6-Stunden-Arbeitstag

ShortId
94.3079
Id
19943079
Updated
10.04.2024 12:36
Language
de
Title
6-Stunden-Arbeitstag
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nein zum Flickwerk</p><p>Die gute Führung und Verwaltung der Arbeitslosenversicherungskasse unseres Landes mit über 200'000 Leistungsbezügern ist ein vordringliches Anliegen.</p><p>Die schwerwiegenden Probleme, vor denen wir stehen, können wir aber nicht mit Flickwerk und Prämienerhöhungen lösen.</p><p>Die Roboterisierung des Produktionsapparates, die Informatisierung der Instrumente der Betriebsführung und die mit Konsumgütern übersättigten Wohlstandsgesellschaften führen uns unaufhaltsam in eine Situation, in der wir eine drastische Verkürzung der Arbeitszeit ins Auge fassen müssen.</p><p>Die kompromisslose Ausschaltung "toter Branchen" und die daraus erwachsenden Konkurse sowie die von den Arbeitern als Schicksal hingenommene Verminderung ihrer Kaufkraft sprechen dafür, dass ein solches Vorhaben noch vor dem Jahr 2000 verwirklicht werden kann.</p><p>Und noch ein Vorteil: Alle Analysen, die - richtigerweise - die sozialen und finanziellen Lasten sowie auch die Organisation der Arbeit mitberücksichtigen, zeigen, dass die Schweizer weniger teuer sind als ihre Handelspartner. Die verbissene Behauptung des Gegenteils dient dazu, Druck auf die Lohnforderungen auszuüben und die Schwäche gewisser Arbeitsmethoden zu bemänteln. Dem kann differenzierend noch hinzugefügt werden, was kürzlich im Weissbuch der EU ausdrücklich anerkannt wurde: "Einige Sektoren mit schwachem Mehrwert müssen tatsächlich eine sehr harte ausländische Konkurrenz aushalten."</p><p>Die Arbeitszeit verkürzen, die Zahl der Arbeitsplätze erhöhen</p><p>Angesichts der oben aufgezeigten Faktoren und unter der Voraussetzung, dass der Wille für eine Kürzung der Arbeitszeit vorhanden ist - was für Lösungen stehen dann offen? Ich schlage als Lösung 4 mal 6 Stunden Wochenarbeitszeit vor, d. h. einen Arbeitstag in Schichten von 7 bis 13 Uhr und von 13 bis 19 Uhr, wobei die restliche Zeit jedem zur freien Verfügung überlassen wird. Man verlangt nie zuviel, wenn man mehr Freiheit verlangt.</p><p>Diese Formel ermöglicht bei der Umsetzung eine beträchtliche Flexibilität, doppelt so hoch im Vergleich mit den zu Beginn des Jahrhunderts geforderten 3 mal8 Stunden. Selbst unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Arbeitsplätzen mit leitender und organisatorischer Funktion und operativen Arbeitsplätzen mit zum Teil ebenfalls grosser Verantwortung, ermöglicht diese Lösung Ueberschneidungen der zwei vorgeschlagenen Arbeitsschichten, was übrigens schon heute vorkommt.</p><p>Noch ein Vorteil: Bei dieser Anstrengung um die äusserst dringliche Verkürzung der Arbeitszeit gibt es Wirtschaftszweige sowie Einzelpersonen - Künstler oder freiberuflich Tätige -, für die ein kurzer Arbeitstag nicht wünschenswert oder nicht möglich ist. Diese nun können ohne weiteres ihre Ferien verlängern oder einige Urlaubsjahre beziehen. Was uns hier interessiert, ist die Arbeitszeit in den kleinen und mittleren Betrieben, bei den Unternehmen sowie in den öffentlichen und privaten Verwaltungen.</p><p>Vormittag oder Nachmittag</p><p>Man kann Vormittags- oder Nachmittagsmensch sein. 5 Tage zu 6 Stunden ergeben wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden. Deutschland hat bereits die 35-Stunden-Woche. Von 40 bis 42 auf 30 Stunden zurückzugehen, mag in diesem Land der kleinen Schritte als sehr utopisch erscheinen. Weniger utopisch ist es, wenn der Arbeiter der Vormittagsschicht wöchentlich auch an zwei Nachmittagen arbeitet und diese zwölf Stunden dann schrittweise und auch sehr rasch abgebaut werden, was eine grosse Flexibilität der Arbeitsorganisation ermöglicht.