Entwicklung in Zaïre
- ShortId
-
93.3667
- Id
-
19933667
- Updated
-
10.04.2024 12:59
- Language
-
de
- Title
-
Entwicklung in Zaïre
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Am 24. April 1990 kündete Präsident Mobutu Sésé-Séko die Auflösung des Einparteienstaats und die Einführung einer dritten Republik auf der Grundlage von Pluralismus und demokratischen Prinzipien an. Auf Verlangen der Oppositionsparteien wurde am 7. August 1991 in Kinshasa eine Nationalkonferenz eröffnet, welche 2800 Delegierte nach verschiedenen Unterbrüchen vereinte. Diese beendete ihre Arbeiten am 6. Dezember 1992. Leider konnte der von der Nationalkonferenz für die Übergangsperiode vorgesehene Plan, welcher eine Zusammenarbeit unter den aus den Arbeiten hervorgegangenen Institutionen (Staatschef, Übergangsregierung, "Haut Conseil de la République") für die Vorbereitung demokratischer Wahlen vorsah, nicht eingehalten werden. Verantwortlich dafür ist vor allem Präsident Mobutu, welcher die von der Nationalkonferenz vorgesehene Machtteilung ablehnte und verhinderte, dass der "Haut Conseil de la République" und die Übergangsregierung die von der Konferenz vorgesehenen Rollen ausüben konnten. Am 17. März 1993 wählte eine durch Präsident Mobutu einberufene Versammlung von rund 150 Personen, die "conclave du Palais de la Nation", Faustin Birindwa zum Premierminister. Dieser war Generalsekretär von Etienne Tshisekedis Partei, aus welcher er früher ausgeschlossen wurde. Präsident Mobutu entliess Tshisekedi und ernannte Birindwa am 29. März 1993 zum Premierminister. Der "Haut Conseil de la République" erklärte die Regierung Birindwa für illegal. Auch wurde sie weder von der Europäischen Union noch von den Vereinigten Staaten anerkannt; sie übt jedoch die effektive Kontrolle über die zairische Verwaltung aus. Die Konfrontation zweier Regierungen, zweier Parlamente und je nach Partei unterschiedlicher Verfassungstexte bedrohen das Land mit Anarchie.</p><p>Angesichts dieser Lage versuchten verschiedene Staaten, insbesondere Belgien, Frankreich und die Vereinigten Staaten, Druck auf den zairischen Staatschef auszuüben, und verhängten Sanktionen gegen dessen Regime. Die Lage in Zaire veranlasste auch die Uno, sich aktiv für eine Überwindung der dortigen Krise einzusetzen. Der Uno-Generalsekretär entsandte eine humanitäre Mission und beauftragte Lakhdar Brahimi, als sein Sondergesandter nach einer Lösung für die politische Blockierung zu suchen. Dieser brachte Vertreter der präsidentiellen Strömung und solche der Opposition zusammen, wobei über die Fortsetzung des Übergangs und die Organisation zukünftiger Wahlen verhandelt wurde. Zwar konnte eine Einigung bezüglich der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Übergangsbehörden, der Zusammensetzung des Übergangsparlaments und der Übergangsregierung sowie über die Veranstaltung der Wahlen erzielt werden. Bisher scheiterten indessen die Verhandlungen über die Ernennung des Chefs der Übergangsregierung, welcher bis zur Abhaltung der Wahlen die beiden Regierungen ersetzen soll. Präsident Mobutu erklärte sich damit einverstanden, dass die neue Übergangsregierung durch eine Persönlichkeit der Opposition geleitet wird, die durch das Übergangsparlament ernannt werden soll. Ihm zufolge sollen die Wahlen vor Ende 1994 stattfinden. Der Bundesrat hofft, dass die Verhandlungen bald zu einem Ende gelangen, um eine Zusammenarbeit der Übergangsinstitutionen im Hinblick auf die Abhaltung demokratischer Wahlen zu ermöglichen.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die besorgniserregende Entwicklung der Menschenrechtslage in Zaire aufmerksam. Er verfügt dabei über Informationen, welche die schweizerische Botschaft in Kinshasa und in diesem Bereich aktive Nichtregierungsorganisationen gesammelt und übermittelt haben. Die entsprechenden Hinweise zeigen, dass die Gesamtheit der zairischen Bevölkerung zivilen und militärischen Behörden ausgesetzt sind, die sich wenig um die grundlegenden Rechte der Person kümmern. Eine Politik, welche Spannungen zwischen ethnischen Gruppen fördert (Kasaïens in Shaba) und die nicht ohne Bezug zu Präsident Mobutu und dessen Umgebung zu sein scheint, führte zu Todesopfern, zu Massenwanderung und einer generellen Zunahme der Unsicherheit. Schlechtbezahlte und sich selbst überlassene Armeeangehörige sichern sich ihr Überleben oft auf Kosten der Bevölkerung.