Lebenskosten. Antizyklische Politik

ShortId
94.3186
Id
19943186
Updated
10.04.2024 08:07
Language
de
Title
Lebenskosten. Antizyklische Politik
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die überwiegende Mehrheit ist sich der Tatsache bewusst, dass die gegenwärtige Konjunkturkrise nicht nur strukturell bedingt ist, sondern auch eine Anpassung der Lebenskosten in der Schweiz erfordert:</p><p>a. der steuerlichen Abgaben;</p><p>b. der Wohnkosten;</p><p>c. der Lohn- und Unternehmerkosten.</p><p>In diesen drei Faktoren liegt, unter anderem, der Grund für das gegenwärtige Konjunkturtief und die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland, wo die Arbeitskosten - wie auch die sozial bedingten Kosten - viel tiefer liegen als in der Schweiz. Darum erachte ich die Zeit reif für eine Aenderung des Wirtschaftskurses. Zuvor sollte bei Kantonen und Regionen eine breite Konsultation durchgeführt werden.</p>
  • <p>Angesichts der Vielfalt der behandelten Thematiken musste die Antwort auf Bst. a im Vorstoss des Postulanten vom 14. Dezember 1993 notgedrungen kurz ausfallen. In Ergänzung und unter teilweiser Wiederaufnahme der Ausführungen in der Antwort vom 11. Mai 1994 lassen sich die beiden Fragen im Vorstoss vom 31. Mai 1994 wie folgt beantworten:</p><p></p><p></p><p></p><p>2 a. Einladung, auf breiter Grundlage ein Programm für eine antizyklische Politik des Bundes zu prüfen</p><p></p><p>Traditionell wird unter einer antizyklischen (Wirtschafts)Politik die geeignete Beeinflussung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage durch die Instrumente der Geldund Finanzpolitik verstanden. In einer breiteren Sicht gehört auch die Gestaltung der gesamtwirtschaftlichen Angebotsbedingungen zum Gegenstand der Stabilisierungspolitik. Diese breitere Sicht hatte sich die Expertenkommission zu eigen gemacht, welche vom Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Stabilisierungsgesetzes beauftragt wurde, welches das Bundesgesetz über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung aus dem Jahr 1954 ablösen sollte. Der Gesetzesentwurf der Expertengruppe samt erläuterndem Kommentar bildete im zweiten Semester 1991 Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens bei Kantonen, Parteien und interessierten (Wirtschafts)Organisationen. Die Vernehmlassung ergab eine breite Zustimmung zum Konzept der Stabilisierungspolitik, wie sie von der Expertengruppe vorgeschlagen wurde. Die Umsetzung der Prinzipien in Gesetzesartikel wurde allerdings als wenig geglückt betrachtet, was den Bundesrat veranlasste, die Arbeiten an diesem Entwurf einzustellen.</p><p></p><p>Wie in der Antwort auf den Vorstoss des Postulanten vom 14. Dezember 1993 ausgeführt, wird das stabilitätspolitische Umfeld der Schweiz in den kommenden Jahren noch bedeutenden Wandlungen unterliegen, wobei der Erfolg des Projektes einer Wirtschafts und Währungsunion, welche die umliegenden Staaten anstreben, bestimmend für die Möglichkeiten einer autonomen schweizerischen Wirtschaftspolitik sein wird. Diese Feststellung gilt dabei ungeachtet der Entwicklung, welche das Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union annehmen wird. Zu den Unwägbarkeiten, welche das Projekt einer Wirtschafts und Währungsunion umgeben, treten jedoch die konkreten Auflagen an eine stabilitätspolitische Gesetzgebung hinzu, welche je nach Form und Geschwindigkeit der wirtschaftlichen und politischen Integration der Schweiz in ihr europäisches Umfeld anders ausfallen. Vor diesem Hintergrund die Arbeiten an einem Stabilisierungsgesetz voranzutreiben, erscheint dem Bundesrat denn auch wenig zweckmässig. Einmal hat die Vernehmlassung einen breiten Konsens über die grundlegenden Prinzipien der Stabilisierungspolitik ergeben (mittelfristig ausgerichtete Geld und Finanzpolitik, gepaart mit Anstrengungen zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Angebotsbedingungen), so dass keine ausgewiesene Notwendigkeit für einen neuen diesbezüglichen wirtschaftspolitischen Diskurs besteht. Anderseits sollte mit der konkreten Umsetzung dieser Prinzipien in Gesetzesartikel zugewartet werden, bis sich das stabilitätspolitische Umfeld geklärt hat in dem ein solcher Erlass Geltung erlangen soll.