Gesellige Anlässe beim Militär. Finanzierung
- ShortId
-
94.3195
- Id
-
19943195
- Updated
-
10.04.2024 08:49
- Language
-
de
- Title
-
Gesellige Anlässe beim Militär. Finanzierung
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seiner Antwort vom 18. Mai 1994 auf die Interpellation Aguet vom 9. März 1994 unterstellt der Bundesrat, der Interpellant und die 31 Mitunterzeichner würden auf die von ihnen gestellten Fragen keine Antwort erwarten (AB 1994 N 1232). Er gibt deswegen auf die Fragen 2, 6 und 7 keine Antwort. Es steht aber der Regierung nicht zu, sich einer Antwort zu enthalten, weil die Beantwortung der Fragen delikat wäre oder die Fragen eines Offiziers im Generalsrang "im Kasernenton" abgefasst wären. Die Interpellation ist ein Recht des Parlamentsmitgliedes, das nicht dermassen leichtfertig zunichte gemacht werden kann. Deshalb stelle ich die drei nicht beantworteten Fragen nochmals und füge ihnen drei neue hinzu, die sich aus den vier Antworten des Bundesrates vom 18. Mai 1994 ergeben haben.</p><p>1. Da die Ausgaben die finanziellen Mittel der Division übersteigen, erlauben wir uns, die Gemeinden um Unterstützung anzugehen, schreibt der Kommandant der Mechanisierten Division 1. Müssen die Gemeinden in ihr Budget künftig eine Rubrik "Militär" oder "Landesverteidigung" aufnehmen, falls sich solche Begehren, auch im Gefolge der Armeereform, häufen?</p><p>2. Die Geschichte unserer Kantone und unserer Armee soll von der Mechanisierten Division 1 geprägt sein. Welcher Art ist diese Prägung?</p><p>3. Der Geist der Mechanisierten Division 1 soll die künftigen Schlachtkommandos überleben, schreibt der Oberstdivisionär. Welche Eigenschaften weist dieser Geist auf, und was ist an ihm Besonderes?</p><p>4. Gemäss Teilantwort des Bundesrates werden 75 000 Franken finanziert, wie dies bei einem Divisionsrapport üblich sei. Kann das Parlament über diesen Brauch informiert werden?</p><p>5. Von der Armee werden keine Gratisdienstleistungen erbracht, schreibt der Bundesrat einerseits, andererseits aber auch: Die Division selber setzt während drei Tagen rund eine WK-Kompanie für Verkehrsregelungs- und Bewachungsaufgaben ein. Liegt da nicht ein offensichtlicher Widerspruch vor?</p><p>6. Von den privaten Spendern werden keine Gratisdienstleistungen erbracht, aber die Organisatoren erhoffen sich 75 000 Franken von privaten Spendern, schreibt der Bundesrat, sich selbst widerlegend, in seiner Antwort auf die Frage 5 vom 9. März 1994. Woher sollen diese hohen Summen kommen?</p>
- Gesellige Anlässe beim Militär. Finanzierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In seiner Antwort vom 18. Mai 1994 auf die Interpellation Aguet vom 9. März 1994 unterstellt der Bundesrat, der Interpellant und die 31 Mitunterzeichner würden auf die von ihnen gestellten Fragen keine Antwort erwarten (AB 1994 N 1232). Er gibt deswegen auf die Fragen 2, 6 und 7 keine Antwort. Es steht aber der Regierung nicht zu, sich einer Antwort zu enthalten, weil die Beantwortung der Fragen delikat wäre oder die Fragen eines Offiziers im Generalsrang "im Kasernenton" abgefasst wären. Die Interpellation ist ein Recht des Parlamentsmitgliedes, das nicht dermassen leichtfertig zunichte gemacht werden kann. Deshalb stelle ich die drei nicht beantworteten Fragen nochmals und füge ihnen drei neue hinzu, die sich aus den vier Antworten des Bundesrates vom 18. Mai 1994 ergeben haben.</p><p>1. Da die Ausgaben die finanziellen Mittel der Division übersteigen, erlauben wir uns, die Gemeinden um Unterstützung anzugehen, schreibt der Kommandant der Mechanisierten Division 1. Müssen die Gemeinden in ihr Budget künftig eine Rubrik "Militär" oder "Landesverteidigung" aufnehmen, falls sich solche Begehren, auch im Gefolge der Armeereform, häufen?</p><p>2. Die Geschichte unserer Kantone und unserer Armee soll von der Mechanisierten Division 1 geprägt sein. Welcher Art ist diese Prägung?</p><p>3. Der Geist der Mechanisierten Division 1 soll die künftigen Schlachtkommandos überleben, schreibt der Oberstdivisionär. Welche Eigenschaften weist dieser Geist auf, und was ist an ihm Besonderes?</p><p>4. Gemäss Teilantwort des Bundesrates werden 75 000 Franken finanziert, wie dies bei einem Divisionsrapport üblich sei. Kann das Parlament über diesen Brauch informiert werden?</p><p>5. Von der Armee werden keine Gratisdienstleistungen erbracht, schreibt der Bundesrat einerseits, andererseits aber auch: Die Division selber setzt während drei Tagen rund eine WK-Kompanie für Verkehrsregelungs- und Bewachungsaufgaben ein. Liegt da nicht ein offensichtlicher Widerspruch vor?</p><p>6. Von den privaten Spendern werden keine Gratisdienstleistungen erbracht, aber die Organisatoren erhoffen sich 75 000 Franken von privaten Spendern, schreibt der Bundesrat, sich selbst widerlegend, in seiner Antwort auf die Frage 5 vom 9. März 1994. Woher sollen diese hohen Summen kommen?</p>
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