</p><p>Angesichts der schweren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Krise Zaires, der herrschenden Desorganisation (inklusive Telekommunikation, Post usw.) ist es vor allem im Innern des Landes schwierig, eine Bilanz über die Menschenrechtsverletzungen zu ziehen. Jegliche Information ist mit Vorsicht aufzunehmen, wobei die Zahlen oft im besten Fall nur Grössenordnungen wiedergeben. Eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in Zaire hängt eng mit der Lösung der politischen Krise des Landes zusammen.</p><p>3. Die Schweiz anerkennt Staaten, nicht jedoch Regierungen. Die gegenüber den beiden zairischen Regierungen einzunehmende Haltung entzieht sich somit dem Völkerrecht und beruht auf einer politischen Entscheidung. In diesem Zusammenhang erachteten es die Schweizer Behörden für sinnvoll, die Anerkennung der einen Regierung auf Kosten der anderen zu vermeiden und die Einsetzung einer einzigen, von allen zairischen Parteien anerkannten Regierung abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Kinshasa hat bisher enge und offene Kontakte mit Mitgliedern der Regierung Tshisekedi bewahrt und gleichzeitig, wenn dies notwendig war, mit der von der Regierung Birindwa kontrollierten Verwaltung gearbeitet.</p><p>4. Wie bereits weiter oben erwähnt, ist sich der Bundesrat der allgemeinen Menschenrechtslage bewusst und ist beunruhigt darüber. Vor dem Entscheid über die Rückschaffung eines abgewiesenen Asylbewerbers werden in jedem einzelnen Fall die Risiken für ihn und seine Familie analysiert; gleichermassen wird geprüft, ob die Rückschaffung im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention statthaft ist. Bis anhin verfügt der Bundesrat über keine Informationen, wonach abgewiesene Asylbewerber aus Zaire nach ihrer Rückkehr gefoltert worden wären.</p><p>5./6. Gegenüber der zairischen Krise versucht die Schweiz einen beschwichtigenden Einfluss auszuüben sowie zur Aufnahme des Dialogs und der Fortsetzung des Demokratisierungsprozesses zu ermutigen. Diesbezüglich unterhält die schweizerische Botschaft in Kinshasa Kontakte mit den verschiedenen politischen Kräften Zaires sowie mit allen Übergangsinstitutionen. Im Bereich der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen verzichtete die Schweiz auf besondere Aktivitäten wirtschaftlicher Zusammenarbeit mit Zaire. Es sind dort keine bedeutenden schweizerischen Direktinvestitionen zu verzeichnen. Zaire ist kein Schwerpunktland für die offizielle schweizerische Entwicklungszusammenarbeit. Bereits seit einigen Jahren unterstützt letztere lediglich kleine Projekte von Nichtregierungsorganisationen sowie Aktivitäten im Bereich der humanitären Hilfe zugunsten der betroffenen Bevölkerung. Somit stellt sich die Frage der Opportunität einer Aussetzung von Programmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Zaire nicht.</p><p>Die Schweiz hat bisher keine formellen Sanktionen ergriffen, um den Vorwurf zu vermeiden, dass sie sich in die inneren Angelegenheiten eines Landes einmische, mit dem sie normale Beziehungen unterhält (der neue schweizerische Botschafter in Zaire, Wilhelm Schmid, überreichte Präsident Mobutu am 9. Oktober 1993 seine Beglaubigungsschreiben). Die eidgenössischen Behörden prüfen indessen sämtliche Optionen bezüglich möglicher Massnahmen, welche durch die internationale Gemeinschaft oder gewisse Staaten insbesondere gegenüber Guthaben von Präsident Mobutu ergriffen werden könnten. Eine diesbezügliche Blockierung oder Beschlagnahmung wurde weder durch die Länder der Europäischen Union noch durch die Vereinigten Staaten vorgenommen. Im übrigen könnten solche Massnahmen in der Schweiz nur auf ein von den zairischen Behörden unterbreitetes Rechtshilfegesuch ergriffen werden. Mit Mobutu als Chef des zairischen Staates bleibt die Wahrscheinlichkeit eines solchen Gesuchs gering.