</p><p></p><p>Der Bundesrat beantragt deshalb, Bst. a des Postulates als erfüllt abzuschreiben, soweit mit dem Wort 'Programm nur die konzeptionellen Grundlagen (und nicht die konkreten Gesetzesgrundlagen) für eine antizyklische Politik gemeint sind.</p><p></p><p>b. Erarbeitung von Leitlinien für eine Politik, die darauf ausgerichtet ist, die effektiven Lebenskosten und die darauf gründenden weiteren Kosten in der Schweiz (Löhne, Exportpreise) zu senken.</p><p></p><p>Die Sistierung der Arbeiten an einem Stabilisierungsgesetz bedeutet nun keineswegs, dass der wirtschaftspolitische Handlungsbedart gering ist. Der markante Anstieg der Arbeitslosigkeit in einer Rezession, die gemessen am Rückgang des Bruttoinlandproduktes relativ mild ausfiel, hat vielmehr gezeigt, dass sich die stabilitätspolitischen Verhältnisse namentlich am Arbeitsmarkt grundlegend gewandelt haben. Die ungeahnten Defizite, welche bei der Arbeitslosenversicherung zu verzeichnen waren, haben dabei auch die öffentlichen Finanzen markant belastet und so die Möglichkeiten eingeschränkt, mittels einer diskretionären Finanzpolitik (Ausgabenprogramme u.a.m.) die Beschäftigung zu stützen. Im Lichte der auseinanderlaufenden Entwicklung zwischen gesamtwirtschaftlicher Produktion und Beschäftigungsgrad muss zudem, heute das Risiko höher</p><p></p><p></p><p></p><p>eingeschätzt werden, dass sich eine anfänglich konjunkturelle Arbeitslosigkeit zu einer strukturellen Arbeitslosigkeit wandelt, welche nur durch geeignete Massnahmen am Arbeitsmarkt und auf der gesamtwirtschaftlichen Angebotsseite im gewünschten Mass zurückgeführt werden kann.</p><p></p><p>Vor diesem Hintergrund ist das Parlament derzeit mit zwei Vorlagen des Bundesrates befasst, nämlich einerseits mit der Botschaft zur zweiten Teilrevision der Arbeitslosenversicherung, anderseits mit dem Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung. Während das erste Vorhaben eine Anpassung der Sozialversicherung an die gewandelten Reaktionsmechanismen des Arbeitsmarktes der neunziger Jahre bringen soll, zielt das zweite Programm auf die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft durch geeignete wirtschaftspolitische Reformen.</p><p></p><p>Der Besorgnis des Postulanten bezüglich einer Beeinträchtigung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Schweiz durch ein in Teilen überhöhtes Preisniveau kommen wesentliche Teile des Programms zur marktwirtschaftlichen Erneuerung entgegen. Sie zielen u.a. auf die Annäherung des schweizerischen Preisniveaus an dasjenige im umliegenden Ausland (Verschärfung Kartellrecht, Abbau von Importschranken, Liberalisierung der Beschaffungsmärkte, Verfahrensbeschleunigung, Reformen in der Landwirtschaftspolitik u.a.m.). Anzumerken bleibt allerdings, dass ein 'Teil der Differenzen bei den Lebenshaltungskosten Reflex der relativen wirtschaftlichen Prosperität eines Landes ist (namentlich die Boden und damit die Mietpreise) und deshalb gerade bei einer erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung nicht verschwindet. Mit andern Worten müssen für eine gültige wirtschaftspolitische Diagnose die Veränderungen der Lebenshaltungskosten, der Beschäftigung und der Realeinkommen gleichzeitig betrachtet werden. Welche Massnahmen der Bundesrat für geboten erachtet, um bei diesen drei Grössen eine günstige Entwicklung herbeizuführen, hat er einerseits im Kapitel 13 ("Marktwirtschaftliche Erneuerung") der Botschaft vom 24. Februar 1993 zum Folgeprogramm nach dem EWRNein dargelegt, anderseits im "Bericht über nachfolgende Massnahmen im Zeichen der marktwirtschaftlichen Erneuerung", den er am 13. Juni 1994 zur Veröffentlichung im Bundesblatt freigegeben hat. Mit Blick auf die Kürze dieser Texte verzichten wir hier auf eine summarische Wiedergabe der dortigen Ausführungen.