Unterstützung der Frauenhäuser

ShortId
93.3593
Id
19933593
Updated
28.07.2023 11:08
Language
de
Title
Unterstützung der Frauenhäuser
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gewalt an Frauen und Kindern ist kein individuelles Problem, sondern gesellschaftlich bedingt.</p><p>Die finanzielle Situation der 13 Frauenhäuser in der Schweiz ist keineswegs befriedigend und für Trägervereine, Stiftungen und Mitarbeiterinnen zunehmend belastend. Im vergangenen Jahr haben die Frauenhäuser über 42 000 Übernachtungen von Frauen und Kindern verzeichnet. Rund 630 Frauen und fast ebenso viele Kinder wurden aufgenommen, doch mindestens 750 Frauen, die Schutz vor Gewalt suchten, mussten wegen Platzmangels abgewiesen werden. Die Jahresberichte zeigen, dass die Frauenhäuser unter Geld- und Personalknappheit leiden.</p><p>Nicht jeder Kanton verfügt über ein Frauenhaus, weshalb schutzsuchende Frauen und Kinder auch auf entsprechende ausserkantonale Einrichtungen angewiesen sind. Je nach Standortkanton werden individuelle Finanzierungsmöglichkeiten und unterschiedliche Subventions- oder Defizitverträge ausgehandelt.</p><p>Aufgrund der unbestrittenen Notwendigkeit und der finanziell bedrohlichen Situation der Frauenhäuser in der Schweiz muss der Bund in die Verantwortung mit einbezogen werden.</p><p>Frauenorganisationen haben heute (9. Dezember 1993) Unterschriftenbogen ihrer Petition "Stopp der Gewalt" eingereicht, in der sie den Bundesrat zu einer breit angelegten Kampagne gegen Gewalt auffordern. Die Finanzierung der Frauenhäuser in der Schweiz wäre ein konkreter Beitrag.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt ausdrücklich die immense Aufbau-, Betreuungs- und Öffentlichkeitsarbeit, welche die Frauenhäuser und Notaufnahmestellen für Kinder und Jugendliche seit den siebziger Jahren vollbracht haben. Ohne ihren - in den Anfangszeiten fast ausschliesslich unentgeltlich geleisteten - Einsatz wäre die Gewalt gegen Frauen und Kinder nach wie vor ein Tabuthema. Dank der Öffentlichkeitsarbeit der Frauenorganisationen, der Frauenbewegung und nicht zuletzt der Frauenhäuser ist heute anerkannt, dass es sich bei dieser Art von Gewalt nicht um ein Randphänomen, sondern um ein gesellschaftliches und deshalb gesamtschweizerisch politisch anzugehendes Problem handelt.</p><p>Die dritte Europäische Fachministerinnen- und Fachministerkonferenz zur Gleichstellung von Frau und Mann im Oktober 1993 Jahres, an der auch die Schweiz vertreten war, verabschiedete eine Deklaration über die Politik zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Ein wichtiger Punkt des Aktionsprogrammes, das einen Bestandteil der Schlussdeklaration bildet, ist die materielle und sonstige Unterstützung von Frauenhäusern, Nottelefonen und ähnlichen Institutionen durch den Staat. Die Bekämpfung der Gewalt und Hilfe für Gewaltopfer sind ein Bestandteil der Sozialpolitik und deshalb von gesamtschweizerischer Bedeutung.</p><p>Nach Artikel 64ter der Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone dafür, dass die Opfer von Straftaten gegen Leib und Leben Hilfe erhalten. Gestützt auf diese Bestimmung wurde 1991 das Opferhilfegesetz (OHG, SR 312.5, AS 1992 2465) erlassen, das seit l. Januar 1993 in Kraft ist. Nach Artikel 3 OHG sorgen die Kantone für Beratungsstellen. Der Bund gewährt nach Artikel 18 OHG den Kantonen während den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes Bundesbeiträge in Form einer Pauschale für den Aufbau der Opferhilfe. Einige Kantone (z. B. Schaffhausen) haben die Frauenhäuser als Beratungsstellen nach OHG anerkannt. Die vom Bund nach Artikel 18 OHG ausgerichtete Aufbauhilfe kann in einem solchen Fall für die Finanzierung eines Teilbereichs der von den Frauenhäusern wahrgenommenen Aufgaben verwendet werden.</p><p>Ob die Frauenhäuser bei der Durchführung ihrer ausserordentlich wichtigen Aufgabe allenfalls noch in anderer Form unterstützt werden können, bedarf noch der Prüfung.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Frauenhäuser in der Schweiz zu unterstützen.</p>
