Ausführungsbestimmungen zu Art. 36sexies, Abs. 3, BV

ShortId
94.3045
Id
19943045
Updated
10.04.2024 08:17
Language
de
Title
Ausführungsbestimmungen zu Art. 36sexies, Abs. 3, BV
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der Alpenschutzinitiative sind einige Begriffe und Begriffspaare zu interpretierten und in erster Linie nur der Initiativtext und erst auf zweiter Stufe Erläuterungsberichte und Memorials. Folgende Begriffe werden im Initiativtext gebraucht: Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr, Transitverkehr, alpenquerender Gütertransitverkehr und von Grenze zu Grenze, Stransitstrassen, Kapazität</p><p>Vorerst ist einmal zu definieren, welche National- und Hauptstrassen zusätzlich auch als Strassen mit eindeutigem Transitcharakter bezeichnet werden können, wobei es sich um Hauptstrassenzüge handeln muss, über welche "normalerweise" Ausländer alpenquerend von Grenze zu Grenze unser Land durchreisen. </p><p>Für jede Teilstrecke im Alpengebiet muss die Transitfunktion bewertet werden. Die reine Strassenkapazität ist nur ein Bemessungselement für die Projektierung und den Bau einer Strasse, dies aber neben anderen Bemessungselementen wir z.B. Sicherheits-, Unterhalts-, Reparaturanforderungen, Ausbaugeschwindigkeit, Lichtraumprofil etc. Das Transitaufkommen von Grenze zu Grenze alpenquerend ist nicht nur ein Kapazitätsproblem, sondern viel mehr ist dieses Verkehrsaufkommen unabhängig von ganz bestimmten Teilstrecken, die für den Transitverkehr als Engpass wirken wie z.B. bei der San Bernardinoroute Scheiteltunnel auf 1600 m ü.M. und Zufahrten ohne richtungsgetrennte Fahrbahnen. Beim Grossen St. Bernhard ist der Scheiteltunnel auf 1'800 m ü.M. und die Zufahrten sind auch nicht richtungsgetrennt. Beim Simplon haben wir den Kulminationspunkt sogar auf 2'000 m ü.M. Bei allen drei Passstrassen sind Steigungen und Gefälle von 8 Prozent vorhanden.</p><p>Simplonroute: Genf resp. Vallorbe-Rhonetal-Simplonpass-Iselle</p><p>Das Nadelöhr ist die Simplonstrasse mit 2'000 m ü.M. Kulminationspunkt und 8 Prozent Steigung und Gefälle.</p><p>An der Simplonstrasse dürfen nur noch Arbeiten betreffend Sicherheit, speziell Lawinen und Steinschlag, gemacht werden. Da der Autoverlad definitiv eingestellt wurde darf die 100%ige Offenhaltung der Passstrasse nicht unterbunden werden und dies wird noch zusätzlich über 100 Mio Franken kosten. Die Belastung, allein durch den Transitverkehr "für Menschen, Tiere und Pflanzen und ihren Lebensraum" (Text Initiative) am Simplon, wird so oder so nie ein unerträgliches Mass erreichen, da jeder Transporteur wenn möglich nie eine Strasse mit einem Kulminationspunkt von 2'000 m ü.M. und Steigung und Gefälle von 8 Prozent benützen wird. Sogar bei einer Erhöhung der Kapazität würde das Angebot nicht ausgenützt. Heute sind es 20 Lkws pro Tag im Transit und Total 200 Lkws pro Tag im Mittel. Als Vergleich die Zahlen Gotthard, ca. 2400 Lkws pro Tag davon nur 9,5 Prozent Tonnen im Transitverkehr. Alles andere ist Export, Import und hausgemachter LKW-Verkehr.</p><p>Die Initianten sind im Rhonetal ab Siders bis Brig einverstanden, dass man eine 2-spurige, richtungsgetrennte Nationalstrasse oder eine vierspurige in Etappen noch bauen darf. Dies ergibt eindeutig keine Erhöhung der Strassenkapazität und trotzdem behaupten sie dies hartnäckig. Wir müssen argumentieren, dass wir mit diesen 2 Spuren nicht leben können, da wir eine richtungsgetrennte Autobahn und damit 4spurig benötigen und zwar aus Sicherheitsgründen (weniger Verkehrstote) und aus Unterhalts- und Reparaturgründen.