</p><p>Alle diesbezüglichen Ueberlegungen dürfen niemals ausser Acht lassen, dass wir unsere Wettbewerbsfähigkeit in einer Welt des wachsenden Handelsaustausches unbedingt aufrechterhalten müssen. Aber auch so können wir unmöglich zur Sklaverei zurückkehren, wie sie im 19. Jahrhundert praktiziert wurde oder wie sie in Ostasien heute noch vorkommt. "Le Monde" berichtet von einer Fabrik in Indonesien, die ausschliesslich für die USA arbeitet, ihren Arbeitern für einen 13-Stunden-Tag 8 französische Francs bezahlt und sie in überheizten Räumen einschliesst, wenn sie zu spät kommen. "Das ist der freie Markt, das unerschütterliche Fundament jeder Demokratie," kommentiert der Autor Bernard Cassen. Diese Art von Wettbewerbsfähigkeit will niemand. Uebrigens ist es an der Zeit, dass die internationalen Instanzen die Grenzen für Produkte schliessen, die mit solcher Zwangsarbeit hergestellt werden. Aber man soll im Traum nicht zu weit gehen: Auch für die Drogen sind ja die Grenzen geschlossen, sollte man meinen.</p><p>Die Kaufkraft kann aufrechterhalten werden</p><p>In den Jahren 1950 bis 1980, als es noch besser ging, fielen 50 Prozent der Wertsteigerung auf das Kapital und 50 Prozent auf die Arbeit. Seit 1989, sagt die Forschung, fällt alles auf das Kapital. Das aussergewöhnliche Wachstum der Schweizer Börse gibt ihnen recht: über 125 Prozent innerhalb von drei "Krisenjahren". Anstatt die Früchte der Produktivität voll auf das Kapital oder auf die Löhne zu verteilen, streben wir besser eine Verkürzung der Arbeitszeit an. Dies ist um so nötiger, als sich die Arbeit weiterhin in die EU verschieben wird, solange wir ihr nicht angehören.</p><p>Die Oekonomen sagen, dass eine Produktionssteigerung von acht Prozent in vier Jahren mit einer zwölfprozentigen Zunahme der Produktivität verbunden ist. Also ist es an der Zeit, die Dauer der Arbeitszeit um 10 Prozent zu verkürzen. Die Löhne könnten noch um 2 Prozent und die Zahl der Arbeitsplätze um 6 Prozent zunehmen. Natürlich kann man die Wirtschaft nicht auf einfache Gleichungen verkürzen, aber es leuchtet sofort ein: Je mehr neue Arbeitsplätze in diesem Lande geschaffen werden, desto tiefer sinkt die Arbeitslosenquote und umso mehr nehmen die Schwierigkeiten der Arbeitslosenversicherung ab.</p><p>Dieser Vorschlag steht nicht im Widerspruch zum Willen, mehr zu produzieren, ohne die Belegschaften oder die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft stärker zu belasten. Der Vorschlag stellt nur zwei Dinge in Frage: die Absicht des Kapitals, alle Gewinne aus der Produktivitätssteigerung für sich zu beanspruchen, sowie die zur Zeit seltener geäusserte Absicht, sie auf die Arbeitnehmer zu verteilen, denen im übrigen zynisch der Ausschluss von der Arbeitswelt angedroht wird.</p>
  • <p>Der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit im Verlaufe der vergangenen drei Jahre hatte zur Folge, dass heute in der Schweiz auch Arbeitszeitverkürzungen als Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit intensiv diskutiert werden.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass keine allgemeingültige Antwort bezüglich der Beschäftigungseffekte von Arbeitszeitreduktionen gegeben werden kann. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen wesentlich von der jeweiligen konkreten Ausgestaltung und der Form der Arbeitslosigkeit, von welcher ein Land betroffen ist, ab.</p><p></p><p>Übereinstimmend ist man heute der Ansicht, dass die Arbeitslosigkeit in der Schweiz nicht nur eine konjunkturelle Erscheinung ist, sondern auch eine strukturelle Komponente enthält. Im letzteren Fall besteht die vordringliche Aufgabe darin, Massnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die geografische und berufliche Mobilität der betroffenen Personen zu verbessern, zum Beispiel in Form von Aus und Weiterbildungsprogrammen. Die Statistik zeigt, dass zwei von fünf Arbeitslosen in der Schweiz über keine Berufsausbildung verfügen.