Privatgefängnisse
- ShortId
-
94.3076
- Id
-
19943076
- Updated
-
25.06.2025 02:00
- Language
-
de
- Title
-
Privatgefängnisse
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Im schweizerischen Strafwesen sind Anpassungen und Erneuerungen erforderlich. Die Untersuchungsgefängnisse und die Strafvollzugsanstalten sind überfüllt. Die Lage wird durch das Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht noch verschärft. Die Polizei kann ihre Aufgaben oft nur in unbefriedigender Art und Weise erfüllen, indem sie aus Platzgründen sogar die Verhaftung von Straftätern verzögern oder gar unterlassen muss. Aus Vollzugsanstalten werden verurteilte Personen vorzeitig oder gar notentlassen.</p><p>Der Bund delegiert das Strafwesen gestützt auf Artikel 64 der Bundesverfassung an die Kantone, die aber längst überfordert sind. Ihnen fehlen immer mehr die notwendigen Finanzmittel und die erforderliche Flexibilität, um zeitgerecht handeln zu können. Zudem werden die Betriebsdefizite immer grösser. Anders ausgedrückt, verbraucht das Strafwesen zu viele Steuergelder.</p><p>In den USA delegieren die Bundesstaaten seit mehr als zehn Jahren den Strafvollzug zunehmend an private Unternehmungen. Eine umfassende Studie zeigt, dass diese Privatisierung, sowohl in wirtschaftlicher als auch in menschlicher Hinsicht, sehr erfolgreich ist.</p><p>Aus der Strafvollzugsstatistik des Bundesamtes für Statistik geht hervor, dass 1991 der durchschnittliche Vollzugstag 193 Franken kostete. Bei rund 900 000 Aufenthaltstagen im Strafvollzug wurden 174 Millionen Franken Steuergelder verbraucht, wovon 61 Millionen Franken der Defizitdeckung dienten.</p><p>Bund und Kantone müssen auch im Strafwesen entlastet werden. Der Bundesrat wird daher gebeten abzuklären, ob durch die bestehende Gesetzgebung (Art. 64bis der Bundesverfassung, Art. 37--45 und 100bis des Strafgesetzbuches sowie das Bundesgesetz vom 5. Oktober 1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug) der Bau und der Betrieb von Privatgefängnissen genügend abgestützt sind oder ob Gesetzesänderungen erforderlich sind, um in Zukunft den Strafvollzug auch an private Institutionen delegieren zu können.</p>
- Privatgefängnisse
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im schweizerischen Strafwesen sind Anpassungen und Erneuerungen erforderlich. Die Untersuchungsgefängnisse und die Strafvollzugsanstalten sind überfüllt. Die Lage wird durch das Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht noch verschärft. Die Polizei kann ihre Aufgaben oft nur in unbefriedigender Art und Weise erfüllen, indem sie aus Platzgründen sogar die Verhaftung von Straftätern verzögern oder gar unterlassen muss. Aus Vollzugsanstalten werden verurteilte Personen vorzeitig oder gar notentlassen.</p><p>Der Bund delegiert das Strafwesen gestützt auf Artikel 64 der Bundesverfassung an die Kantone, die aber längst überfordert sind. Ihnen fehlen immer mehr die notwendigen Finanzmittel und die erforderliche Flexibilität, um zeitgerecht handeln zu können. Zudem werden die Betriebsdefizite immer grösser. Anders ausgedrückt, verbraucht das Strafwesen zu viele Steuergelder.</p><p>In den USA delegieren die Bundesstaaten seit mehr als zehn Jahren den Strafvollzug zunehmend an private Unternehmungen. Eine umfassende Studie zeigt, dass diese Privatisierung, sowohl in wirtschaftlicher als auch in menschlicher Hinsicht, sehr erfolgreich ist.</p><p>Aus der Strafvollzugsstatistik des Bundesamtes für Statistik geht hervor, dass 1991 der durchschnittliche Vollzugstag 193 Franken kostete. Bei rund 900 000 Aufenthaltstagen im Strafvollzug wurden 174 Millionen Franken Steuergelder verbraucht, wovon 61 Millionen Franken der Defizitdeckung dienten.</p><p>Bund und Kantone müssen auch im Strafwesen entlastet werden. Der Bundesrat wird daher gebeten abzuklären, ob durch die bestehende Gesetzgebung (Art. 64bis der Bundesverfassung, Art. 37--45 und 100bis des Strafgesetzbuches sowie das Bundesgesetz vom 5. Oktober 1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug) der Bau und der Betrieb von Privatgefängnissen genügend abgestützt sind oder ob Gesetzesänderungen erforderlich sind, um in Zukunft den Strafvollzug auch an private Institutionen delegieren zu können.</p>
- Privatgefängnisse
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