Kontrolle von Blut und Blutpräparaten

ShortId
93.3623
Id
19933623
Updated
10.04.2024 09:11
Language
de
Title
Kontrolle von Blut und Blutpräparaten
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Blutspenden und Blutpräparate spielen in der Medizin eine grosse Rolle. Die gute Qualität von Blut und Blutspenden und Blutpräparaten ist deshalb gesundheitspolitisch äusserst wichtig. Gute Qualität bedeutet dabei vor allem, dass Blut und Blutpräparate nicht mit Krankheitserregern verseucht sind.</p><p>Es wird vermutlich nie möglich sein, jede Gefährdung durch Blut und Blutpräparate vollständig auszuschliessen. Wenn es sich um Importe handelt, müssen wir uns darauf verlassen, dass ausländische Behörden ihre Verantwortung wahrnehmen. Zur Sicherheit gehört damit auch die Möglichkeit, bei allfälligen Verseuchungen von Blutkonserven oder Blutpräparaten so rasch als möglich die Herkunft, mögliche Lagerbestände und sie bereits erfolgte Verwendung festzustellen. Ist dies nicht möglich, so sind einerseits weitere Infektionen möglich, und andererseits greift die Verunsicherung unter den Empfängern um sich.</p><p>Bei den Ereignissen im Zusammenhang mit der Affäre in Deutschland hat es sich gezeigt, dass die obenerwähnten Feststellungen nicht in der nötigen Vollständigkeit, mit der erforderlichen Sicherheit und der angemessenen Geschwindigkeit getroffen werden konnten. Im Rahmen der ohnehin nötigen Überprüfung der Heilmittelkontrolle sollte deshalb dem Problem der Blutkonserven und Blutpräparate die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden.</p>
  • <p>In der Schweiz sind die Kompetenzen bezüglich der Prüfung und Zulassung von Blut und Blutprodukten zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeteilt. Auf Stufe Bund kontrolliert das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) diejenigen Blutprodukte, die zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten verwendet werden (z. B. Immunglobuline). Grundlage dafür sind Artikel 30 des Epidemiengesetzes vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101) und die Verordnung vom 23. August 1989 über die immunbiologischen Erzeugnisse (SR 812.111). Die Kantone sind für die Kontrolle von Blut und der übrigen Blutprodukte zuständig. Sie haben untereinander für die Kontrolle der Heilmittel eine Vereinbarung abgeschlossen, die Interkantonale Vereinbarung von 1971 über die Kontrolle der Heilmittel (SR 812.101). In diesem Rahmen haben sie die Zulassung und Kontrolle von bestimmten Blutprodukten (u. B. Gerinnungsfaktoren) der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) übertragen. Für alle übrigen Blutprodukte (z. B. Zellpräparate) sowie Vollblut oder Plasma ist die Kontrolle Sache der einzelnen Kantone.</p><p>Am 9. April 1986 hat der Bundesrat die Verordnung über die Verhinderung der Übertragung von gefährlichen Infektionskrankheiten durch Blut und Blutprodukte (SR 818.112) erlassen. Er hat darin eine Testpflicht auf das Human Immunodeficiency Virus (HIV) sowie das Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virus vorgeschrieben. Die Einfuhr von Blut oder Blutprodukten in die Schweiz bedarf einer Bewilligung des BAG. Die Einfuhrbewilligung muss für jede einzelne Sendung eingeholt werden.</p><p>Die Frage, ob in diesem Bereich Schwachstellen bestehen und mit welchen Massnahmen diese allenfalls behoben werden können, wurde durch eine Arbeitsgruppe "Blut und Aids" überprüft. Das Eidgenössische Departement des Innern hat diese Arbeitsgruppe am 22. März 1993 eingesetzt mit dem Auftrag:</p><p>- abzuklären, unter welchen Umständen im Jahre 1985 sowie früher oder später Patienten durch Transfusionen von Blut und Blutprodukten mit dem Aids-Virus infiziert worden sind;</p><p>- festzustellen, ob im Falle dieser Infektionen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Regeln einer effizienten Verwaltungstätigkeit verletzt wurden sowie ob medizinisch-ethisch richtig gehandelt wurde;</p><p>- die Arbeitsteilung zwischen dem Bundesamt für Gesundheitswesen, dem Bundesamt für Sozialversicherung, der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel, den Kantonen, dem Schweizerischen Roten Kreuz, der Stiftung Zentrallaboratorium des Roten Kreuzes, der Vereinigung der Blutspendedienste sowie anderen Blutspendezentren und anderen privaten Gesellschaften auf den Gebieten der Blutspenden, der Transfusionen von Blut und Blutprodukten sowie ähnlicher Handlungen und der Verhütung von durch Blut übertragbaren Krankheiten zu untersuchen und zu beurteilen.