Stipendiengesetz. Revision

ShortId
94.3019
Id
19943019
Updated
25.06.2025 01:58
Language
de
Title
Stipendiengesetz. Revision
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Fast gleichzeitig zur Überarbeitung des geltenden Bundesgesetzes über die Gewährung von Beiträgen an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien (SR 416.0) hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine interkantonale Vereinbarung zur Stipendienharmonisierung erarbeitet. Diese Vereinbarung regelt in einzelnen Punkten Gleiches wie das Bundesgesetz (z. B. Umfang des Stipendienempfängerkreises, freie Wahl der Ausbildungen, gesamtschweizerisch einheitliche Umschreibung des stipendienrechtlichen Wohnsitzbegriffs), enthält dann aber u. a. auch allgemeine Grundsätze über die Bemessung der Stipendien sowie Bestimmungen über die Zusammenarbeit unter den Kantonen und mit dem Bund. Das EDI und die EDK haben sich im Juli 1993 dahin gehend abgesprochen, dass die beiden Vorlagen in Anbetracht der gegenwärtigen Wirtschafts- und der damit bei Bund und Kantonen verbundenen Finanzlage nicht prioritär weiterbehandelt werden sollen, dass aber die Situation periodisch zu überprüfen sei. In diesem Sinne wird das EDI die Lage mit den Kantonen noch vor den Sommerferien erneut analysieren. In der EDK scheint sich eine Tendenz abzuzeichnen, wonach die interkantonale Vereinbarung nun doch zügig weiterbehandelt, d. h. den zuständigen kantonalen Behörden zur Annahme vorgelegt werden soll. In dieser Situation könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass es in Anbetracht der Grundzuständigkeit der Kantone für das Stipendienwesen und damit ihrer primären Verantwortung für die Stipendienharmonisierung richtig sei, wenn nun zuerst einmal der interkantonalen Lösung eine Erfolgschance eingeräumt werde. Vor einem endgültigen Entscheid möchte der Bundesrat gerne die erwähnten Gespräche mit der EDK abwarten. Der vorliegende Vorstoss sollte deshalb in der Form eines Postulats angenommen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Revision des Bundesgesetzes über Ausbildungsbeihilfen voranzutreiben und dem Parlament baldmöglichst eine Vorlage zuzuleiten.</p>
  • Stipendiengesetz. Revision
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19930413
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fast gleichzeitig zur Überarbeitung des geltenden Bundesgesetzes über die Gewährung von Beiträgen an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien (SR 416.0) hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine interkantonale Vereinbarung zur Stipendienharmonisierung erarbeitet. Diese Vereinbarung regelt in einzelnen Punkten Gleiches wie das Bundesgesetz (z. B. Umfang des Stipendienempfängerkreises, freie Wahl der Ausbildungen, gesamtschweizerisch einheitliche Umschreibung des stipendienrechtlichen Wohnsitzbegriffs), enthält dann aber u. a. auch allgemeine Grundsätze über die Bemessung der Stipendien sowie Bestimmungen über die Zusammenarbeit unter den Kantonen und mit dem Bund. Das EDI und die EDK haben sich im Juli 1993 dahin gehend abgesprochen, dass die beiden Vorlagen in Anbetracht der gegenwärtigen Wirtschafts- und der damit bei Bund und Kantonen verbundenen Finanzlage nicht prioritär weiterbehandelt werden sollen, dass aber die Situation periodisch zu überprüfen sei. In diesem Sinne wird das EDI die Lage mit den Kantonen noch vor den Sommerferien erneut analysieren. In der EDK scheint sich eine Tendenz abzuzeichnen, wonach die interkantonale Vereinbarung nun doch zügig weiterbehandelt, d. h. den zuständigen kantonalen Behörden zur Annahme vorgelegt werden soll. In dieser Situation könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass es in Anbetracht der Grundzuständigkeit der Kantone für das Stipendienwesen und damit ihrer primären Verantwortung für die Stipendienharmonisierung richtig sei, wenn nun zuerst einmal der interkantonalen Lösung eine Erfolgschance eingeräumt werde. Vor einem endgültigen Entscheid möchte der Bundesrat gerne die erwähnten Gespräche mit der EDK abwarten. Der vorliegende Vorstoss sollte deshalb in der Form eines Postulats angenommen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Revision des Bundesgesetzes über Ausbildungsbeihilfen voranzutreiben und dem Parlament baldmöglichst eine Vorlage zuzuleiten.</p>
    • Stipendiengesetz. Revision

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