Synchrotronlichtquelle Schweiz. Genehmigungsverfahren

ShortId
94.3130
Id
19943130
Updated
10.04.2024 12:08
Language
de
Title
Synchrotronlichtquelle Schweiz. Genehmigungsverfahren
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Synchrotronlichtquelle (SLS) erzeugt Röntgenstrahlen bestimmter Wellenlänge und Intensität, indem beschleunigte Elektronen mittels Magneten auf einer Kreisbahn gehalten werden. Das Projekt baut auf den umfassenden Erfahrungen des PSI auf diesem Gebiet auf. Synchrotronlicht gewährt einen tiefen Einblick in die atomare Struktur und in die Eigenschaften der Materie.</p><p>Der ETH-Rat hat den Projektvorschlag an seiner Sitzung vom 30. März 1994 beraten und von den Gutachten ausländischer Wissenschafter dazu Kenntnis genommen. Die wissenschaftliche Qualität und die wissenschaftspolitische Bedeutung des Projektes stuft der ETH-Rat als sehr hoch ein. Die Finanzierung des Vorhabens vorwiegend aus Mitteln aus dem ETH-Bereich hält er dagegen für ausgeschlossen. Er lud deshalb den Direktor des PSI ein, alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen und das Projekt dem ETH-Rat zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen, sobald die Drittmittel für die Finanzierung sichergestellt sind.</p><p>Der weitere, auch zeitliche Verlauf des Geschäftes ist damit noch offen.</p><p>2. Sollte es gelingen, Drittmittel für die Realisierung einer SLS am PSI in so grossem Umfang zu gewinnen, dass eine tragbare Restfinanzierung aus Mitteln des Bundes in Frage käme, und sollte der Bundesrat aufgrund eines Antrages des ETH-Rates den eidgenössischen Räten ein entsprechendes Begehren um einen Verpflichtungskredit unterbreiten, so würde in einem Botschaftstext dazu über die vollumfängliche Finanzierung des Vorhabens selbstverständlich informiert. Selbst wenn nur eine Teilfinanzierung aus Mitteln des Bundes beantragt würde, so erhielte das Parlament eine vollständige Information über das Vorhaben und dessen Finanzierung, um die forschungspolitische Tragweite eines wie auch immer gearteten Entscheides des Parlamentes evident zu machen.</p><p>Sollte es zu einem Begehren für einen Verpflichtungskredit zugunsten der SLS kommen, so kämen dafür eine der nächsten Botschaften für Zivile Bauten oder die Wissenschaftsförderungsbotschaft 1996--1999 in Frage. Genauere Aussagen darüber sind aber, wie erwähnt, noch nicht möglich.</p>
  • <p>Die geplante Einrichtung einer Synchrotronlichtquelle Schweiz (SLS) durch das Paul Scherrer Institut (PSI) bedeutet eine wichtige Weichenstellung für die schweizerische Wissenschafts- und Forschungspolitik. Offenbar ist vorgesehen, das Projekt zum grösseren Teil über das ordentliche Budget des ETH-Bereiches zu finanzieren; angesichts der hohen Kosten des Projektes einerseits und der äusserst angespannten Finanzlage andererseits wird dies allerdings kaum ohne sehr einschneidende Beschränkung anderer Forschungsgebiete möglich sein. Für die Entscheidfindung ist deshalb grösstmögliche Transparenz geboten. Ich frage in diesem Zusammenhang den Bundesrat:</p><p>1. Welchen zeitlichen und inhaltlichen Ablauf des Genehmigungsverfahrens sieht der Bundesrat vor?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, den eidgenössischen Räten nur die zusätzlichen Kosten - unter Ausklammerung der Kompensationen innerhalb des ETH-Bereichs - vorzulegen (z. B. in einer Baubotschaft), oder ist der Bundesrat bereit, den eidgenössischen Räten angesichts der grossen Tragweite eine Gesamtvorlage vorzulegen, die den tatsächlichen forschungspolitischen Entscheid beinhaltet?</p>
