Aufhebung der mengenmässigen Einfuhrkontingente
- ShortId
-
94.3119
- Id
-
19943119
- Updated
-
25.06.2025 02:00
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung der mengenmässigen Einfuhrkontingente
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Einzelkontingente für die Einfuhr bestimmter Güter verzerren den Markt und verschaffen den privilegierten Kontingentshaltern Vorteile, welche nicht durch Leistung, sondern durch den staatlichen Markteingriff begründet sind.</p><p>Zu Recht wird daher seit langem die Umgestaltung der veralteten Kontingentswirtschaft zu einer wettbewerbsneutralen, gerechten und konsumentenfreundlichen Einfuhrregelung verlangt, welche auch transparent und berechenbar ist.</p><p>Im Rahmen des Gatt-Abkommens muss das heutige Einfuhrregime nun ohnehin revidiert werden. Die Gatt-Bestimmungen verlangen einen minimalen Marktzutritt für ausländische Güter unter Berücksichtigung der Grenzschutzmassnahmen in den Referenzjahren, überlassen die praktische Ausgestaltung aber den einzelnen Mitgliedländern selbst.</p><p>Für die Schweiz besteht also aus innenpolitischen wie aus welthandelspolitischen Gründen ein Handlungsbedarf und gleichzeitig eine Handlungsfreiheit bei der konkreten Umsetzung. Diese Situation sollte genutzt werden, um jetzt auch den Übergang zu einem modernen, wettbewerbs- und konsumentenfreundlichen Einfuhrregime zu vollziehen.</p><p>Der Ersatz der veralteten Kontingentswirtschaft durch eine Tarifizierung tangiert die Landwirtschaft zurzeit im wesentlichen nur im Rahmen der durch das Gatt verlangten Grenzöffnungs- und Grenzschutzmassnahmen. Die Forderung bezüglich der Verteilung der Zollkontingente betrifft nicht die Bauern, sondern die vor- und nachgelagerten Importbranchen.</p><p>Indirekt profitieren auch die Bauern von einem verstärkten Wettbewerb unter den Importeuren, namentlich wenn dieser im Rahmen des Gatt auch in weiteren Bereichen gefördert wird. So entfällt heute ein Teil der höheren landwirtschaftlichen Produktionskosten in der Schweiz auf die durch Importkartelle künstlich verteuerten Produktionsmittel der Bauern. Eine Liberalisierung ist demnach auch ein Beitrag zur Senkung des inländischen Kostenniveaus; einheimische Nahrungsmittel werden so konkurrenzfähiger gegenüber Importen, und sie wirken dem Einkaufstourismus entgegen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist mit dem Anliegen der Motion, wie es in der Begründung zum Ausdruck kommt, einverstanden.</p><p>In seinem 7. Landwirtschaftsbericht hat der Bundesrat klar zum Ausdruck gebracht, dass mit dem Einbezug der vor- und nachgelagerten Sektoren in den Reformprozess mittels Deregulierung, mehr Wettbewerb und Strukturanpassungen eine Kostensenkung für die Landwirte zu erreichen sei. Wenn von der Landwirtschaft längerfristig eine Anpassung an die Preisverhältnisse in der EU verlangt wird, so muss dies auch für den Handel gelten. Einengende Marktordnungen mit kartellistischen Elementen behindern rationelle Entwicklungen in diesen Branchen.</p><p>Im Rahmen der vom Gatt vorgegebenen Tarifizierung der mengenmässigen Einfuhrbeschränkungen stellt die vom Motionär aufgeführte Methode des "Windhundverfahrens" eine Möglichkeit für die Verteilung des Zollkontingentes dar. Der Einbezug der Inlandleistung, der Exportleistung wie auch der Importvergleichszahlen in die Bemessung der Zollkontingentsanteile der Einfuhrberechtigten ist aus der Sicht des Gatt ebenfalls möglich. Eine Bevorzugung des "Windhundverfahrens" würde dem Grundsatz, im Rahmen der Gatt-Lex nur die für die Ratifizierung des Gatt-Vertrages notwendigen Änderungen vorzunehmen, widersprechen und im Vollzug aufgrund der kurzen Fristen zu grossen Problemen führen.</p><p>Marktwirtschaftliche Strukturen müssen in allen Bereichen der Importwirtschaft bestimmend sein. Die Ausrichtung der Verteilung des Zollkontingentes auf eine einzige Methode, wie sie der Motionär verlangt, würde jedoch dieser Forderung nicht entsprechen, da sie nicht Rücksicht nimmt auf die verschiedenen Produktebereiche und Marktordnungen, bei denen aus Gründen der Marktgrösse, der Saisonalität und Verderblichkeit der Produkte eine differenzierte Anwendung der Tarifizierung erforderlich ist. Weil der Bundesrat mit dem Anliegen einer verstärkten marktwirtschaftlichen Ausrichtung der Importwirtschaft einverstanden ist und im Rahmen der Gatt-Lex die verschiedenen möglichen Instrumente auch bereitstellen wird, beantragt er die Umwandlung in ein Postulat.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Dispositionen zu treffen, dass die den Import betreffende Marktordnung den Binnenwettbewerb nicht verfälscht. Er ist dafür besorgt, dass alle mengenmässigen Einfuhrkontingente bis zum 31. Dezember 1995 aufgehoben werden. Einzig zur Erfüllung des Gatt-Vertrages sollen Zollkontingente angewandt werden können. Diese sind unter Wahrung des Wettbewerbs möglichst gerecht zu verteilen, wobei das "Windhundverfahren", wo unbedingt nötig, unter Mitberücksichtigung der Inlandleistung anzuwenden ist.</p>
