Neutralitätspolitik ohne EU-Beitritt

ShortId
94.3093
Id
19943093
Updated
10.04.2024 08:19
Language
de
Title
Neutralitätspolitik ohne EU-Beitritt
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seinem Bericht vom 29. November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren, den das Parlament in der Frühjahrssession zur Kenntnis genommen hat, legt der Bundesrat die grossen Linien der Aussenpolitik für das laufende Jahrzehnt fest. Er umschreibt dabei das Ziel der Aussenpolitik als Sicherung und Stärkung der wirtschaftlichen und politischen Stellung unseres Landes nach aussen.</p><p>a. Für den Bundesrat bleibt die Wahrung der Unabhängigkeit nach wie vor die gültige Verfassungsgrundlage der Aussenpolitik. Der Bundesrat respektiert den Volkswillen vom 6. Dezember 1992 dadurch, dass er sich in der Integrationspolitik an der pragmatischen Zielsetzung bilateraler sektorieller Verhandlungen orientiert.</p><p>b. Angesichts des Umstandes, dass sich das Volk noch gar nicht über einen EU-Beitritt ausgesprochen hat, können Angaben über klare Mehrheitsverhältnisse im einen oder anderen Sinn wohl kaum als unumstössliche Gewissheiten betrachtet werden. Aufgabe des Bundesrates ist es, die Interessen des Landes langfristig zu sichern. Der Bundesrat hält am EU-Beitritt als dem strategischen Ziel der Integrationspolitik fest. Die Gründe für diese Zielsetzung sind im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren enthalten, der im Parlament ausführlich diskutiert wurde.</p><p>c. Wie jede Politik muss auch die Neutralitätspolitik dem jeweiligen Umfeld Rechnung tragen, wenn die Neutralität als Instrument der Aussenpolitik zeitgemäss, nützlich und glaubwürdig bleiben soll. Die schweizerische Neutralitätspolitik hat sich von jeher an diese Grundregel gehalten und sich deshalb im Verlaufe der Zeit mit ihrem Umfeld gewandelt. Sie war und bleibt berechenbar und respektiert die völkerrechtlichen Regeln über die Neutralität. Diesen Charakteristiken verdankt unsere Neutralitätspolitik den Respekt, den sie nach wie vor im Ausland geniesst.</p><p>d. Der humanitäre Einsatz der Schweiz und ihre stete Bereitschaft zu Guten Diensten sind allgemein bekannt. Die Schweiz nimmt denn auch im Rahmen von Uno- und KSZE-Missionen immer wieder gewichtige Vermittlungs- und Friedensmandate wahr, so z. B. als Gastgeber der Jugoslawienkonferenz oder in Form der Mission von Botschafter Brunner in Abchasien.</p><p>e. Wie der Bundesrat im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren darlegt, misst er einem weiteren Ausbau der Beziehungen zu den führenden aussereuropäischen Industrie- und Schwellenländern sowie den Zusammenarbeits- und Unterstützungsaufgaben sowohl im Nord-Süd- wie auch im West-Ost-Verhältnis grosse Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang hat die Beteiligung der Schweiz am erneuerten und gestärkten Gatt-Regelwerk einen erstrangigen Stellenwert. In bilateraler Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass unser vergleichsweise dichtes Netz von Doppelbesteuerungs- und Investitionsschutzabkommen in den letzten Jahren namentlich im Verhältnis zu aussereuropäischen Ländern erheblich erweitert worden ist und weiter ausgebaut werden soll. Vom Gewicht, das der Bundesrat den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu den aussereuropäischen Ländern beimisst, zeugen ferner die regelmässigen und mit steigender Intensität gepflegten Kontakte auf Regierungs- und Beamtenebene.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, seine Aussenpolitik wie folgt festzulegen:</p><p>a. In Respektierung des Volkswillens vom 6. Dezember 1992 ist die Aussenpolitik in den neunziger Jahren auf die Bewahrung der bewaffneten Unabhängigkeit der Schweiz auszurichten.</p><p>b. Angesichts der klaren Mehrheit im Volk, das keinen EU-Beitritt wünscht, ist auf die Zielsetzung EU-Beitritt zu verzichten.</p><p>c. Die schweizerische Neutralitätspolitik ist so zu gestalten, dass sie nicht nur formell auf dem Papier steht, sondern auch tatsächlich gelebt und entsprechend im Ausland ernst genommen wird.</p><p>d. Die humanitäre und bei Konflikten vermittelnde Haltung unseres neutralen Landes ist zu verstärken. Die Schweiz bietet sich vermehrt als Vermittler zwischen kriegführenden Staaten und Regionen an.</p><p>e. Die Wirtschaftspolitik ist nicht nur auf die EU, sondern vermehrt auch auf die aussereuropäischen Märkte auszurichten.</p>