</p><p>Ziel dieser Untersuchung war es, für die Zukunft Vorschläge zu erarbeiten, um eine rasche und wirkungsvolle Reaktion der Behörden im Bereich Blut und Blutprodukte sicherzustellen. Die Arbeitsgruppe hat ihren Bericht Ende Januar 1994 abgeliefert. Der Bundesrat hat vom Inhalt und von den Schlussfolgerungen des EDI Kenntnis genommen. Anschliessend wurde der Bericht veröffentlicht. Der von der Postulantin gewünschte Bericht liegt demnach vor.</p><p>Die Arbeitsgruppe folgert aus ihren Untersuchungen, dass das Bluttransfusionswesen in der Schweiz neu organisiert werden muss. Es sei notwendig, das Bluttransfusionswesen einer einzigen Instanz zu unterstellen, die dann gesamtschweizerische Kontrollbehörde wäre und in Grundsatzfragen Entscheidungen treffen könnte. Dies vor allem im Hinblick auf mögliche andere Epidemien, deren Erreger durch Blut künftig übertragen werden könnten.</p><p>Die Arbeitsgruppe kommt zudem zum Schluss, dass Heilmittel, die im Land frei zirkulieren, einer einzigen Reglementierung und einer einzigen Behörde unterstehen sollten. Die Reglementierung sollte in Form eines Bundesgesetzes erfolgen. Die Behörde könne ein neues Bundesamt, eine neue Abteilung des BAG oder aber ein autonomes Institut des öffentlichen Rechts, an dem sich die Kantone beteiligten, sein.</p><p>Der Bereich Blut und Blutprodukte wird im Rahmen der Erarbeitung einer künftigen Bundes-Heilmittelgesetzgebung mit einzubeziehen sein.</p><p>Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ist von der Notwendigkeit und der Dringlichkeit für eine flexiblere und raschere Organisation innerhalb der Bundesverwaltung sowie der Schaffung von einheitlichen Rechtsgrundlagen auf Bundesebene überzeugt. Insbesondere sind dem BAG zum Aufbau eines Inspektorates zur Kontrolle der Blutimporte, zur Qualitätskontrolle der mikrobiologischen Laboratorien sowie zum Ausbau und zur Verbesserung der Registrierung und Kontrolle von Blutpräparaten Ende 1993 vier zusätzliche Stellen zugesprochen worden. In Zusammenarbeit mit der Interkantonalen Vereinigung für die Kontrolle der Heilmittel (IKV) wird das EDI die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten möglichst bald an die Hand nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht über die Kontrolle von Blut und Blutspenden und von Blutpräparaten in der Schweiz zu erstatten, Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen.</p>
  • Kontrolle von Blut und Blutpräparaten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Blutspenden und Blutpräparate spielen in der Medizin eine grosse Rolle. Die gute Qualität von Blut und Blutspenden und Blutpräparaten ist deshalb gesundheitspolitisch äusserst wichtig. Gute Qualität bedeutet dabei vor allem, dass Blut und Blutpräparate nicht mit Krankheitserregern verseucht sind.</p><p>Es wird vermutlich nie möglich sein, jede Gefährdung durch Blut und Blutpräparate vollständig auszuschliessen. Wenn es sich um Importe handelt, müssen wir uns darauf verlassen, dass ausländische Behörden ihre Verantwortung wahrnehmen. Zur Sicherheit gehört damit auch die Möglichkeit, bei allfälligen Verseuchungen von Blutkonserven oder Blutpräparaten so rasch als möglich die Herkunft, mögliche Lagerbestände und sie bereits erfolgte Verwendung festzustellen. Ist dies nicht möglich, so sind einerseits weitere Infektionen möglich, und andererseits greift die Verunsicherung unter den Empfängern um sich.</p><p>Bei den Ereignissen im Zusammenhang mit der Affäre in Deutschland hat es sich gezeigt, dass die obenerwähnten Feststellungen nicht in der nötigen Vollständigkeit, mit der erforderlichen Sicherheit und der angemessenen Geschwindigkeit getroffen werden konnten. Im Rahmen der ohnehin nötigen Überprüfung der Heilmittelkontrolle sollte deshalb dem Problem der Blutkonserven und Blutpräparate die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden.</p>
    • <p>In der Schweiz sind die Kompetenzen bezüglich der Prüfung und Zulassung von Blut und Blutprodukten zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeteilt. Auf Stufe Bund kontrolliert das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) diejenigen Blutprodukte, die zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten verwendet werden (z. B. Immunglobuline). Grundlage dafür sind Artikel 30 des Epidemiengesetzes vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101) und die Verordnung vom 23. August 1989 über die immunbiologischen Erzeugnisse (SR 812.111). Die Kantone sind für die Kontrolle von Blut und der übrigen Blutprodukte zuständig. Sie haben untereinander für die Kontrolle der Heilmittel eine Vereinbarung abgeschlossen, die Interkantonale Vereinbarung von 1971 über die Kontrolle der Heilmittel (SR 812.101). In diesem Rahmen haben sie die Zulassung und Kontrolle von bestimmten Blutprodukten (u. B. Gerinnungsfaktoren) der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) übertragen. Für alle übrigen Blutprodukte (z. B. Zellpräparate) sowie Vollblut oder Plasma ist die Kontrolle Sache der einzelnen Kantone.