Subventionen an halbstaatliche Organisationen

ShortId
94.3121
Id
19943121
Updated
25.06.2025 01:57
Language
de
Title
Subventionen an halbstaatliche Organisationen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Laut dem 1991 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen muss der Bundesrat dem Parlament mindestens alle sechs Jahre einen Subventionsbericht vorlegen. Dabei gilt es v. a. zu prüfen, ob den Kriterien für die Subventionszahlungen überall nachgelebt wird. Damit verbunden ist das Aufzeigen allfälliger Einsparungsmöglichkeiten. Bestandteil dieser Überprüfung werden auch die Beitragszahlungen an die Subventionsempfänger gemäss Verzeichnis der 244 halbstaatlichen Organisationen bilden. Der Subventionsbericht an die eidgenössischen Räte ist für 1995 zu erwarten. Der Bundesrat beabsichtigt, die Anliegen des Motionärs im Rahmen dieser Berichterstattung zu prüfen.</p><p>Im Visier der gegenwärtigen Bemühungen zur Sanierung unseres Bundeshaushalts stehen auch die Subventionen, machen diese doch in der Rechnung 1993 gut die Hälfte der gesamten Bundesausgaben aus. Dabei ist es notwendig, dass sich jeweils die Erarbeitung der Sanierungsprogramme nicht zuletzt aus Gründen der Gleichbehandlung auf die ganze Bandbreite der Subventionen abstützt. Eine Beschränkung auf einen Teilbereich, wie es der Motionär anvisiert, würde diesem Bemühen zuwiderlaufen.</p>
  • <p>Gemäss Antwort des Bundesrates vom 16. Februar 1994 auf meine Einfache Anfrage 93.1096, mit welcher ich vom Bundesrat unter anderem wissen wollte, welche Vereinigungen mit einer direkten oder indirekten politischen Zielsetzung heute mit welchen Beiträgen finanziell durch den Bund unterstützt werden, sollen durch den Bund "244 halbstaatliche Organisationen, denen man im Sinne der Fragestellung eine direkte oder indirekte politische Zielsetzung zuordnen kann, mit rund 2 Milliarden Franken pro Jahr" unterstützt werden.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, diese fragwürdigen Subventionen zu überprüfen, dem Parlament eine auf das notwendigste Minimum reduzierte Liste vorzulegen und insbesondere diejenigen Beiträge zu streichen, für die keine gesetzliche Grundlage besteht.</p>
  • Subventionen an halbstaatliche Organisationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Laut dem 1991 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen muss der Bundesrat dem Parlament mindestens alle sechs Jahre einen Subventionsbericht vorlegen. Dabei gilt es v. a. zu prüfen, ob den Kriterien für die Subventionszahlungen überall nachgelebt wird. Damit verbunden ist das Aufzeigen allfälliger Einsparungsmöglichkeiten. Bestandteil dieser Überprüfung werden auch die Beitragszahlungen an die Subventionsempfänger gemäss Verzeichnis der 244 halbstaatlichen Organisationen bilden. Der Subventionsbericht an die eidgenössischen Räte ist für 1995 zu erwarten. Der Bundesrat beabsichtigt, die Anliegen des Motionärs im Rahmen dieser Berichterstattung zu prüfen.</p><p>Im Visier der gegenwärtigen Bemühungen zur Sanierung unseres Bundeshaushalts stehen auch die Subventionen, machen diese doch in der Rechnung 1993 gut die Hälfte der gesamten Bundesausgaben aus. Dabei ist es notwendig, dass sich jeweils die Erarbeitung der Sanierungsprogramme nicht zuletzt aus Gründen der Gleichbehandlung auf die ganze Bandbreite der Subventionen abstützt. Eine Beschränkung auf einen Teilbereich, wie es der Motionär anvisiert, würde diesem Bemühen zuwiderlaufen.</p>
    • <p>Gemäss Antwort des Bundesrates vom 16. Februar 1994 auf meine Einfache Anfrage 93.1096, mit welcher ich vom Bundesrat unter anderem wissen wollte, welche Vereinigungen mit einer direkten oder indirekten politischen Zielsetzung heute mit welchen Beiträgen finanziell durch den Bund unterstützt werden, sollen durch den Bund "244 halbstaatliche Organisationen, denen man im Sinne der Fragestellung eine direkte oder indirekte politische Zielsetzung zuordnen kann, mit rund 2 Milliarden Franken pro Jahr" unterstützt werden.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, diese fragwürdigen Subventionen zu überprüfen, dem Parlament eine auf das notwendigste Minimum reduzierte Liste vorzulegen und insbesondere diejenigen Beiträge zu streichen, für die keine gesetzliche Grundlage besteht.</p>
    • Subventionen an halbstaatliche Organisationen

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