</p><p></p><p>Nicht nur Profildiskrepanzen zwischen den nachgefragten und angebotenen Arbeitsstellen haben bei Arbeitszeitverkürzungen hemmende Beschäftigungwirkungen zur Folge. Auch der Umstand, dass Arbeit teilweise ein inhomogenes Gut ist, welches sich nicht beliebig auf mehr Hände verteilen lässt, setzt Arbeitszeitreduktionen Grenzen. Dies gilt namentlich bei zahlreichen betrieblichen Kader und Spezialfunktionen. Bei der konkreten Ausgestaltung der Arbeitszeitverkürzungen ergeben sich zudem Probleme bei der Frage des Lohnausgleichs sowohl auf seiten der Unternehmen als auch der Arbeitnehmer.</p><p></p><p></p><p></p><p>Für die Unternehmen erweisen sich Arbeitszeitverkürzungen sehr oft als unzweckmässig, wenn diese ohne entsprechende Reallohnkürzungen erfolgen. Forderungen dieser Art haben einzig höhere Produktionskosten, eine Verschlechterung der Konkurrenzfähigkeit der betroffenen Unternehmen und damit einen weiteren Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge. Diese Gefahr ist besonders gross in einem Land wie der Schweiz, welche sich durch eine starke aussenwirtschaftliche Verflechtung auszeichnet.</p><p></p><p>Auch das Verhalten der Arbeitnehmer kann sich nachteilig auf die Beschäftigung auswirken. Arbeitszeitreduktionen müssen von den Arbeitnehmern selber erwünscht oder zumindest akzeptiert werden. Andernfalls sind sie bereit, dauerhaft Überzeit zu leisten, oder sie werden versuchen, den Einkommensausfall durch eine Nebenbeschäftigung auszugleichen. Ferner ist in diesem Fall mit einer gewissen Resistenz gegen entsprechende Reallohnkürzungen zu rechnen.</p><p></p><p>Mittel und längerfristig gesehen steht überdies noch keineswegs fest, dass wir in der Schweiz auch weiterhin über ein überreichliches Arbeitsangebot verfügen werden. Denkt man an die sich abzeichnende demografische Entwicklung, ist es auch vorstellbar, dass die Situation auf dem Arbeitsmarkt sich grundlegend verändern wird und eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung als unzweckmässig erscheinen lässt.</p><p></p><p>Am ehesten erfolgversprechend sind deshalb vorübergehende, freiwillig vereinbarte Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausgleich, welche zur Bekämpfung von konjunktureller Arbeitslosigkeit eingeführt werden und welche den Präferenzen der Arbeitnehmer Rechnung tragen. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, diese längerfristig auch wieder rückgängig machen zu können.</p><p></p><p>Entsprechende Vorschläge und Lösungen müssen allerdings von den Sozialpartnern erarbeitet werden, weil diese am besten geeignet sind, den unterschiedlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten einzelner Unternehmen und Branchen gerecht zu werden. Als erheblicher Vorteil erweist sich in diesem Zusammenhang auch die besondere Art der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit in der Schweiz, welche branchen oder gar unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht. Die Vorschriften des Arbeitsrechtes stehen einer verstärkten Flexibilierung der Arbeitszeit nicht im Wege. Die Praxis zeigt, dass, die Hindernisse für eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit vor allem in der Unkenntnis der Möglichkeiten, in eingefahrenen Geleisen und in vertraglichen Bindungen zu suchen sind.</p><p></p><p></p><p></p><p>Was die in der Motion angesprochenen vier Punkte betrifft, so nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p></p><p>Punkt 1 und 3:</p><p></p><p>Heute stellt sich vor allem die Frage, wie die Flexibilität des Arbeitsmarktes verbessert und darüber hinaus die Erwerbsquote erhöht werden kann. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine flexiblere Ausgestaltung der Arbeitszeitregelungen über rein wirtschaftliche Kriterien hinaus einen gesellschaftspolitisch relevanten Entscheid darstellt. Aus dieser Optik gesehen ist er bereit, im Rahmen der verschiedenen laufenden oder künftigen Gesetzesrevisionen zu prüfen, welche Möglichkeiten dem Staat allenfalls offenstehen, der Privatwirtschaft die flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit zu erleichtern.</p><p></p><p>Punkt 2:</p><p></p><p>Aus den oben erwähnten Gründen erachtet der Bundesrat staatlich verordnete Arbeitszeitverkürzungen als unzweckmässig, ist aber bereit, die Frage von wissenschaftlicher Seite untersuchen zu lassen.</p><p></p><p>Punkt 4:</p><p></p><p>Die für den Arbeitsmarkt zuständigen Partner der Staat sowie die Arbeitnehmer und Arbeitgeberorganisationen verfügen bereits heute schon über zahlreiche Möglichkeiten, sich zu Fragen der Arbeitsmarktpolitik zu äussern und diesbezüglich nach möglichen Lösungen und Kompromissen zu suchen, sei dies im Rahmen der verschiedenen Eidg.</p><p></p><p></p><p></p><p>Kommissionen oder im Parlament. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, hierzu ein spezielles zusätzliches Organ zu schaffen, wird die Frage aber im Rahmen der parlamentarischen Beratung der bevorstehenden Revisionen der Arbeitslosenversicherung einbringen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Ich schlage dem Bundesrat vor, die Frage der mittelfristigen Sanierung der Arbeitslosenversicherung anzugehen, indem er:</p><p>1. die Frage der Arbeitszeitverkürzung und der sich daraus ergebenden Schaffung neuer Arbeitsplätze prüft;</p><p>2.einen Arbeitstag-Richtwert von sechs Stunden einführt;</p><p>3.die zur Verkürzung der täglichen, monatlichen oder jährlichen Arbeitszeit höchstmögliche Flexibilität anstrebt;</p><p>4.zur Durchführung von Untersuchungen und zur Ausarbeitung von Vorschlägen eine Arbeitsgruppe einsetzt, in der die drei traditionellen Partner, der Staat, die Gewerkschaften und die Arbeitgeberorganisationen vertreten sind, damit gemeinsam Mittel und Wege zur Lösung der sich stellenden Fragen gefunden werden.</p>
  • 6-Stunden-Arbeitstag
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nein zum Flickwerk</p><p>Die gute Führung und Verwaltung der Arbeitslosenversicherungskasse unseres Landes mit über 200'000 Leistungsbezügern ist ein vordringliches Anliegen.</p><p>Die schwerwiegenden Probleme, vor denen wir stehen, können wir aber nicht mit Flickwerk und Prämienerhöhungen lösen.</p><p>Die Roboterisierung des Produktionsapparates, die Informatisierung der Instrumente der Betriebsführung und die mit Konsumgütern übersättigten Wohlstandsgesellschaften führen uns unaufhaltsam in eine Situation, in der wir eine drastische Verkürzung der Arbeitszeit ins Auge fassen müssen.</p><p>Die kompromisslose Ausschaltung "toter Branchen" und die daraus erwachsenden Konkurse sowie die von den Arbeitern als Schicksal hingenommene Verminderung ihrer Kaufkraft sprechen dafür, dass ein solches Vorhaben noch vor dem Jahr 2000 verwirklicht werden kann.</p><p>Und noch ein Vorteil: Alle Analysen, die - richtigerweise - die sozialen und finanziellen Lasten sowie auch die Organisation der Arbeit mitberücksichtigen, zeigen, dass die Schweizer weniger teuer sind als ihre Handelspartner. Die verbissene Behauptung des Gegenteils dient dazu, Druck auf die Lohnforderungen auszuüben und die Schwäche gewisser Arbeitsmethoden zu bemänteln. Dem kann differenzierend noch hinzugefügt werden, was kürzlich im Weissbuch der EU ausdrücklich anerkannt wurde: "Einige Sektoren mit schwachem Mehrwert müssen tatsächlich eine sehr harte ausländische Konkurrenz aushalten."</p><p>Die Arbeitszeit verkürzen, die Zahl der Arbeitsplätze erhöhen</p><p>Angesichts der oben aufgezeigten Faktoren und unter der Voraussetzung, dass der Wille für eine Kürzung der Arbeitszeit vorhanden ist - was für Lösungen stehen dann offen? Ich schlage als Lösung 4 mal 6 Stunden Wochenarbeitszeit vor, d. h. einen Arbeitstag in Schichten von 7 bis 13 Uhr und von 13 bis 19 Uhr, wobei die restliche Zeit jedem zur freien Verfügung überlassen wird. Man verlangt nie zuviel, wenn man mehr Freiheit verlangt.