Stimmrechtsreform im Internationalen Währungsfonds IWF

ShortId
93.3575
Id
19933575
Updated
10.04.2024 12:03
Language
de
Title
Stimmrechtsreform im Internationalen Währungsfonds IWF
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit 1992 ist die Schweiz Mitglied des IWF. Das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz bei den Bretton-Woods-Institutionen sieht in Artikel 6 die Berücksichtigung der entwicklungspolitischen Grundsätze vor. In Artikel 5 des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe heisst es wiederum, dass die Schweiz "besser ausgewogene Verhältnisse in der Völkergemeinschaft" anstrebt. Die Entwicklungsländer stellen im IWF zwar 135 von 175 Mitgliedsländern und vertreten die Mehrheit der Menschheit. Trotzdem haben sie nur ein Stimmgewicht von 34 Prozent. Aufgrund der Ausgestaltung des Stimmrechtes hat die Stimmkraft des Südens von 37 Prozent (1970) mittlerweile abgenommen, obschon in der gleichen Zeitperiode ihre Anzahl von 95 auf 135 gestiegen ist.</p><p>Eine angemessene Reform des Stimmrechtes im IWF ist deshalb überfällig. Die Arbeitsgemeinschaft der schweizerischen Entwicklungshilfswerke hat Vorschläge entwickelt, wie eine allfällige Reform des Stimmrechtes zugunsten des Südens ausgestaltet werden müsste. Die 10. Quotenüberprüfung steht vor der Türe und wäre ein geeigneter Anlass, konkrete Schritte in Richtung Stimmrechtsreform zu unternehmen.</p><p>Wir ersuchen deshalb den Bundesrat, Möglichkeiten zu erörtern, wie er, bzw. der schweizerische Exekutivdirektor in Washington, in diesem Sinne aktiv werden könnte.</p>
  • Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie er sich im Rahmen seiner Mitwirkung im IWF für eine Stimmrechtsreform einsetzen kann, die zugunsten der Entwicklungsländer mehr Einflussausgewogenheit in die Völkergemeinschaft bringt.</p>
  • Stimmrechtsreform im Internationalen Währungsfonds IWF
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 1992 ist die Schweiz Mitglied des IWF. Das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz bei den Bretton-Woods-Institutionen sieht in Artikel 6 die Berücksichtigung der entwicklungspolitischen Grundsätze vor. In Artikel 5 des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe heisst es wiederum, dass die Schweiz "besser ausgewogene Verhältnisse in der Völkergemeinschaft" anstrebt. Die Entwicklungsländer stellen im IWF zwar 135 von 175 Mitgliedsländern und vertreten die Mehrheit der Menschheit. Trotzdem haben sie nur ein Stimmgewicht von 34 Prozent. Aufgrund der Ausgestaltung des Stimmrechtes hat die Stimmkraft des Südens von 37 Prozent (1970) mittlerweile abgenommen, obschon in der gleichen Zeitperiode ihre Anzahl von 95 auf 135 gestiegen ist.</p><p>Eine angemessene Reform des Stimmrechtes im IWF ist deshalb überfällig. Die Arbeitsgemeinschaft der schweizerischen Entwicklungshilfswerke hat Vorschläge entwickelt, wie eine allfällige Reform des Stimmrechtes zugunsten des Südens ausgestaltet werden müsste. Die 10. Quotenüberprüfung steht vor der Türe und wäre ein geeigneter Anlass, konkrete Schritte in Richtung Stimmrechtsreform zu unternehmen.</p><p>Wir ersuchen deshalb den Bundesrat, Möglichkeiten zu erörtern, wie er, bzw. der schweizerische Exekutivdirektor in Washington, in diesem Sinne aktiv werden könnte.</p>
    • Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie er sich im Rahmen seiner Mitwirkung im IWF für eine Stimmrechtsreform einsetzen kann, die zugunsten der Entwicklungsländer mehr Einflussausgewogenheit in die Völkergemeinschaft bringt.</p>
    • Stimmrechtsreform im Internationalen Währungsfonds IWF

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