</p><p></p><p>Angesichts der beiden vorliegenden Berichte beantragt der Bundesrat auch Bst. b des Postulates als erfüllt abzuschreiben.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
  • <p>Unter Berufung auf mein Postulat vom 14. Dezember 1993 und die entsprechende Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 1994 stelle ich die Frage einer antizyklischen Politik des Bundes noch einmal zur Diskussion. Bisher ist nämlich keine klare und umfassende Antwort gegeben worden, die es erlauben würde, die Probleme anzugehen, welche sich unserem Staat, wie er heute real existiert, stellen (siehe Buchstaben a, b, und c des Postulates vom 14. Dezember 1993).</p><p>Ich reiche darum das folgende neue Postulat ein:</p><p>Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich die Schweiz heute befindet, und angesichts des Umstandes, dass diese Situation einer "zu teuren Schweiz" die Hauptursache für den zunehmenden Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit vieler Produktionsbereiche unserer Industrie und unseres Gewerbes auf den ausländischen Märkten darstellt, ersuche ich den Bundesrat:</p><p>a. auf breiter Grundlage ein Programm für eine antizyklische Politik des Bundes zu prüfen;</p><p>b. Leitlinien für eine Politik zu erarbeiten und festzulegen, die darauf ausgerichtet ist, die effektiven Lebenskosten und die darauf gründenden weiteren Kosten in der Schweiz zu senken.</p>
  • Lebenskosten. Antizyklische Politik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die überwiegende Mehrheit ist sich der Tatsache bewusst, dass die gegenwärtige Konjunkturkrise nicht nur strukturell bedingt ist, sondern auch eine Anpassung der Lebenskosten in der Schweiz erfordert:</p><p>a. der steuerlichen Abgaben;</p><p>b. der Wohnkosten;</p><p>c. der Lohn- und Unternehmerkosten.</p><p>In diesen drei Faktoren liegt, unter anderem, der Grund für das gegenwärtige Konjunkturtief und die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland, wo die Arbeitskosten - wie auch die sozial bedingten Kosten - viel tiefer liegen als in der Schweiz. Darum erachte ich die Zeit reif für eine Aenderung des Wirtschaftskurses. Zuvor sollte bei Kantonen und Regionen eine breite Konsultation durchgeführt werden.</p>
    • <p>Angesichts der Vielfalt der behandelten Thematiken musste die Antwort auf Bst. a im Vorstoss des Postulanten vom 14. Dezember 1993 notgedrungen kurz ausfallen. In Ergänzung und unter teilweiser Wiederaufnahme der Ausführungen in der Antwort vom 11. Mai 1994 lassen sich die beiden Fragen im Vorstoss vom 31. Mai 1994 wie folgt beantworten:</p><p></p><p></p><p></p><p>2 a. Einladung, auf breiter Grundlage ein Programm für eine antizyklische Politik des Bundes zu prüfen</p><p></p><p>Traditionell wird unter einer antizyklischen (Wirtschafts)Politik die geeignete Beeinflussung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage durch die Instrumente der Geldund Finanzpolitik verstanden. In einer breiteren Sicht gehört auch die Gestaltung der gesamtwirtschaftlichen Angebotsbedingungen zum Gegenstand der Stabilisierungspolitik. Diese breitere Sicht hatte sich die Expertenkommission zu eigen gemacht, welche vom Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Stabilisierungsgesetzes beauftragt wurde, welches das Bundesgesetz