Beziehungen der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) zu den grossen Regiebetrieben

ShortId
94.3011
Id
19943011
Updated
10.04.2024 13:00
Language
de
Title
Beziehungen der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) zu den grossen Regiebetrieben
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Allgemeines</p><p>Siehe Stellungnahme zu Vorstoss 94.3009</p><p>Zu den einzelnen Fragen</p><p>1. Für die PTT wird der grösste Teil der technischen Probleme in bezug auf den Anschluss an das neue Pensionskassensystem im ersten Semester 1994 gelöst sein. Anschliessend findet eine Konsolidierung statt, die bis ins Jahr 1995 hineinreichen wird.</p><p>2. Die Fusion mit der Pensions- und Hilfskasse (PHK) der SBB zerfällt in zwei Schritte. Auf Ende 1994 werden die Berechnungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge der Versicherten der SBB auf dem System der EVK berechnet. Diese Versicherten werden aber noch nicht in den Bestand der EVK überführt. Die Bundesbahnen führen nach wie vor eine eigene Rechnung für ihre Pensionskasse. Im Laufe des Jahres 1995 werden in gleicher Weise die Rentner der SBB auf das neue System bei der EVK überführt.</p><p>Der zweite Schritt besteht sodann in der rechtlichen Fusion. Die Pensionskasse der SBB wird aufgelöst und rechnungs- und bilanzmässig mit der EVK vereinigt.</p><p>3. Für die PTT kann auf die Antwort des Bundesrates zur Interpellation 94.3009 Ziffer 3 verwiesen werden. Für die SBB gilt, dass sie auf Mitte 1994 ein neues Lohnsystem eingeführt haben werden, das vom gleichen Anbieter wie das Pensionskassensystem der EVK stammt. Die Schnittstellenproblematik ist damit wesentlich entschäft worden. Für die Überführung der aktiven Bestände der Pensionskasse der SBB in die Pensionskasse des Bundes ist ebenfalls eine Arbeitsgruppe am Werk, die unter der gleichen Oberleitung steht, wie jene Arbeitsgruppen, die sich mit der Einführung des neuen Systems in der Bundesverwaltung und der PTT befassen.</p><p>4. Das bestehende Auszahlungsverfahren ist Bestandteil der vom Bundesrat 1989 im Einvernehmen mit den SBB beschlossenen Fusionsbedingungen. Zurzeit wird diese Bedingung im Rahmen der laufenden Arbeiten über die Fusion erneut geprüft.</p><p>5. Die Privatisierung von Bundesaufgaben ist eine politische Frage, die vorest losgelöst von Fragen der sozialen Vorsorge beurteilt werden muss. Im Vordergrund muss die Frage stehen, welche Organisationsform die Erfüllung einer Aufgabe am besten gewährleisten kann. Wie die beabsichtigten Umstrukturierungen bei den PTT-Betrieben zeigen, können auch innerhalb des öffentlichen Rechts sachgerechte Strukturen und Anstellungsformen inklusive der sozialen Vorsoge gefunden werden.</p>
  • <p>Am 24. November 1993 hat eine von den Finanzkommissionen eingesetzte und beauftragte Arbeitsgruppe ihren internen Bericht über die Ergebnisse ihrer vertieften Inspektion bei der EVK vorgelegt. Der Bericht der Arbeitsgruppe verweist auf verschiedene Probleme und Schwierigkeiten, die einerseits in den Beziehungen zu den PTT, andererseits in der vorgesehenen Zusammenführung mit der Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) gründen.</p><p>Die Finanzkommission nimmt Kenntnis von den erreichten Fortschritten in den Beziehungen der EVK zu den PTT-Betrieben und der beschlossenen Fusion mit der PHK der SBB. Die Finanzkommission erwartet vom Bundesrat, dass er alle nötigen Schritte in die Wege leitet, um die hängigen Probleme zu bereinigen und angemessene Lösungen namentlich hinsichtlich der Kosten und Zweckmässigkeit der Solidaritätsbeiträge sowie hinsichtlich der Zurverfügungstellung finanzieller Mittel für den Erwerb von Wohneigentum für das PTT-Personal zu finden.</p><p>Die Finanzkommission wendet sich deshalb mit folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Werden die aufgeführten Probleme bis Ende 1994 bereinigt und wie?</p><p>2. Für welchen Zeitpunkt wird die Fusion der PHK mit der EVK als möglich erachtet?</p><p>3. Welche Massnahmen wurden getroffen, damit die Regiebetriebe der EVK in Zukunft die notwendigen Lohndaten gebührend kompatibel zukommen lassen?</p><p>4. Welche Massnahmen wurden getroffen, damit die SBB auf ein indirektes Auszahlungsverfahren im Rentenbereich durch den Arbeitgeber verzichten und sich auf das von der EVK eingeführte System für die Renten der Bundesverwaltung und der PTT ausrichten?</p><p>5. Erachtet es der Bundesrat ebenfalls als angezeigt, Privatisierungen von Bundesaufgaben erst durchzuführen, nachdem alle juristischen, finanziellen und wettbewerbsbedingten Aspekte sowie diejenigen der sozialen Vorsorge sorgfältig erläutert und geregelt sind?</p>