</p><p>7./8. Um die gegenwärtige Krise in Zaire zu überwinden, ist der 1991 begonnene Demokratisierungsprozess fortzusetzen. Die verschiedenen zairischen Parteien haben ihre Verhandlungen weiterzuführen, um gemeinsam eine Übereinkunft zu finden, welche die Abhaltung demokratischer Wahlen erlaubt. Durch die Spaltungen innerhalb der politischen Klasse, welche den Machtkampf unter Zuhilfenahme von Gewalt oder Propaganda mit der Suche nach einer Lösung für die Probleme des Landes verwechselt, wird der Wille des Volkes nach einer friedlichen politischen Veränderung enttäuscht. Wenn auch Druck von aussen oder die Leistung Guter Dienste nützlich sein mag, um die Parteien zu einer Einigung zu veranlassen, scheint sich die Entsendung friedenserhaltender Truppen nicht aufzudrängen. Falls die laufenden Verhandlungen auf die Abhaltung von Wahlen unter guten Bedingungen hinauslaufen, wird das EDA die Unterstützung des weiteren Demokratisierungsprozesses in Zaire prüfen, wobei beispielsweise Wahlbeobachter zur Verfügung gestellt werden könnten.</p>
- <p>In letzter Zeit mehren sich die Meldungen über die gefährliche Entwicklung in Zaire. Menschenrechtsverletzungen sind an der Tagesordnung. Diktator Mobutu unterhält eigene Sicherheitskräfte, mit denen er eine eigentliche Schreckensherrschaft ausübt. Das Land steht kurz vor dem politischen, sozialen und auch wirtschaftlichen Kollaps mit unübersehbaren Konsequenzen für ganz Zentralafrika. Ein zweites "Somalia" mit noch weiter reichenden Konsequenzen für die internationale Staatengemeinschaft ist vorauszusehen.</p><p>Angesichts dieser gefährlichen Situation erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle politische Lage in Zaire?</p><p>2. Vor allem in den Provinzen Shaba und Kivu sollen ethnische Verfolgungen grösseren Ausmasses im Gang sein, welche zu wildesten Ausschreitungen führen. Kann der Bundesrat die Meldungen bestätigen, und welches ist die genaue Sachlage?</p><p>3. Die nationale Einheitskonferenz - von Mobutu als demokratische Institution in voller Legitimität anerkannt - ernannte Herrn Tshisekedi zum Ministerpräsidenten. Nachträglich hat Mobutu einen ihm hörigen Ministerpräsidenten, Herrn Birindwa, eingesetzt. Zu welcher der beiden Regierungen unterhält unser Land diplomatische Beziehungen? Müsste nicht die Regierung Tshisekedi den Vorzug erhalten?</p><p>4. Laut inoffiziellen Quellen werden von der Schweiz zurückgeschaffte Asylbewerber bei ihrer Ankunft von den Sicherheitskräften Mobutus verhaftet und auch gefoltert. Kann der Bundesrat solche Meldungen bestätigen? Wenn ja, würde die Schweiz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen. Ist der Bundesrat bereit, seine Asylpolitik gegenüber zairischen Flüchtlingen der dramatischen Entwicklung anzupassen?</p><p>5. Ist der Bundesrat gewillt, nötigenfalls wirtschaftliche und politische Sanktionen anderer Staaten mitzutragen, sollte Mobutu mit seiner Schreckensherrschaft weiterfahren? Ist er namentlich bereit, sich dem politischen Druck anzuschliessen, den Belgien, die USA und auch Frankreich auf das Regime Mobutu ausüben?</p><p>6. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die riesigen Vermögenswerte Mobutus, welche auf Schweizer Banken ruhen, zu sperren?</p><p>7. Wäre der Bundesrat allenfalls bereit, die Forderung von Uno-Mitgliedstaaten, Sicherheits- und Friedenstruppen zu entsenden, mitzutragen? Die persönlichen Sicherheitskräfte Mobutus stellen eine echte Gefahr dar und sollten so rasch wie möglich entwaffnet werden.</p><p>8. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, dem von der nationalen Einheitskonferenz rechtmässig eingesetzten Ministerpräsidenten Etienne Tshisekedi beizustehen, damit dieser seine Regierungsaufgaben in dieser schwierigen Übergangsphase auch erfüllen kann?</p><p>Die Zeit drängt. Der Bürgerkrieg kann jeden Tag endgültig ausbrechen. Der Bundesrat wird aufgefordert, rasch alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, damit es nicht zur Katastrophe kommt.</p>