über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung aus dem Jahr 1954 ablösen sollte. Der Gesetzesentwurf der Expertengruppe samt erläuterndem Kommentar bildete im zweiten Semester 1991 Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens bei Kantonen, Parteien und interessierten (Wirtschafts)Organisationen. Die Vernehmlassung ergab eine breite Zustimmung zum Konzept der Stabilisierungspolitik, wie sie von der Expertengruppe vorgeschlagen wurde. Die Umsetzung der Prinzipien in Gesetzesartikel wurde allerdings als wenig geglückt betrachtet, was den Bundesrat veranlasste, die Arbeiten an diesem Entwurf einzustellen.</p><p></p><p>Wie in der Antwort auf den Vorstoss des Postulanten vom 14. Dezember 1993 ausgeführt, wird das stabilitätspolitische Umfeld der Schweiz in den kommenden Jahren noch bedeutenden Wandlungen unterliegen, wobei der Erfolg des Projektes einer Wirtschafts und Währungsunion, welche die umliegenden Staaten anstreben, bestimmend für die Möglichkeiten einer autonomen schweizerischen Wirtschaftspolitik sein wird. Diese Feststellung gilt dabei ungeachtet der Entwicklung, welche das Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union annehmen wird. Zu den Unwägbarkeiten, welche das Projekt einer Wirtschafts und Währungsunion umgeben, treten jedoch die konkreten Auflagen an eine stabilitätspolitische Gesetzgebung hinzu, welche je nach Form und Geschwindigkeit der wirtschaftlichen und politischen Integration der Schweiz in ihr europäisches Umfeld anders ausfallen. Vor diesem Hintergrund die Arbeiten an einem Stabilisierungsgesetz voranzutreiben, erscheint dem Bundesrat denn auch wenig zweckmässig. Einmal hat die Vernehmlassung einen breiten Konsens über die grundlegenden Prinzipien der Stabilisierungspolitik ergeben (mittelfristig ausgerichtete Geld und Finanzpolitik, gepaart mit Anstrengungen zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Angebotsbedingungen), so dass keine ausgewiesene Notwendigkeit für einen neuen diesbezüglichen wirtschaftspolitischen Diskurs besteht. Anderseits sollte mit der konkreten Umsetzung dieser Prinzipien in Gesetzesartikel zugewartet werden, bis sich das stabilitätspolitische Umfeld geklärt hat in dem ein solcher Erlass Geltung erlangen soll.</p><p></p><p>Der Bundesrat beantragt deshalb, Bst. a des Postulates als erfüllt abzuschreiben, soweit mit dem Wort 'Programm nur die konzeptionellen Grundlagen (und nicht die konkreten Gesetzesgrundlagen) für eine antizyklische Politik gemeint sind.</p><p></p><p>b. Erarbeitung von Leitlinien für eine Politik, die darauf ausgerichtet ist, die effektiven Lebenskosten und die darauf gründenden weiteren Kosten in der Schweiz (Löhne, Exportpreise) zu senken.</p><p></p><p>Die Sistierung der Arbeiten an einem Stabilisierungsgesetz bedeutet nun keineswegs, dass der wirtschaftspolitische Handlungsbedart gering ist. Der markante Anstieg der Arbeitslosigkeit in einer Rezession, die gemessen am Rückgang des Bruttoinlandproduktes relativ mild ausfiel, hat vielmehr gezeigt, dass sich die stabilitätspolitischen Verhältnisse namentlich am Arbeitsmarkt grundlegend gewandelt haben. Die ungeahnten Defizite, welche bei der Arbeitslosenversicherung zu verzeichnen waren, haben dabei auch die öffentlichen Finanzen markant belastet und so die Möglichkeiten eingeschränkt, mittels einer diskretionären Finanzpolitik (Ausgabenprogramme u.a.m.) die Beschäftigung zu stützen. Im Lichte der auseinanderlaufenden Entwicklung zwischen gesamtwirtschaftlicher Produktion und Beschäftigungsgrad muss zudem, heute das Risiko höher</p><p></p><p></p><p></p><p>eingeschätzt werden, dass sich eine anfänglich konjunkturelle Arbeitslosigkeit zu einer strukturellen Arbeitslosigkeit wandelt, welche nur durch geeignete Massnahmen am Arbeitsmarkt und auf der gesamtwirtschaftlichen Angebotsseite im gewünschten Mass zurückgeführt werden kann.