Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU). Limitierung einer allfälligen Freizügigkeit im Personenverkehr

ShortId
93.3680
Id
19933680
Updated
28.07.2023 08:55
Language
de
Title
Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU). Limitierung einer allfälligen Freizügigkeit im Personenverkehr
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Annahme des EWR-Abkommens hätte für die Schweiz bedeutet, dass wegen der Freizügigkeit im Personenverkehr Angehörige der EWR-Staaten ein sehr weitgehendes Recht gehabt hätten, in die Schweiz zu ziehen. Im Rahmen der nun aufgenommenen bilateralen Verhandlungen mit der EU kommt eventuell diese Freizügigkeit wieder zur Sprache.</p><p>2. Es scheint, dass die drohende Freizügigkeit im Personenverkehr ein Hauptgrund für die Ablehnung des EWR-Abkommen am 6. Dezember 1992 war. Ein Grossteil der Bevölkerung hegte die Befürchtung, dass es zu einer unkontrollierten Einwanderung vom Europäischen Wirtschaftsraum in die Schweiz kommen könnte. Diese Befürchtungen bestehen auch heute noch. Sie können aber entkräftet werden, wenn für den Fall von übermässiger Einwanderung eine Schranke festgelegt wird, bei welcher die Freizügigkeit wieder ausser Kraft gesetzt wird.</p><p>Der Bestand der Ausländer aus dem EU-Raum betrug im August 1993 etwa 816 500. Würde also im heutigen Zeitpunkt eine Limite von maximal 15 Prozent eingebaut, wäre die Freizügigkeit aufzuheben, wenn die Zahl der EU-Bürger in der Schweiz über etwa 950 000 steigt.</p><p>3. Mit der vorgeschlagenen Lösung sollten sich sowohl die EWR-Befürworter wie auch die EWR-Gegner einverstanden erklären können. Vor allem aber müsste die EU einer solchen Bedingung eigentlich zustimmen können:</p><p>- Viele EWR-Befürworter haben immer energisch darauf hingewiesen, dass im Falle der Freizügigkeit im Personenverkehr ihres Erachtens keine nennenswerte Einwanderung in die Schweiz resultieren werde. Ist diese Einschätzung richtig, so wird die in diesem Postulat vorgeschlagene Limite gar nicht erreicht.</p><p>- Die EWR-Gegner dürften mit der vorgeschlagenen Lösung ohnehin einverstanden sein. Für sie ist eine Freizügigkeit mit einer oberen Grenze sicher besser als eine unlimitierte. Wird der obige Vorschlag übernommen, resultiert im schlimmsten Fall eine Zunahme von voraussehbarem Ausmasse.</p><p>- Auch die EU sollte diese Limite akzeptieren können. In ihren Vernehmlassungen haben die EG-Behörden immer wieder erklärt, die Schweiz habe keine schädliche Zuwanderung zu erwarten. Als Beispiel sei die Stellungnahme von M. Bangemann bei seiner Rede in Seengen/AG 1993 erwähnt: Seines Erachtens habe die Schweiz selbst dann keine grosse Zuwanderung zu befürchten, wenn weitere Länder in den Kreis der EG aufgenommen werden. Wird diese Meinung von der EU ehrlich vertreten, gibt es keinen Grund, gegen ein "15-Prozent-Sicherheitsventil" zu opponieren. Welchen Weg die Schweiz auch immer bei der Annäherung zu Europa wählt, sollte sie deshalb durch geschicktes Verhandeln erreichen können, dass ihr ein solches Sicherheitsventil zugestanden wird, falls sie eine Freizügigkeit zugestehen muss.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Sofern der Bundesrat überhaupt Gespräche betreffend Freizügigkeit im Personenverkehr führen muss, wird er ersucht, bei seinen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) unbedingt dafür zu sorgen, dass im Sinne einer Notmassnahme diese Freizügigkeit von der Schweiz wieder einseitig aufgehoben werden kann, wenn sie zu einer starken Zunahme der Ausländer aus dem EU-Raum (z. B. eine Zunahme von 10 Prozent, maximal 15 Prozent) führt.</p>
  • Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU). Limitierung einer allfälligen Freizügigkeit im Personenverkehr
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Annahme des EWR-Abkommens hätte für die Schweiz bedeutet, dass wegen der Freizügigkeit im Personenverkehr Angehörige der EWR-Staaten ein sehr weitgehendes Recht gehabt hätten, in die Schweiz zu ziehen. Im Rahmen der nun aufgenommenen bilateralen Verhandlungen mit der EU kommt eventuell diese Freizügigkeit wieder zur Sprache.</p><p>2. Es scheint, dass die drohende Freizügigkeit im Personenverkehr ein Hauptgrund für die Ablehnung des EWR-Abkommen am 6. Dezember 1992 war. Ein Grossteil der Bevölkerung hegte die Befürchtung, dass es zu einer unkontrollierten Einwanderung vom Europäischen Wirtschaftsraum in die Schweiz kommen könnte. Diese Befürchtungen bestehen auch heute noch. Sie können aber entkräftet werden, wenn für den Fall von übermässiger Einwanderung eine Schranke festgelegt wird, bei welcher die Freizügigkeit wieder ausser Kraft gesetzt wird.</p><p>Der Bestand der Ausländer aus dem EU-Raum betrug im August 1993 etwa 816 500. Würde also im heutigen Zeitpunkt eine Limite von maximal 15 Prozent eingebaut, wäre die Freizügigkeit aufzuheben, wenn die Zahl der EU-Bürger in der Schweiz über etwa 950 000 steigt.</p><p>3. Mit der vorgeschlagenen Lösung sollten sich sowohl die EWR-Befürworter wie auch die EWR-Gegner einverstanden erklären können. Vor allem aber müsste die EU einer solchen Bedingung eigentlich zustimmen können:</p><p>- Viele EWR-Befürworter haben immer energisch darauf hingewiesen, dass im Falle der Freizügigkeit im Personenverkehr ihres Erachtens keine nennenswerte Einwanderung in die Schweiz resultieren werde. Ist diese Einschätzung richtig, so wird die in diesem Postulat vorgeschlagene Limite gar nicht erreicht.</p><p>- Die EWR-Gegner dürften mit der vorgeschlagenen Lösung ohnehin einverstanden sein. Für sie ist eine Freizügigkeit mit einer oberen Grenze sicher besser als eine unlimitierte. Wird der obige Vorschlag übernommen, resultiert im schlimmsten Fall eine Zunahme von voraussehbarem Ausmasse.</p><p>- Auch die EU sollte diese Limite akzeptieren können. In ihren Vernehmlassungen haben die EG-Behörden immer wieder erklärt, die Schweiz habe keine schädliche Zuwanderung zu erwarten. Als Beispiel sei die Stellungnahme von M. Bangemann bei seiner Rede in Seengen/AG 1993 erwähnt: Seines Erachtens habe die Schweiz selbst dann keine grosse Zuwanderung zu befürchten, wenn weitere Länder in den Kreis der EG aufgenommen werden. Wird diese Meinung von der EU ehrlich vertreten, gibt es keinen Grund, gegen ein "15-Prozent-Sicherheitsventil" zu opponieren. Welchen Weg die Schweiz auch immer bei der Annäherung zu Europa wählt, sollte sie deshalb durch geschicktes Verhandeln erreichen können, dass ihr ein solches Sicherheitsventil zugestanden wird, falls sie eine Freizügigkeit zugestehen muss.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Sofern der Bundesrat überhaupt Gespräche betreffend Freizügigkeit im Personenverkehr führen muss, wird er ersucht, bei seinen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) unbedingt dafür zu sorgen, dass im Sinne einer Notmassnahme diese Freizügigkeit von der Schweiz wieder einseitig aufgehoben werden kann, wenn sie zu einer starken Zunahme der Ausländer aus dem EU-Raum (z. B. eine Zunahme von 10 Prozent, maximal 15 Prozent) führt.</p>
    • Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU). Limitierung einer allfälligen Freizügigkeit im Personenverkehr

Back to List