</p><p>Die Verkehrsmessungen haben ergeben, dass wir im Oberwallis nur einen Verkehrsanteil von 5 Prozent im Transitaufkommen auf der Strasse haben. Die Prognosen für das Jahr 2000 zeigen und zwischen Brig und Visp 22'000-24'000 Fahrzeuge. Sollte sich das Transitaufkommen auch verdoppeln, müssen wir trotzdem im Talgrund die Strassenkapazität massiv anheben. Dies behaupten sogar die Befürworter der Initiative da sie auch für eine neue 2spurige richtungsgetrennte Nationalstrasse sind.</p><p>Bis Martinach haben wir seit Jahren eine 4spurige Nationalstrasse und der Transitverkehr über den Grossen St.Bernhard stagniert oder geht sogar leicht zurück. Dies obwohl auf der Seite Italien weit bessere Strassen als am Simplon vorhanden sind und der Scheiteltunnel nur auf 1'800 m ü.M. liegt. Fast gleichzeitig wurde die Autobahn Genf-Chamonix gebaut, sodass der Transitverkehr automatisch auf den Mont-Blanctunnel, Kulmination 1'200 m ü.M., ausweicht.</p><p>Der Simplonpass mit einer Kulmination von 2'000 m ü.M. wird also immer die Transitstrassenkapazität der Simplonroute bestimmen und nicht die Nationalstrasse im Tal.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Botschaft und Entwurf zu einem Bundesbeschluss, welcher verbindliche Ausführungsbestimmungen zum Absatz 3 von Art. 36sexies der Bundesverfassung Bau von Strassen im Alpengebiet, bei welchen die Transitstrassenkapazität nicht erhöht werden darf, vorzulegen.</p>
  • Ausführungsbestimmungen zu Art. 36sexies, Abs. 3, BV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Alpenschutzinitiative sind einige Begriffe und Begriffspaare zu interpretierten und in erster Linie nur der Initiativtext und erst auf zweiter Stufe Erläuterungsberichte und Memorials. Folgende Begriffe werden im Initiativtext gebraucht: Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr, Transitverkehr, alpenquerender Gütertransitverkehr und von Grenze zu Grenze, Stransitstrassen, Kapazität</p><p>Vorerst ist einmal zu definieren, welche National- und Hauptstrassen zusätzlich auch als Strassen mit eindeutigem Transitcharakter bezeichnet werden können, wobei es sich um Hauptstrassenzüge handeln muss, über welche "normalerweise" Ausländer alpenquerend von Grenze zu Grenze unser Land durchreisen. </p><p>Für jede Teilstrecke im Alpengebiet muss die Transitfunktion bewertet werden. Die reine Strassenkapazität ist nur ein Bemessungselement für die Projektierung und den Bau einer Strasse, dies aber neben anderen Bemessungselementen wir z.B. Sicherheits-, Unterhalts-, Reparaturanforderungen, Ausbaugeschwindigkeit, Lichtraumprofil etc. Das Transitaufkommen von Grenze zu Grenze alpenquerend ist nicht nur ein Kapazitätsproblem, sondern viel mehr ist dieses Verkehrsaufkommen unabhängig von ganz bestimmten Teilstrecken, die für den Transitverkehr als Engpass wirken wie z.B. bei der San Bernardinoroute Scheiteltunnel auf 1600 m ü.M. und Zufahrten ohne richtungsgetrennte Fahrbahnen. Beim Grossen St. Bernhard ist der Scheiteltunnel auf 1'800 m ü.M. und die Zufahrten sind auch nicht richtungsgetrennt. Beim Simplon haben wir den Kulminationspunkt sogar auf 2'000 m ü.M. Bei allen drei Passstrassen sind Steigungen und Gefälle von 8 Prozent vorhanden.