Schweizerisches Bildungswesen. Reformkoordination auf den obersten Bildungsstufen

ShortId
94.3112
Id
19943112
Updated
25.06.2025 02:02
Language
de
Title
Schweizerisches Bildungswesen. Reformkoordination auf den obersten Bildungsstufen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Den weitaus grössten, teuersten und folgenreichsten "Umbauplatz" im schweizerischen Bildungswesen finden wir zurzeit zuoberst im beschäftigungsnahen Bereich. Hier werden gleichzeitig an mehreren Orten die Weichen für die Bildungszukunft gestellt. Im Zusammenhang mit der "Europäisierung" und zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit auf den internationalen Märkten wurden mit viel Engagement Bildungsreformen eingeleitet. Leider mit zu viel Hektik, ohne zweckmässige Absprachen, ja gar in Konkurrenz zueinander. Auf dem Umbauplatz bewegen sich mehrere zuständige Instanzen, allerdings ohne einen übergreifenden Bauplan in den Händen zu haben.</p><p>Das sind ungünstige Planungsvoraussetzungen, vor allem in Zeiten knapper werdender finanzieller Mittel und wachsender Zahlen von Studienwilligen. Denn alle diese Teilreformen auf den beiden Bildungsstufen können nur sachgerecht realisiert werden, wenn ein übergreifender und zukunftsweisender Gesamtplan besteht. So kann man z. B. eine Maturitätsreform nur realisieren, wenn man weiss, welche weiterführenden Bildungsangebote auf der folgenden Bildungsstufe vorhanden sind. Oder Fachhochschulen sind nur sinnvoll zu etablieren, wenn die Arbeitsteilung zwischen ihnen und den Universitäten klar geregelt ist, und nur dann, wenn der die Absolventen aufnehmende Beschäftigungssektor in der Lage ist, die neuen Studienabgänger auf der Tertiärstufe sinnvoll zu integrieren. Zurzeit aber sind viele dieser Fragen ungeklärt, und trotzdem wird die Reform vorangetrieben. Das zeigt sich, wenn man einen Blick auf die wichtigsten Planungsarbeiten wirft:</p><p>- Die EDK hat durch eine Arbeitsgruppe Profile aller zukünftigen Fachhochschultypen erstellen lassen, bevor das eidgenössische Fachhochschulgesetz in den Räten zur Behandlung vorliegt.</p><p>- Die gleiche EDK beklagt sich in einem Schreiben an das Biga, dass endlich ein Berufsmittelschulkonzept erarbeitet wird, das alle zukünftigen Typen abdeckt ("Nach wie vor wird demgegenüber Berufsbildung isoliert gesehen und im Kabinettstil betrieben." Brief vom 6. Dezember 1993).</p><p>- Die MAV-Arbeiten sind in einer Sackgasse: Die Vernehmlassungsergebnisse erschweren eine weitere Bearbeitung. Zudem verlangt der Berufsverband der schweizerischen Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer ein Moratorium, bis klar ist, welche Formen der zukünftige Tertiärsektor annehmen wird.</p><p>- Vor kurzem hat der Schweizerische Wissenschaftsrat als beratendes Organ des Bundesrates in einer Zukunftsperspektive festgehalten, dass zukünftig an den Universitäten drei Studiengänge zu schaffen sind: Halblizentiat, Lizentiat und Doktorat.</p><p>- Eine Arbeitsgruppe der EDK zur Frage der zukünftigen Pädagogischen Hochschulen schlägt vor, im Ausbildungsbereich für obere Lehrkräfte unversitätsinterne Fachhochschulen zu entwickeln. Das wäre aber ein neuer Fachhochschultyp neben den eigenständigen Fachhochschulen.</p><p>- Es könnte - zumindest temporär - die Lage eintreten, dass wir zukünftig auf der Tertiärstufe sieben formal unterschiedliche Ausbildungsabschlüsse registrieren können: Doktorat, Lizentiat, Halblizentiat und Fachhochschulabschluss an den Universitäten, ausseruniversitärer Fachhochschulabschluss, Abschluss an einer Höheren Fachschule und in der Weiterbildung der Branchen und Verbände.</p><p>- Im dritten Sparpaket des Bundesrates soll auch der Hochschulbereich massive Abstriche erleiden müssen. Gleichzeitig wird die Einführung der Fachhochschulen Bund und Kantone über die ordentlichen Betriebskosten hinaus rund 1,6 Milliarden Franken kosten.</p><p>Es macht allen Anschein, dass sich Bund und Kantone mit ihren Umbauvorhaben ohne Prioritäten und Gesamtplan über kurz oder lang in einem Reformengpass befinden werden: Universitäten und Fachhochschulen geraten sich in die Quere. Im übrigen hat die OECD in ihrem Länderbericht über das schweizerische Bildungswesen schon 1990 unmissverständlich mehrmals festgehalten, dass "die Bildungsbemühungen unbedingt auf Bundesebene landesweit zu koordinieren sind, um dadurch eine längerfristige Sicht zu gewinnen". Allerdings bis jetzt ohne Wirkung, wie man leider konstatieren muss.</p>