  • Beziehungen der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) zu den grossen Regiebetrieben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Allgemeines</p><p>Siehe Stellungnahme zu Vorstoss 94.3009</p><p>Zu den einzelnen Fragen</p><p>1. Für die PTT wird der grösste Teil der technischen Probleme in bezug auf den Anschluss an das neue Pensionskassensystem im ersten Semester 1994 gelöst sein. Anschliessend findet eine Konsolidierung statt, die bis ins Jahr 1995 hineinreichen wird.</p><p>2. Die Fusion mit der Pensions- und Hilfskasse (PHK) der SBB zerfällt in zwei Schritte. Auf Ende 1994 werden die Berechnungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge der Versicherten der SBB auf dem System der EVK berechnet. Diese Versicherten werden aber noch nicht in den Bestand der EVK überführt. Die Bundesbahnen führen nach wie vor eine eigene Rechnung für ihre Pensionskasse. Im Laufe des Jahres 1995 werden in gleicher Weise die Rentner der SBB auf das neue System bei der EVK überführt.</p><p>Der zweite Schritt besteht sodann in der rechtlichen Fusion. Die Pensionskasse der SBB wird aufgelöst und rechnungs- und bilanzmässig mit der EVK vereinigt.</p><p>3. Für die PTT kann auf die Antwort des Bundesrates zur Interpellation 94.3009 Ziffer 3 verwiesen werden. Für die SBB gilt, dass sie auf Mitte 1994 ein neues Lohnsystem eingeführt haben werden, das vom gleichen Anbieter wie das Pensionskassensystem der EVK stammt. Die Schnittstellenproblematik ist damit wesentlich entschäft worden. Für die Überführung der aktiven Bestände der Pensionskasse der SBB in die Pensionskasse des Bundes ist ebenfalls eine Arbeitsgruppe am Werk, die unter der gleichen Oberleitung steht, wie jene Arbeitsgruppen, die sich mit der Einführung des neuen Systems in der Bundesverwaltung und der PTT befassen.</p><p>4. Das bestehende Auszahlungsverfahren ist Bestandteil der vom Bundesrat 1989 im Einvernehmen mit den SBB beschlossenen Fusionsbedingungen. Zurzeit wird diese Bedingung im Rahmen der laufenden Arbeiten über die Fusion erneut geprüft.</p><p>5. Die Privatisierung von Bundesaufgaben ist eine politische Frage, die vorest losgelöst von Fragen der sozialen Vorsorge beurteilt werden muss. Im Vordergrund muss die Frage stehen, welche Organisationsform die Erfüllung einer Aufgabe am besten gewährleisten kann. Wie die beabsichtigten Umstrukturierungen bei den PTT-Betrieben zeigen, können auch innerhalb des öffentlichen Rechts sachgerechte Strukturen und Anstellungsformen inklusive der sozialen Vorsoge gefunden werden.</p>
    • <p>Am 24. November 1993 hat eine von den Finanzkommissionen eingesetzte und beauftragte Arbeitsgruppe ihren internen Bericht über die Ergebnisse ihrer vertieften Inspektion bei der EVK vorgelegt. Der Bericht der Arbeitsgruppe verweist auf verschiedene Probleme und Schwierigkeiten, die einerseits in den Beziehungen zu den PTT, andererseits in der vorgesehenen Zusammenführung mit der Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) gründen.</p><p>Die Finanzkommission nimmt Kenntnis von den erreichten Fortschritten in den Beziehungen der EVK zu den PTT-Betrieben und der beschlossenen Fusion mit der PHK der SBB. Die Finanzkommission erwartet vom Bundesrat, dass er alle nötigen Schritte in die Wege leitet, um die hängigen Probleme zu bereinigen und angemessene Lösungen namentlich hinsichtlich der Kosten und Zweckmässigkeit der Solidaritätsbeiträge sowie hinsichtlich der Zurverfügungstellung finanzieller Mittel für den Erwerb von Wohneigentum für das PTT-Personal zu finden.</p><p>Die Finanzkommission wendet sich deshalb mit folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Werden die aufgeführten Probleme bis Ende 1994 bereinigt und wie?</p><p>2. Für welchen Zeitpunkt wird die Fusion der PHK mit der EVK als möglich erachtet?</p><p>3. Welche Massnahmen wurden getroffen, damit die Regiebetriebe der EVK in Zukunft die notwendigen Lohndaten gebührend kompatibel zukommen lassen?</p><p>4. Welche Massnahmen wurden getroffen, damit die SBB auf ein indirektes Auszahlungsverfahren im Rentenbereich durch den Arbeitgeber verzichten und sich auf das von der EVK eingeführte System für die Renten der Bundesverwaltung und der PTT ausrichten?</p><p>5. Erachtet es der Bundesrat ebenfalls als angezeigt, Privatisierungen von Bundesaufgaben erst durchzuführen, nachdem alle juristischen, finanziellen und wettbewerbsbedingten Aspekte sowie diejenigen der sozialen Vorsorge sorgfältig erläutert und geregelt sind?</p>
    • Beziehungen der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) zu den grossen Regiebetrieben

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