Motorfahrzeug. Haftpflichtversicherung. Prämien 1994
- ShortId
-
93.3678
- Id
-
19933678
- Updated
-
10.04.2024 12:32
- Language
-
de
- Title
-
Motorfahrzeug. Haftpflichtversicherung. Prämien 1994
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Vergleiche französischer Text.</p>
- <p>Das Bundesamt für Privatversicherungswesen (BPV) hat, entgegen der Stellungnahme des Preisüberwachers, den Prämientarif der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung für 1994 genehmigt. Zuvor hatte bereits die Eidgenössische Konsultativ-Kommission für die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KKMHV) diesem Tarif zugestimmt. Angesichts der Reaktionen, die dieser Entscheid bei den direkt betroffenen Verbänden (TCS, ACS, Astag, Nationale Zweiradkonferenz) ausgelöst hat, stellen sich einige Fragen, die zu beantworten ich den Bundesrat ersuche:</p><p>1. Ist die Zusammensetzung der KKMHV (deren Sekretariat vom BPV geführt wird) mit vier Vertretern der betroffenen Kreise, drei Vertretern der Versicherer und sechs Universitätsprofessoren oder Juristen zweckmässig? Wenn ja, ist die Kommission in der Lage, die Interessen der Versicherten (Konsumenten) wirksam wahrzunehmen?</p><p>2. Ein bedeutender Teil der Einkünfte der Haftpflichtversicherung stammt aus Rückstellungen oder aus Tarifausgleichskonten. Berücksichtigt die von den Versicherern angewendete Rechnungsmethode zur Rechtfertigung des Prämientarifs sämtliche Zinsen der verschiedenen Konten?</p><p>3. Der Prämienanteil für Verwaltungskosten ist in der Schweiz viel höher als in den Staaten der EU. Ist die KKMHV in der Lage zu prüfen, ob die von den Versicherungsgesellschaften angekündigten Verwaltungskosten für 1994 wirklich begründet sind?</p><p>4. Die vom Preisüberwacher angewendete Rechnungsmethode ergibt auf Ende 1994 für das Tarifausgleichskonto einen sehr bedeutenden positiven Saldo. Diese Beträge gehören aufgrund des geltenden Rechts den Versicherten. Nach der zurzeit laufenden Revision des Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Rechts müssen sie künftig den Versicherten zurückgegeben werden. Wäre es nicht angezeigt gewesen, diesem Umstand schon bei der Festsetzung des Prämientarifs 1994 der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung Rechnung zu tragen?</p><p>5. Kann der Bundesrat die objektiven Gründe angeben, die das BPV dazu bewogen haben, den Empfehlungen des Preisüberwachers nicht zu folgen? Oder hätte dieses Amt sich selbst widersprochen, wenn es den Schlussfolgerungen dieser unabhängigen Instanz zugestimmt hätte?</p><p>6. Müsste der endgültige Entscheid nicht Sache des Bundesrates sein, da das BPV in dieser Sache sowohl Richter als auch Partei (Sekretariat der Konsultativ-Kommission) ist?</p><p>7. Ist die Existenz der Konsultativ-Kommission nach der Schaffung der von jedem lobbyistischen Druck unabhängigen Preisüberwachungsstelle noch gerechtfertigt, oder sollte die Kommission nicht besser aufgelöst werden?</p>
- Motorfahrzeug. Haftpflichtversicherung. Prämien 1994
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Vergleiche französischer Text.</p>
- <p>Das Bundesamt für Privatversicherungswesen (BPV) hat, entgegen der Stellungnahme des Preisüberwachers, den Prämientarif der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung für 1994 genehmigt. Zuvor hatte bereits die Eidgenössische Konsultativ-Kommission für die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KKMHV) diesem Tarif zugestimmt. Angesichts der Reaktionen, die dieser Entscheid bei den direkt betroffenen Verbänden (TCS, ACS, Astag, Nationale Zweiradkonferenz) ausgelöst hat, stellen sich einige Fragen, die zu beantworten ich den Bundesrat ersuche:</p><p>1. Ist die Zusammensetzung der KKMHV (deren Sekretariat vom BPV geführt wird) mit vier Vertretern der betroffenen Kreise, drei Vertretern der Versicherer und sechs Universitätsprofessoren oder Juristen zweckmässig? Wenn ja, ist die Kommission in der Lage, die Interessen der Versicherten (Konsumenten) wirksam wahrzunehmen?</p><p>2. Ein bedeutender Teil der Einkünfte der Haftpflichtversicherung stammt aus Rückstellungen oder aus Tarifausgleichskonten. Berücksichtigt die von den Versicherern angewendete Rechnungsmethode zur Rechtfertigung des Prämientarifs sämtliche Zinsen der verschiedenen Konten?</p><p>3. Der Prämienanteil für Verwaltungskosten ist in der Schweiz viel höher als in den Staaten der EU. Ist die KKMHV in der Lage zu prüfen, ob die von den Versicherungsgesellschaften angekündigten Verwaltungskosten für 1994 wirklich begründet sind?</p><p>4. Die vom Preisüberwacher angewendete Rechnungsmethode ergibt auf Ende 1994 für das Tarifausgleichskonto einen sehr bedeutenden positiven Saldo. Diese Beträge gehören aufgrund des geltenden Rechts den Versicherten. Nach der zurzeit laufenden Revision des Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Rechts müssen sie künftig den Versicherten zurückgegeben werden. Wäre es nicht angezeigt gewesen, diesem Umstand schon bei der Festsetzung des Prämientarifs 1994 der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung Rechnung zu tragen?</p><p>5. Kann der Bundesrat die objektiven Gründe angeben, die das BPV dazu bewogen haben, den Empfehlungen des Preisüberwachers nicht zu folgen? Oder hätte dieses Amt sich selbst widersprochen, wenn es den Schlussfolgerungen dieser unabhängigen Instanz zugestimmt hätte?</p><p>6. Müsste der endgültige Entscheid nicht Sache des Bundesrates sein, da das BPV in dieser Sache sowohl Richter als auch Partei (Sekretariat der Konsultativ-Kommission) ist?</p><p>7. Ist die Existenz der Konsultativ-Kommission nach der Schaffung der von jedem lobbyistischen Druck unabhängigen Preisüberwachungsstelle noch gerechtfertigt, oder sollte die Kommission nicht besser aufgelöst werden?</p>
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