Katalysatorpflicht für Dieselmotoren in Strassenfahrzeugen

ShortId
94.3131
Id
19943131
Updated
25.06.2025 02:03
Language
de
Title
Katalysatorpflicht für Dieselmotoren in Strassenfahrzeugen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>- Mit dem Dieselkatalysator werden Schadstoffe aus dem Dieselmotor wirkungsvoll vernichtet.</p><p>- Um die Ziele der Luftreinhalte-Verordnung zu erreichen, sind technische Massnahmen (wie der Dieselkatalysator) im Motorenbau ein wichtiges und effizientes Mittel.</p><p>- Der Dieselkatalysator hat bereits heute im Personenwagen- und im Nutzfahrzeugsektor einigen Erfolg.</p><p>- Der Dieselkatalysator ist heute technisch ausgereift und löst den Partikelfilter langsam ab.</p><p>- Die Qualität des Dieseltreibstoffs (schwefelarm) in der Schweiz garantiert einen effizienten Betrieb des Dieselkatalysators.</p><p>- Der Dieselkatalysator nimmt bei Fahrten ins Ausland (minderwertiger Dieseltreibstoff) keinen Schaden.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat hat am 30. Juni 1993 im Rahmen der Massnahmen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung unter anderem beschlossen, dass für Personenwagen, Nutzfahrzeuge und Busse die schweizerischen Bau- und Ausrüstungsvorschriften einschliesslich der Abgasvorschriften bis zum 1. Oktober 1995 dem EU-Recht anzupassen sind. Dieser Beschluss wird gegenwärtig umgesetzt.</p><p>Der Erlass eigener, vom EU-Recht abweichender technischer Vorschriften für Motorfahrzeuge- wie sie die Motion verlangt - stünde im Widerspruch zu den Bestrebungen des Bundesrates für eine Harmonisierung der technischen Vorschriften und zum Bundesratsbeschluss vom 30. Juni 1993, denn es würde damit ein neues technisches Handelshemmnis errichtet.</p><p>Ab 1. Oktober 1995 werden in der EU für Personenwagen und schwere Motorwagen gleichwertige Abgas- und Lärmvorschriften wie in der Schweiz wirksam sein. Weitere Verschärfungen der betreffenden EU-Richtlinien bis zur Jahrtausendwende sind in Vorbereitung und teilweise bereits beschlossen. Diese Verschärfungen sollen in der Schweiz zeitgleich zur Anwendung gelangen.</p><p>Die schweizerischen wie auch die europäischen Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge sind sogenannte Wirkvorschriften. Das heisst, es ist vorgeschrieben, unter welchen Bedingungen (Prüfzyklus) einzelne Emissionen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiben dürfen. Mit welchen technischen Mitteln diese Vorschriften zu erfüllen sind, ist nicht festgelegt.</p><p>Im Unterschied zur Situation bei den Benzinmotoren bewirken die bisher bekannten Katalysatoren bei Dieselmotoren - bedingt durch das Verbrennungsprinzip - nur eine geringe Verbesserung der Emissionen. Gerade die beim Dieselmotor kritischen Emissionen von Stickoxiden (NOx) und die als kanzerogen verdächtigen Russkerne werden von diesen Katalysatoren nicht beeinflusst.</p><p>Das Anliegen des Motionärs ist legitim. Seine Realisierung auf den 1. Januar 1996 ist aus den genannten Gründen aber nicht möglich.</p><p>2. Die Motion kann auch aus rechtlichen Gründen nicht als solche entgegengenommen werden. Der Erlass von Emissionsvorschriften für Motorfahrzeuge fällt nach Artikel 8 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) in die Zuständigkeit des Bundesrates. Wo der Gesetzgeber den Bundesrat zur Rechtssetzung ermächtigt, also im delegierten Rechtssetzungsbereich, können dem Bundesrat auf dem Wege einer Motion nicht verbindliche Rechtssetzungsaufträge erteilt werden.</p>
  • <p>Ab 1. Januar 1996 in die Schweiz importierte Strassenfahrzeuge mit Dieselmotor, die öffentliche Strassen benutzen, müssen mit einem Katalysator ausgerüstet sein.</p>
