Pilatus-Porter. Lieferung von Ersatzteilen an die Regierung Mexikos
- ShortId
-
94.3072
- Id
-
19943072
- Updated
-
10.04.2024 11:16
- Language
-
de
- Title
-
Pilatus-Porter. Lieferung von Ersatzteilen an die Regierung Mexikos
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der mexikanische Botschafter wurde informiert, dass der Bundesrat den bewaffneten Einsatz von PC7 durch Mexiko in der Provinz Chiapas bedauert.</p><p>Der Kauf der Flugzeuge war an keine Bedingungen betreffend des Einsatzes geknüpft, weshalb der Regierung Mexikos keine Vertragsverletzung vorgeworfen werden kann.</p><p>Die Möglichkeit des bewaffneten Einsatzes von PC7 und PC9 hat den Bundesrat letztes Jahr bewogen, den Export dieser Flugzeuge nach gewissen Destinationen nur noch zuzulassen, wenn eine nachträgliche Bewaffnung ausgeschlossen werden kann. Dies gilt für Länder, die gemäss schweizerischer Gesetzgebung nicht mit Kriegsmaterial beliefert werden dürfen, wenn damit gerechnet werden muss, dass die Flugzeuge zu Kampfeinsätzen dienen.</p><p>Im Vorentwurf zum neuen Kriegsmaterialgesetz wird Kriegsmaterial zudem derart definiert, dass auch Flugzeuge wie PC7 und PC9 mit Aufhängevorrichtungen davon erfasst werden können.</p><p>Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Motoren) ist der Export von Ersatzteilen für PC7 und PC9 gemäss der Aussenwirtschaftsgesetzgebung und in Anlehnung an die internationale Praxis nicht bewilligungspflichfig.</p><p>Der Bundesrat könnte die Ausfuhr von Ersatzteilen im Einzelfall nur abgestützt auf Artikel 102 Ziffer 8 der Bundesverfassung verbieten. Bisher hat er 1989 und 1990 insgesamt viermal, im Zusammenhang mit dem Export von Gütern, die zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen (u.a. im Irak) gedient hätten, abgestützt auf solches Notrecht Ausfuhren verboten. Im Falle von Ersatzteillieferungen für PC7 und PC9, deren Ausfuhr nicht einmal bewilligungspflichtig ist, erachtet der Bundesrat eine solche Massnahme als unverhältnismässig.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Angesichts des unzulässigen Einsatzes der von der Schweiz gelieferten Pilatus-Porter-Flugzeuge PC-7 durch die Regierung von Mexiko in der Provinz Chiapas (Niederbrennen von Dörfern, Bombardierung der Zivilbevölkerung, Zerstörung von Wäldern usw.) ersuche ich den Bundesrat, unverzüglich die vertraglich vorgesehene Lieferung von Ersatzteilen zu stornieren und auf jede weitere Dienstleistung und Lieferung zu verzichten.</p><p>Diese Flugzeuge wurden von Mexiko ausdrücklich unter der Bedingung erworben, dass sie lediglich zu Ausbildungszwecken, für die Beobachtung von Wirbelstürmen und zu anderen ausschliesslich friedlichen Zwecken benützt würden. Die Regierung Mexikos hat eindeutig Geist und Buchstaben des Vertrages verletzt. Ich ersuche den Bundesrat, bei der Regierung Mexikos dagegen öffentlich und entschlossen zu protestieren.</p>
- Pilatus-Porter. Lieferung von Ersatzteilen an die Regierung Mexikos
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der mexikanische Botschafter wurde informiert, dass der Bundesrat den bewaffneten Einsatz von PC7 durch Mexiko in der Provinz Chiapas bedauert.</p><p>Der Kauf der Flugzeuge war an keine Bedingungen betreffend des Einsatzes geknüpft, weshalb der Regierung Mexikos keine Vertragsverletzung vorgeworfen werden kann.</p><p>Die Möglichkeit des bewaffneten Einsatzes von PC7 und PC9 hat den Bundesrat letztes Jahr bewogen, den Export dieser Flugzeuge nach gewissen Destinationen nur noch zuzulassen, wenn eine nachträgliche Bewaffnung ausgeschlossen werden kann. Dies gilt für Länder, die gemäss schweizerischer Gesetzgebung nicht mit Kriegsmaterial beliefert werden dürfen, wenn damit gerechnet werden muss, dass die Flugzeuge zu Kampfeinsätzen dienen.</p><p>Im Vorentwurf zum neuen Kriegsmaterialgesetz wird Kriegsmaterial zudem derart definiert, dass auch Flugzeuge wie PC7 und PC9 mit Aufhängevorrichtungen davon erfasst werden können.</p><p>Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Motoren) ist der Export von Ersatzteilen für PC7 und PC9 gemäss der Aussenwirtschaftsgesetzgebung und in Anlehnung an die internationale Praxis nicht bewilligungspflichfig.</p><p>Der Bundesrat könnte die Ausfuhr von Ersatzteilen im Einzelfall nur abgestützt auf Artikel 102 Ziffer 8 der Bundesverfassung verbieten. Bisher hat er 1989 und 1990 insgesamt viermal, im Zusammenhang mit dem Export von Gütern, die zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen (u.a. im Irak) gedient hätten, abgestützt auf solches Notrecht Ausfuhren verboten. Im Falle von Ersatzteillieferungen für PC7 und PC9, deren Ausfuhr nicht einmal bewilligungspflichtig ist, erachtet der Bundesrat eine solche Massnahme als unverhältnismässig.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Angesichts des unzulässigen Einsatzes der von der Schweiz gelieferten Pilatus-Porter-Flugzeuge PC-7 durch die Regierung von Mexiko in der Provinz Chiapas (Niederbrennen von Dörfern, Bombardierung der Zivilbevölkerung, Zerstörung von Wäldern usw.) ersuche ich den Bundesrat, unverzüglich die vertraglich vorgesehene Lieferung von Ersatzteilen zu stornieren und auf jede weitere Dienstleistung und Lieferung zu verzichten.</p><p>Diese Flugzeuge wurden von Mexiko ausdrücklich unter der Bedingung erworben, dass sie lediglich zu Ausbildungszwecken, für die Beobachtung von Wirbelstürmen und zu anderen ausschliesslich friedlichen Zwecken benützt würden. Die Regierung Mexikos hat eindeutig Geist und Buchstaben des Vertrages verletzt. Ich ersuche den Bundesrat, bei der Regierung Mexikos dagegen öffentlich und entschlossen zu protestieren.</p>
- Pilatus-Porter. Lieferung von Ersatzteilen an die Regierung Mexikos
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