Eidg. Alkoholverwaltung

ShortId
94.3086
Id
19943086
Updated
10.04.2024 14:46
Language
de
Title
Eidg. Alkoholverwaltung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Finanzkommission des Ständerates hat dem Bundesrat die drei folgenden Empfehlungen übermittelt:</p><p>"1. Bei der Alkoholverwaltung fallen für die brennlose Verwertung von Obst und Kartoffeln Kosten von jährlich ungefähr 100 Millionen Franken an. Zur unverzüglichen Senkung dieser Kosten sind die garantierten Preise für Obst und Kartoffeln aufzuheben und durch Richtpreise zu ersetzen, die nach der Grösse der Ernte bestimmt werden.</p><p>2. Der Bundesrat wird eingeladen, in das nächste Sanierungsprogramm eine Änderung von Artikel 32bis Absatz 2 der Bundesverfassung sowie des Artikels 25 des Alkoholgesetzes aufzunehmen mit dem Ziel, den Aufkauf der Brennapparate einzustellen.</p><p>3. Der Bundesrat wird eingeladen, das Alkoholmonopol auf seine Berechtigung hin zu überprüfen und die finanzielle Unterstützung der brennlosen Verwertung von Obst und Kartoffeln zu streichen sowie die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen entsprechend zu ändern. Nötigenfalls sieht er vor, dass die Alkoholverwaltung in die allgemeine Bundesverwaltung eingegliedert und rationalisiert wird."</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. ob er bei der Prüfung dieser Empfehlungen nur die Meinung der Alkoholverwaltung berücksichtigen wird oder ob er vor hat, auch die Meinung eines aussenstehenden Sachverständigengremiums einzuholen;</p><p>2. bis wann und wie er zu diesen Empfehlungen Stellung zu nehmen gedenkt.</p>
  • Eidg. Alkoholverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finanzkommission des Ständerates hat dem Bundesrat die drei folgenden Empfehlungen übermittelt:</p><p>"1. Bei der Alkoholverwaltung fallen für die brennlose Verwertung von Obst und Kartoffeln Kosten von jährlich ungefähr 100 Millionen Franken an. Zur unverzüglichen Senkung dieser Kosten sind die garantierten Preise für Obst und Kartoffeln aufzuheben und durch Richtpreise zu ersetzen, die nach der Grösse der Ernte bestimmt werden.</p><p>2. Der Bundesrat wird eingeladen, in das nächste Sanierungsprogramm eine Änderung von Artikel 32bis Absatz 2 der Bundesverfassung sowie des Artikels 25 des Alkoholgesetzes aufzunehmen mit dem Ziel, den Aufkauf der Brennapparate einzustellen.</p><p>3. Der Bundesrat wird eingeladen, das Alkoholmonopol auf seine Berechtigung hin zu überprüfen und die finanzielle Unterstützung der brennlosen Verwertung von Obst und Kartoffeln zu streichen sowie die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen entsprechend zu ändern. Nötigenfalls sieht er vor, dass die Alkoholverwaltung in die allgemeine Bundesverwaltung eingegliedert und rationalisiert wird."</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. ob er bei der Prüfung dieser Empfehlungen nur die Meinung der Alkoholverwaltung berücksichtigen wird oder ob er vor hat, auch die Meinung eines aussenstehenden Sachverständigengremiums einzuholen;</p><p>2. bis wann und wie er zu diesen Empfehlungen Stellung zu nehmen gedenkt.</p>
    • Eidg. Alkoholverwaltung

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