  • <p>Aufgrund der geltenden, verfassungsmässig begrenzten Kompetenzen kann der Bundesrat kaum die Verantwortung für eine Gesamtkoordination der Bildungsreformen auf der Tertiär- und der Sekundarstufe II sowie für eine umfassende Bildungsfinanzplanung für Kantone und Bund übernehmen.</p><p>Er ist jedoch bereit, zu prüfen, inwieweit er im Rahmen der bestehenden Verfassungsvorschriften die anstehenden Reformen im Bildungswesen und die Finanzplanungen noch besser aufeinander abstimmen kann, auch wenn die verschiedenen Arbeiten schon heute in enger Absprache zwischen den betroffenen Stellen erfolgen. Er wird sich dabei u. a. auf die die verschiedenen Bildungsbereiche umfassenden Zielvorstellungen des Schweizerischen Wissenschaftsrates stützen und die laufenden Arbeiten in den Bereichen der Hochschulen und der künftigen Fachhochschulen sowie hinsichtlich der Schnittstellen zur gymnasialen bzw. Berufsmatur weiterführen. Aus diesen Gründen beantragt er die Umwandlung der Motion in ein Postulat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Vielzahl der zurzeit parallel nebeneinander verlaufenden Reformarbeiten auf den beiden obersten Bildungsstufen des schweizerischen Bildungswesens (Sekundarstufe II, Tertiärstufe) zu koordinieren.</p><p>Diese Koordinationsinitiative des Bundes soll noch rechtzeitig den zuständigen Bildungsinstanzen (Bund: GWF, BBW, Biga, BLW; Kantone: EDK, VDK) die Möglichkeit eröffnen, den dringend notwendigen Gesamtplan für das höhere schweizerische Bildungswesen zu erstellen. Nur so können die verschiedenen Reformarbeiten an der eidgenössischen Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV), den Berufsmittelschulen, den Fachhochschulen und den Universitäten sinnvoll miteinander verknüpft werden. Dabei wäre in erster Linie an die Ausbildungsprofile, die Ausbildungsgänge, die Studienzeiten, die Übertrittsbedingungen und die entsprechenden Funktionsbereiche im aufnehmenden Beschäftigungssystem zu denken.</p><p>In Anbetracht der prekären finanziellen Rahmenbedingungen und der wachsenden Zahl von Studienwilligen wird der Bundesrat zusätzlich ersucht, eine längerfristige Bildungsfinanzplanung und damit auch Kostenaufteilung mit den Kantonen anzustreben.</p>
  • Schweizerisches Bildungswesen. Reformkoordination auf den obersten Bildungsstufen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Den weitaus grössten, teuersten und folgenreichsten "Umbauplatz" im schweizerischen Bildungswesen finden wir zurzeit zuoberst im beschäftigungsnahen Bereich. Hier werden gleichzeitig an mehreren Orten die Weichen für die Bildungszukunft gestellt. Im Zusammenhang mit der "Europäisierung" und zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit auf den internationalen Märkten wurden mit viel Engagement Bildungsreformen eingeleitet. Leider mit zu viel Hektik, ohne zweckmässige Absprachen, ja gar in Konkurrenz zueinander. Auf dem Umbauplatz bewegen sich mehrere zuständige Instanzen, allerdings ohne einen übergreifenden Bauplan in den Händen zu haben.</p><p>Das sind ungünstige Planungsvoraussetzungen, vor allem in Zeiten knapper werdender finanzieller Mittel und wachsender Zahlen von Studienwilligen. Denn alle diese Teilreformen auf den beiden Bildungsstufen können nur sachgerecht realisiert werden, wenn ein übergreifender und zukunftsweisender Gesamtplan besteht. So kann man z. B. eine Maturitätsreform nur realisieren, wenn man weiss, welche weiterführenden Bildungsangebote auf der folgenden Bildungsstufe vorhanden sind. Oder Fachhochschulen sind nur sinnvoll zu etablieren, wenn die Arbeitsteilung zwischen ihnen und den Universitäten klar geregelt ist, und nur dann, wenn der die Absolventen aufnehmende Beschäftigungssektor in der Lage ist, die neuen Studienabgänger auf der Tertiärstufe sinnvoll zu integrieren. Zurzeit aber sind viele dieser Fragen ungeklärt, und trotzdem wird die Reform vorangetrieben. Das zeigt sich, wenn man einen Blick auf die wichtigsten Planungsarbeiten wirft:</p><p>- Die EDK hat durch eine Arbeitsgruppe Profile aller zukünftigen Fachhochschultypen erstellen lassen, bevor das eidgenössische Fachhochschulgesetz in den Räten zur Behandlung vorliegt.</p><p>- Die gleiche EDK beklagt sich in einem Schreiben an das Biga, dass endlich ein Berufsmittelschulkonzept erarbeitet wird, das alle zukünftigen Typen abdeckt ("Nach wie vor wird demgegenüber Berufsbildung isoliert gesehen und im Kabinettstil betrieben." Brief vom 6. Dezember 1993).