Neuausrichtung der ZGV

ShortId
93.3645
Id
19933645
Updated
10.04.2024 07:52
Language
de
Title
Neuausrichtung der ZGV
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mitteilungen in der Presse konnte entnommen werden, dass der Bundesrat das EMD und die Bundeskanzlei beauftragte, aufgrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage unter anderem auch die Aufgaben der Zentralstelle für Gesamtverteidigung (ZGV) zu überprüfen.</p><p>Es ist seit langem bekannt, dass die Tätigkeit der ZGV zu unerwünschten Doppelspurigkeiten/unerwünschter Konkurrenzierung in Aufgabenbereichen und Zuständigkeiten anderer Instanzen führt. Beispiele jüngeren Datums beweisen, dass Kantone, Armee, Zivilschutz, Katastrophenhilfekorps sowie öffentliche und private Organisationen zufolge ihrer klaren Strukturen und Erfahrung besser und effizienter in der Lage sind, die im Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz geforderte Befähigung zur Katastrophenbewältigung/Koordination diesbezüglicher Massnahmen zu erreichen.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Welches sind die Vorgaben/Rahmenbedingungen bezüglich des künftigen Aufgabenkreises der ZGV und speziell für die Definition der Unterstützungsaufgabe zugunsten der Kantone?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine Reorganisation der ZGV vor Inkraftsetzung der Armee- und Zivilschutzreform (1995) abzuschliessen sei, damit die materiellen und personellen Strukturen geschaffen werden können, die einer Aufgabenerfüllung gemäss "Bericht 90" tatsächlich entsprechen?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass mit Blick auf die Verwirklichung von "Armee 95" und "Zivilschutz 95", insbesondere auf die darin zum Ausdruck gebrachte Komponente "Hilfeleistung an zivile Behörden", die bei der ZGV zu setzenden Schwergewichte im Koordinationsbereich und bei der Ausbildung in der Gesamtverteidigung liegen und die Mittel mit Priorität dort aufgewendet werden müssen?</p><p>4. Sind "Koordination der Mittel" und "Ausbildung" im Bereich der Gesamtverteidigung nicht vorwiegend Funktionen, welche mit Vorteil von der Bundeskanzlei als Stabsorgan des Bundesrates wahrgenommen werden können und demzufolge dort einzugliedern sind?</p>
  • Neuausrichtung der ZGV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mitteilungen in der Presse konnte entnommen werden, dass der Bundesrat das EMD und die Bundeskanzlei beauftragte, aufgrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage unter anderem auch die Aufgaben der Zentralstelle für Gesamtverteidigung (ZGV) zu überprüfen.</p><p>Es ist seit langem bekannt, dass die Tätigkeit der ZGV zu unerwünschten Doppelspurigkeiten/unerwünschter Konkurrenzierung in Aufgabenbereichen und Zuständigkeiten anderer Instanzen führt. Beispiele jüngeren Datums beweisen, dass Kantone, Armee, Zivilschutz, Katastrophenhilfekorps sowie öffentliche und private Organisationen zufolge ihrer klaren Strukturen und Erfahrung besser und effizienter in der Lage sind, die im Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz geforderte Befähigung zur Katastrophenbewältigung/Koordination diesbezüglicher Massnahmen zu erreichen.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Welches sind die Vorgaben/Rahmenbedingungen bezüglich des künftigen Aufgabenkreises der ZGV und speziell für die Definition der Unterstützungsaufgabe zugunsten der Kantone?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine Reorganisation der ZGV vor Inkraftsetzung der Armee- und Zivilschutzreform (1995) abzuschliessen sei, damit die materiellen und personellen Strukturen geschaffen werden können, die einer Aufgabenerfüllung gemäss "Bericht 90" tatsächlich entsprechen?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass mit Blick auf die Verwirklichung von "Armee 95" und "Zivilschutz 95", insbesondere auf die darin zum Ausdruck gebrachte Komponente "Hilfeleistung an zivile Behörden", die bei der ZGV zu setzenden Schwergewichte im Koordinationsbereich und bei der Ausbildung in der Gesamtverteidigung liegen und die Mittel mit Priorität dort aufgewendet werden müssen?</p><p>4. Sind "Koordination der Mittel" und "Ausbildung" im Bereich der Gesamtverteidigung nicht vorwiegend Funktionen, welche mit Vorteil von der Bundeskanzlei als Stabsorgan des Bundesrates wahrgenommen werden können und demzufolge dort einzugliedern sind?</p>
    • Neuausrichtung der ZGV

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