Einsetzung einer "Eidgenössischen Medienkommission"

ShortId
94.3033
Id
19943033
Updated
10.04.2024 12:33
Language
de
Title
Einsetzung einer "Eidgenössischen Medienkommission"
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Mediensituation in unserem Land ist sowohl im Print- wie im elektronischen Medienbereich im Umbruch. Eine Vielzahl rechtlicher Erlasse und politischer Entscheide wirken sich direkt oder indirekt auf die zukünftige Entwicklung der Medien aus. Als Beispiele seien Bereiche wie Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Kartellrecht, Konzessionierungen elektronischer Medien, Kabelverteilungsentscheide, Frequenzzuteilungen, Uebertragungstechnikentscheide, Posttarifpolitik u.a.m. erwähnt. Eine gesellschaftspolitisch breit abgestützte "Eidgenössische Medienkommission" hätte nicht zuletzt die Aufgabe, in einer Gesamtschau die Folgen von Einzelentscheiden abzuschätzen und entsprechend beratend und empfehlend zu wirken. Die bisher nicht in ihrer Vernetzung wahrgenommene Medienentwicklung und -politik fände damit eine längst notwendige institutionelle Absicherung.</p>
  • <p>Der Bundesrat erachtet die Schaffung einer Eidgenössischen Medienkommission als nicht notwendig. Die von der Motion verfolgten Ziele können mit den gegebenen Strukturen ebenso gut erreicht werden wie mit einem neu zu schaffenden Gremium.</p><p></p><p>Die Idee einer Eidgenössischen Medienkommission ist bereits im Bericht der Expertenkommission für eine MedienGesamtkonzeption (MGK) aufgebracht worden. Darin wurde vorgeschlagen, eine Stelle zu schaffen, welche die grundsätzlichen medienpolitischen Entwicklungen steuert. Dies hat dann allerdings im Parlament keinen Anklang gefunden.</p><p></p><p>National und Ständerat haben statt dessen anlässlich der Beratungen zum Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und zum Fernmeldegesetz (FMG) die Schaffung eines Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) beschlossen. Dieses Amt das mit Inkrafttreten des RTVG am 1. April 1992 seine Tätigkeiten aufgenommen hat, ist zuständig für den Vollzug der mit dem RTVG und dem FMG anfallenden hoheitlichen Aufgaben. Es übt im Rahmen dieser zugewiesenen Tätigkeiten nicht nur eine Aufsichts und Kontrollfunktion aus, sondern leitet auch medienspezifische Untersuchungen. Das Amt nimmt zudem auch Beratungs und Empfehlungsaufgaben gegenüber Regierungs und Verwaltungsbehörden sowie gegenüber Privaten wahr.</p><p></p><p>Wichtige Entscheide im Bereich der elektronischen Medien oder der Telekommunikation werden vom Bundesrat oder dem zuständigen Departement nie isoliert gefällt, sondern auf deren Verträglichkeit mit dem Wettbewerbsrecht (Kartellgesetz, Preisüberwachung, Urheberrecht), dem Datenschutz, den Kulturbedürfnissen etc. abgestimmt. Dafür sorgen nicht nur öffentliche Anhörungen oder Vernehmlassungen, sondern auch die verwaltungsinternen Konsultationen.</p><p></p><p>Mit den aktuellen Strukturen wird deshalb ausreichend gewährleistet, dass die medienpolitischen Aktivitäten des Bundesrates koordiniert, interdisziplinär und gesellschaftspolitisch breit abgestützt sind. Das jetzige System hat zudem den Vorteil, dass das BAKOM als Bundesamt in all seinen Tätigkeiten der parlamentarischen Kontrolle unterstellt ist; dies im Gegensatz etwa zum Modell einer regierungsunabhängigen Medienkommission, wie sie von der Expertenkommission MGK vorgeschlagen worden ist.</p><p></p><p></p><p></p><p>Im Bereich des Wettbewerbsrechts nimmt die Kartellkommission einen wesentlichen Teil jener Aufgaben wahr, welche die Motion der erwähnten Eidgenössischen Medienkommission übertragen will. In einzelnen Bereichen und bei speziellen Fragen werden zudem schon heute Kommissionen mit Fachleuten und Betroffenen ausserhalb der Verwaltung gebildet. Eine solche Kommission behandelte zum Beispiel die Frage nach der Nutzung und Verfügbarkeit von Radiofrequenzen (UKW 92). Das Anliegen des Motionärs wird also bereits erfüllt allerdings nicht mit einer thematisch allgemein ausgerichteten Kommission, sondern mit Kommissionen, die konkrete Sachgebiete aus dem Medienbereich behandeln. Im Sinne des Motionärs können noch vermehrt solche themenorientierte Medienkommissionen gebildet werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bund setzt eine "Eidgenössische Medienkommission" ein. Diese soll dem Bundesrat in Zukunft für Medienfragen beratend zur Seite stehen und selber medienpolitische Untersuchungen und Empfehlungen erarbeiten können. Die Medienversorgung muss dabei in erster Linie als innen- und kulturpolitische Aufgabe begriffen werden.</p>
