Suchtpräventionsgesetz: Ein Gesetz für die Förderung der Gesundheit
- ShortId
-
93.3673
- Id
-
19933673
- Updated
-
10.04.2024 09:50
- Language
-
de
- Title
-
Suchtpräventionsgesetz: Ein Gesetz für die Förderung der Gesundheit
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Prävention</p><p>Um eine ganzheitliche Politik gegenüber der Suchtproblematik und ihren gesundheitlichen und sozialen Folgen zu gewährleisten, verlangt die CVP-Fraktion dass das Betäubungsmittelgesetz durch ein Suchtpräventionsgesetz ersetzt wird. Ein solches Suchtpräventionsgesetz muss alle Substanzen mit Suchtpotential erfassen. Es muss in erster Linie bei der Sucht und deren Ursachen ansetzen und erst in zweiter Linie beim verwendeten Suchtmittel. Dies schafft die Voraussetzung für eine Koordination von Prävention, Therapie, Kontrolle, Bekämpfung und Forschung im gesamten Bereich missbräuchlichen Konsums. Die CVP-Fraktion der Bundesversammlung fordert deshalb eine ganzheitliche Suchtpräventionspolitik durch die Schaffung eines Suchtpräventionsgesetzes. Das Betäubungsmittelgesetz genügt nicht mehr.</p><p>Drogen</p><p>Der Einstieg in den Drogenkonsum muss mit einer gesamtschweizerisch koordinierten, gezielten Prävention verhindert werden, wobei Eltern und Erziehende ebenfalls in diese Primärprävention einbezogen werden müssen.</p><p>Der Primärprävention, deren Ziel es ist, Jugendliche vor dem Drogeneinstieg zu bewahren, kommt grösste sozialpolitische Bedeutung zu. Die Primärprävention gegen die Drogensucht muss in der Intensität und im Stil der Aids-Kampagne erfolgen: Die Informationen über die Auswirkungen des Drogenkonsums müssen schonungslos und offensiv an die ganze Bevölkerung gelangen. Die Aufklärungskampagne muss Eltern und Erzieher umfassend über Konsum und Wirkung der Drogen, die Methoden der Händler sowie das Angebot der Anlaufstellen informieren. Diese nationale Aufklärungskampagne muss alle Primar-, Sekundar- und Berufsschulen inklusive Gymnasien, Universitäten sowie höheren Lehranstalten erfassen. Die Ausbildung angehender und praktizierender Lehrkräfte, Lehrmeister und Verantwortlicher von Jugend- und Sportvereinen muss durch kompetente Fachleute konsequent vertieft werden.</p><p>Medikamente</p><p>Zunehmend werden Medikamente als Suchtmittel missbraucht. Dieser Missbrauch muss konsequent bekämpft werden, indem über die Gefahren der Abhängigkeit aufgeklärt wird. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen ist eine ganzheitliche Prävention zu betreiben. Die Verantwortung aller (u. a. Erziehende, Ärzte, Apotheker, Drogisten) muss ins Bewusstsein gerückt werden.</p><p>Alkohol und Tabak</p><p>Exzessiver Alkohol- und Tabakmissbrauch verursacht neben gesundheitlichen und persönlichen Problemen auch grosse Schwierigkeiten für die Familien und das weitere Umfeld der Betroffenen. Neben den gesundheitlichen Kosten entstehen grosse volkswirtschaftliche Kosten (z. B. sinkende Arbeitsproduktivität, Unfälle). Aufklärung und Prävention in der Familie, in der Schule, in Jugendvereinen und Jugendtreffpunkten sowie in der Öffentlichkeit sind deshalb von grosser Bedeutung.</p><p>Die Probleme, die sich durch die Abhängigkeit von einer Substanz ergeben, müssen neben dem Aspekt der illegalen Drogen auch unter weiteren Aspekten betrachtet werden. Die Bevölkerung ist gezielt über den Missbrauch, die Abhängigkeit und die daraus resultierenden Folgen durch den Missbrauch von Medikamenten, Alkohol und Tabak zu informieren.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Schwere der Probleme bewusst, welche in Zusammenhang mit dem Konsum und dem Missbrauch von Suchtmitteln, seien sie legal oder illegal, bestehen. Ein Ausbau des Engagements des Bundes in der Prävention ist Bestandteil der Legislaturplanung des Bundesrates. Das Engagement, welches im Bereich der illegalen Drogen bereits bedeutend ist, soll danach insbesondere bei der Prävention von Alkohol- und Tabakmissbrauch intensiviert werden.