</p><p>Diese Formel ermöglicht bei der Umsetzung eine beträchtliche Flexibilität, doppelt so hoch im Vergleich mit den zu Beginn des Jahrhunderts geforderten 3 mal8 Stunden. Selbst unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Arbeitsplätzen mit leitender und organisatorischer Funktion und operativen Arbeitsplätzen mit zum Teil ebenfalls grosser Verantwortung, ermöglicht diese Lösung Ueberschneidungen der zwei vorgeschlagenen Arbeitsschichten, was übrigens schon heute vorkommt.</p><p>Noch ein Vorteil: Bei dieser Anstrengung um die äusserst dringliche Verkürzung der Arbeitszeit gibt es Wirtschaftszweige sowie Einzelpersonen - Künstler oder freiberuflich Tätige -, für die ein kurzer Arbeitstag nicht wünschenswert oder nicht möglich ist. Diese nun können ohne weiteres ihre Ferien verlängern oder einige Urlaubsjahre beziehen. Was uns hier interessiert, ist die Arbeitszeit in den kleinen und mittleren Betrieben, bei den Unternehmen sowie in den öffentlichen und privaten Verwaltungen.</p><p>Vormittag oder Nachmittag</p><p>Man kann Vormittags- oder Nachmittagsmensch sein. 5 Tage zu 6 Stunden ergeben wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden. Deutschland hat bereits die 35-Stunden-Woche. Von 40 bis 42 auf 30 Stunden zurückzugehen, mag in diesem Land der kleinen Schritte als sehr utopisch erscheinen. Weniger utopisch ist es, wenn der Arbeiter der Vormittagsschicht wöchentlich auch an zwei Nachmittagen arbeitet und diese zwölf Stunden dann schrittweise und auch sehr rasch abgebaut werden, was eine grosse Flexibilität der Arbeitsorganisation ermöglicht.</p><p>Alle diesbezüglichen Ueberlegungen dürfen niemals ausser Acht lassen, dass wir unsere Wettbewerbsfähigkeit in einer Welt des wachsenden Handelsaustausches unbedingt aufrechterhalten müssen. Aber auch so können wir unmöglich zur Sklaverei zurückkehren, wie sie im 19. Jahrhundert praktiziert wurde oder wie sie in Ostasien heute noch vorkommt. "Le Monde" berichtet von einer Fabrik in Indonesien, die ausschliesslich für die USA arbeitet, ihren Arbeitern für einen 13-Stunden-Tag 8 französische Francs bezahlt und sie in überheizten Räumen einschliesst, wenn sie zu spät kommen. "Das ist der freie Markt, das unerschütterliche Fundament jeder Demokratie," kommentiert der Autor Bernard Cassen. Diese Art von Wettbewerbsfähigkeit will niemand. Uebrigens ist es an der Zeit, dass die internationalen Instanzen die Grenzen für Produkte schliessen, die mit solcher Zwangsarbeit hergestellt werden. Aber man soll im Traum nicht zu weit gehen: Auch für die Drogen sind ja die Grenzen geschlossen, sollte man meinen.</p><p>Die Kaufkraft kann aufrechterhalten werden</p><p>In den Jahren 1950 bis 1980, als es noch besser ging, fielen 50 Prozent der Wertsteigerung auf das Kapital und 50 Prozent auf die Arbeit. Seit 1989, sagt die Forschung, fällt alles auf das Kapital. Das aussergewöhnliche Wachstum der Schweizer Börse gibt ihnen recht: über 125 Prozent innerhalb von drei "Krisenjahren". Anstatt die Früchte der Produktivität voll auf das Kapital oder auf die Löhne zu verteilen, streben wir besser eine Verkürzung der Arbeitszeit an. Dies ist um so nötiger, als sich die Arbeit weiterhin in die EU verschieben wird, solange wir ihr nicht angehören.</p><p>Die Oekonomen sagen, dass eine Produktionssteigerung von acht Prozent in vier Jahren mit einer zwölfprozentigen Zunahme der Produktivität verbunden ist. Also ist es an der Zeit, die Dauer der Arbeitszeit um 10 Prozent zu verkürzen. Die Löhne könnten noch um 2 Prozent und die Zahl der Arbeitsplätze um 6 Prozent zunehmen. Natürlich kann man die Wirtschaft nicht auf einfache Gleichungen verkürzen, aber es leuchtet sofort ein: Je mehr neue Arbeitsplätze in diesem Lande geschaffen werden, desto tiefer sinkt die Arbeitslosenquote und umso mehr nehmen die Schwierigkeiten der Arbeitslosenversicherung ab.