Nachfolgekonzept zur Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung

ShortId
93.3663
Id
19933663
Updated
28.07.2023 09:26
Language
de
Title
Nachfolgekonzept zur Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Oktober 1986, ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), hat der Bundesrat das Luftreinhalte-Konzept (LRK) verabschiedet. Damit sollten bis 1. März 1994 die Vorgaben der LRV erreicht werden.</p><p>Heute zeichnet sich ab, dass der Bundesrat die gesteckten Ziele des LRK bei weitem nicht erreicht. Durch eine mutlose und inkohärente Politik besonders bei der Umsetzung der Anträge der Kantone ist er für das Scheitern des LRK massgeblich verantwortlich. Der Bundesrat wurde deswegen auch wiederholt von den Kantonen gerügt.</p><p>Lediglich bei den Schwefeldioxiden konnte die notwendige Reduktion (annähernd?) erreicht werden. Dagegen besteht nach wie vor ein grosser Handlungsbedarf zur Beseitigung der übermässigen Ozon- und Stickstoffdioxidbelastung. Weiterhin hauptverantwortlich für die übermässigen Stickstoffdioxidwerte sind der zunehmende Schwerverkehr und auch der Individualverkehr, trotz Katalysator. Die Anstrengungen von Industrie und Gewerbe zur Reduktion der VOC als Mitverantwortliche für die Ozonbildung führen nur dann zum Erfolg, wenn endlich auch Massnahmen beim Verkehr ergriffen werden.</p><p>Die schädlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf Mensch (zum Beispiel massive Zunahme der Atemwegsallergien), Tier- und Pflanzenwelt (zum Beispiel Ernte-Einbussen bis zu 15 Prozent, Waldsterben nach neuem Sanasilva-Bericht), die Verschmutzung und Schädigung historischer Kulturgüter und anderer Gebäude usw. bleiben weiterhin bestehen und stellen ein ernstes gesundheitliches, ökologisches und auch ökonomisches Problem dar, auch im Hinblick auf Langzeitauswirkungen.</p><p>Bisher haben zahlreiche Kantone weiter gehende Massnahmen, soweit sie in die Kompetenz der Kantone fielen, entsprechend ihren Massnahmenplänen, realisiert. Zur Senkung der Luftschadstoffe auf das für Mensch und Umwelt unschädliche Niveau der LRV bedarf es aber weiterer Anstrengungen. Wesentliche Aufgaben muss der Bund endlich anpacken.</p>
  • <p>Die vom Bundesrat in seinem Luftreinhalte-Konzept festgelegte Strategie zur Reduktion der Luftverschmutzung ist weiterhin gültig. Die hierfür notwendigen Massnahmen sind allerdings erst teilweise realisiert, so dass die 1986 festgelegten Fristen nur teilweise eingehalten werden können. So befindet sich die Änderung des Umweltschutzgesetzes, mit der unter anderem eine VOC-Abgabe eingeführt werden soll, noch in der parlamentarischen Beratung. Auch bei der Erstellung und Umsetzung der Massnahmenpläne auf Kantonsebene haben sich in unterschiedlichem Ausmass Verzögerungen ergeben.</p><p>Insbesondere bei den Stickoxid- und den VOC-Emissionen bestehen noch erhebliche Ziellücken. Eine vom EDI eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe "Luft" hat den Auftrag, die noch ausstehenden Massnahmen auf Bundesebene so rasch wie möglich voranzutreiben und die Anträge, die die Kantonsregierungen im Rahmen ihrer Massnahmenpläne gestellt haben, zu koordinieren und zu bearbeiten. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Sommer 1994 über ein drittes Paket von kantonalen Anträgen entscheiden und dabei auch das weitere Vorgehen mit entsprechendem Zeitplan für konkrete Massnahmen vorlegen.</p><p>Die Bemühungen, die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes zu erreichen, sind auf verschiedenen Ebenen im Gange. Die vorhandenen Lücken müssen dabei so rasch als möglich geschlossen werden. Der Bundesrat hält deshalb an seiner bestehenden Strategie fest.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten,</p><p>1. umgehend eine konkrete Nachfolgestrategie bzw. eine Aktualisierung des Luftreinhalte-Konzepts (LRK) vom Oktober 1986 vorzulegen, mit konkreten Schritten und Massnahmen, die alle die LRV betreffenden Bereiche (nicht nur stationäre Anlagen) mit einbezieht;</p><p>2. einen konkreten Fahrplan zu erstellen, bis wann er die neuen Umsetzungsstrategien erreichen will.</p>
