Italienisch: dritte Amtssprache?
- ShortId
-
94.3190
- Id
-
19943190
- Updated
-
10.04.2024 14:34
- Language
-
de
- Title
-
Italienisch: dritte Amtssprache?
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit Jahren setzt sich die nicht sehr grosse Tessiner Vertretung in den eidgenössischen Räten dafür ein, dass der dritten Amtssprache der Schweiz, dem Italienischen, auf Gesetzesebene voll und ganz die Stellung zuerkannt wird, die ihr innerhalb unseres föderalistischen Staates zukommt. Aus praktischen und finanziellen Gründen sowie aufgrund von Ueberlegungen zur "sprachlichen Effizienz" hat das Italienische im Wahlfachbereich der auf die kantonale und die eidgenössische Matura vorbereitenden Mittelschulen immer eine Randposition behalten. Kürzlich hat Bundesrätin Ruth Dreifuss, die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern, eingeräumt, die Eidgenössische Maturitätskommission habe gegenüber dem am 1. Juli 1992 in die Vernehmlassung geschickten Vorschlag einen Schritt zurück gemacht.</p><p>Die Eidgenössische Maturitätskommission ist der Auffassung, das Ziel, die stofflichen Anforderungen herabzusetzen, habe immer noch Vorrang und man könne den Schülerinnen und Schülern nicht noch ein zusätzliches Fach, im vorliegenden Fall das Italienische, aufbürden.</p><p>Der Vorgänger von Bundesrätin Dreifuss, der Tessiner Bundesrat Cotti, hatte sich vergeblich dafür eingesetzt, dass neue einschneidende Massnahmen als notwendig erachtet und auch von der Maturitätskommission beschlossen werden.</p><p>Bundesrätin Dreifuss meint mit Recht, in der mehrsprachigen Gesellschaft eines föderalistischen Staates wie der Schweiz müssten alle die Chance haben, sich in ihrer Sprache auszudrücken und folglich auch in ihr verstanden zu werden.</p><p>Ich bin der Auffassung, dies sei für alle Schweizer Bürger ein von der Verfassung garantiertes Recht, auch für diejenigen, welche wie ich einer Sprachgemeinschaft angehören, die nur vier Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht. Aus den genannten Gründen ist es heute - wenn wir den Föderalismus ernst nehmen wollen - wichtiger denn je, dass Bundesrat und Parlament die nötige politische Bereitschaft bekunden und die dritte Amtssprache wenigstens auf Mittelschulebene nicht mehr dem Wahlfachbereich zuordnen, sondern ihr den Status eines obligatorischen Faches zuerkennen.</p><p>Diese Massnahme wäre bestimmt nicht mit einem ausserordentlichen Aufwand verbunden. Mit einem solchen Schritt würde man nicht nur formell der Verfassung genügen, sondern man liesse auch einer Kultur - derjenigen, die sich der italienischen Sprache bedient - eine tiefere Anerkennung zuteil werden. Ohne das Italienische gäbe es heute keine mehrsprachige Schweiz und damit auch kein Bundesrecht, das diese Kultur jederzeit schützen muss.</p>
- <p>Die Motion geht vom Grundsatz aus den wir bejahen , dass jeder Schweizer und jede Schweizerin von den Mitbürgern verstanden werden sollte, und dass deshalb die Beherrschung der Landessprachen oder zumindest der Amtssprachen soweit als möglich zum Bildungsgut der Schweizerbevölkerung gehören muss. Sie hält auch mit Recht fest, dass die Sprachen der Minderheiten im konkreten Fall das Italienlische einer speziellen Förderung bedürfen, damit sie nicht Schritt für Schritt von den Sprachen der Mehrheiten verdrängt werden. Eine besondere Aufgabe kommt dabei in der Tat dem Bildungswesen zu.</p><p>In der Meinung, dass an den Mittelschulen die bisherigen Massnahmen zugunsten der dritten Landessprache ungenügend sind, wurde bekanntlich 1992 anlässlich der Vernehmlassung zu neuen Vorschlägen für die Anerkennung kantonaler Maturitätsausweise ein Obligatorium im Sinne dieser Motion \vorgeschlagen. Die überwältigende Mehrheit der Vernehmlasser, insbesondere auch der Kantone, lehnte indessen diesen Vorschlag klar ab.