NEAT. Verlegung der Kreisdirektion II nach Biasca
- ShortId
-
94.3073
- Id
-
19943073
- Updated
-
10.04.2024 11:56
- Language
-
de
- Title
-
NEAT. Verlegung der Kreisdirektion II nach Biasca
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Projektleitung AlpTransit der SBB, die für den südlichen Abschnitt der Gotthardlinie zuständig ist, befindet sich bereits in Bellinzona. Ein weiteres Team ist in Altdorf stationiert. Dieses ist für die Projektleitung auf der Nordseite des Gotthards verantwortlich. Dem Büro in Bern schliesslich obliegt die Gesamtleitung.</p><p></p><p>Die drei Kreise der SBB mit Sitz in Lausanne, Luzern und Zürich sind dezentrale auf operativer Ebene tätige Ausführungsorgane der Generaldirektion in Bern. Der Wirkungsbereich des Kreises II Luzern erstreckt sich von der Nordwestschweiz mit dem Zentrum Basel über die Zentralschweiz bis ins Tessin. In diesem Raum liegt nicht nur das Projekt AlpTransit, sondern auch jenes für die Neubaustrecke BernOlten und den zweiten Juradurchstich.</p><p></p><p></p><p></p><p>Diese Projekte in der Nordschweiz von Biasca aus zu betreuen, wäre nicht sehr sinnvoll. Der Standort Luzern erweist sich aber auch mit Rücksicht auf die enge Zusammenarbeit mit der Generaldirektion und diversen Bundesämtern sowie Grosskunden als vorteilhaft.</p><p></p><p>Die Verlegung der Kreisdirektion von Luzern nach Biasca wäre mit hohen Kosten, für die Beschaffung und den Bezug von Büroräumlichkeiten verbunden. Zudem wäre der Zeitaufwand für die Reisen zwischen dem neuen Standort und dem Raum nördlich des Gotthards zur Ausübung ihrer Tätigkeit ausserhalb des Tessins für die SBBMitarbeiter unverhältnismässig gross. Dieser zusätzliche Aufwand wäre mit den laufenden Rationalisierungsmassnahmen der SBB nicht vereinbar. Auch die SBBPartner wären vom langen Anfahrtsweg betroffen.</p><p></p><p>Der Wegzug der Kreisdirektion 11 von Luzern nach Biasca würde im Kanton Luzern zu einem erheblichen Verlust an Arbeitsplätzen führen, welchen die zuständigen Behörden dieses Kantons nicht ohne weiteres akzeptieren würden.</p><p></p><p>Der Bundesrat versteht die Sorge um die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage im Kanton Tessin. Insbesondere im Raum Biasca ging in letzter Zeit eine grosse Zahl von Arbeitsplätzen verloren. Der Bau der GotthardBasislinie der SBB wird der betroffenen Region jedoch volkswirtschaftliche Vorteile bringen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Im Hinblick auf das angekündigte AlpTransit-Projekt der SBB, dem das Schweizervolk am 27. September 1992 zugestimmt hat, frage ich die zuständige Bundesbehörde, ob sie die allfällige Verlegung der Kreisdirektion II der SBB und insbesondere der Projektleitung AlpTransit Gotthard nach Biasca (Republik und Kanton Tessin - Schweizerische Eidgenossenschaft) in Betracht zieht.</p><p>Dem Kanton Tessin, der seit 1803 der Eidgenossenschaft angehört, ist heute sehr wenig geblieben. Deshalb verlange ich als Nationalrat und Gemeindepräsident von Biasca, dass wenigstens die Projektleitung AlpTransit Gotthard von Luzern nach Biasca oder ins Tessin verlegt wird.</p><p>Nach Ansicht des Schreibenden - er ist, wie fast immer, Alleinunterzeichner - wäre dies eine bedeutsame Geste freundeidgenössischer Solidarität, nicht nur der Gemeinde Biasca, sondern dem ganzen Kanton Tessin gegenüber.</p>
