Beziehungen der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) zu den grossen Regiebetrieben
- ShortId
-
94.3015
- Id
-
19943015
- Updated
-
10.04.2024 08:41
- Language
-
de
- Title
-
Beziehungen der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) zu den grossen Regiebetrieben
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Am 24. November 1993 hat eine von den Finanzkommissionen eingesetzte und beauftragte Arbeitsgruppe ihren internen Bericht über die Ergebnisse ihrer vertieften Inspektion bei der EVK vorgelegt.</p><p>Der Bericht der Arbeitsgruppe verweist auf verschiedene Probleme und Schwierigkeiten, die einerseits in den Beziehungen zu den PTT, andererseits in der vorgesehenen Zusammenführung mit der Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) gründen.</p><p>Die Finanzkommission nimmt Kenntnis von den erreichten Fortschritten in den Beziehungen der EVK zu den PTT-Betrieben und der beschlossenen Fusion mit der PHK der SBB.</p><p>Die Finanzkommission erwartet vom Bundesrat, dass er alle nötigen Schritte in die Wege leitet, um die hängigen Probleme zu bereinigen und angemessene Lösungen namentlich hinsichtlich der Kosten und Zweckmässigkeit der Solidaritätsbeiträge sowie hinsichtlich der Zurverfügungstellung finanzieller Mittel für den Erwerb von Wohneigentum für das PTT-Personal zu finden.</p><p>Die Finanzkommission wendet sich deshalb mit folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Werden die aufgeführten Probleme bis Ende 1994 bereinigt, und wie?</p><p>2. Für welchen Zeitpunkt wird die Fusion der PHK mit der EVK als möglich erachtet?</p><p>3. Welche Massnahmen wurden getroffen, damit die Regiebetriebe der EVK in Zukunft die notwendigen Lohndaten gebührend kompatibel zukommen lassen?</p><p>4. Welche Massnahmen wurden getroffen, damit die SBB auf ein indirektes Auszahlungsverfahren im Rentenbereich durch den Arbeitgeber verzichten und sich auf das von der EVK eingeführte System für die Renten der Bundesverwaltung und der PTT ausrichten?</p><p>5. Erachtet es der Bundesrat ebenfalls als angezeigt, Privatisierungen von Bundesaufgaben erst durchzuführen, nachdem alle juristischen, finanziellen und wettbewerbsbedingten Aspekte sowie diejenigen der sozialen Vorsorge sorgfältig erläutert und geregelt sind?</p>
- Beziehungen der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) zu den grossen Regiebetrieben
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 24. November 1993 hat eine von den Finanzkommissionen eingesetzte und beauftragte Arbeitsgruppe ihren internen Bericht über die Ergebnisse ihrer vertieften Inspektion bei der EVK vorgelegt.</p><p>Der Bericht der Arbeitsgruppe verweist auf verschiedene Probleme und Schwierigkeiten, die einerseits in den Beziehungen zu den PTT, andererseits in der vorgesehenen Zusammenführung mit der Pensions- und Hilfskasse der SBB (PHK) gründen.</p><p>Die Finanzkommission nimmt Kenntnis von den erreichten Fortschritten in den Beziehungen der EVK zu den PTT-Betrieben und der beschlossenen Fusion mit der PHK der SBB.</p><p>Die Finanzkommission erwartet vom Bundesrat, dass er alle nötigen Schritte in die Wege leitet, um die hängigen Probleme zu bereinigen und angemessene Lösungen namentlich hinsichtlich der Kosten und Zweckmässigkeit der Solidaritätsbeiträge sowie hinsichtlich der Zurverfügungstellung finanzieller Mittel für den Erwerb von Wohneigentum für das PTT-Personal zu finden.</p><p>Die Finanzkommission wendet sich deshalb mit folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Werden die aufgeführten Probleme bis Ende 1994 bereinigt, und wie?</p><p>2. Für welchen Zeitpunkt wird die Fusion der PHK mit der EVK als möglich erachtet?</p><p>3. Welche Massnahmen wurden getroffen, damit die Regiebetriebe der EVK in Zukunft die notwendigen Lohndaten gebührend kompatibel zukommen lassen?</p><p>4. Welche Massnahmen wurden getroffen, damit die SBB auf ein indirektes Auszahlungsverfahren im Rentenbereich durch den Arbeitgeber verzichten und sich auf das von der EVK eingeführte System für die Renten der Bundesverwaltung und der PTT ausrichten?</p><p>5. Erachtet es der Bundesrat ebenfalls als angezeigt, Privatisierungen von Bundesaufgaben erst durchzuführen, nachdem alle juristischen, finanziellen und wettbewerbsbedingten Aspekte sowie diejenigen der sozialen Vorsorge sorgfältig erläutert und geregelt sind?</p>
- Beziehungen der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) zu den grossen Regiebetrieben
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