  • Synchrotronlichtquelle Schweiz. Genehmigungsverfahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Synchrotronlichtquelle (SLS) erzeugt Röntgenstrahlen bestimmter Wellenlänge und Intensität, indem beschleunigte Elektronen mittels Magneten auf einer Kreisbahn gehalten werden. Das Projekt baut auf den umfassenden Erfahrungen des PSI auf diesem Gebiet auf. Synchrotronlicht gewährt einen tiefen Einblick in die atomare Struktur und in die Eigenschaften der Materie.</p><p>Der ETH-Rat hat den Projektvorschlag an seiner Sitzung vom 30. März 1994 beraten und von den Gutachten ausländischer Wissenschafter dazu Kenntnis genommen. Die wissenschaftliche Qualität und die wissenschaftspolitische Bedeutung des Projektes stuft der ETH-Rat als sehr hoch ein. Die Finanzierung des Vorhabens vorwiegend aus Mitteln aus dem ETH-Bereich hält er dagegen für ausgeschlossen. Er lud deshalb den Direktor des PSI ein, alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen und das Projekt dem ETH-Rat zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen, sobald die Drittmittel für die Finanzierung sichergestellt sind.</p><p>Der weitere, auch zeitliche Verlauf des Geschäftes ist damit noch offen.</p><p>2. Sollte es gelingen, Drittmittel für die Realisierung einer SLS am PSI in so grossem Umfang zu gewinnen, dass eine tragbare Restfinanzierung aus Mitteln des Bundes in Frage käme, und sollte der Bundesrat aufgrund eines Antrages des ETH-Rates den eidgenössischen Räten ein entsprechendes Begehren um einen Verpflichtungskredit unterbreiten, so würde in einem Botschaftstext dazu über die vollumfängliche Finanzierung des Vorhabens selbstverständlich informiert. Selbst wenn nur eine Teilfinanzierung aus Mitteln des Bundes beantragt würde, so erhielte das Parlament eine vollständige Information über das Vorhaben und dessen Finanzierung, um die forschungspolitische Tragweite eines wie auch immer gearteten Entscheides des Parlamentes evident zu machen.</p><p>Sollte es zu einem Begehren für einen Verpflichtungskredit zugunsten der SLS kommen, so kämen dafür eine der nächsten Botschaften für Zivile Bauten oder die Wissenschaftsförderungsbotschaft 1996--1999 in Frage. Genauere Aussagen darüber sind aber, wie erwähnt, noch nicht möglich.</p>
    • <p>Die geplante Einrichtung einer Synchrotronlichtquelle Schweiz (SLS) durch das Paul Scherrer Institut (PSI) bedeutet eine wichtige Weichenstellung für die schweizerische Wissenschafts- und Forschungspolitik. Offenbar ist vorgesehen, das Projekt zum grösseren Teil über das ordentliche Budget des ETH-Bereiches zu finanzieren; angesichts der hohen Kosten des Projektes einerseits und der äusserst angespannten Finanzlage andererseits wird dies allerdings kaum ohne sehr einschneidende Beschränkung anderer Forschungsgebiete möglich sein. Für die Entscheidfindung ist deshalb grösstmögliche Transparenz geboten. Ich frage in diesem Zusammenhang den Bundesrat:</p><p>1. Welchen zeitlichen und inhaltlichen Ablauf des Genehmigungsverfahrens sieht der Bundesrat vor?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, den eidgenössischen Räten nur die zusätzlichen Kosten - unter Ausklammerung der Kompensationen innerhalb des ETH-Bereichs - vorzulegen (z. B. in einer Baubotschaft), oder ist der Bundesrat bereit, den eidgenössischen Räten angesichts der grossen Tragweite eine Gesamtvorlage vorzulegen, die den tatsächlichen forschungspolitischen Entscheid beinhaltet?</p>
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