Sterbehilfe auf Verlangen. Vorschriften

ShortId
93.3650
Id
19933650
Updated
10.04.2024 12:25
Language
de
Title
Sterbehilfe auf Verlangen. Vorschriften
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vergleiche französischer Text.</p>
  • <p>Seit Jahrzehnten wird darüber diskutiert, wie die Situation von Menschen zu lösen sei, die zu sterben wünschen und deshalb lebensverlängernde Massnahmen ablehnen oder um aktive Sterbehilfe bitten.</p><p>Die Niederlande haben zur Lösung dieses Problems soeben eine gesetzliche Regelung erlassen.</p><p>In der Schweiz hat die Vereinigung "à propos" vorgeschlagen, die Frage erneut zu prüfen, wie im Strafgesetzbuch die besondere Situation desjenigen zu regeln ist, der dem Leben eines Menschen, welcher für sich lebensverlängernde Massnahmen ablehnt, aus altruistischen Beweggründen und auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen ein Ende setzt.</p><p>Auf den Ärztinnen und Ärzten, die mit dem Wunsch nach Sterbehilfe konfrontiert werden, lastet in jedem Fall eine grosse moralische und rechtliche Verantwortung; sie wird aber durch das Fehlen einer entsprechenden gesetzlichen Regelung zusätzlich erschwert.</p><p>Ich möchte meinen Standpunkt in dieser Frage aus dem Spiel lassen und frage den Bundesrat, ob er eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe auf Verlangen für opportun hält.</p>
  • Sterbehilfe auf Verlangen. Vorschriften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vergleiche französischer Text.</p>
    • <p>Seit Jahrzehnten wird darüber diskutiert, wie die Situation von Menschen zu lösen sei, die zu sterben wünschen und deshalb lebensverlängernde Massnahmen ablehnen oder um aktive Sterbehilfe bitten.</p><p>Die Niederlande haben zur Lösung dieses Problems soeben eine gesetzliche Regelung erlassen.</p><p>In der Schweiz hat die Vereinigung "à propos" vorgeschlagen, die Frage erneut zu prüfen, wie im Strafgesetzbuch die besondere Situation desjenigen zu regeln ist, der dem Leben eines Menschen, welcher für sich lebensverlängernde Massnahmen ablehnt, aus altruistischen Beweggründen und auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen ein Ende setzt.</p><p>Auf den Ärztinnen und Ärzten, die mit dem Wunsch nach Sterbehilfe konfrontiert werden, lastet in jedem Fall eine grosse moralische und rechtliche Verantwortung; sie wird aber durch das Fehlen einer entsprechenden gesetzlichen Regelung zusätzlich erschwert.</p><p>Ich möchte meinen Standpunkt in dieser Frage aus dem Spiel lassen und frage den Bundesrat, ob er eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe auf Verlangen für opportun hält.</p>
    • Sterbehilfe auf Verlangen. Vorschriften

Back to List