Matura-Arbeitslosengeld. Missbrauch?
- ShortId
-
94.3034
- Id
-
19943034
- Updated
-
10.04.2024 10:05
- Language
-
de
- Title
-
Matura-Arbeitslosengeld. Missbrauch?
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz befreit Personen von der Beitragspflicht, welche vor Eintritt der Arbeitslosigkeit aufgrund von Schulausbildung, Krankheit oder Unfall in keinem Arbeitsverhältnis gestanden sind und aus diesem Grund die Beitragspflicht nicht erfüllen konnten (Art. 14 Avig).</p><p>Diese Versicherten haben während der Rahmenfrist für den Leistungsbezug einen Anspruch auf maximal 170 Taggelder (Art. 27 Abs. 4 Avig und Art. 2 Abs. 3 Bst. b der Verordnung zum Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung).</p><p>Vor dem Bezug der ersten Taggelder besteht für diese eine Wartefrist von fünf Tagen (Art. 14 Avig und Art. 6 Abs. 3 der Arbeitslosenversicherungsverordnung).</p><p>Als versicherten Verdienst bestimmt die Verordnung für Maturanden einen Pauschalbetrag von 127 Franken pro Tag (Art. 41 Abs. 1 Bst. b der Arbeitslosenversicherungsverordnung und Art. 1 Bst. b der Verordnung über die Anpassung der Pauschalansätze in der Arbeitslosenversicherung). Die Maturanden erhalten somit eine monatliche Entschädigung von durchschnittlich 2205 Franken (127 Franken x 21,7 x 80 Prozent).</p><p>2. Aufgrund der verfügbaren statistischen Angaben ist es nicht möglich, eine genaue Antwort auf die Frage betreffend Anzahl der Maturanden, welche seit 1992 Arbeitslosenentschädigung bezogen haben, sowie betreffend durchschnittliche Dauer und Umfang der Entschädigung pro Person zu geben. Die durchschnittliche Anzahl von Versicherten, welche die Matura, einen Lehrabschluss oder den Schulabschluss gemacht haben und zwischen dem 1. Januar 1993 und dem 28. Februar 1994 Arbeitslosenentschädigung erhalten haben, beträgt 4285 pro Monat (schätzungsweise, da keine spezifischen statistischen Daten betreffend diese Kategorie von Versicherten vorliegen).</p><p>Ferner schätzt die Verwaltung, dass die Maturanden durchschnittlich pro Person fünfzig bis sechzig Taggelder (was einer Entschädigungsperiode von zwei bis drei Monaten entspricht) im Totalbetrag von 5078 Franken (50 Taggelder) und 6094 Franken (60 Taggelder) beziehen.</p><p>3. Der Bundesrat stellt fest, dass die geltende Gesetzgebung tatsächlich Verhaltensweisen begünstigt hat, die allgemein als "Missbrauch" bewertet werden. In der Tat kann die Möglichkeit, rasch Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu beziehen, Maturanden dazu bringen, eine angebotene Stelle, etwa einen Ausbildungsplatz, abzulehnen. Aus diesem Grunde hat der Bundesrat in seinem Entwurf für die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgeschlagen, die Wartefrist der Personen, welche von der Beitragspflicht befreit sind, auf maximal sechs Monate zu verlängern. Im März 1994 hat sich der Ständerat diesem Vorschlag angeschlossen und die Wartefrist, welche der Bundesrat für diese Personengruppen bestimmen kann, sogar auf maximal zwölf Monate verlängert.</p><p>Ebenfalls beabsichtigt der Bundesrat, die Pauschalansätze herabzusetzen, welche Grundlage für die Bestimmung des massgebenden versicherten Verdienstes für diese Personen sind. Diese Massnahmen bewirken für diese Personengruppen einen erschwerten Zugang zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung, was gleichzeitig den Anreiz verstärkt, eine Arbeit (nötigenfalls auch einen Praktikumsplatz) anzunehmen.</p>
- <p>Laut diversen Medienberichten sollen viele Maturandinnen und Maturanden nach erfolgter Maturaprüfung Arbeitslosengelder beziehen, wenn sie nicht sofort eine Arbeitsstelle finden. Die Höhe dieser Bezüge soll bis zu 2300 Franken im Monat gehen. Damit würden sie mehr erhalten als AHV-Rentnerinnen und -Rentner! Nach allgemeiner, bisher geltender Auffassung sind Arbeitslosengelder für ehemals arbeitende und heute arbeitslose Leute bestimmt, denn diese haben dafür auch Prämien mittels Lohnabzügen bezahlt.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen (Artikel, Gesetz, Verordnung) werden solche Auszahlungen gemacht?</p><p>2. Wie viele Maturandinnen und Maturanden haben seit 1992 Arbeitslosengelder bezogen? Wie lange im Durchschnitt pro Person und in welcher Höhe?</p><p>3. Wie bewertet er den Bezug von Arbeitslosengeldern durch Maturandinnen und Maturanden, und was ist allenfalls aus Bundessicht zu unternehmen?</p>
