Kulturauftrag von Radio DRS. Massnahmen des Bundesrates

ShortId
94.3113
Id
19943113
Updated
25.06.2025 02:00
Language
de
Title
Kulturauftrag von Radio DRS. Massnahmen des Bundesrates
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen ihrer Fünfjahresplanung hat die SRG-Generaldirektion Radio DRS die Vorgabe gemacht, in den Jahren 1995 bis 1998 Einsparungen in der Grössenordnung zwischen 4,5 und 6 Millionen Franken vorzunehmen.</p><p>Dem Vernehmen nach soll nun radiointern der Kultursender DRS 2 vom finanziellen und personellen Abbau überproportional betroffen sein. DRS 2 hat schon in den Jahren 1990 bis 1993 - im Vergleich zu den beiden Schwesterketten DRS 1 und DRS 3 - markant weniger Mittel erhalten. Die neue Sparrunde gefährdet deshalb die Programmphilosophie, die sich am Kulturauftrag orientiert.</p><p>Wir sind der Meinung, dass kein anderes Medium innerhalb und ausserhalb der SRG eine vergleichbar wichtige kulturelle und auch gesellschaftspolitische Funktion ausübt wie DRS 2. Der Sender bietet mit seinen bestehenden Programmleistungen vielen qualifizierten Minderheiten dieses Landes eine unverzichtbare öffentliche Orientierungshilfe und ein Forum des Gedankenaustausches.</p>
  • <p>Der Bundesrat als Konzessionsbehörde wird beauftragt, in Anlehnung an Artikel 55bis Absatz 2 der Bundesverfassung ("Radio und Fernsehen tragen zur kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung sowie zur Unterhaltung der Zuhörer und Zuschauer bei.") mit der SRG-Generaldirektion zusammen nach Lösungen zu suchen, welche den durch die geplanten Sparmassnahmen gefährdeten Kulturauftrag von Radio DRS und insbesondere von Radio DRS 2 auch weiterhin auf qualitativ hohem Niveau und ungeschmälert garantieren helfen.</p>
  • Kulturauftrag von Radio DRS. Massnahmen des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen ihrer Fünfjahresplanung hat die SRG-Generaldirektion Radio DRS die Vorgabe gemacht, in den Jahren 1995 bis 1998 Einsparungen in der Grössenordnung zwischen 4,5 und 6 Millionen Franken vorzunehmen.</p><p>Dem Vernehmen nach soll nun radiointern der Kultursender DRS 2 vom finanziellen und personellen Abbau überproportional betroffen sein. DRS 2 hat schon in den Jahren 1990 bis 1993 - im Vergleich zu den beiden Schwesterketten DRS 1 und DRS 3 - markant weniger Mittel erhalten. Die neue Sparrunde gefährdet deshalb die Programmphilosophie, die sich am Kulturauftrag orientiert.</p><p>Wir sind der Meinung, dass kein anderes Medium innerhalb und ausserhalb der SRG eine vergleichbar wichtige kulturelle und auch gesellschaftspolitische Funktion ausübt wie DRS 2. Der Sender bietet mit seinen bestehenden Programmleistungen vielen qualifizierten Minderheiten dieses Landes eine unverzichtbare öffentliche Orientierungshilfe und ein Forum des Gedankenaustausches.</p>
    • <p>Der Bundesrat als Konzessionsbehörde wird beauftragt, in Anlehnung an Artikel 55bis Absatz 2 der Bundesverfassung ("Radio und Fernsehen tragen zur kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung sowie zur Unterhaltung der Zuhörer und Zuschauer bei.") mit der SRG-Generaldirektion zusammen nach Lösungen zu suchen, welche den durch die geplanten Sparmassnahmen gefährdeten Kulturauftrag von Radio DRS und insbesondere von Radio DRS 2 auch weiterhin auf qualitativ hohem Niveau und ungeschmälert garantieren helfen.</p>
    • Kulturauftrag von Radio DRS. Massnahmen des Bundesrates

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