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Motionen Zwingli vom 8. Februar 1990, Bühler vom 13. März 1990 (koordinierte Drogenpolitik) und Neukomm vom 24. Januar 1991 (Suchtpräventionsgesetz) zum Ausdruck gebracht hat, legt das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (BetmG) die Verantwortlichkeiten bei der Bekämpfung des Missbrauchs von illegalen Drogen fest. Mit seinen Beschlüssen vom 20. Februar 1991 und vom 28. April 1992 hat sich der Bundesrat für einen Ausbau der Anstrengungen des Bundes zur Verminderung der Drogenprobleme und gegen eine grundlegende Revision des BetmG ausgesprochen. Der Bundesrat wird die Resultate der beschlossenen Massnahmen evaluieren und danach den zukünftigen Kurs festlegen. Die Massnahmen, welche vom Bund im Bereich der Aids-Prävention seit 1985 und im Bereich der illegalen Drogen seit 1991 getroffen worden sind, haben sich bisher als kohärent und wirksam erwiesen und ihre Umsetzung wird weiterverfolgt.</p><p>Bedeutende Lücken bestehen im Bereich der legalen Suchtmittel. Ein Massnahmenpaket, welches die Verminderung der Alkohol- und Tabakprobleme anstrebt, wird zurzeit ausgearbeitet und soll vom Bundesrat im Verlauf des Jahres 1994 verabschiedet werden. Schliesslich ist ein Massnahmenpaket "Medikamentenmissbrauch" in Vorbereitung. Bei der Erarbeitung dieser Projekte hat sich gezeigt, dass in der Rechtsetzung verschiedener Bereiche der Prävention und Gesundheitsförderung, insbesondere aber bei der Prävention von Alkohol-, Tabak- und Medikamentenmissbrauch, Lücken bestehen. Es gilt namentlich die wichtigen Fragen der Kompetenzabgrenzungen und der Finanzierung in diesen Gebieten zu regeln.</p><p>Die Volksinitiativen "Jugend ohne Drogen", die im Juli 1993 mit 149 000 Unterschriften eingereicht wurde, und "Droleg - für eine vernünftige Drogenpolitik", deren Einreichung erwartet wird, fordern Änderungen der Drogenpolitik. Der Bundesrat wird demnächst Gelegenheit haben, sich dazu zu äussern.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionäre, dass die Gesamtheit der Suchtprobleme im Rahmen einer kohärenten Präventionsstrategie behandelt werden muss. Er wird überprüfen, wie sich eine globale Suchtprävention, die legale und illegale Suchtmittel umfassen müsste, in der Bundesgesetzgebung konkretisieren lässt. Zwei Möglichkeiten stehen zur Diskussion: Entweder die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes über die Prävention und die Behandlung der Suchtkrankheiten oder die Anpassung der verschiedenen bestehenden Gesetzgebungen im Bereich Drogen, Alkohol, Tabak und Medikamente. Der Bundesrat erachtet es als zweckmässig, die Ergebnisse der Evaluation der Massnahmen im Bereich der illegalen Drogen in diese gesetzgeberischen Arbeiten einfliessen zu lassen. Es wird im übrigen nicht möglich sein, diese Arbeiten unverzüglich zu beginnen, da die Bundesverwaltung zurzeit mit anderen prioritären gesetzgeberischen Arbeiten beschäftigt ist und nicht über die dafür notwendigen Personalressourcen verfügt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Um eine ganzheitliche Politik gegenüber der Suchtproblematik und ihren gesundheitlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen zu ermöglichen, wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament baldmöglichst ein Suchtpräventionsgesetz vorzulegen, das schwergewichtig eine gesamtschweizerisch koordinierte Politik zur Drogenbekämpfung und Drogenprävention anstrebt.</p><p>Im Sinne einer ganzheitlich orientierten Suchtprävention sind in diesem Gesetz flankierende Massnahmen zur Förderung des gesundheitlich verantwortlichen Umgangs mit Sucht- und/oder Genussmitteln ganz allgemein einzubeziehen. Dabei sind diese Massnahmen auf die besondere Gefährdung der Jugendlichen abzustützen. Den menschlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Aspekten und Erfordernissen ist dabei gebührend Rechnung zu tragen.</p><p>Zur Finanzierung der Präventionsmassnahmen sind in erster Linie konfiszierte Drogengelder zu verwenden.</p>