  • Katalysatorpflicht für Dieselmotoren in Strassenfahrzeugen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>- Mit dem Dieselkatalysator werden Schadstoffe aus dem Dieselmotor wirkungsvoll vernichtet.</p><p>- Um die Ziele der Luftreinhalte-Verordnung zu erreichen, sind technische Massnahmen (wie der Dieselkatalysator) im Motorenbau ein wichtiges und effizientes Mittel.</p><p>- Der Dieselkatalysator hat bereits heute im Personenwagen- und im Nutzfahrzeugsektor einigen Erfolg.</p><p>- Der Dieselkatalysator ist heute technisch ausgereift und löst den Partikelfilter langsam ab.</p><p>- Die Qualität des Dieseltreibstoffs (schwefelarm) in der Schweiz garantiert einen effizienten Betrieb des Dieselkatalysators.</p><p>- Der Dieselkatalysator nimmt bei Fahrten ins Ausland (minderwertiger Dieseltreibstoff) keinen Schaden.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat hat am 30. Juni 1993 im Rahmen der Massnahmen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung unter anderem beschlossen, dass für Personenwagen, Nutzfahrzeuge und Busse die schweizerischen Bau- und Ausrüstungsvorschriften einschliesslich der Abgasvorschriften bis zum 1. Oktober 1995 dem EU-Recht anzupassen sind. Dieser Beschluss wird gegenwärtig umgesetzt.</p><p>Der Erlass eigener, vom EU-Recht abweichender technischer Vorschriften für Motorfahrzeuge- wie sie die Motion verlangt - stünde im Widerspruch zu den Bestrebungen des Bundesrates für eine Harmonisierung der technischen Vorschriften und zum Bundesratsbeschluss vom 30. Juni 1993, denn es würde damit ein neues technisches Handelshemmnis errichtet.</p><p>Ab 1. Oktober 1995 werden in der EU für Personenwagen und schwere Motorwagen gleichwertige Abgas- und Lärmvorschriften wie in der Schweiz wirksam sein. Weitere Verschärfungen der betreffenden EU-Richtlinien bis zur Jahrtausendwende sind in Vorbereitung und teilweise bereits beschlossen. Diese Verschärfungen sollen in der Schweiz zeitgleich zur Anwendung gelangen.</p><p>Die schweizerischen wie auch die europäischen Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge sind sogenannte Wirkvorschriften. Das heisst, es ist vorgeschrieben, unter welchen Bedingungen (Prüfzyklus) einzelne Emissionen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiben dürfen. Mit welchen technischen Mitteln diese Vorschriften zu erfüllen sind, ist nicht festgelegt.</p><p>Im Unterschied zur Situation bei den Benzinmotoren bewirken die bisher bekannten Katalysatoren bei Dieselmotoren - bedingt durch das Verbrennungsprinzip - nur eine geringe Verbesserung der Emissionen. Gerade die beim Dieselmotor kritischen Emissionen von Stickoxiden (NOx) und die als kanzerogen verdächtigen Russkerne werden von diesen Katalysatoren nicht beeinflusst.</p><p>Das Anliegen des Motionärs ist legitim. Seine Realisierung auf den 1. Januar 1996 ist aus den genannten Gründen aber nicht möglich.</p><p>2. Die Motion kann auch aus rechtlichen Gründen nicht als solche entgegengenommen werden. Der Erlass von Emissionsvorschriften für Motorfahrzeuge fällt nach Artikel 8 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) in die Zuständigkeit des Bundesrates. Wo der Gesetzgeber den Bundesrat zur Rechtssetzung ermächtigt, also im delegierten Rechtssetzungsbereich, können dem Bundesrat auf dem Wege einer Motion nicht verbindliche Rechtssetzungsaufträge erteilt werden.</p>
    • <p>Ab 1. Januar 1996 in die Schweiz importierte Strassenfahrzeuge mit Dieselmotor, die öffentliche Strassen benutzen, müssen mit einem Katalysator ausgerüstet sein.</p>
    • Katalysatorpflicht für Dieselmotoren in Strassenfahrzeugen

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