Minderjährige, unbegleitete Asylbewerber. Sonderstatus

ShortId
94.3114
Id
19943114
Updated
10.04.2024 12:55
Language
de
Title
Minderjährige, unbegleitete Asylbewerber. Sonderstatus
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Einmal mehr - und mit Recht - ergreift die Bevölkerung einer Region unseres Landes die Initiative, um sich der Rückweisung eines unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbers zu widersetzen. Der siebzehnjährige Eritreer ist seit zweieinhalb Jahren bei einer Waadtländer Familie untergebracht und hat einen gesetzlichen Vertreter. Zurzeit absolviert er eine Schnupperlehre als Automechaniker.</p><p>Vom humanitären Aspekt dieses Problems abgesehen, dürfte es im Rahmen einer richtig verstandenen technischen Zusammenarbeit unerlässlich sein, die Anwesenheit eines minderjährigen Asylbewerbers, der - wenn auch seit kurzem - in einer Ausbildung steht, vorübergehend zu legalisieren und erst später eine Rückweisung zu erwägen.</p><p>In solchen Fällen müsste eine Art "provisorische Zulassung" möglich sein, wenn zugleich Auflagen verhindern, dass die Ausbildung endlos dauert.</p><p>Die Kantone wären für die Anwendung und die Ueberwachung dieses neuen Status zuständig.</p>
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, für die minderjährigen, unbegleiteten Asylbewerber einen besonderen Status zu schaffen, damit:</p><p>1. für jeden von ihnen ein gesetzlicher Vertreter bestimmt werden kann;</p><p>2. jeder eine angemessene Ausbildung erhält;</p><p>3. keiner zurückgewiesen werden kann, bevor er volljährig geworden ist und über eine Ausbildung oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einem Beruf verfügt, der seiner Wiedereingliederung in seinem Herkunftsland dient.</p>
  • Minderjährige, unbegleitete Asylbewerber. Sonderstatus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Einmal mehr - und mit Recht - ergreift die Bevölkerung einer Region unseres Landes die Initiative, um sich der Rückweisung eines unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbers zu widersetzen. Der siebzehnjährige Eritreer ist seit zweieinhalb Jahren bei einer Waadtländer Familie untergebracht und hat einen gesetzlichen Vertreter. Zurzeit absolviert er eine Schnupperlehre als Automechaniker.</p><p>Vom humanitären Aspekt dieses Problems abgesehen, dürfte es im Rahmen einer richtig verstandenen technischen Zusammenarbeit unerlässlich sein, die Anwesenheit eines minderjährigen Asylbewerbers, der - wenn auch seit kurzem - in einer Ausbildung steht, vorübergehend zu legalisieren und erst später eine Rückweisung zu erwägen.</p><p>In solchen Fällen müsste eine Art "provisorische Zulassung" möglich sein, wenn zugleich Auflagen verhindern, dass die Ausbildung endlos dauert.</p><p>Die Kantone wären für die Anwendung und die Ueberwachung dieses neuen Status zuständig.</p>
    • Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, für die minderjährigen, unbegleiteten Asylbewerber einen besonderen Status zu schaffen, damit:</p><p>1. für jeden von ihnen ein gesetzlicher Vertreter bestimmt werden kann;</p><p>2. jeder eine angemessene Ausbildung erhält;</p><p>3. keiner zurückgewiesen werden kann, bevor er volljährig geworden ist und über eine Ausbildung oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einem Beruf verfügt, der seiner Wiedereingliederung in seinem Herkunftsland dient.</p>
    • Minderjährige, unbegleitete Asylbewerber. Sonderstatus

Back to List