- Entwicklung in Zaïre
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Am 24. April 1990 kündete Präsident Mobutu Sésé-Séko die Auflösung des Einparteienstaats und die Einführung einer dritten Republik auf der Grundlage von Pluralismus und demokratischen Prinzipien an. Auf Verlangen der Oppositionsparteien wurde am 7. August 1991 in Kinshasa eine Nationalkonferenz eröffnet, welche 2800 Delegierte nach verschiedenen Unterbrüchen vereinte. Diese beendete ihre Arbeiten am 6. Dezember 1992. Leider konnte der von der Nationalkonferenz für die Übergangsperiode vorgesehene Plan, welcher eine Zusammenarbeit unter den aus den Arbeiten hervorgegangenen Institutionen (Staatschef, Übergangsregierung, "Haut Conseil de la République") für die Vorbereitung demokratischer Wahlen vorsah, nicht eingehalten werden. Verantwortlich dafür ist vor allem Präsident Mobutu, welcher die von der Nationalkonferenz vorgesehene Machtteilung ablehnte und verhinderte, dass der "Haut Conseil de la République" und die Übergangsregierung die von der Konferenz vorgesehenen Rollen ausüben konnten. Am 17. März 1993 wählte eine durch Präsident Mobutu einberufene Versammlung von rund 150 Personen, die "conclave du Palais de la Nation", Faustin Birindwa zum Premierminister. Dieser war Generalsekretär von Etienne Tshisekedis Partei, aus welcher er früher ausgeschlossen wurde. Präsident Mobutu entliess Tshisekedi und ernannte Birindwa am 29. März 1993 zum Premierminister. Der "Haut Conseil de la République" erklärte die Regierung Birindwa für illegal. Auch wurde sie weder von der Europäischen Union noch von den Vereinigten Staaten anerkannt; sie übt jedoch die effektive Kontrolle über die zairische Verwaltung aus. Die Konfrontation zweier Regierungen, zweier Parlamente und je nach Partei unterschiedlicher Verfassungstexte bedrohen das Land mit Anarchie.</p><p>Angesichts dieser Lage versuchten verschiedene Staaten, insbesondere Belgien, Frankreich und die Vereinigten Staaten, Druck auf den zairischen Staatschef auszuüben, und verhängten Sanktionen gegen dessen Regime. Die Lage in Zaire veranlasste auch die Uno, sich aktiv für eine Überwindung der dortigen Krise einzusetzen. Der Uno-Generalsekretär entsandte eine humanitäre Mission und beauftragte Lakhdar Brahimi, als sein Sondergesandter nach einer Lösung für die politische Blockierung zu suchen. Dieser brachte Vertreter der präsidentiellen Strömung und solche der Opposition zusammen, wobei über die Fortsetzung des Übergangs und die Organisation zukünftiger Wahlen verhandelt wurde. Zwar konnte eine Einigung bezüglich der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Übergangsbehörden, der Zusammensetzung des Übergangsparlaments und der Übergangsregierung sowie über die Veranstaltung der Wahlen erzielt werden. Bisher scheiterten indessen die Verhandlungen über die Ernennung des Chefs der Übergangsregierung, welcher bis zur Abhaltung der Wahlen die beiden Regierungen ersetzen soll. Präsident Mobutu erklärte sich damit einverstanden, dass die neue Übergangsregierung durch eine Persönlichkeit der Opposition geleitet wird, die durch das Übergangsparlament ernannt werden soll. Ihm zufolge sollen die Wahlen vor Ende 1994 stattfinden. Der Bundesrat hofft, dass die Verhandlungen bald zu einem Ende gelangen, um eine Zusammenarbeit der Übergangsinstitutionen im Hinblick auf die Abhaltung demokratischer Wahlen zu ermöglichen.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die besorgniserregende Entwicklung der Menschenrechtslage in Zaire aufmerksam. Er verfügt dabei über Informationen, welche die schweizerische Botschaft in Kinshasa und in diesem Bereich aktive Nichtregierungsorganisationen gesammelt und übermittelt haben. Die entsprechenden Hinweise zeigen, dass die Gesamtheit der zairischen Bevölkerung zivilen und militärischen Behörden ausgesetzt sind, die sich wenig um die grundlegenden Rechte der Person kümmern. Eine Politik, welche Spannungen zwischen ethnischen Gruppen fördert (Kasaïens in Shaba) und die nicht ohne Bezug zu Präsident Mobutu und dessen Umgebung zu sein scheint, führte zu Todesopfern, zu Massenwanderung und einer generellen Zunahme der Unsicherheit. Schlechtbezahlte und sich selbst überlassene Armeeangehörige sichern sich ihr Überleben oft auf Kosten der Bevölkerung.