- Suchtpräventionsgesetz: Ein Gesetz für die Förderung der Gesundheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Prävention</p><p>Um eine ganzheitliche Politik gegenüber der Suchtproblematik und ihren gesundheitlichen und sozialen Folgen zu gewährleisten, verlangt die CVP-Fraktion dass das Betäubungsmittelgesetz durch ein Suchtpräventionsgesetz ersetzt wird. Ein solches Suchtpräventionsgesetz muss alle Substanzen mit Suchtpotential erfassen. Es muss in erster Linie bei der Sucht und deren Ursachen ansetzen und erst in zweiter Linie beim verwendeten Suchtmittel. Dies schafft die Voraussetzung für eine Koordination von Prävention, Therapie, Kontrolle, Bekämpfung und Forschung im gesamten Bereich missbräuchlichen Konsums. Die CVP-Fraktion der Bundesversammlung fordert deshalb eine ganzheitliche Suchtpräventionspolitik durch die Schaffung eines Suchtpräventionsgesetzes. Das Betäubungsmittelgesetz genügt nicht mehr.</p><p>Drogen</p><p>Der Einstieg in den Drogenkonsum muss mit einer gesamtschweizerisch koordinierten, gezielten Prävention verhindert werden, wobei Eltern und Erziehende ebenfalls in diese Primärprävention einbezogen werden müssen.</p><p>Der Primärprävention, deren Ziel es ist, Jugendliche vor dem Drogeneinstieg zu bewahren, kommt grösste sozialpolitische Bedeutung zu. Die Primärprävention gegen die Drogensucht muss in der Intensität und im Stil der Aids-Kampagne erfolgen: Die Informationen über die Auswirkungen des Drogenkonsums müssen schonungslos und offensiv an die ganze Bevölkerung gelangen. Die Aufklärungskampagne muss Eltern und Erzieher umfassend über Konsum und Wirkung der Drogen, die Methoden der Händler sowie das Angebot der Anlaufstellen informieren. Diese nationale Aufklärungskampagne muss alle Primar-, Sekundar- und Berufsschulen inklusive Gymnasien, Universitäten sowie höheren Lehranstalten erfassen. Die Ausbildung angehender und praktizierender Lehrkräfte, Lehrmeister und Verantwortlicher von Jugend- und Sportvereinen muss durch kompetente Fachleute konsequent vertieft werden.</p><p>Medikamente</p><p>Zunehmend werden Medikamente als Suchtmittel missbraucht. Dieser Missbrauch muss konsequent bekämpft werden, indem über die Gefahren der Abhängigkeit aufgeklärt wird. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen ist eine ganzheitliche Prävention zu betreiben. Die Verantwortung aller (u. a. Erziehende, Ärzte, Apotheker, Drogisten) muss ins Bewusstsein gerückt werden.</p><p>Alkohol und Tabak</p><p>Exzessiver Alkohol- und Tabakmissbrauch verursacht neben gesundheitlichen und persönlichen Problemen auch grosse Schwierigkeiten für die Familien und das weitere Umfeld der Betroffenen. Neben den gesundheitlichen Kosten entstehen grosse volkswirtschaftliche Kosten (z. B. sinkende Arbeitsproduktivität, Unfälle). Aufklärung und Prävention in der Familie, in der Schule, in Jugendvereinen und Jugendtreffpunkten sowie in der Öffentlichkeit sind deshalb von grosser Bedeutung.</p><p>Die Probleme, die sich durch die Abhängigkeit von einer Substanz ergeben, müssen neben dem Aspekt der illegalen Drogen auch unter weiteren Aspekten betrachtet werden. Die Bevölkerung ist gezielt über den Missbrauch, die Abhängigkeit und die daraus resultierenden Folgen durch den Missbrauch von Medikamenten, Alkohol und Tabak zu informieren.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Schwere der Probleme bewusst, welche in Zusammenhang mit dem Konsum und dem Missbrauch von Suchtmitteln, seien sie legal oder illegal, bestehen. Ein Ausbau des Engagements des Bundes in der Prävention ist Bestandteil der Legislaturplanung des Bundesrates. Das Engagement, welches im Bereich der illegalen Drogen bereits bedeutend ist, soll danach insbesondere bei der Prävention von Alkohol- und Tabakmissbrauch intensiviert werden.