</p><p>Die Arbeitsgruppe die mit der Überarbeitung der Maturitätsanerkennungsvorschläge betraut war, wurde beauftragt, allfällige Alternativen zum Italienischobligatorium zu suchen, die eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation bringen würden. Im Sinne einer Verbesserung der Stellung dieser Sprache wird nun zusätzlich insbesondere vorgeschlagen:</p><p>- Möglichkeit der Wahl von Italienisch als zweite Landessprache,</p><p>- Möglichkeit der Wahl von Italienisch als Schwerpunktfach,</p><p>- Möglichkeit der Wahl von Italienisch als drittes Grundlagenfach.</p><p>- Obligatorium an allen Schulen, einen fakultativen Unterricht in italienisch anzubieten.</p><p>- Förderung von Immersionsformen sowie der maturité bilingue.</p><p>Diese Vorschläge sind seit Mitte Juni 1994 erneut in der Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen. Der Bundesrat hat sich damit materiell noch nicht auseinandergesetzt.</p><p>Der vorliegende Vorstoss kann deshalb nicht in der vorgeschlagenen zwingenden Form angenommen werden. Nur am Rande sei erwähnt, dass dieser Vorstoss wohl auch aus rechtlichen Erwägungen kaum als Motion entgegengenommen werden könnte. da die rechtliche Zulässigkeit einer Motion im delegierten Rechtsetzungsbereich grundsätzlich zu verneinen ist (vgl. dazu VPB 43 1 1979 Nr. 1).</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Motionär stellt einmal mehr fest, was er schon wiederholt vor dem Bundesrat zum Ausdruck gebracht hat:</p><p>1. Die dritte Amtssprache der Schweiz, das Italienische, hat auf nationaler Ebene immer mehr an Geltung verloren.</p><p>2. An den öffentlichen Schulen ist das Italienische nicht obligatorisch.</p><p>Der Motionär verlangt vom Bundesrat:</p><p>1. den Unterricht in der dritten Amtssprache, dem Italienischen, für die Mittelschulstufe neben dem Deutsch- und Französischunterricht für obligatorisch zu erklären;</p><p>2. den Beschluss der Eidgenössischen Maturitätskommission, in den der Vorschlag des Bundesrates, namentlich jener des Eidgenössischen Departementes des Innern vom 1. Juli 1992, nicht Eingang gefunden hat, zu ändern.</p>
- Italienisch: dritte Amtssprache?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit Jahren setzt sich die nicht sehr grosse Tessiner Vertretung in den eidgenössischen Räten dafür ein, dass der dritten Amtssprache der Schweiz, dem Italienischen, auf Gesetzesebene voll und ganz die Stellung zuerkannt wird, die ihr innerhalb unseres föderalistischen Staates zukommt. Aus praktischen und finanziellen Gründen sowie aufgrund von Ueberlegungen zur "sprachlichen Effizienz" hat das Italienische im Wahlfachbereich der auf die kantonale und die eidgenössische Matura vorbereitenden Mittelschulen immer eine Randposition behalten. Kürzlich hat Bundesrätin Ruth Dreifuss, die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern, eingeräumt, die Eidgenössische Maturitätskommission habe gegenüber dem am 1. Juli 1992 in die Vernehmlassung geschickten Vorschlag einen Schritt zurück gemacht.</p><p>Die Eidgenössische Maturitätskommission ist der Auffassung, das Ziel, die stofflichen Anforderungen herabzusetzen, habe immer noch Vorrang und man könne den Schülerinnen und Schülern nicht noch ein zusätzliches Fach, im vorliegenden Fall das Italienische, aufbürden.</p><p>Der Vorgänger von Bundesrätin Dreifuss, der Tessiner Bundesrat Cotti, hatte sich vergeblich dafür eingesetzt, dass neue einschneidende Massnahmen als notwendig erachtet und auch von der Maturitätskommission beschlossen werden.</p><p>Bundesrätin Dreifuss meint mit Recht, in der mehrsprachigen Gesellschaft eines föderalistischen Staates wie der Schweiz müssten alle die Chance haben, sich in ihrer Sprache auszudrücken und folglich auch in ihr verstanden zu werden.