  • Nachfolgekonzept zur Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Oktober 1986, ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), hat der Bundesrat das Luftreinhalte-Konzept (LRK) verabschiedet. Damit sollten bis 1. März 1994 die Vorgaben der LRV erreicht werden.</p><p>Heute zeichnet sich ab, dass der Bundesrat die gesteckten Ziele des LRK bei weitem nicht erreicht. Durch eine mutlose und inkohärente Politik besonders bei der Umsetzung der Anträge der Kantone ist er für das Scheitern des LRK massgeblich verantwortlich. Der Bundesrat wurde deswegen auch wiederholt von den Kantonen gerügt.</p><p>Lediglich bei den Schwefeldioxiden konnte die notwendige Reduktion (annähernd?) erreicht werden. Dagegen besteht nach wie vor ein grosser Handlungsbedarf zur Beseitigung der übermässigen Ozon- und Stickstoffdioxidbelastung. Weiterhin hauptverantwortlich für die übermässigen Stickstoffdioxidwerte sind der zunehmende Schwerverkehr und auch der Individualverkehr, trotz Katalysator. Die Anstrengungen von Industrie und Gewerbe zur Reduktion der VOC als Mitverantwortliche für die Ozonbildung führen nur dann zum Erfolg, wenn endlich auch Massnahmen beim Verkehr ergriffen werden.</p><p>Die schädlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf Mensch (zum Beispiel massive Zunahme der Atemwegsallergien), Tier- und Pflanzenwelt (zum Beispiel Ernte-Einbussen bis zu 15 Prozent, Waldsterben nach neuem Sanasilva-Bericht), die Verschmutzung und Schädigung historischer Kulturgüter und anderer Gebäude usw. bleiben weiterhin bestehen und stellen ein ernstes gesundheitliches, ökologisches und auch ökonomisches Problem dar, auch im Hinblick auf Langzeitauswirkungen.</p><p>Bisher haben zahlreiche Kantone weiter gehende Massnahmen, soweit sie in die Kompetenz der Kantone fielen, entsprechend ihren Massnahmenplänen, realisiert. Zur Senkung der Luftschadstoffe auf das für Mensch und Umwelt unschädliche Niveau der LRV bedarf es aber weiterer Anstrengungen. Wesentliche Aufgaben muss der Bund endlich anpacken.</p>
    • <p>Die vom Bundesrat in seinem Luftreinhalte-Konzept festgelegte Strategie zur Reduktion der Luftverschmutzung ist weiterhin gültig. Die hierfür notwendigen Massnahmen sind allerdings erst teilweise realisiert, so dass die 1986 festgelegten Fristen nur teilweise eingehalten werden können. So befindet sich die Änderung des Umweltschutzgesetzes, mit der unter anderem eine VOC-Abgabe eingeführt werden soll, noch in der parlamentarischen Beratung. Auch bei der Erstellung und Umsetzung der Massnahmenpläne auf Kantonsebene haben sich in unterschiedlichem Ausmass Verzögerungen ergeben.</p><p>Insbesondere bei den Stickoxid- und den VOC-Emissionen bestehen noch erhebliche Ziellücken. Eine vom EDI eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe "Luft" hat den Auftrag, die noch ausstehenden Massnahmen auf Bundesebene so rasch wie möglich voranzutreiben und die Anträge, die die Kantonsregierungen im Rahmen ihrer Massnahmenpläne gestellt haben, zu koordinieren und zu bearbeiten. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Sommer 1994 über ein drittes Paket von kantonalen Anträgen entscheiden und dabei auch das weitere Vorgehen mit entsprechendem Zeitplan für konkrete Massnahmen vorlegen.</p><p>Die Bemühungen, die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes zu erreichen, sind auf verschiedenen Ebenen im Gange. Die vorhandenen Lücken müssen dabei so rasch als möglich geschlossen werden. Der Bundesrat hält deshalb an seiner bestehenden Strategie fest.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten,</p><p>1. umgehend eine konkrete Nachfolgestrategie bzw. eine Aktualisierung des Luftreinhalte-Konzepts (LRK) vom Oktober 1986 vorzulegen, mit konkreten Schritten und Massnahmen, die alle die LRV betreffenden Bereiche (nicht nur stationäre Anlagen) mit einbezieht;</p><p>2. einen konkreten Fahrplan zu erstellen, bis wann er die neuen Umsetzungsstrategien erreichen will.</p>
    • Nachfolgekonzept zur Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung

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