</p><p>Dieser Vorschlag steht nicht im Widerspruch zum Willen, mehr zu produzieren, ohne die Belegschaften oder die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft stärker zu belasten. Der Vorschlag stellt nur zwei Dinge in Frage: die Absicht des Kapitals, alle Gewinne aus der Produktivitätssteigerung für sich zu beanspruchen, sowie die zur Zeit seltener geäusserte Absicht, sie auf die Arbeitnehmer zu verteilen, denen im übrigen zynisch der Ausschluss von der Arbeitswelt angedroht wird.</p>
    • <p>Der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit im Verlaufe der vergangenen drei Jahre hatte zur Folge, dass heute in der Schweiz auch Arbeitszeitverkürzungen als Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit intensiv diskutiert werden.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass keine allgemeingültige Antwort bezüglich der Beschäftigungseffekte von Arbeitszeitreduktionen gegeben werden kann. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen wesentlich von der jeweiligen konkreten Ausgestaltung und der Form der Arbeitslosigkeit, von welcher ein Land betroffen ist, ab.</p><p></p><p>Übereinstimmend ist man heute der Ansicht, dass die Arbeitslosigkeit in der Schweiz nicht nur eine konjunkturelle Erscheinung ist, sondern auch eine strukturelle Komponente enthält. Im letzteren Fall besteht die vordringliche Aufgabe darin, Massnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die geografische und berufliche Mobilität der betroffenen Personen zu verbessern, zum Beispiel in Form von Aus und Weiterbildungsprogrammen. Die Statistik zeigt, dass zwei von fünf Arbeitslosen in der Schweiz über keine Berufsausbildung verfügen.</p><p></p><p>Nicht nur Profildiskrepanzen zwischen den nachgefragten und angebotenen Arbeitsstellen haben bei Arbeitszeitverkürzungen hemmende Beschäftigungwirkungen zur Folge. Auch der Umstand, dass Arbeit teilweise ein inhomogenes Gut ist, welches sich nicht beliebig auf mehr Hände verteilen lässt, setzt Arbeitszeitreduktionen Grenzen. Dies gilt namentlich bei zahlreichen betrieblichen Kader und Spezialfunktionen. Bei der konkreten Ausgestaltung der Arbeitszeitverkürzungen ergeben sich zudem Probleme bei der Frage des Lohnausgleichs sowohl auf seiten der Unternehmen als auch der Arbeitnehmer.</p><p></p><p></p><p></p><p>Für die Unternehmen erweisen sich Arbeitszeitverkürzungen sehr oft als unzweckmässig, wenn diese ohne entsprechende Reallohnkürzungen erfolgen. Forderungen dieser Art haben einzig höhere Produktionskosten, eine Verschlechterung der Konkurrenzfähigkeit der betroffenen Unternehmen und damit einen weiteren Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge. Diese Gefahr ist besonders gross in einem Land wie der Schweiz, welche sich durch eine starke aussenwirtschaftliche Verflechtung auszeichnet.</p><p></p><p>Auch das Verhalten der Arbeitnehmer kann sich nachteilig auf die Beschäftigung auswirken. Arbeitszeitreduktionen müssen von den Arbeitnehmern selber erwünscht oder zumindest akzeptiert werden. Andernfalls sind sie bereit, dauerhaft Überzeit zu leisten, oder sie werden versuchen, den Einkommensausfall durch eine Nebenbeschäftigung auszugleichen. Ferner ist in diesem Fall mit einer gewissen Resistenz gegen entsprechende Reallohnkürzungen zu rechnen.</p><p></p><p>Mittel und längerfristig gesehen steht überdies noch keineswegs fest, dass wir in der Schweiz auch weiterhin über ein überreichliches Arbeitsangebot verfügen werden. Denkt man an die sich abzeichnende demografische Entwicklung, ist es auch vorstellbar, dass die Situation auf dem Arbeitsmarkt sich grundlegend verändern wird und eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung als unzweckmässig erscheinen lässt.