Finanzierung der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK)
- ShortId
-
94.3014
- Id
-
19943014
- Updated
-
10.04.2024 12:25
- Language
-
de
- Title
-
Finanzierung der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK)
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Am 24. November 1993 hat eine von den Finanzkommissionen eingesetzte und beauftragte Arbeitsgruppe ihren internen Bericht über die Ergebnisse ihrer vertieften Inspektion bei der EVK vorgelegt.</p><p>Der Bericht der Arbeitsgruppe erinnert daran, dass die EVK auf der Grundlage des Kapitaldeckungsverfahrens und des Leistungsprimats funktioniert. Im Gegensatz zu den privaten Kassen, die durch das BVG geregelt werden, sehen die in die Rechtsform einer Verordnung gekleideten Statuten der EVK vor, dass diese langfristig mit einem Deckungsgrad von zwei Dritteln zu führen ist (Artikel 47 Absatz 1 der EVK-Statuten).</p><p>Der Deckungsgrad belief sich Ende 1992 auf 68 Prozent. Verschiedene Faktoren wie der Einbau des Teuerungsausgleichs in die Renten, die Erhöhung des versicherten Verdienstes, die Leistungsverpflichtungen des Bundes aus dem neuen Freizügigkeitsgesetz sowie der Austritt einer angeschlossenen Organisation können eine Verschlechterung des Deckungsgrades nach sich ziehen.</p><p>Angesichts der finanziellen und politischen Tragweite der vorerwähnten Probleme wird der Bundesrat eingeladen, auf folgende Fragen zu antworten:</p><p>1. Ist er bereit zu prüfen, ob die Statuten der EVK in die rechtliche Form eines allgemeinverbindlichen, nicht referendumspflichtigen Bundesbeschlusses überführt werden können (Art. 7 Abs. 1 GVG) indem er zu diesem Zweck die gesetzlichen Grundlagen schafft?</p><p>2. Ist er bereit, die bestehende Regelung eines Deckungsgrades von zwei Dritteln erneut und vertieft - unter Berücksichtigung der Auswirkungen des neuen Freizügigkeitsgesetzes und basierend auf den von der EVK betriebenen Studien, wenn nötig mittels Modellen, die eine Veränderung der Versichertenzahlen und der versicherten Verdienste simulieren - zu prüfen?</p><p>3. Ist er bereit zu prüfen, wie bezüglich Einnahmen in der Sonderrechnung der EVK erhöhte Transparenz geschaffen werden kann, damit der nach Abzug des fehlenden Deckungsbetrages der angeschlossenen Organisationen verbleibende Deckungsgrad der EVK klar ausgewiesen wird?</p>
- Finanzierung der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 24. November 1993 hat eine von den Finanzkommissionen eingesetzte und beauftragte Arbeitsgruppe ihren internen Bericht über die Ergebnisse ihrer vertieften Inspektion bei der EVK vorgelegt.</p><p>Der Bericht der Arbeitsgruppe erinnert daran, dass die EVK auf der Grundlage des Kapitaldeckungsverfahrens und des Leistungsprimats funktioniert. Im Gegensatz zu den privaten Kassen, die durch das BVG geregelt werden, sehen die in die Rechtsform einer Verordnung gekleideten Statuten der EVK vor, dass diese langfristig mit einem Deckungsgrad von zwei Dritteln zu führen ist (Artikel 47 Absatz 1 der EVK-Statuten).</p><p>Der Deckungsgrad belief sich Ende 1992 auf 68 Prozent. Verschiedene Faktoren wie der Einbau des Teuerungsausgleichs in die Renten, die Erhöhung des versicherten Verdienstes, die Leistungsverpflichtungen des Bundes aus dem neuen Freizügigkeitsgesetz sowie der Austritt einer angeschlossenen Organisation können eine Verschlechterung des Deckungsgrades nach sich ziehen.</p><p>Angesichts der finanziellen und politischen Tragweite der vorerwähnten Probleme wird der Bundesrat eingeladen, auf folgende Fragen zu antworten:</p><p>1. Ist er bereit zu prüfen, ob die Statuten der EVK in die rechtliche Form eines allgemeinverbindlichen, nicht referendumspflichtigen Bundesbeschlusses überführt werden können (Art. 7 Abs. 1 GVG) indem er zu diesem Zweck die gesetzlichen Grundlagen schafft?</p><p>2. Ist er bereit, die bestehende Regelung eines Deckungsgrades von zwei Dritteln erneut und vertieft - unter Berücksichtigung der Auswirkungen des neuen Freizügigkeitsgesetzes und basierend auf den von der EVK betriebenen Studien, wenn nötig mittels Modellen, die eine Veränderung der Versichertenzahlen und der versicherten Verdienste simulieren - zu prüfen?</p><p>3. Ist er bereit zu prüfen, wie bezüglich Einnahmen in der Sonderrechnung der EVK erhöhte Transparenz geschaffen werden kann, damit der nach Abzug des fehlenden Deckungsbetrages der angeschlossenen Organisationen verbleibende Deckungsgrad der EVK klar ausgewiesen wird?</p>
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