</p><p>- Die MAV-Arbeiten sind in einer Sackgasse: Die Vernehmlassungsergebnisse erschweren eine weitere Bearbeitung. Zudem verlangt der Berufsverband der schweizerischen Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer ein Moratorium, bis klar ist, welche Formen der zukünftige Tertiärsektor annehmen wird.</p><p>- Vor kurzem hat der Schweizerische Wissenschaftsrat als beratendes Organ des Bundesrates in einer Zukunftsperspektive festgehalten, dass zukünftig an den Universitäten drei Studiengänge zu schaffen sind: Halblizentiat, Lizentiat und Doktorat.</p><p>- Eine Arbeitsgruppe der EDK zur Frage der zukünftigen Pädagogischen Hochschulen schlägt vor, im Ausbildungsbereich für obere Lehrkräfte unversitätsinterne Fachhochschulen zu entwickeln. Das wäre aber ein neuer Fachhochschultyp neben den eigenständigen Fachhochschulen.</p><p>- Es könnte - zumindest temporär - die Lage eintreten, dass wir zukünftig auf der Tertiärstufe sieben formal unterschiedliche Ausbildungsabschlüsse registrieren können: Doktorat, Lizentiat, Halblizentiat und Fachhochschulabschluss an den Universitäten, ausseruniversitärer Fachhochschulabschluss, Abschluss an einer Höheren Fachschule und in der Weiterbildung der Branchen und Verbände.</p><p>- Im dritten Sparpaket des Bundesrates soll auch der Hochschulbereich massive Abstriche erleiden müssen. Gleichzeitig wird die Einführung der Fachhochschulen Bund und Kantone über die ordentlichen Betriebskosten hinaus rund 1,6 Milliarden Franken kosten.</p><p>Es macht allen Anschein, dass sich Bund und Kantone mit ihren Umbauvorhaben ohne Prioritäten und Gesamtplan über kurz oder lang in einem Reformengpass befinden werden: Universitäten und Fachhochschulen geraten sich in die Quere. Im übrigen hat die OECD in ihrem Länderbericht über das schweizerische Bildungswesen schon 1990 unmissverständlich mehrmals festgehalten, dass "die Bildungsbemühungen unbedingt auf Bundesebene landesweit zu koordinieren sind, um dadurch eine längerfristige Sicht zu gewinnen". Allerdings bis jetzt ohne Wirkung, wie man leider konstatieren muss.</p>
    • <p>Aufgrund der geltenden, verfassungsmässig begrenzten Kompetenzen kann der Bundesrat kaum die Verantwortung für eine Gesamtkoordination der Bildungsreformen auf der Tertiär- und der Sekundarstufe II sowie für eine umfassende Bildungsfinanzplanung für Kantone und Bund übernehmen.</p><p>Er ist jedoch bereit, zu prüfen, inwieweit er im Rahmen der bestehenden Verfassungsvorschriften die anstehenden Reformen im Bildungswesen und die Finanzplanungen noch besser aufeinander abstimmen kann, auch wenn die verschiedenen Arbeiten schon heute in enger Absprache zwischen den betroffenen Stellen erfolgen. Er wird sich dabei u. a. auf die die verschiedenen Bildungsbereiche umfassenden Zielvorstellungen des Schweizerischen Wissenschaftsrates stützen und die laufenden Arbeiten in den Bereichen der Hochschulen und der künftigen Fachhochschulen sowie hinsichtlich der Schnittstellen zur gymnasialen bzw. Berufsmatur weiterführen. Aus diesen Gründen beantragt er die Umwandlung der Motion in ein Postulat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Vielzahl der zurzeit parallel nebeneinander verlaufenden Reformarbeiten auf den beiden obersten Bildungsstufen des schweizerischen Bildungswesens (Sekundarstufe II, Tertiärstufe) zu koordinieren.</p><p>Diese Koordinationsinitiative des Bundes soll noch rechtzeitig den zuständigen Bildungsinstanzen (Bund: GWF, BBW, Biga, BLW; Kantone: EDK, VDK) die Möglichkeit eröffnen, den dringend notwendigen Gesamtplan für das höhere schweizerische Bildungswesen zu erstellen. Nur so können die verschiedenen Reformarbeiten an der eidgenössischen Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV), den Berufsmittelschulen, den Fachhochschulen und den Universitäten sinnvoll miteinander verknüpft werden. Dabei wäre in erster Linie an die Ausbildungsprofile, die Ausbildungsgänge, die Studienzeiten, die Übertrittsbedingungen und die entsprechenden Funktionsbereiche im aufnehmenden Beschäftigungssystem zu denken.</p><p>In Anbetracht der prekären finanziellen Rahmenbedingungen und der wachsenden Zahl von Studienwilligen wird der Bundesrat zusätzlich ersucht, eine längerfristige Bildungsfinanzplanung und damit auch Kostenaufteilung mit den Kantonen anzustreben.</p>
    • Schweizerisches Bildungswesen. Reformkoordination auf den obersten Bildungsstufen

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