- NEAT. Verlegung der Kreisdirektion II nach Biasca
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Projektleitung AlpTransit der SBB, die für den südlichen Abschnitt der Gotthardlinie zuständig ist, befindet sich bereits in Bellinzona. Ein weiteres Team ist in Altdorf stationiert. Dieses ist für die Projektleitung auf der Nordseite des Gotthards verantwortlich. Dem Büro in Bern schliesslich obliegt die Gesamtleitung.</p><p></p><p>Die drei Kreise der SBB mit Sitz in Lausanne, Luzern und Zürich sind dezentrale auf operativer Ebene tätige Ausführungsorgane der Generaldirektion in Bern. Der Wirkungsbereich des Kreises II Luzern erstreckt sich von der Nordwestschweiz mit dem Zentrum Basel über die Zentralschweiz bis ins Tessin. In diesem Raum liegt nicht nur das Projekt AlpTransit, sondern auch jenes für die Neubaustrecke BernOlten und den zweiten Juradurchstich.</p><p></p><p></p><p></p><p>Diese Projekte in der Nordschweiz von Biasca aus zu betreuen, wäre nicht sehr sinnvoll. Der Standort Luzern erweist sich aber auch mit Rücksicht auf die enge Zusammenarbeit mit der Generaldirektion und diversen Bundesämtern sowie Grosskunden als vorteilhaft.</p><p></p><p>Die Verlegung der Kreisdirektion von Luzern nach Biasca wäre mit hohen Kosten, für die Beschaffung und den Bezug von Büroräumlichkeiten verbunden. Zudem wäre der Zeitaufwand für die Reisen zwischen dem neuen Standort und dem Raum nördlich des Gotthards zur Ausübung ihrer Tätigkeit ausserhalb des Tessins für die SBBMitarbeiter unverhältnismässig gross. Dieser zusätzliche Aufwand wäre mit den laufenden Rationalisierungsmassnahmen der SBB nicht vereinbar. Auch die SBBPartner wären vom langen Anfahrtsweg betroffen.</p><p></p><p>Der Wegzug der Kreisdirektion 11 von Luzern nach Biasca würde im Kanton Luzern zu einem erheblichen Verlust an Arbeitsplätzen führen, welchen die zuständigen Behörden dieses Kantons nicht ohne weiteres akzeptieren würden.</p><p></p><p>Der Bundesrat versteht die Sorge um die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage im Kanton Tessin. Insbesondere im Raum Biasca ging in letzter Zeit eine grosse Zahl von Arbeitsplätzen verloren. Der Bau der GotthardBasislinie der SBB wird der betroffenen Region jedoch volkswirtschaftliche Vorteile bringen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Im Hinblick auf das angekündigte AlpTransit-Projekt der SBB, dem das Schweizervolk am 27. September 1992 zugestimmt hat, frage ich die zuständige Bundesbehörde, ob sie die allfällige Verlegung der Kreisdirektion II der SBB und insbesondere der Projektleitung AlpTransit Gotthard nach Biasca (Republik und Kanton Tessin - Schweizerische Eidgenossenschaft) in Betracht zieht.</p><p>Dem Kanton Tessin, der seit 1803 der Eidgenossenschaft angehört, ist heute sehr wenig geblieben. Deshalb verlange ich als Nationalrat und Gemeindepräsident von Biasca, dass wenigstens die Projektleitung AlpTransit Gotthard von Luzern nach Biasca oder ins Tessin verlegt wird.</p><p>Nach Ansicht des Schreibenden - er ist, wie fast immer, Alleinunterzeichner - wäre dies eine bedeutsame Geste freundeidgenössischer Solidarität, nicht nur der Gemeinde Biasca, sondern dem ganzen Kanton Tessin gegenüber.</p>
- NEAT. Verlegung der Kreisdirektion II nach Biasca
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