</p><p></p><p>Vor diesem Hintergrund ist das Parlament derzeit mit zwei Vorlagen des Bundesrates befasst, nämlich einerseits mit der Botschaft zur zweiten Teilrevision der Arbeitslosenversicherung, anderseits mit dem Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung. Während das erste Vorhaben eine Anpassung der Sozialversicherung an die gewandelten Reaktionsmechanismen des Arbeitsmarktes der neunziger Jahre bringen soll, zielt das zweite Programm auf die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft durch geeignete wirtschaftspolitische Reformen.</p><p></p><p>Der Besorgnis des Postulanten bezüglich einer Beeinträchtigung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Schweiz durch ein in Teilen überhöhtes Preisniveau kommen wesentliche Teile des Programms zur marktwirtschaftlichen Erneuerung entgegen. Sie zielen u.a. auf die Annäherung des schweizerischen Preisniveaus an dasjenige im umliegenden Ausland (Verschärfung Kartellrecht, Abbau von Importschranken, Liberalisierung der Beschaffungsmärkte, Verfahrensbeschleunigung, Reformen in der Landwirtschaftspolitik u.a.m.). Anzumerken bleibt allerdings, dass ein 'Teil der Differenzen bei den Lebenshaltungskosten Reflex der relativen wirtschaftlichen Prosperität eines Landes ist (namentlich die Boden und damit die Mietpreise) und deshalb gerade bei einer erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung nicht verschwindet. Mit andern Worten müssen für eine gültige wirtschaftspolitische Diagnose die Veränderungen der Lebenshaltungskosten, der Beschäftigung und der Realeinkommen gleichzeitig betrachtet werden. Welche Massnahmen der Bundesrat für geboten erachtet, um bei diesen drei Grössen eine günstige Entwicklung herbeizuführen, hat er einerseits im Kapitel 13 ("Marktwirtschaftliche Erneuerung") der Botschaft vom 24. Februar 1993 zum Folgeprogramm nach dem EWRNein dargelegt, anderseits im "Bericht über nachfolgende Massnahmen im Zeichen der marktwirtschaftlichen Erneuerung", den er am 13. Juni 1994 zur Veröffentlichung im Bundesblatt freigegeben hat. Mit Blick auf die Kürze dieser Texte verzichten wir hier auf eine summarische Wiedergabe der dortigen Ausführungen.</p><p></p><p>Angesichts der beiden vorliegenden Berichte beantragt der Bundesrat auch Bst. b des Postulates als erfüllt abzuschreiben.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
    • <p>Unter Berufung auf mein Postulat vom 14. Dezember 1993 und die entsprechende Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 1994 stelle ich die Frage einer antizyklischen Politik des Bundes noch einmal zur Diskussion. Bisher ist nämlich keine klare und umfassende Antwort gegeben worden, die es erlauben würde, die Probleme anzugehen, welche sich unserem Staat, wie er heute real existiert, stellen (siehe Buchstaben a, b, und c des Postulates vom 14. Dezember 1993).</p><p>Ich reiche darum das folgende neue Postulat ein:</p><p>Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich die Schweiz heute befindet, und angesichts des Umstandes, dass diese Situation einer "zu teuren Schweiz" die Hauptursache für den zunehmenden Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit vieler Produktionsbereiche unserer Industrie und unseres Gewerbes auf den ausländischen Märkten darstellt, ersuche ich den Bundesrat:</p><p>a. auf breiter Grundlage ein Programm für eine antizyklische Politik des Bundes zu prüfen;</p><p>b. Leitlinien für eine Politik zu erarbeiten und festzulegen, die darauf ausgerichtet ist, die effektiven Lebenskosten und die darauf gründenden weiteren Kosten in der Schweiz zu senken.</p>
    • Lebenskosten. Antizyklische Politik

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