</p><p></p><p>Am ehesten erfolgversprechend sind deshalb vorübergehende, freiwillig vereinbarte Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausgleich, welche zur Bekämpfung von konjunktureller Arbeitslosigkeit eingeführt werden und welche den Präferenzen der Arbeitnehmer Rechnung tragen. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, diese längerfristig auch wieder rückgängig machen zu können.</p><p></p><p>Entsprechende Vorschläge und Lösungen müssen allerdings von den Sozialpartnern erarbeitet werden, weil diese am besten geeignet sind, den unterschiedlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten einzelner Unternehmen und Branchen gerecht zu werden. Als erheblicher Vorteil erweist sich in diesem Zusammenhang auch die besondere Art der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit in der Schweiz, welche branchen oder gar unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht. Die Vorschriften des Arbeitsrechtes stehen einer verstärkten Flexibilierung der Arbeitszeit nicht im Wege. Die Praxis zeigt, dass, die Hindernisse für eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit vor allem in der Unkenntnis der Möglichkeiten, in eingefahrenen Geleisen und in vertraglichen Bindungen zu suchen sind.</p><p></p><p></p><p></p><p>Was die in der Motion angesprochenen vier Punkte betrifft, so nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p></p><p>Punkt 1 und 3:</p><p></p><p>Heute stellt sich vor allem die Frage, wie die Flexibilität des Arbeitsmarktes verbessert und darüber hinaus die Erwerbsquote erhöht werden kann. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine flexiblere Ausgestaltung der Arbeitszeitregelungen über rein wirtschaftliche Kriterien hinaus einen gesellschaftspolitisch relevanten Entscheid darstellt. Aus dieser Optik gesehen ist er bereit, im Rahmen der verschiedenen laufenden oder künftigen Gesetzesrevisionen zu prüfen, welche Möglichkeiten dem Staat allenfalls offenstehen, der Privatwirtschaft die flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit zu erleichtern.</p><p></p><p>Punkt 2:</p><p></p><p>Aus den oben erwähnten Gründen erachtet der Bundesrat staatlich verordnete Arbeitszeitverkürzungen als unzweckmässig, ist aber bereit, die Frage von wissenschaftlicher Seite untersuchen zu lassen.</p><p></p><p>Punkt 4:</p><p></p><p>Die für den Arbeitsmarkt zuständigen Partner der Staat sowie die Arbeitnehmer und Arbeitgeberorganisationen verfügen bereits heute schon über zahlreiche Möglichkeiten, sich zu Fragen der Arbeitsmarktpolitik zu äussern und diesbezüglich nach möglichen Lösungen und Kompromissen zu suchen, sei dies im Rahmen der verschiedenen Eidg.</p><p></p><p></p><p></p><p>Kommissionen oder im Parlament. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, hierzu ein spezielles zusätzliches Organ zu schaffen, wird die Frage aber im Rahmen der parlamentarischen Beratung der bevorstehenden Revisionen der Arbeitslosenversicherung einbringen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Ich schlage dem Bundesrat vor, die Frage der mittelfristigen Sanierung der Arbeitslosenversicherung anzugehen, indem er:</p><p>1. die Frage der Arbeitszeitverkürzung und der sich daraus ergebenden Schaffung neuer Arbeitsplätze prüft;</p><p>2.einen Arbeitstag-Richtwert von sechs Stunden einführt;</p><p>3.die zur Verkürzung der täglichen, monatlichen oder jährlichen Arbeitszeit höchstmögliche Flexibilität anstrebt;</p><p>4.zur Durchführung von Untersuchungen und zur Ausarbeitung von Vorschlägen eine Arbeitsgruppe einsetzt, in der die drei traditionellen Partner, der Staat, die Gewerkschaften und die Arbeitgeberorganisationen vertreten sind, damit gemeinsam Mittel und Wege zur Lösung der sich stellenden Fragen gefunden werden.</p>
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