</p><p>Angesichts der schweren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Krise Zaires, der herrschenden Desorganisation (inklusive Telekommunikation, Post usw.) ist es vor allem im Innern des Landes schwierig, eine Bilanz über die Menschenrechtsverletzungen zu ziehen. Jegliche Information ist mit Vorsicht aufzunehmen, wobei die Zahlen oft im besten Fall nur Grössenordnungen wiedergeben. Eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in Zaire hängt eng mit der Lösung der politischen Krise des Landes zusammen.</p><p>3. Die Schweiz anerkennt Staaten, nicht jedoch Regierungen. Die gegenüber den beiden zairischen Regierungen einzunehmende Haltung entzieht sich somit dem Völkerrecht und beruht auf einer politischen Entscheidung. In diesem Zusammenhang erachteten es die Schweizer Behörden für sinnvoll, die Anerkennung der einen Regierung auf Kosten der anderen zu vermeiden und die Einsetzung einer einzigen, von allen zairischen Parteien anerkannten Regierung abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Kinshasa hat bisher enge und offene Kontakte mit Mitgliedern der Regierung Tshisekedi bewahrt und gleichzeitig, wenn dies notwendig war, mit der von der Regierung Birindwa kontrollierten Verwaltung gearbeitet.</p><p>4. Wie bereits weiter oben erwähnt, ist sich der Bundesrat der allgemeinen Menschenrechtslage bewusst und ist beunruhigt darüber. Vor dem Entscheid über die Rückschaffung eines abgewiesenen Asylbewerbers werden in jedem einzelnen Fall die Risiken für ihn und seine Familie analysiert; gleichermassen wird geprüft, ob die Rückschaffung im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention statthaft ist. Bis anhin verfügt der Bundesrat über keine Informationen, wonach abgewiesene Asylbewerber aus Zaire nach ihrer Rückkehr gefoltert worden wären.</p><p>5./6. Gegenüber der zairischen Krise versucht die Schweiz einen beschwichtigenden Einfluss auszuüben sowie zur Aufnahme des Dialogs und der Fortsetzung des Demokratisierungsprozesses zu ermutigen. Diesbezüglich unterhält die schweizerische Botschaft in Kinshasa Kontakte mit den verschiedenen politischen Kräften Zaires sowie mit allen Übergangsinstitutionen. Im Bereich der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen verzichtete die Schweiz auf besondere Aktivitäten wirtschaftlicher Zusammenarbeit mit Zaire. Es sind dort keine bedeutenden schweizerischen Direktinvestitionen zu verzeichnen. Zaire ist kein Schwerpunktland für die offizielle schweizerische Entwicklungszusammenarbeit. Bereits seit einigen Jahren unterstützt letztere lediglich kleine Projekte von Nichtregierungsorganisationen sowie Aktivitäten im Bereich der humanitären Hilfe zugunsten der betroffenen Bevölkerung. Somit stellt sich die Frage der Opportunität einer Aussetzung von Programmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Zaire nicht.</p><p>Die Schweiz hat bisher keine formellen Sanktionen ergriffen, um den Vorwurf zu vermeiden, dass sie sich in die inneren Angelegenheiten eines Landes einmische, mit dem sie normale Beziehungen unterhält (der neue schweizerische Botschafter in Zaire, Wilhelm Schmid, überreichte Präsident Mobutu am 9. Oktober 1993 seine Beglaubigungsschreiben). Die eidgenössischen Behörden prüfen indessen sämtliche Optionen bezüglich möglicher Massnahmen, welche durch die internationale Gemeinschaft oder gewisse Staaten insbesondere gegenüber Guthaben von Präsident Mobutu ergriffen werden könnten. Eine diesbezügliche Blockierung oder Beschlagnahmung wurde weder durch die Länder der Europäischen Union noch durch die Vereinigten Staaten vorgenommen. Im übrigen könnten solche Massnahmen in der Schweiz nur auf ein von den zairischen Behörden unterbreitetes Rechtshilfegesuch ergriffen werden. Mit Mobutu als Chef des zairischen Staates bleibt die Wahrscheinlichkeit eines solchen Gesuchs gering.