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf die Motionen Zwingli vom 8. Februar 1990, Bühler vom 13. März 1990 (koordinierte Drogenpolitik) und Neukomm vom 24. Januar 1991 (Suchtpräventionsgesetz) zum Ausdruck gebracht hat, legt das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (BetmG) die Verantwortlichkeiten bei der Bekämpfung des Missbrauchs von illegalen Drogen fest. Mit seinen Beschlüssen vom 20. Februar 1991 und vom 28. April 1992 hat sich der Bundesrat für einen Ausbau der Anstrengungen des Bundes zur Verminderung der Drogenprobleme und gegen eine grundlegende Revision des BetmG ausgesprochen. Der Bundesrat wird die Resultate der beschlossenen Massnahmen evaluieren und danach den zukünftigen Kurs festlegen. Die Massnahmen, welche vom Bund im Bereich der Aids-Prävention seit 1985 und im Bereich der illegalen Drogen seit 1991 getroffen worden sind, haben sich bisher als kohärent und wirksam erwiesen und ihre Umsetzung wird weiterverfolgt.</p><p>Bedeutende Lücken bestehen im Bereich der legalen Suchtmittel. Ein Massnahmenpaket, welches die Verminderung der Alkohol- und Tabakprobleme anstrebt, wird zurzeit ausgearbeitet und soll vom Bundesrat im Verlauf des Jahres 1994 verabschiedet werden. Schliesslich ist ein Massnahmenpaket "Medikamentenmissbrauch" in Vorbereitung. Bei der Erarbeitung dieser Projekte hat sich gezeigt, dass in der Rechtsetzung verschiedener Bereiche der Prävention und Gesundheitsförderung, insbesondere aber bei der Prävention von Alkohol-, Tabak- und Medikamentenmissbrauch, Lücken bestehen. Es gilt namentlich die wichtigen Fragen der Kompetenzabgrenzungen und der Finanzierung in diesen Gebieten zu regeln.</p><p>Die Volksinitiativen "Jugend ohne Drogen", die im Juli 1993 mit 149 000 Unterschriften eingereicht wurde, und "Droleg - für eine vernünftige Drogenpolitik", deren Einreichung erwartet wird, fordern Änderungen der Drogenpolitik. Der Bundesrat wird demnächst Gelegenheit haben, sich dazu zu äussern.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionäre, dass die Gesamtheit der Suchtprobleme im Rahmen einer kohärenten Präventionsstrategie behandelt werden muss. Er wird überprüfen, wie sich eine globale Suchtprävention, die legale und illegale Suchtmittel umfassen müsste, in der Bundesgesetzgebung konkretisieren lässt. Zwei Möglichkeiten stehen zur Diskussion: Entweder die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes über die Prävention und die Behandlung der Suchtkrankheiten oder die Anpassung der verschiedenen bestehenden Gesetzgebungen im Bereich Drogen, Alkohol, Tabak und Medikamente. Der Bundesrat erachtet es als zweckmässig, die Ergebnisse der Evaluation der Massnahmen im Bereich der illegalen Drogen in diese gesetzgeberischen Arbeiten einfliessen zu lassen. Es wird im übrigen nicht möglich sein, diese Arbeiten unverzüglich zu beginnen, da die Bundesverwaltung zurzeit mit anderen prioritären gesetzgeberischen Arbeiten beschäftigt ist und nicht über die dafür notwendigen Personalressourcen verfügt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Um eine ganzheitliche Politik gegenüber der Suchtproblematik und ihren gesundheitlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen zu ermöglichen, wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament baldmöglichst ein Suchtpräventionsgesetz vorzulegen, das schwergewichtig eine gesamtschweizerisch koordinierte Politik zur Drogenbekämpfung und Drogenprävention anstrebt.</p><p>Im Sinne einer ganzheitlich orientierten Suchtprävention sind in diesem Gesetz flankierende Massnahmen zur Förderung des gesundheitlich verantwortlichen Umgangs mit Sucht- und/oder Genussmitteln ganz allgemein einzubeziehen. Dabei sind diese Massnahmen auf die besondere Gefährdung der Jugendlichen abzustützen. Den menschlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Aspekten und Erfordernissen ist dabei gebührend Rechnung zu tragen.</p><p>Zur Finanzierung der Präventionsmassnahmen sind in erster Linie konfiszierte Drogengelder zu verwenden.</p>
- Suchtpräventionsgesetz: Ein Gesetz für die Förderung der Gesundheit
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