüft werden, wie es in anderen Ländern schon existiert. Dies würde zwar Mittel erfordern, wäre aber durchaus sinnvoll. Es würde zu einer besseren Kenntnis des Gebrauchs und Missbrauchs von Medikamenten beitragen und unentbehrliche Informationen für eine Präventionskampagne liefern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Anschluss an meine Frage betreffend Medikamentenabhängigkeit, die ich in der Fragestunde gestellt habe, möchte ich doch noch einige Fragen beantwortet wissen.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, mir folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis unserer Regierung von rezeptpflichtigen Medikamenten abhängig?</p><p>2. Welche Todesfälle sind direkt und wie viele indirekt der Medikamentenabhängigkeit zuzuschreiben?</p><p>3. Könnten Mediziner, die Medikamente verschreiben, die zur Abhängigkeit führen, zur Rechenschaft gezogen werden?</p><p>4. Wurden in dieser Sache schon einmal juristische Schritte oder eventuell sogar Verurteilungen vorgenommen?</p><p>5. Welche Massnahmen könnten unternommen werden, damit der "leichtfertigen" Abgabe von diesen Medikamenten Einhalt geboten werden kann?</p>
- Medikamentenabhängigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Eine 1983/84 in der Deutschschweiz durchgeführte und 1986 publizierte Untersuchung (Gutscher/Hornung) über den Medikamentenmissbrauch gibt eine Übersicht über das Missbrauchsproblem. Sie unterscheidet allerdings nicht zwischen rezeptpflichtigen und -freien Medikamenten. Die Ergebnisse zeigen: Nur bei gerade 1,6 Prozent der Personen zwischen 20 und 40 Jahren gibt es Hinweise auf Medikamentenabhängigkeit, während bei den 41- bis 60jährigen das Verhältnis auf 4,2 Prozent und bei den über 61jährigen Personen auf 8,4 Prozent ansteigt.</p><p>Eine 1987 durch die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme durchgeführte Erhebung hat ergeben, dass täglich rund 200 000 Frauen und 120 000 Männer zu Schlaf-, Schmerz-, Beruhigungs- oder Anregungsmitteln greifen.</p><p>2. Es gibt keine spezifische Statistik über jene Todesfälle, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Medikamentenabhängigkeit stehen. Weder die vom Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrum noch die von den Spitälern gemachten Beobachtungen erlauben es, Klarheit zu erlangen über die Zahl von medikamentenabhängigen Personen, die infolge einer Medikamentenvergiftung gestorben sind. Einerseits umfassen diese Daten den grössten Teil der tot aufgefundenen oder zuhause gestorbenen Personen nicht, und andererseits ist die Medikamentenabhängigkeit oft nicht bekannt. Zwar publiziert das Bundesamt für Statistik die Fälle von tödlichen Medikamentenvergiftungen. Diese beliefen sich 1992 auf 189. Es weist aber nicht aus, wie viele davon auf eine Abhängigkeit zurückzuführen sind. (Zum Vergleich: Im selben Jahr ereigneten sich in der Schweiz insgesamt 260 302 Todesfälle).</p><p>3. Prinzipiell können Ärzte zur Rechenschaft gezogen werden, wenn die Verschreibung von Medikamenten nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt oder wenn der Patient nicht auf die Risiken einer Abhängigkeit bei einer Anwendung über längere Zeit aufmerksam gemacht worden ist. Im Einzelfall ist es aber oft schwierig zu beweisen, dass ein Arzt nicht lege artis gehandelt hat.</p><p>4. Es sind uns keine Fälle bekannt, wo gegen einen Arzt Rechtsschritte wegen exzessiver Verschreibung eingeleitet worden wären. Ebensowenig haben wir Kenntnis von Gerichtsurteilen. Stellen hingegen die Krankenkassen bei Patienten einen übermässigen Medikamentenkonsum fest, können sie mit dem verschreibenden oder abgebenden Arzt Kontakt aufnehmen und die Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit der Verschreibung gemäss Artikel 23 des KUVG (wiederaufgenommen in Art. 48 des Revisionsprojekts) überprüfen.</p><p>5. Die Medikamentenabhängigkeit ist ein komplexes Problem. Probleme wie Ärger, Spannungen, Stress, schulische oder berufliche Schwierigkeiten, Eheprobleme, soziale Schwierigkeiten, Unannehmlichkeiten des Alters führen oft zu einem Medikamentenmissbrauch. Manche Ärzte verschreiben gewisse Medikamentengruppen wie die Tranquilizer zu schnell und zu lange. Nur Massnahmen im Rahmen einer globalen Präventionspolitik, die sich sowohl auf die Information der Medizinalpersonen wie auch auf die Aufklärung der Bevölkerung beziehen, können deshalb erfolgreich sein. Das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) plant für die nächsten Jahre eine entsprechende Kampagne.</p><p>Anders als in einigen Ländern (Holland, Deutschland, Skandinavien, USA, Kanada, Grossbritannien) gibt es in der Schweiz bisher kein offizielles System zur Erfassung von Detaildaten über Medikamente. Nur die Pharmaindustrie verfügt über entsprechende Statistiken. Diese sind jedoch nicht öffentlich. Infolgedessen ist auch keine Statistik verfügbar, die über den Konsum von rezeptpflichtigen oder -freien Medikamenten mit Abhängigkeitspotential Auskunft gibt. Der Bund hat jedoch einen ersten Schritt in diese Richtung getan. Eine jüngst abgeschlossene Untersuchung im Auftrag des BAG enthält Angaben über den Gesundheitszustand der Bevölkerung. Einige Angaben geben auch Auskunft über die Häufigkeit des Medikamentenkonsums und darüber, ob diese Medikamente von einem Arzt verschrieben worden sind. Die nächste Erhebung, die wahrscheinlich 1996 durchgeführt werden wird, wird den Bedürfnissen und Auswertungsresultaten der gegenwärtigen Untersuchung entsprechend genauer angepasst werden können.</p><p>Ferner gilt es, präzise diagnostische Kriterien für die Ermittlung einer Abhängigkeit zu erarbeiten. Solche Angaben sind heute praktisch nicht existent oder schwer zugänglich. Sodann müsste der Aufbau eines entsprechenden Datenerfassungssystem geprüft werden, wie es in anderen Ländern schon existiert. Dies würde zwar Mittel erfordern, wäre aber durchaus sinnvoll. Es würde zu einer besseren Kenntnis des Gebrauchs und Missbrauchs von Medikamenten beitragen und unentbehrliche Informationen für eine Präventionskampagne liefern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Anschluss an meine Frage betreffend Medikamentenabhängigkeit, die ich in der Fragestunde gestellt habe, möchte ich doch noch einige Fragen beantwortet wissen.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, mir folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis unserer Regierung von rezeptpflichtigen Medikamenten abhängig?</p><p>2. Welche Todesfälle sind direkt und wie viele indirekt der Medikamentenabhängigkeit zuzuschreiben?</p><p>3. Könnten Mediziner, die Medikamente verschreiben, die zur Abhängigkeit führen, zur Rechenschaft gezogen werden?</p><p>4. Wurden in dieser Sache schon einmal juristische Schritte oder eventuell sogar Verurteilungen vorgenommen?</p><p>5. Welche Massnahmen könnten unternommen werden, damit der "leichtfertigen" Abgabe von diesen Medikamenten Einhalt geboten werden kann?</p>
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