</p><p>Am 9. April 1986 hat der Bundesrat die Verordnung über die Verhinderung der Übertragung von gefährlichen Infektionskrankheiten durch Blut und Blutprodukte (SR 818.112) erlassen. Er hat darin eine Testpflicht auf das Human Immunodeficiency Virus (HIV) sowie das Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virus vorgeschrieben. Die Einfuhr von Blut oder Blutprodukten in die Schweiz bedarf einer Bewilligung des BAG. Die Einfuhrbewilligung muss für jede einzelne Sendung eingeholt werden.</p><p>Die Frage, ob in diesem Bereich Schwachstellen bestehen und mit welchen Massnahmen diese allenfalls behoben werden können, wurde durch eine Arbeitsgruppe "Blut und Aids" überprüft. Das Eidgenössische Departement des Innern hat diese Arbeitsgruppe am 22. März 1993 eingesetzt mit dem Auftrag:</p><p>- abzuklären, unter welchen Umständen im Jahre 1985 sowie früher oder später Patienten durch Transfusionen von Blut und Blutprodukten mit dem Aids-Virus infiziert worden sind;</p><p>- festzustellen, ob im Falle dieser Infektionen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Regeln einer effizienten Verwaltungstätigkeit verletzt wurden sowie ob medizinisch-ethisch richtig gehandelt wurde;</p><p>- die Arbeitsteilung zwischen dem Bundesamt für Gesundheitswesen, dem Bundesamt für Sozialversicherung, der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel, den Kantonen, dem Schweizerischen Roten Kreuz, der Stiftung Zentrallaboratorium des Roten Kreuzes, der Vereinigung der Blutspendedienste sowie anderen Blutspendezentren und anderen privaten Gesellschaften auf den Gebieten der Blutspenden, der Transfusionen von Blut und Blutprodukten sowie ähnlicher Handlungen und der Verhütung von durch Blut übertragbaren Krankheiten zu untersuchen und zu beurteilen.</p><p>Ziel dieser Untersuchung war es, für die Zukunft Vorschläge zu erarbeiten, um eine rasche und wirkungsvolle Reaktion der Behörden im Bereich Blut und Blutprodukte sicherzustellen. Die Arbeitsgruppe hat ihren Bericht Ende Januar 1994 abgeliefert. Der Bundesrat hat vom Inhalt und von den Schlussfolgerungen des EDI Kenntnis genommen. Anschliessend wurde der Bericht veröffentlicht. Der von der Postulantin gewünschte Bericht liegt demnach vor.</p><p>Die Arbeitsgruppe folgert aus ihren Untersuchungen, dass das Bluttransfusionswesen in der Schweiz neu organisiert werden muss. Es sei notwendig, das Bluttransfusionswesen einer einzigen Instanz zu unterstellen, die dann gesamtschweizerische Kontrollbehörde wäre und in Grundsatzfragen Entscheidungen treffen könnte. Dies vor allem im Hinblick auf mögliche andere Epidemien, deren Erreger durch Blut künftig übertragen werden könnten.</p><p>Die Arbeitsgruppe kommt zudem zum Schluss, dass Heilmittel, die im Land frei zirkulieren, einer einzigen Reglementierung und einer einzigen Behörde unterstehen sollten. Die Reglementierung sollte in Form eines Bundesgesetzes erfolgen. Die Behörde könne ein neues Bundesamt, eine neue Abteilung des BAG oder aber ein autonomes Institut des öffentlichen Rechts, an dem sich die Kantone beteiligten, sein.</p><p>Der Bereich Blut und Blutprodukte wird im Rahmen der Erarbeitung einer künftigen Bundes-Heilmittelgesetzgebung mit einzubeziehen sein.</p><p>Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ist von der Notwendigkeit und der Dringlichkeit für eine flexiblere und raschere Organisation innerhalb der Bundesverwaltung sowie der Schaffung von einheitlichen Rechtsgrundlagen auf Bundesebene überzeugt. Insbesondere sind dem BAG zum Aufbau eines Inspektorates zur Kontrolle der Blutimporte, zur Qualitätskontrolle der mikrobiologischen Laboratorien sowie zum Ausbau und zur Verbesserung der Registrierung und Kontrolle von Blutpräparaten Ende 1993 vier zusätzliche Stellen zugesprochen worden. In Zusammenarbeit mit der Interkantonalen Vereinigung für die Kontrolle der Heilmittel (IKV) wird das EDI die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten möglichst bald an die Hand nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht über die Kontrolle von Blut und Blutspenden und von Blutpräparaten in der Schweiz zu erstatten, Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen.</p>
    • Kontrolle von Blut und Blutpräparaten

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