- Matura-Arbeitslosengeld. Missbrauch?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz befreit Personen von der Beitragspflicht, welche vor Eintritt der Arbeitslosigkeit aufgrund von Schulausbildung, Krankheit oder Unfall in keinem Arbeitsverhältnis gestanden sind und aus diesem Grund die Beitragspflicht nicht erfüllen konnten (Art. 14 Avig).</p><p>Diese Versicherten haben während der Rahmenfrist für den Leistungsbezug einen Anspruch auf maximal 170 Taggelder (Art. 27 Abs. 4 Avig und Art. 2 Abs. 3 Bst. b der Verordnung zum Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung).</p><p>Vor dem Bezug der ersten Taggelder besteht für diese eine Wartefrist von fünf Tagen (Art. 14 Avig und Art. 6 Abs. 3 der Arbeitslosenversicherungsverordnung).</p><p>Als versicherten Verdienst bestimmt die Verordnung für Maturanden einen Pauschalbetrag von 127 Franken pro Tag (Art. 41 Abs. 1 Bst. b der Arbeitslosenversicherungsverordnung und Art. 1 Bst. b der Verordnung über die Anpassung der Pauschalansätze in der Arbeitslosenversicherung). Die Maturanden erhalten somit eine monatliche Entschädigung von durchschnittlich 2205 Franken (127 Franken x 21,7 x 80 Prozent).</p><p>2. Aufgrund der verfügbaren statistischen Angaben ist es nicht möglich, eine genaue Antwort auf die Frage betreffend Anzahl der Maturanden, welche seit 1992 Arbeitslosenentschädigung bezogen haben, sowie betreffend durchschnittliche Dauer und Umfang der Entschädigung pro Person zu geben. Die durchschnittliche Anzahl von Versicherten, welche die Matura, einen Lehrabschluss oder den Schulabschluss gemacht haben und zwischen dem 1. Januar 1993 und dem 28. Februar 1994 Arbeitslosenentschädigung erhalten haben, beträgt 4285 pro Monat (schätzungsweise, da keine spezifischen statistischen Daten betreffend diese Kategorie von Versicherten vorliegen).</p><p>Ferner schätzt die Verwaltung, dass die Maturanden durchschnittlich pro Person fünfzig bis sechzig Taggelder (was einer Entschädigungsperiode von zwei bis drei Monaten entspricht) im Totalbetrag von 5078 Franken (50 Taggelder) und 6094 Franken (60 Taggelder) beziehen.</p><p>3. Der Bundesrat stellt fest, dass die geltende Gesetzgebung tatsächlich Verhaltensweisen begünstigt hat, die allgemein als "Missbrauch" bewertet werden. In der Tat kann die Möglichkeit, rasch Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu beziehen, Maturanden dazu bringen, eine angebotene Stelle, etwa einen Ausbildungsplatz, abzulehnen. Aus diesem Grunde hat der Bundesrat in seinem Entwurf für die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgeschlagen, die Wartefrist der Personen, welche von der Beitragspflicht befreit sind, auf maximal sechs Monate zu verlängern. Im März 1994 hat sich der Ständerat diesem Vorschlag angeschlossen und die Wartefrist, welche der Bundesrat für diese Personengruppen bestimmen kann, sogar auf maximal zwölf Monate verlängert.</p><p>Ebenfalls beabsichtigt der Bundesrat, die Pauschalansätze herabzusetzen, welche Grundlage für die Bestimmung des massgebenden versicherten Verdienstes für diese Personen sind. Diese Massnahmen bewirken für diese Personengruppen einen erschwerten Zugang zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung, was gleichzeitig den Anreiz verstärkt, eine Arbeit (nötigenfalls auch einen Praktikumsplatz) anzunehmen.</p>
- <p>Laut diversen Medienberichten sollen viele Maturandinnen und Maturanden nach erfolgter Maturaprüfung Arbeitslosengelder beziehen, wenn sie nicht sofort eine Arbeitsstelle finden. Die Höhe dieser Bezüge soll bis zu 2300 Franken im Monat gehen. Damit würden sie mehr erhalten als AHV-Rentnerinnen und -Rentner! Nach allgemeiner, bisher geltender Auffassung sind Arbeitslosengelder für ehemals arbeitende und heute arbeitslose Leute bestimmt, denn diese haben dafür auch Prämien mittels Lohnabzügen bezahlt.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen (Artikel, Gesetz, Verordnung) werden solche Auszahlungen gemacht?</p><p>2. Wie viele Maturandinnen und Maturanden haben seit 1992 Arbeitslosengelder bezogen? Wie lange im Durchschnitt pro Person und in welcher Höhe?</p><p>3. Wie bewertet er den Bezug von Arbeitslosengeldern durch Maturandinnen und Maturanden, und was ist allenfalls aus Bundessicht zu unternehmen?</p>
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