</p><p>Simplonroute: Genf resp. Vallorbe-Rhonetal-Simplonpass-Iselle</p><p>Das Nadelöhr ist die Simplonstrasse mit 2'000 m ü.M. Kulminationspunkt und 8 Prozent Steigung und Gefälle.</p><p>An der Simplonstrasse dürfen nur noch Arbeiten betreffend Sicherheit, speziell Lawinen und Steinschlag, gemacht werden. Da der Autoverlad definitiv eingestellt wurde darf die 100%ige Offenhaltung der Passstrasse nicht unterbunden werden und dies wird noch zusätzlich über 100 Mio Franken kosten. Die Belastung, allein durch den Transitverkehr "für Menschen, Tiere und Pflanzen und ihren Lebensraum" (Text Initiative) am Simplon, wird so oder so nie ein unerträgliches Mass erreichen, da jeder Transporteur wenn möglich nie eine Strasse mit einem Kulminationspunkt von 2'000 m ü.M. und Steigung und Gefälle von 8 Prozent benützen wird. Sogar bei einer Erhöhung der Kapazität würde das Angebot nicht ausgenützt. Heute sind es 20 Lkws pro Tag im Transit und Total 200 Lkws pro Tag im Mittel. Als Vergleich die Zahlen Gotthard, ca. 2400 Lkws pro Tag davon nur 9,5 Prozent Tonnen im Transitverkehr. Alles andere ist Export, Import und hausgemachter LKW-Verkehr.</p><p>Die Initianten sind im Rhonetal ab Siders bis Brig einverstanden, dass man eine 2-spurige, richtungsgetrennte Nationalstrasse oder eine vierspurige in Etappen noch bauen darf. Dies ergibt eindeutig keine Erhöhung der Strassenkapazität und trotzdem behaupten sie dies hartnäckig. Wir müssen argumentieren, dass wir mit diesen 2 Spuren nicht leben können, da wir eine richtungsgetrennte Autobahn und damit 4spurig benötigen und zwar aus Sicherheitsgründen (weniger Verkehrstote) und aus Unterhalts- und Reparaturgründen.</p><p>Die Verkehrsmessungen haben ergeben, dass wir im Oberwallis nur einen Verkehrsanteil von 5 Prozent im Transitaufkommen auf der Strasse haben. Die Prognosen für das Jahr 2000 zeigen und zwischen Brig und Visp 22'000-24'000 Fahrzeuge. Sollte sich das Transitaufkommen auch verdoppeln, müssen wir trotzdem im Talgrund die Strassenkapazität massiv anheben. Dies behaupten sogar die Befürworter der Initiative da sie auch für eine neue 2spurige richtungsgetrennte Nationalstrasse sind.</p><p>Bis Martinach haben wir seit Jahren eine 4spurige Nationalstrasse und der Transitverkehr über den Grossen St.Bernhard stagniert oder geht sogar leicht zurück. Dies obwohl auf der Seite Italien weit bessere Strassen als am Simplon vorhanden sind und der Scheiteltunnel nur auf 1'800 m ü.M. liegt. Fast gleichzeitig wurde die Autobahn Genf-Chamonix gebaut, sodass der Transitverkehr automatisch auf den Mont-Blanctunnel, Kulmination 1'200 m ü.M., ausweicht.</p><p>Der Simplonpass mit einer Kulmination von 2'000 m ü.M. wird also immer die Transitstrassenkapazität der Simplonroute bestimmen und nicht die Nationalstrasse im Tal.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Botschaft und Entwurf zu einem Bundesbeschluss, welcher verbindliche Ausführungsbestimmungen zum Absatz 3 von Art. 36sexies der Bundesverfassung Bau von Strassen im Alpengebiet, bei welchen die Transitstrassenkapazität nicht erhöht werden darf, vorzulegen.</p>
    • Ausführungsbestimmungen zu Art. 36sexies, Abs. 3, BV

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