  • Unterstützung der Frauenhäuser
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gewalt an Frauen und Kindern ist kein individuelles Problem, sondern gesellschaftlich bedingt.</p><p>Die finanzielle Situation der 13 Frauenhäuser in der Schweiz ist keineswegs befriedigend und für Trägervereine, Stiftungen und Mitarbeiterinnen zunehmend belastend. Im vergangenen Jahr haben die Frauenhäuser über 42 000 Übernachtungen von Frauen und Kindern verzeichnet. Rund 630 Frauen und fast ebenso viele Kinder wurden aufgenommen, doch mindestens 750 Frauen, die Schutz vor Gewalt suchten, mussten wegen Platzmangels abgewiesen werden. Die Jahresberichte zeigen, dass die Frauenhäuser unter Geld- und Personalknappheit leiden.</p><p>Nicht jeder Kanton verfügt über ein Frauenhaus, weshalb schutzsuchende Frauen und Kinder auch auf entsprechende ausserkantonale Einrichtungen angewiesen sind. Je nach Standortkanton werden individuelle Finanzierungsmöglichkeiten und unterschiedliche Subventions- oder Defizitverträge ausgehandelt.</p><p>Aufgrund der unbestrittenen Notwendigkeit und der finanziell bedrohlichen Situation der Frauenhäuser in der Schweiz muss der Bund in die Verantwortung mit einbezogen werden.</p><p>Frauenorganisationen haben heute (9. Dezember 1993) Unterschriftenbogen ihrer Petition "Stopp der Gewalt" eingereicht, in der sie den Bundesrat zu einer breit angelegten Kampagne gegen Gewalt auffordern. Die Finanzierung der Frauenhäuser in der Schweiz wäre ein konkreter Beitrag.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt ausdrücklich die immense Aufbau-, Betreuungs- und Öffentlichkeitsarbeit, welche die Frauenhäuser und Notaufnahmestellen für Kinder und Jugendliche seit den siebziger Jahren vollbracht haben. Ohne ihren - in den Anfangszeiten fast ausschliesslich unentgeltlich geleisteten - Einsatz wäre die Gewalt gegen Frauen und Kinder nach wie vor ein Tabuthema. Dank der Öffentlichkeitsarbeit der Frauenorganisationen, der Frauenbewegung und nicht zuletzt der Frauenhäuser ist heute anerkannt, dass es sich bei dieser Art von Gewalt nicht um ein Randphänomen, sondern um ein gesellschaftliches und deshalb gesamtschweizerisch politisch anzugehendes Problem handelt.</p><p>Die dritte Europäische Fachministerinnen- und Fachministerkonferenz zur Gleichstellung von Frau und Mann im Oktober 1993 Jahres, an der auch die Schweiz vertreten war, verabschiedete eine Deklaration über die Politik zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Ein wichtiger Punkt des Aktionsprogrammes, das einen Bestandteil der Schlussdeklaration bildet, ist die materielle und sonstige Unterstützung von Frauenhäusern, Nottelefonen und ähnlichen Institutionen durch den Staat. Die Bekämpfung der Gewalt und Hilfe für Gewaltopfer sind ein Bestandteil der Sozialpolitik und deshalb von gesamtschweizerischer Bedeutung.</p><p>Nach Artikel 64ter der Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone dafür, dass die Opfer von Straftaten gegen Leib und Leben Hilfe erhalten. Gestützt auf diese Bestimmung wurde 1991 das Opferhilfegesetz (OHG, SR 312.5, AS 1992 2465) erlassen, das seit l. Januar 1993 in Kraft ist. Nach Artikel 3 OHG sorgen die Kantone für Beratungsstellen. Der Bund gewährt nach Artikel 18 OHG den Kantonen während den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes Bundesbeiträge in Form einer Pauschale für den Aufbau der Opferhilfe. Einige Kantone (z. B. Schaffhausen) haben die Frauenhäuser als Beratungsstellen nach OHG anerkannt. Die vom Bund nach Artikel 18 OHG ausgerichtete Aufbauhilfe kann in einem solchen Fall für die Finanzierung eines Teilbereichs der von den Frauenhäusern wahrgenommenen Aufgaben verwendet werden.</p><p>Ob die Frauenhäuser bei der Durchführung ihrer ausserordentlich wichtigen Aufgabe allenfalls noch in anderer Form unterstützt werden können, bedarf noch der Prüfung.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Frauenhäuser in der Schweiz zu unterstützen.</p>
    • Unterstützung der Frauenhäuser

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