- Aufhebung der mengenmässigen Einfuhrkontingente
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Einzelkontingente für die Einfuhr bestimmter Güter verzerren den Markt und verschaffen den privilegierten Kontingentshaltern Vorteile, welche nicht durch Leistung, sondern durch den staatlichen Markteingriff begründet sind.</p><p>Zu Recht wird daher seit langem die Umgestaltung der veralteten Kontingentswirtschaft zu einer wettbewerbsneutralen, gerechten und konsumentenfreundlichen Einfuhrregelung verlangt, welche auch transparent und berechenbar ist.</p><p>Im Rahmen des Gatt-Abkommens muss das heutige Einfuhrregime nun ohnehin revidiert werden. Die Gatt-Bestimmungen verlangen einen minimalen Marktzutritt für ausländische Güter unter Berücksichtigung der Grenzschutzmassnahmen in den Referenzjahren, überlassen die praktische Ausgestaltung aber den einzelnen Mitgliedländern selbst.</p><p>Für die Schweiz besteht also aus innenpolitischen wie aus welthandelspolitischen Gründen ein Handlungsbedarf und gleichzeitig eine Handlungsfreiheit bei der konkreten Umsetzung. Diese Situation sollte genutzt werden, um jetzt auch den Übergang zu einem modernen, wettbewerbs- und konsumentenfreundlichen Einfuhrregime zu vollziehen.</p><p>Der Ersatz der veralteten Kontingentswirtschaft durch eine Tarifizierung tangiert die Landwirtschaft zurzeit im wesentlichen nur im Rahmen der durch das Gatt verlangten Grenzöffnungs- und Grenzschutzmassnahmen. Die Forderung bezüglich der Verteilung der Zollkontingente betrifft nicht die Bauern, sondern die vor- und nachgelagerten Importbranchen.</p><p>Indirekt profitieren auch die Bauern von einem verstärkten Wettbewerb unter den Importeuren, namentlich wenn dieser im Rahmen des Gatt auch in weiteren Bereichen gefördert wird. So entfällt heute ein Teil der höheren landwirtschaftlichen Produktionskosten in der Schweiz auf die durch Importkartelle künstlich verteuerten Produktionsmittel der Bauern. Eine Liberalisierung ist demnach auch ein Beitrag zur Senkung des inländischen Kostenniveaus; einheimische Nahrungsmittel werden so konkurrenzfähiger gegenüber Importen, und sie wirken dem Einkaufstourismus entgegen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist mit dem Anliegen der Motion, wie es in der Begründung zum Ausdruck kommt, einverstanden.</p><p>In seinem 7. Landwirtschaftsbericht hat der Bundesrat klar zum Ausdruck gebracht, dass mit dem Einbezug der vor- und nachgelagerten Sektoren in den Reformprozess mittels Deregulierung, mehr Wettbewerb und Strukturanpassungen eine Kostensenkung für die Landwirte zu erreichen sei. Wenn von der Landwirtschaft längerfristig eine Anpassung an die Preisverhältnisse in der EU verlangt wird, so muss dies auch für den Handel gelten. Einengende Marktordnungen mit kartellistischen Elementen behindern rationelle Entwicklungen in diesen Branchen.</p><p>Im Rahmen der vom Gatt vorgegebenen Tarifizierung der mengenmässigen Einfuhrbeschränkungen stellt die vom Motionär aufgeführte Methode des "Windhundverfahrens" eine Möglichkeit für die Verteilung des Zollkontingentes dar. Der Einbezug der Inlandleistung, der Exportleistung wie auch der Importvergleichszahlen in die Bemessung der Zollkontingentsanteile der Einfuhrberechtigten ist aus der Sicht des Gatt ebenfalls möglich. Eine Bevorzugung des "Windhundverfahrens" würde dem Grundsatz, im Rahmen der Gatt-Lex nur die für die Ratifizierung des Gatt-Vertrages notwendigen Änderungen vorzunehmen, widersprechen und im Vollzug aufgrund der kurzen Fristen zu grossen Problemen führen.</p><p>Marktwirtschaftliche Strukturen müssen in allen Bereichen der Importwirtschaft bestimmend sein. Die Ausrichtung der Verteilung des Zollkontingentes auf eine einzige Methode, wie sie der Motionär verlangt, würde jedoch dieser Forderung nicht entsprechen, da sie nicht Rücksicht nimmt auf die verschiedenen Produktebereiche und Marktordnungen, bei denen aus Gründen der Marktgrösse, der Saisonalität und Verderblichkeit der Produkte eine differenzierte Anwendung der Tarifizierung erforderlich ist. Weil der Bundesrat mit dem Anliegen einer verstärkten marktwirtschaftlichen Ausrichtung der Importwirtschaft einverstanden ist und im Rahmen der Gatt-Lex die verschiedenen möglichen Instrumente auch bereitstellen wird, beantragt er die Umwandlung in ein Postulat.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Dispositionen zu treffen, dass die den Import betreffende Marktordnung den Binnenwettbewerb nicht verfälscht. Er ist dafür besorgt, dass alle mengenmässigen Einfuhrkontingente bis zum 31. Dezember 1995 aufgehoben werden. Einzig zur Erfüllung des Gatt-Vertrages sollen Zollkontingente angewandt werden können. Diese sind unter Wahrung des Wettbewerbs möglichst gerecht zu verteilen, wobei das "Windhundverfahren", wo unbedingt nötig, unter Mitberücksichtigung der Inlandleistung anzuwenden ist.</p>
- Aufhebung der mengenmässigen Einfuhrkontingente
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