Revision der Käsemarktordnung

ShortId
94.442
Id
19940442
Updated
10.04.2024 18:51
Language
de
Title
Revision der Käsemarktordnung
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Landwirtschaft;freie Schlagwörter: Käsemarkt;freie Schlagwörter: Kartellkommission;freie Schlagwörter: Käseunion;freie Schlagwörter: Milch
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Revisionsbegehren der parlamentarischen Initiative ist wörtlich aus der Empfehlung der Kartellkommission (Bericht 4/94) übernommen. Wir verweisen auf die Ausführungen und Begründungen dazu im Kommissionsbericht.</p>
  • <p>Gestützt auf das Geschäftsverkehrsgesetz Art. 21bis unterbreite ich folgende parlamentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung: </p><p>Das Bundesgesetz über die Käsemarktordnung vom 27. Juni 1969 ist so rasch wie möglich im Sinne der Empfehlungen der Kartellkommission (4/94) abzuändern. Namentlich sind mit dieser Revision die staatliche Käsemarktordnung, insbesondere die staatlich fixierten Preise und Margen auf allen Stufen, die Ablieferungs- sowie die Übernahmeverpflichtungen und die Schweizerische Käseunion in ihrer heutigen Form und mit ihren heutigen Befugnissen, aufzuheben. Die Vermarktung der Unionskäse soll durch die Marktteilnehmer erfolgen. </p><p>Als flankierende Massnahmen der Deregulierung der Milch- und Käsemarktordnung sind im Sinne der Empfehlungen der Kartellkommission Direktzahlungen mit sozialer Ausrichtung und ökologischen Auflagen an die Milchproduzenten zu entrichten.</p>
  • Revision der Käsemarktordnung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19953350
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Revisionsbegehren der parlamentarischen Initiative ist wörtlich aus der Empfehlung der Kartellkommission (Bericht 4/94) übernommen. Wir verweisen auf die Ausführungen und Begründungen dazu im Kommissionsbericht.</p>
    • <p>Gestützt auf das Geschäftsverkehrsgesetz Art. 21bis unterbreite ich folgende parlamentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung: </p><p>Das Bundesgesetz über die Käsemarktordnung vom 27. Juni 1969 ist so rasch wie möglich im Sinne der Empfehlungen der Kartellkommission (4/94) abzuändern. Namentlich sind mit dieser Revision die staatliche Käsemarktordnung, insbesondere die staatlich fixierten Preise und Margen auf allen Stufen, die Ablieferungs- sowie die Übernahmeverpflichtungen und die Schweizerische Käseunion in ihrer heutigen Form und mit ihren heutigen Befugnissen, aufzuheben. Die Vermarktung der Unionskäse soll durch die Marktteilnehmer erfolgen. </p><p>Als flankierende Massnahmen der Deregulierung der Milch- und Käsemarktordnung sind im Sinne der Empfehlungen der Kartellkommission Direktzahlungen mit sozialer Ausrichtung und ökologischen Auflagen an die Milchproduzenten zu entrichten.</p>
    • Revision der Käsemarktordnung

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