Zulassung von 40-Tönnern ins Mittelland

ShortId
94.3039
Id
19943039
Updated
10.04.2024 12:26
Language
de
Title
Zulassung von 40-Tönnern ins Mittelland
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund von Unterlagen und Erklärungen des Bundesamtes für Polizeiwesen vom Januar 1994 sollen durch eine Aenderung der Verkehrsregeln-Verordnung (VRV), die 40- und 44-Tonnen-Fahrzeuge aus den Ländern der Europäischen Union im Rahmen des kombinierten Verkehrs bereits auf den 1. April 1994 zu Terminals im schweizerischen Mittelland zugelassen werden. In den Dokumenten des BAP sind insgesamt maximal 29 Terminals in der Schweiz zur Zulassung der 40/44-Tönner vorgesehen.</p><p>Wir stellen dem Bundesrat dazu folgende Fragen:</p><p>1. Wie kommt der Bundesrat dazu, bereits auf den 1. April 1994 die überschweren Container und Fahrzeuge aus den Staaten der EU zuzulassen, noch bevor die bilateralen Verhandlungen mit Brüssel begonnen haben? Ist sich der Bundesrat bewusst, dass er mit einer vorauseilenden Bewilligungspraxis den sichtbar gewordenen Unmut in der schweizerischen Bevölkerung (auch bei den Integrationsbefürwortern!) gegenüber den europäischen Schwerverkehr noch weiter verstärkt?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Schweiz vor Beginn der bilateralen Verhandlungen mit Brüssel keine Vorleistungen gegenüber der EU im Güterverkehr erbringen sollte? Sollte die Schweiz nicht mit neuen Konzessionen gegenüber der EG-Lastwagenlobby Zurückhaltung üben und neue Rechte erst mit den bilateralen Verträgen gewähren?</p><p>3. Zu welchen Terminals will der Bundesrat die überschweren Container und Fahrzeuge aus den EG-Staaten zulassen? Wie gedenkt er zu kontrollieren, dass die 20 km-Zonen von den überschweren Transportern tatsächlich eingehalten werden, insbesodere dann, wenn sich die Zonen noch überschneiden oder nahekommen?</p><p>4. Sprecher des EVED und des BAP begründeten das beabsichtigte Entgegenkommen gegenüber der EU bloss als Erfüllung des Transitvertrags Artikel 7, Ziffer 1.4. Warum hat der Bundesrat weder in der Botschaft zum Transit-Vertrag noch in den Erläuterungen zur VRV-Revision (VRV Art. 83) die Absichten zur Zulassung der 40-Tönner aus der EU offengelegt und die Terminals namentlich genannt? Welche konkreten Zusicherungen zu Art. 7 Ziffer 1.4 des Transitabkommens sind seinerzeit der EG gegenüber abgegeben worden?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, die Zulassung von 40-Tönnern ins schweizerische Mittelland müsste - wenn sie ausnahmsweise gewährt wird - an die Bedingung geknüpft werden, dass es sich um schadstoffarme, moderne Dieselfahrzeuge mit Katalysator handelt? Hat der Bundesrat nicht in Erwägung gezogen, bei solchen Zulassungen ähnliche Oeko-Bedingungen für Transportfahrzeuge zu verlangen, wie sie Oesterreich im Transitvertrag gefordert und erhalten hat?</p>
  • Zulassung von 40-Tönnern ins Mittelland
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund von Unterlagen und Erklärungen des Bundesamtes für Polizeiwesen vom Januar 1994 sollen durch eine Aenderung der Verkehrsregeln-Verordnung (VRV), die 40- und 44-Tonnen-Fahrzeuge aus den Ländern der Europäischen Union im Rahmen des kombinierten Verkehrs bereits auf den 1. April 1994 zu Terminals im schweizerischen Mittelland zugelassen werden. In den Dokumenten des BAP sind insgesamt maximal 29 Terminals in der Schweiz zur Zulassung der 40/44-Tönner vorgesehen.</p><p>Wir stellen dem Bundesrat dazu folgende Fragen:</p><p>1. Wie kommt der Bundesrat dazu, bereits auf den 1. April 1994 die überschweren Container und Fahrzeuge aus den Staaten der EU zuzulassen, noch bevor die bilateralen Verhandlungen mit Brüssel begonnen haben? Ist sich der Bundesrat bewusst, dass er mit einer vorauseilenden Bewilligungspraxis den sichtbar gewordenen Unmut in der schweizerischen Bevölkerung (auch bei den Integrationsbefürwortern!) gegenüber den europäischen Schwerverkehr noch weiter verstärkt?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Schweiz vor Beginn der bilateralen Verhandlungen mit Brüssel keine Vorleistungen gegenüber der EU im Güterverkehr erbringen sollte? Sollte die Schweiz nicht mit neuen Konzessionen gegenüber der EG-Lastwagenlobby Zurückhaltung üben und neue Rechte erst mit den bilateralen Verträgen gewähren?</p><p>3. Zu welchen Terminals will der Bundesrat die überschweren Container und Fahrzeuge aus den EG-Staaten zulassen? Wie gedenkt er zu kontrollieren, dass die 20 km-Zonen von den überschweren Transportern tatsächlich eingehalten werden, insbesodere dann, wenn sich die Zonen noch überschneiden oder nahekommen?</p><p>4. Sprecher des EVED und des BAP begründeten das beabsichtigte Entgegenkommen gegenüber der EU bloss als Erfüllung des Transitvertrags Artikel 7, Ziffer 1.4. Warum hat der Bundesrat weder in der Botschaft zum Transit-Vertrag noch in den Erläuterungen zur VRV-Revision (VRV Art. 83) die Absichten zur Zulassung der 40-Tönner aus der EU offengelegt und die Terminals namentlich genannt? Welche konkreten Zusicherungen zu Art. 7 Ziffer 1.4 des Transitabkommens sind seinerzeit der EG gegenüber abgegeben worden?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, die Zulassung von 40-Tönnern ins schweizerische Mittelland müsste - wenn sie ausnahmsweise gewährt wird - an die Bedingung geknüpft werden, dass es sich um schadstoffarme, moderne Dieselfahrzeuge mit Katalysator handelt? Hat der Bundesrat nicht in Erwägung gezogen, bei solchen Zulassungen ähnliche Oeko-Bedingungen für Transportfahrzeuge zu verlangen, wie sie Oesterreich im Transitvertrag gefordert und erhalten hat?</p>
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