  • Einsetzung einer "Eidgenössischen Medienkommission"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Mediensituation in unserem Land ist sowohl im Print- wie im elektronischen Medienbereich im Umbruch. Eine Vielzahl rechtlicher Erlasse und politischer Entscheide wirken sich direkt oder indirekt auf die zukünftige Entwicklung der Medien aus. Als Beispiele seien Bereiche wie Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Kartellrecht, Konzessionierungen elektronischer Medien, Kabelverteilungsentscheide, Frequenzzuteilungen, Uebertragungstechnikentscheide, Posttarifpolitik u.a.m. erwähnt. Eine gesellschaftspolitisch breit abgestützte "Eidgenössische Medienkommission" hätte nicht zuletzt die Aufgabe, in einer Gesamtschau die Folgen von Einzelentscheiden abzuschätzen und entsprechend beratend und empfehlend zu wirken. Die bisher nicht in ihrer Vernetzung wahrgenommene Medienentwicklung und -politik fände damit eine längst notwendige institutionelle Absicherung.</p>
    • <p>Der Bundesrat erachtet die Schaffung einer Eidgenössischen Medienkommission als nicht notwendig. Die von der Motion verfolgten Ziele können mit den gegebenen Strukturen ebenso gut erreicht werden wie mit einem neu zu schaffenden Gremium.</p><p></p><p>Die Idee einer Eidgenössischen Medienkommission ist bereits im Bericht der Expertenkommission für eine MedienGesamtkonzeption (MGK) aufgebracht worden. Darin wurde vorgeschlagen, eine Stelle zu schaffen, welche die grundsätzlichen medienpolitischen Entwicklungen steuert. Dies hat dann allerdings im Parlament keinen Anklang gefunden.</p><p></p><p>National und Ständerat haben statt dessen anlässlich der Beratungen zum Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und zum Fernmeldegesetz (FMG) die Schaffung eines Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) beschlossen. Dieses Amt das mit Inkrafttreten des RTVG am 1. April 1992 seine Tätigkeiten aufgenommen hat, ist zuständig für den Vollzug der mit dem RTVG und dem FMG anfallenden hoheitlichen Aufgaben. Es übt im Rahmen dieser zugewiesenen Tätigkeiten nicht nur eine Aufsichts und Kontrollfunktion aus, sondern leitet auch medienspezifische Untersuchungen. Das Amt nimmt zudem auch Beratungs und Empfehlungsaufgaben gegenüber Regierungs und Verwaltungsbehörden sowie gegenüber Privaten wahr.</p><p></p><p>Wichtige Entscheide im Bereich der elektronischen Medien oder der Telekommunikation werden vom Bundesrat oder dem zuständigen Departement nie isoliert gefällt, sondern auf deren Verträglichkeit mit dem Wettbewerbsrecht (Kartellgesetz, Preisüberwachung, Urheberrecht), dem Datenschutz, den Kulturbedürfnissen etc. abgestimmt. Dafür sorgen nicht nur öffentliche Anhörungen oder Vernehmlassungen, sondern auch die verwaltungsinternen Konsultationen.</p><p></p><p>Mit den aktuellen Strukturen wird deshalb ausreichend gewährleistet, dass die medienpolitischen Aktivitäten des Bundesrates koordiniert, interdisziplinär und gesellschaftspolitisch breit abgestützt sind. Das jetzige System hat zudem den Vorteil, dass das BAKOM als Bundesamt in all seinen Tätigkeiten der parlamentarischen Kontrolle unterstellt ist; dies im Gegensatz etwa zum Modell einer regierungsunabhängigen Medienkommission, wie sie von der Expertenkommission MGK vorgeschlagen worden ist.</p><p></p><p></p><p></p><p>Im Bereich des Wettbewerbsrechts nimmt die Kartellkommission einen wesentlichen Teil jener Aufgaben wahr, welche die Motion der erwähnten Eidgenössischen Medienkommission übertragen will. In einzelnen Bereichen und bei speziellen Fragen werden zudem schon heute Kommissionen mit Fachleuten und Betroffenen ausserhalb der Verwaltung gebildet. Eine solche Kommission behandelte zum Beispiel die Frage nach der Nutzung und Verfügbarkeit von Radiofrequenzen (UKW 92). Das Anliegen des Motionärs wird also bereits erfüllt allerdings nicht mit einer thematisch allgemein ausgerichteten Kommission, sondern mit Kommissionen, die konkrete Sachgebiete aus dem Medienbereich behandeln. Im Sinne des Motionärs können noch vermehrt solche themenorientierte Medienkommissionen gebildet werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bund setzt eine "Eidgenössische Medienkommission" ein. Diese soll dem Bundesrat in Zukunft für Medienfragen beratend zur Seite stehen und selber medienpolitische Untersuchungen und Empfehlungen erarbeiten können. Die Medienversorgung muss dabei in erster Linie als innen- und kulturpolitische Aufgabe begriffen werden.</p>
    • Einsetzung einer "Eidgenössischen Medienkommission"

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