  • Neutralitätspolitik ohne EU-Beitritt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seinem Bericht vom 29. November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren, den das Parlament in der Frühjahrssession zur Kenntnis genommen hat, legt der Bundesrat die grossen Linien der Aussenpolitik für das laufende Jahrzehnt fest. Er umschreibt dabei das Ziel der Aussenpolitik als Sicherung und Stärkung der wirtschaftlichen und politischen Stellung unseres Landes nach aussen.</p><p>a. Für den Bundesrat bleibt die Wahrung der Unabhängigkeit nach wie vor die gültige Verfassungsgrundlage der Aussenpolitik. Der Bundesrat respektiert den Volkswillen vom 6. Dezember 1992 dadurch, dass er sich in der Integrationspolitik an der pragmatischen Zielsetzung bilateraler sektorieller Verhandlungen orientiert.</p><p>b. Angesichts des Umstandes, dass sich das Volk noch gar nicht über einen EU-Beitritt ausgesprochen hat, können Angaben über klare Mehrheitsverhältnisse im einen oder anderen Sinn wohl kaum als unumstössliche Gewissheiten betrachtet werden. Aufgabe des Bundesrates ist es, die Interessen des Landes langfristig zu sichern. Der Bundesrat hält am EU-Beitritt als dem strategischen Ziel der Integrationspolitik fest. Die Gründe für diese Zielsetzung sind im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren enthalten, der im Parlament ausführlich diskutiert wurde.</p><p>c. Wie jede Politik muss auch die Neutralitätspolitik dem jeweiligen Umfeld Rechnung tragen, wenn die Neutralität als Instrument der Aussenpolitik zeitgemäss, nützlich und glaubwürdig bleiben soll. Die schweizerische Neutralitätspolitik hat sich von jeher an diese Grundregel gehalten und sich deshalb im Verlaufe der Zeit mit ihrem Umfeld gewandelt. Sie war und bleibt berechenbar und respektiert die völkerrechtlichen Regeln über die Neutralität. Diesen Charakteristiken verdankt unsere Neutralitätspolitik den Respekt, den sie nach wie vor im Ausland geniesst.</p><p>d. Der humanitäre Einsatz der Schweiz und ihre stete Bereitschaft zu Guten Diensten sind allgemein bekannt. Die Schweiz nimmt denn auch im Rahmen von Uno- und KSZE-Missionen immer wieder gewichtige Vermittlungs- und Friedensmandate wahr, so z. B. als Gastgeber der Jugoslawienkonferenz oder in Form der Mission von Botschafter Brunner in Abchasien.</p><p>e. Wie der Bundesrat im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren darlegt, misst er einem weiteren Ausbau der Beziehungen zu den führenden aussereuropäischen Industrie- und Schwellenländern sowie den Zusammenarbeits- und Unterstützungsaufgaben sowohl im Nord-Süd- wie auch im West-Ost-Verhältnis grosse Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang hat die Beteiligung der Schweiz am erneuerten und gestärkten Gatt-Regelwerk einen erstrangigen Stellenwert. In bilateraler Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass unser vergleichsweise dichtes Netz von Doppelbesteuerungs- und Investitionsschutzabkommen in den letzten Jahren namentlich im Verhältnis zu aussereuropäischen Ländern erheblich erweitert worden ist und weiter ausgebaut werden soll. Vom Gewicht, das der Bundesrat den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu den aussereuropäischen Ländern beimisst, zeugen ferner die regelmässigen und mit steigender Intensität gepflegten Kontakte auf Regierungs- und Beamtenebene.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, seine Aussenpolitik wie folgt festzulegen:</p><p>a. In Respektierung des Volkswillens vom 6. Dezember 1992 ist die Aussenpolitik in den neunziger Jahren auf die Bewahrung der bewaffneten Unabhängigkeit der Schweiz auszurichten.</p><p>b. Angesichts der klaren Mehrheit im Volk, das keinen EU-Beitritt wünscht, ist auf die Zielsetzung EU-Beitritt zu verzichten.</p><p>c. Die schweizerische Neutralitätspolitik ist so zu gestalten, dass sie nicht nur formell auf dem Papier steht, sondern auch tatsächlich gelebt und entsprechend im Ausland ernst genommen wird.</p><p>d. Die humanitäre und bei Konflikten vermittelnde Haltung unseres neutralen Landes ist zu verstärken. Die Schweiz bietet sich vermehrt als Vermittler zwischen kriegführenden Staaten und Regionen an.</p><p>e. Die Wirtschaftspolitik ist nicht nur auf die EU, sondern vermehrt auch auf die aussereuropäischen Märkte auszurichten.</p>
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