</p><p>7./8. Um die gegenwärtige Krise in Zaire zu überwinden, ist der 1991 begonnene Demokratisierungsprozess fortzusetzen. Die verschiedenen zairischen Parteien haben ihre Verhandlungen weiterzuführen, um gemeinsam eine Übereinkunft zu finden, welche die Abhaltung demokratischer Wahlen erlaubt. Durch die Spaltungen innerhalb der politischen Klasse, welche den Machtkampf unter Zuhilfenahme von Gewalt oder Propaganda mit der Suche nach einer Lösung für die Probleme des Landes verwechselt, wird der Wille des Volkes nach einer friedlichen politischen Veränderung enttäuscht. Wenn auch Druck von aussen oder die Leistung Guter Dienste nützlich sein mag, um die Parteien zu einer Einigung zu veranlassen, scheint sich die Entsendung friedenserhaltender Truppen nicht aufzudrängen. Falls die laufenden Verhandlungen auf die Abhaltung von Wahlen unter guten Bedingungen hinauslaufen, wird das EDA die Unterstützung des weiteren Demokratisierungsprozesses in Zaire prüfen, wobei beispielsweise Wahlbeobachter zur Verfügung gestellt werden könnten.</p>
- <p>In letzter Zeit mehren sich die Meldungen über die gefährliche Entwicklung in Zaire. Menschenrechtsverletzungen sind an der Tagesordnung. Diktator Mobutu unterhält eigene Sicherheitskräfte, mit denen er eine eigentliche Schreckensherrschaft ausübt. Das Land steht kurz vor dem politischen, sozialen und auch wirtschaftlichen Kollaps mit unübersehbaren Konsequenzen für ganz Zentralafrika. Ein zweites "Somalia" mit noch weiter reichenden Konsequenzen für die internationale Staatengemeinschaft ist vorauszusehen.</p><p>Angesichts dieser gefährlichen Situation erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle politische Lage in Zaire?</p><p>2. Vor allem in den Provinzen Shaba und Kivu sollen ethnische Verfolgungen grösseren Ausmasses im Gang sein, welche zu wildesten Ausschreitungen führen. Kann der Bundesrat die Meldungen bestätigen, und welches ist die genaue Sachlage?</p><p>3. Die nationale Einheitskonferenz - von Mobutu als demokratische Institution in voller Legitimität anerkannt - ernannte Herrn Tshisekedi zum Ministerpräsidenten. Nachträglich hat Mobutu einen ihm hörigen Ministerpräsidenten, Herrn Birindwa, eingesetzt. Zu welcher der beiden Regierungen unterhält unser Land diplomatische Beziehungen? Müsste nicht die Regierung Tshisekedi den Vorzug erhalten?</p><p>4. Laut inoffiziellen Quellen werden von der Schweiz zurückgeschaffte Asylbewerber bei ihrer Ankunft von den Sicherheitskräften Mobutus verhaftet und auch gefoltert. Kann der Bundesrat solche Meldungen bestätigen? Wenn ja, würde die Schweiz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen. Ist der Bundesrat bereit, seine Asylpolitik gegenüber zairischen Flüchtlingen der dramatischen Entwicklung anzupassen?</p><p>5. Ist der Bundesrat gewillt, nötigenfalls wirtschaftliche und politische Sanktionen anderer Staaten mitzutragen, sollte Mobutu mit seiner Schreckensherrschaft weiterfahren? Ist er namentlich bereit, sich dem politischen Druck anzuschliessen, den Belgien, die USA und auch Frankreich auf das Regime Mobutu ausüben?</p><p>6. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die riesigen Vermögenswerte Mobutus, welche auf Schweizer Banken ruhen, zu sperren?</p><p>7. Wäre der Bundesrat allenfalls bereit, die Forderung von Uno-Mitgliedstaaten, Sicherheits- und Friedenstruppen zu entsenden, mitzutragen? Die persönlichen Sicherheitskräfte Mobutus stellen eine echte Gefahr dar und sollten so rasch wie möglich entwaffnet werden.</p><p>8. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, dem von der nationalen Einheitskonferenz rechtmässig eingesetzten Ministerpräsidenten Etienne Tshisekedi beizustehen, damit dieser seine Regierungsaufgaben in dieser schwierigen Übergangsphase auch erfüllen kann?</p><p>Die Zeit drängt. Der Bürgerkrieg kann jeden Tag endgültig ausbrechen. Der Bundesrat wird aufgefordert, rasch alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, damit es nicht zur Katastrophe kommt.</p>
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