</p><p>Ich bin der Auffassung, dies sei für alle Schweizer Bürger ein von der Verfassung garantiertes Recht, auch für diejenigen, welche wie ich einer Sprachgemeinschaft angehören, die nur vier Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht. Aus den genannten Gründen ist es heute - wenn wir den Föderalismus ernst nehmen wollen - wichtiger denn je, dass Bundesrat und Parlament die nötige politische Bereitschaft bekunden und die dritte Amtssprache wenigstens auf Mittelschulebene nicht mehr dem Wahlfachbereich zuordnen, sondern ihr den Status eines obligatorischen Faches zuerkennen.</p><p>Diese Massnahme wäre bestimmt nicht mit einem ausserordentlichen Aufwand verbunden. Mit einem solchen Schritt würde man nicht nur formell der Verfassung genügen, sondern man liesse auch einer Kultur - derjenigen, die sich der italienischen Sprache bedient - eine tiefere Anerkennung zuteil werden. Ohne das Italienische gäbe es heute keine mehrsprachige Schweiz und damit auch kein Bundesrecht, das diese Kultur jederzeit schützen muss.</p>
- <p>Die Motion geht vom Grundsatz aus den wir bejahen , dass jeder Schweizer und jede Schweizerin von den Mitbürgern verstanden werden sollte, und dass deshalb die Beherrschung der Landessprachen oder zumindest der Amtssprachen soweit als möglich zum Bildungsgut der Schweizerbevölkerung gehören muss. Sie hält auch mit Recht fest, dass die Sprachen der Minderheiten im konkreten Fall das Italienlische einer speziellen Förderung bedürfen, damit sie nicht Schritt für Schritt von den Sprachen der Mehrheiten verdrängt werden. Eine besondere Aufgabe kommt dabei in der Tat dem Bildungswesen zu.</p><p>In der Meinung, dass an den Mittelschulen die bisherigen Massnahmen zugunsten der dritten Landessprache ungenügend sind, wurde bekanntlich 1992 anlässlich der Vernehmlassung zu neuen Vorschlägen für die Anerkennung kantonaler Maturitätsausweise ein Obligatorium im Sinne dieser Motion \vorgeschlagen. Die überwältigende Mehrheit der Vernehmlasser, insbesondere auch der Kantone, lehnte indessen diesen Vorschlag klar ab.</p><p>Die Arbeitsgruppe die mit der Überarbeitung der Maturitätsanerkennungsvorschläge betraut war, wurde beauftragt, allfällige Alternativen zum Italienischobligatorium zu suchen, die eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation bringen würden. Im Sinne einer Verbesserung der Stellung dieser Sprache wird nun zusätzlich insbesondere vorgeschlagen:</p><p>- Möglichkeit der Wahl von Italienisch als zweite Landessprache,</p><p>- Möglichkeit der Wahl von Italienisch als Schwerpunktfach,</p><p>- Möglichkeit der Wahl von Italienisch als drittes Grundlagenfach.</p><p>- Obligatorium an allen Schulen, einen fakultativen Unterricht in italienisch anzubieten.</p><p>- Förderung von Immersionsformen sowie der maturité bilingue.</p><p>Diese Vorschläge sind seit Mitte Juni 1994 erneut in der Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen. Der Bundesrat hat sich damit materiell noch nicht auseinandergesetzt.</p><p>Der vorliegende Vorstoss kann deshalb nicht in der vorgeschlagenen zwingenden Form angenommen werden. Nur am Rande sei erwähnt, dass dieser Vorstoss wohl auch aus rechtlichen Erwägungen kaum als Motion entgegengenommen werden könnte. da die rechtliche Zulässigkeit einer Motion im delegierten Rechtsetzungsbereich grundsätzlich zu verneinen ist (vgl. dazu VPB 43 1 1979 Nr. 1).</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Motionär stellt einmal mehr fest, was er schon wiederholt vor dem Bundesrat zum Ausdruck gebracht hat:</p><p>1. Die dritte Amtssprache der Schweiz, das Italienische, hat auf nationaler Ebene immer mehr an Geltung verloren.</p><p>2. An den öffentlichen Schulen ist das Italienische nicht obligatorisch.</p><p>Der Motionär verlangt vom Bundesrat:</p><p>1. den Unterricht in der dritten Amtssprache, dem Italienischen, für die Mittelschulstufe neben dem Deutsch- und Französischunterricht für obligatorisch zu erklären;</p><p>2. den Beschluss der Eidgenössischen Maturitätskommission, in den der Vorschlag des Bundesrates, namentlich jener des Eidgenössischen Departementes des Innern vom 1. Juli 1992, nicht Eingang gefunden hat, zu ändern.</p>
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